Ozymandias hat geschrieben:Das wird auch in Deutschland reichen, sonst wäre ja jeder ein Depp der sich überhaupt noch kontrollieren lässt.
Wer auf die Frage nach dem freiwilligen Atemalkoholtest mit Nein antwortet, setzt die diensthabenden Beamten unter Zugzwang. Diese müssen entscheiden, ob die Verdachtslage einen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit relevanten Blutalkoholwert (mindestens 0,5 Promille plus Ausfallerscheinungen) stützt oder nicht. Ist das Ergebnis dieser Ermessensentscheidung Ja, dann müssen und dürfen Sie eine Blutentnahme anordnen lassen. Diese Blutentnahme ist grundsätzlich nur dann durch einen Amtsarzt gegen den Willen des Betroffenen zulässig, wenn ein Richter (kein Staatsanwalt!) die Entnahme nach Prüfung der Sachlage anordnet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.02.2007, Az. 2 BvR 273/06). Nur bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Anordnung entbehrlich. Diese Gefahr wird aber nicht zwingend durch den natürlichen Abbau des Alkohols im Körper eröffnet! Hier müssen die Beamten ordentlich für die Akten dokumentieren ,warum sie die richterliche Anordnung nicht eingeholt haben. ERGO bedeutet die Blutentnahme für die Diensthabenden einen ordentlichen Verwaltungsaufwand, womit deren Ermessensentscheidung schon nicht mehr ganz so unbefangen sein wird. Wer also keinen konkreten Fahrfehler begangen hat, sondern nur ggf. nur möglicherweise nach Alkohol riecht, bei dem werden die Beamten eher zurückhaltend sein, auch wenn sich dieser weigert, ins Röhrchen zu blasen. Vergleichbares gilt bei sonstigen Drogen.
Ozymandias hat geschrieben:Wer sich mit dem Staat anlegt hat schon verloren.
Oder zettelt eine erfolgreiche Revolution an. Der vorzitierte Beschluss des BVerfG ist auch nur deswegen in der Welt, weil sich jemand gegenüber widerrechtlich ausgeübter Staatsgewalt erfolgreich gewehrt hat, sich also mit dem Staat angelegt und - ganz offensichtlich - gewonnen hat. Ob das Ergebnis jeweils sinnvoll, steht auf einem anderen Blatt.
George hat geschrieben:Warum gibt es in Deutschland dann überhaupt Fahrzeuglenker, die wegen Fahrens unter Aloholeinfluss geschnappt werden, wenn das alles so ist, wie ihr beschreibt?
Weil diese Deppen mit ihrer zugeknallten Birne immer meinen, man muss schön freiwillig blasen, um nicht negativ aufzufallen bzw. Verdacht zu erregen. Dabei ist die Entscheidung der Polizei bereits vorher gefallen, weil die meisten Trunkenheitsfahrer erstesn Ausfallerscheinungen zeigen (z.B. Blinken beim Abbiegen vergessen oder - noch typischer - Schlangenlinien fahren) und zudem nach Alkohol riechen bzw. auch sonst nach Alkohol aussehen (unklare Sprache, verzögerte Reaktion auf Ansprache etc.). Je mehr an Anzeichen in dieser Richtung vorhanden sind, desto eher wird der Polizist sich Richtung zwangsweiser Blutentnahme entscheiden, wenn der Betroffene nicht freiwillig ins Röhrchen pustet.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe