Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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Lindenbaum
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Lindenbaum »

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In der Schweiz mag das reichen....

Gruß, Michael

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Ozymandias
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Ozymandias »

Das wird auch in Deutschland reichen, sonst wäre ja jeder ein Depp der sich überhaupt noch kontrollieren lässt.
Wer sich mit dem Staat anlegt hat schon verloren.

@Ulf
Meine Antwort war logischerweise auf die Antwort von Michael bezogen.

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Lindenbaum
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Lindenbaum »

Ich stelle mir gerade einen Dialog vor:
„Haben Sie die Bank überfallen?“
„Nein!“
„Da Straftäter ja erwiesenermaßen alle lügen reicht dieses Indiz zur Festnahme.“
„Merkst Du was?“

Es gibt schon andere Indizien die die Anordnung einer Blutentnahme rechtfertigen als Schnelltests: Bei Drogen kleine oder große Pupillen, bei Alkohol die Fahne, in beiden Situationen Ausfallerscheinungen.
Wenn nichts dergleichenes zutrifft reicht die Weigerung eines Vortests keineswegs!
Und das ist gut so. Die Executive muß zunächst davon ausgehen dass der Bürger nicht lügt, keine Straftaten begeht, nicht unter Drogen oder Alkohol Auto fährt.

Gruß, Michael

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Ozymandias
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Ozymandias »

Einmal mehr zeigt sich dass ihr Deutschen verkehrstechnisch immer noch im Paradies lebt.
Hierzulande ist die Alkoholkontrolle OHNE Anlass schon längst Realität und durchgesetzt, das Verweigern der Kontrolle ist eine Straftat und wird mit Haft oder Buße bestraft.

So sieht's aus in der Autofahrerhölle. :-(

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Lindenbaum
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Lindenbaum »

Gut dass wir ein Grundgesetz mit einem Artikel 1 haben :lol:

So wie sich das liest bist Du in CH schon als Straftäter abgestempelt wenn Du das Haus verlässt...

Gruß, Michael

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landcruiser
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von landcruiser »

Lindenbaum hat geschrieben:... Die Executive muß zunächst davon ausgehen dass der Bürger nicht lügt, keine Straftaten begeht, nicht unter Drogen oder Alkohol Auto fährt.

Gruß, Michael


Das ist die theoretische Rechtslage in D.

Die theoretische ...

Die Praxis hingegen ...

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Albert
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Albert »

Ozymandias hat geschrieben:Einmal mehr zeigt sich dass ihr Deutschen verkehrstechnisch immer noch im Paradies lebt.
Hierzulande ist die Alkoholkontrolle OHNE Anlass schon längst Realität und durchgesetzt, das Verweigern der Kontrolle ist eine Straftat und wird mit Haft oder Buße bestraft.

So sieht's aus in der Autofahrerhölle. :-(

Fast richtig. Im Getztestext heisst es
Strassenverkehrskontrollverordnung, SKV hat geschrieben:Art. 13 Pflichten der Polizei

1 Die Polizei muss die betroffene Person insbesondere darauf hinweisen, dass:

a. die Weigerung, an der Durchführung eines Vortests oder der Atem-Alkoholprobe mitzuwirken, die Anordnung der Blutprobe zur Folge hat (Art. 55 Abs. 3 SVG);
(...)

Also nicht gleich Haft oder Busse.

Übrigens
Atem-Alkoholproben sind mit Geräten durchzuführen, die die gemessene Atem-Alkoholkonzentration (mg/l) mit einem Faktor von 2000 l/kg in den Blutalkoholgehalt (g/kg) umrechnen.

Das ist extrem konservative und gilt für eine sehr schwere männliche Person. Bei jedem anderen wird die Blutalkoholbestimmung einen deutlich höheren Wert ergeben, als die Atem-Alkoholprobe. Man schneidet sich nur ins eigene Fleisch, wenn man nach einem positiven Atemtests auf eine Blutprobe besteht.

In anderen Ländern gelten andere Umrechnungsfaktoren. In F gilt ein Durschnittswert. In D soll angeblich auf Basis von Geschlecht, Gewicht, etc, der getesteten Person der Umrechnungsfaktor individuell ermittelt werden, aber ich bin dort schon sehr lange nicht mehr kontrolliert worden. :biggrin:

Gruss
Albert
Zuletzt geändert von Albert am Do 6. Feb 2014, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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ochim1103
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von ochim1103 »

-
...dann stecke ich doch lieber eine Kopie des Führerscheins ins Auto..
Joachim Fritz
>Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind.<
Kurt Tucholsky (1890 - 1935 (Freitod)),

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Makrele
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Makrele »

Ist es nicht Pflicht den dabei zu haben und kostet nen Bußgeld falls nicht?!?

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Bergler
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Bergler »

Makrele hat geschrieben:Ist es nicht Pflicht den dabei zu haben und kostet nen Bußgeld falls nicht?!?

Ich hab den fast nie dabei und Papiere auch nicht. Ich bin schon kontrolliert worden. Mittlerweile schauen die in ihren Computer und haben eh alle Daten. Bis auf einen erhobenen Zeigefinger und "Sie sollten die aber dabei haben" war nichts.
Ein Freund von mir ist Autohändler und findet seinen Führerschein seit dem letzten Umzug vor 15 Jahren (!!!) nicht mehr. Bislang auch nichts passiert außer der Mahnung, er solle sich einen neuen ausstellen lassen.......
Grüße
Thomas


HZJ 76 - 6 Zylinder - 5 Sitzplätze - 4 Türen - 3 Sperren - 2 Starrachsen - 1 Traum -
FJ 40 - 4 Räder - 3 Spiegel - 2 Sitze - 1 Erlebnis - 0 Komfort :biggrin:

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George
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von George »

Warum gibt es in Deutschland dann überhaupt Fahrzeuglenker, die wegen Fahrens unter Aloholeinfluss geschnappt werden, wenn das alles so ist, wie ihr beschreibt?


landcruiser hat geschrieben:
Lindenbaum hat geschrieben:... Die Executive muß zunächst davon ausgehen dass der Bürger nicht lügt, keine Straftaten begeht, nicht unter Drogen oder Alkohol Auto fährt.

Gruß, Michael


Das ist die theoretische Rechtslage in D.

Die theoretische ...

Die Praxis hingegen ...
In Sachen Steuerbetrug sieht es dann doch anders aus... :biggrin: Wenn bei euch ein späterer Minister und damaliger Firmeninhaber 1/4 Milliarde Franken auf ein Konto einer Bank in der Steueroase Jersey parkiert und das während seiner Ministeramtszeit bekannt wird, was passiert mit dem Minister (theoretisch)?
In Anspielung auf:
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/schne ... 1.18236700

Gruss

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Ozymandias
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von Ozymandias »

Nichts passiert weil es legal ist - selbst Schäuble zuckte bei dieser Frage nur mit den Schultern, was glaubst was all die Multinationalen deutschen Konzerne machen - selbst VW das zur Hälfte dem Land Niedersachsen gehört macht da munter mit inkl. Briefkasten in Holland und Fluglinie auf ner Karibik Insel.

So sieht's aus!

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HJ61-Freak
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von HJ61-Freak »

Ozymandias hat geschrieben:Das wird auch in Deutschland reichen, sonst wäre ja jeder ein Depp der sich überhaupt noch kontrollieren lässt.

Wer auf die Frage nach dem freiwilligen Atemalkoholtest mit Nein antwortet, setzt die diensthabenden Beamten unter Zugzwang. Diese müssen entscheiden, ob die Verdachtslage einen im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit relevanten Blutalkoholwert (mindestens 0,5 Promille plus Ausfallerscheinungen) stützt oder nicht. Ist das Ergebnis dieser Ermessensentscheidung Ja, dann müssen und dürfen Sie eine Blutentnahme anordnen lassen. Diese Blutentnahme ist grundsätzlich nur dann durch einen Amtsarzt gegen den Willen des Betroffenen zulässig, wenn ein Richter (kein Staatsanwalt!) die Entnahme nach Prüfung der Sachlage anordnet (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.02.2007, Az. 2 BvR 273/06). Nur bei Gefahr im Verzug ist die richterliche Anordnung entbehrlich. Diese Gefahr wird aber nicht zwingend durch den natürlichen Abbau des Alkohols im Körper eröffnet! Hier müssen die Beamten ordentlich für die Akten dokumentieren ,warum sie die richterliche Anordnung nicht eingeholt haben. ERGO bedeutet die Blutentnahme für die Diensthabenden einen ordentlichen Verwaltungsaufwand, womit deren Ermessensentscheidung schon nicht mehr ganz so unbefangen sein wird. Wer also keinen konkreten Fahrfehler begangen hat, sondern nur ggf. nur möglicherweise nach Alkohol riecht, bei dem werden die Beamten eher zurückhaltend sein, auch wenn sich dieser weigert, ins Röhrchen zu blasen. Vergleichbares gilt bei sonstigen Drogen.

Ozymandias hat geschrieben:Wer sich mit dem Staat anlegt hat schon verloren.

Oder zettelt eine erfolgreiche Revolution an. Der vorzitierte Beschluss des BVerfG ist auch nur deswegen in der Welt, weil sich jemand gegenüber widerrechtlich ausgeübter Staatsgewalt erfolgreich gewehrt hat, sich also mit dem Staat angelegt und - ganz offensichtlich - gewonnen hat. Ob das Ergebnis jeweils sinnvoll, steht auf einem anderen Blatt.

George hat geschrieben:Warum gibt es in Deutschland dann überhaupt Fahrzeuglenker, die wegen Fahrens unter Aloholeinfluss geschnappt werden, wenn das alles so ist, wie ihr beschreibt?

Weil diese Deppen mit ihrer zugeknallten Birne immer meinen, man muss schön freiwillig blasen, um nicht negativ aufzufallen bzw. Verdacht zu erregen. Dabei ist die Entscheidung der Polizei bereits vorher gefallen, weil die meisten Trunkenheitsfahrer erstesn Ausfallerscheinungen zeigen (z.B. Blinken beim Abbiegen vergessen oder - noch typischer - Schlangenlinien fahren) und zudem nach Alkohol riechen bzw. auch sonst nach Alkohol aussehen (unklare Sprache, verzögerte Reaktion auf Ansprache etc.). Je mehr an Anzeichen in dieser Richtung vorhanden sind, desto eher wird der Polizist sich Richtung zwangsweiser Blutentnahme entscheiden, wenn der Betroffene nicht freiwillig ins Röhrchen pustet.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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George
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Re: Wenn man den Führerschein mal "vergessen" hat...

Beitrag von George »

HJ61-Freak hat geschrieben:
George hat geschrieben:Warum gibt es in Deutschland dann überhaupt Fahrzeuglenker, die wegen Fahrens unter Aloholeinfluss geschnappt werden, wenn das alles so ist, wie ihr beschreibt?

Weil diese Deppen mit ihrer zugeknallten Birne immer meinen, man muss schön freiwillig blasen, um nicht negativ aufzufallen bzw. Verdacht zu erregen. Dabei ist die Entscheidung der Polizei bereits vorher gefallen, weil die meisten Trunkenheitsfahrer erstesn Ausfallerscheinungen zeigen (z.B. Blinken beim Abbiegen vergessen oder - noch typischer - Schlangenlinien fahren) und zudem nach Alkohol riechen bzw. auch sonst nach Alkohol aussehen (unklare Sprache, verzögerte Reaktion auf Ansprache etc.). Je mehr an Anzeichen in dieser Richtung vorhanden sind, desto eher wird der Polizist sich Richtung zwangsweiser Blutentnahme entscheiden, wenn der Betroffene nicht freiwillig ins Röhrchen pustet.

Gruß

Florian
Es gibt Leute, denen merkst du auf den ersten Blick nichts an. Dann gibt es noch Welche, die fahren alkoholisiert besser Auto als ohne. :rofl:

Gruss

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