Moin,
bei dem Wetter, daheim auf dem Sofa, meine unmaßgebliche Meinung dazu:
Zitat BGH v. 30.01.2013 (aus einem andren Zusammenhang aber schön einfach formuliert):
"... Ein Verkehrsraum ist auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (hier: Schließung einer Parkplatzschranke) (Festhaltung BGH, 4. März 2004, 4 StR 377/03, NJ 2004, 1965)."
Also Klapppfosten davor oder Schranke o.ä., wie schon einige gesagt haben. Womit ein Problem erledigt wäre. Meinungen dazu sind ja o.k. aber in Konsequenz doch eher unerheblich.
Die Polizei kümmert sich eigentlich nicht um den ruhenden Verkehr, also z.B. nicht um geparkte Fahrzeuge wenn dadurch niemand akut gefährdet ist oder sonst irgendwelche schweren Delikte einhergehen. Selbst bei einer ext. Anzeige käme hier im Ort erst mal das Ordnungsamt. Vielleicht gibt´s doch einen Blockwart in der näheren Umgebung. Finde ich jedenfalls eigenartig, da das Fahrzeug ja auch ohne Achse gar nicht irgendwie gefährdend am Verkehr teilnehmen kann, aber Meinungen ... Wie schon gesagt.
Ich denke aber auch, dass da bei der Behörde Einsicht gefragt ist, denn wie soll ein Fahrzeug ohne Vorderachse zum TÜV fahren? Selbst wenn ein Anhänger zur Verfügung stehen würde, was soll man dort, das Fahrzeug würde ja durchfallen?
Und vielleicht noch was zum schmunzeln, wie so etwas unlängst hier ausging: Wir haben neben der Wanderdüne HZJ78 und einem Prius noch einen sehr alten Avensis Kombi, den sogn. "Studentenbomber". Besagte Studentin hat den ersten Zugriff darauf und die erst Pflicht zur gelegentlichen Reinigung, Inspektion, So/Wi Reifenwechsel und TÜV-Terminierung. Die ersteren Fahrzeuge stehen in der langen Einfahrt, letzterer aber meistens unter der Straßenlaterne. Eher zufällig viel mir vor einigen Jahren mal die Farbe der TÜV-Plakette am Studentenbomber beim Vorübergehen ins Auge, so ein ungewöhnlicher Farbton. Ich glaube es war rosa. Nähere Inaugenscheinnahme erbrachte eine seit 9 Monaten überfällige HU. Hatte offensichtlich sonst noch niemanden gestört. Da ich im Hause gelegentlich die Aufgaben des Ordnungsamtes wahr nehme, welches hier höchst selbst offensichtlich eher zurückhaltend agiert, wurde das Problem umgehend mit der Delinquentin pers. begutachtet, bewertet und am Folgetag durch die besagte behoben, inkl. der augenscheinlich überfälligen Grundreinigung.
Ich weiß ich bin ein Rabenvater.
Gruß
Peter