angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
Lender
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Lender »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Zahlen, Kennzeichen abmontieren und eine Absperrung davor.

15€ sollten verkraftbar sein und alles Weitere ist die Zeit und Nerven nicht wert, verbuch es als Lehrgeld ;)
Eventuell hast du damit hier jemandem eine OWI erspart, der sich mit einem Bier erkenntlich zeigt.
Gruess Leon

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peter_rookie
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von peter_rookie »

15 Euro ist ein Geschenk, hier gehts erst ab 70 los. da würd ich ja glatt ohne TUEV weitermachen
in torque we trust

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AlpenCruiser
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von AlpenCruiser »

Ich hatte das mal bei einem zugelassenen Motorrad ohne TÜV.

Folgendes hat sich bei meinen Rückfragen ergeben :
Die Ordnungswidrigkeit besteht darin, dass der TÜV-Termin nicht eingehalten wurde. Dabei ist es unerheblich, ob sich das Fahrzeug auf der Straße, in der Einfahrt, auf einem umfriedeten Grundstück (Kette/Band/Tor) oder in der Garage befindet.
Wenn hingegen das Fahrzeug nicht fahrbereit ist und sich gerade in einer Reparatur befindet, sei es nach Auskunft der befragten Polizei keine Ordnungswidrigkeit.

Da in diesem Thread auch die Frage nach einem abgemeldeten Fahrzeug aufkam : Nach meinem Wissen ist hier die "Umfriedung" (Kette/Band/Tor zur Straße) ausschlaggebend.

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RobertL
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von RobertL »

Ich halte die Aussage, dass mein Grundstück automatisch öffentlicher Verkehrsraum sei wenn nicht "umfriedet", eigentlich für Unfug. Dann wäre es ja auch öffentlichlicher Raum, der grundsätzlich jedem zur Verfügung steht, was ja Quatsch ist.
lg Robert

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onkel
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von onkel »

Wenn man sich das Gerichtsurteil durchliest ist es egal wo das Fahrzeug steht oder ob es zugänglich ist .
angemeldet = muss Tüv haben .
Ich glaube in der Markt war auch mal ein Bericht wo selbst in abgeschlossenen Garagen dies Pflicht ist .
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

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cruisermaddin
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von cruisermaddin »

.....Dann wäre es ja auch öffentlichlicher Raum, der grundsätzlich jedem zur Verfügung steht, was ja Quatsch ist.
Sehe ich aus so, denn man zahlt ja für sein Grundstück, egal ob umfriedet oder nicht, ja schließlich auch Steuern.
Als öffentlichen Raum sehe ich das nicht und wenn jemand darauf herumspaziert muss er sich gegebenefalls einer Berfagung unterziehen.......
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BJ Axel
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von BJ Axel »

Nochmal zu einem der vorherigen Postings. Wenn ein Beamter auf einem eingefriedeten Grundstück in der Entfernung ein angemeldetes Fahrzeug stehen sieht und anhand dessen Nummernschild sehen kann, dass der TÜV abgelaufen ist, zahlt man. Ohne wenn und aber. Der muss nichtmal hingehen können / dürfen / müssen.

Angemeldete Fahrzeuge müssen TÜV haben, egal wo sie stehen.
Der Punkt ist aber vorrangig nicht der private Standort sondern, ob das erkennbar ist. Deswegen Nummernschilder abbauen, wenn's mal wieder länger dauert.

Ich hatte auch schon 2 Jahre TÜV überzogen weil ein Ersatzteil nicht lieferbar war und ohne Kolben kein TÜV-Termin möglich ist.
Fahrt zum TÜV kein Problem - schriftlichen Termin vereinbart und DIREKT dorthin gefahren. Das kriegt man dann noch verargumentiert, im Fall der Fälle.
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fsk18
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von fsk18 »

cruisermaddin hat geschrieben:
.....Dann wäre es ja auch öffentlichlicher Raum, der grundsätzlich jedem zur Verfügung steht, was ja Quatsch ist.
Sehe ich aus so, denn man zahlt ja für sein Grundstück, egal ob umfriedet oder nicht, ja schließlich auch Steuern.
Als öffentlichen Raum sehe ich das nicht und wenn jemand darauf herumspaziert muss er sich gegebenefalls einer Berfagung unterziehen.......
dann ist jeder Lidl und Aldi Parpklatz und jedes Parhaus ein Privatgrundstück wo ich ohne gültige HU rumfahren darf?

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Reiti
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Reiti »

RobertL hat geschrieben:Ich halte die Aussage, dass mein Grundstück automatisch öffentlicher Verkehrsraum sei wenn nicht "umfriedet", eigentlich für Unfug. Dann wäre es ja auch öffentlichlicher Raum, der grundsätzlich jedem zur Verfügung steht, was ja Quatsch ist.
Das kannst du gerne für Unfug halten, in D ist das genau so.
Der Raum steht natürlich nicht grundsätzlich jedermann zur Verfügung, aber jedermann kann den ohne Schwierigkeiten betreten oder befahren.

"Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum" ist der Suchbegriff für die Ungläubigen.

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cruisermaddin
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von cruisermaddin »

dann ist jeder Lidl und Aldi Parpklatz und jedes Parkhaus ein Privatgrundstück wo ich ohne gültige HU rumfahren darf?
Gegenfrage: Darf jeder Beliebige auf Deinem/meinen Privatgrundstück herumlungern oder sein Fahrzeug parken?

Zitat:
Ist ein Privatgrundstück öffentlicher Verkehrsraum?
Kann sich eine öffentliche Verkehrsfläche auf einem Privatgrundstück befinden? Ja, werden private Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt, wie diese zum Beispiel beim Parkplatz vor einem Supermarkt der Fall ist, gelten diese in der Regel als öffentliche Verkehrsfläche.09.12.2022

Ich sehe Freiflächen vor privaten Grundstücken - mit Wohnhaus - eben nicht als öffentlichen Raum........
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UH1D
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von UH1D »

Moin,

bei dem Wetter, daheim auf dem Sofa, meine unmaßgebliche Meinung dazu:

Zitat BGH v. 30.01.2013 (aus einem andren Zusammenhang aber schön einfach formuliert):
"... Ein Verkehrsraum ist auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird (hier: Schließung einer Parkplatzschranke) (Festhaltung BGH, 4. März 2004, 4 StR 377/03, NJ 2004, 1965)."

Also Klapppfosten davor oder Schranke o.ä., wie schon einige gesagt haben. Womit ein Problem erledigt wäre. Meinungen dazu sind ja o.k. aber in Konsequenz doch eher unerheblich.

Die Polizei kümmert sich eigentlich nicht um den ruhenden Verkehr, also z.B. nicht um geparkte Fahrzeuge wenn dadurch niemand akut gefährdet ist oder sonst irgendwelche schweren Delikte einhergehen. Selbst bei einer ext. Anzeige käme hier im Ort erst mal das Ordnungsamt. Vielleicht gibt´s doch einen Blockwart in der näheren Umgebung. Finde ich jedenfalls eigenartig, da das Fahrzeug ja auch ohne Achse gar nicht irgendwie gefährdend am Verkehr teilnehmen kann, aber Meinungen ... Wie schon gesagt.

Ich denke aber auch, dass da bei der Behörde Einsicht gefragt ist, denn wie soll ein Fahrzeug ohne Vorderachse zum TÜV fahren? Selbst wenn ein Anhänger zur Verfügung stehen würde, was soll man dort, das Fahrzeug würde ja durchfallen?

Und vielleicht noch was zum schmunzeln, wie so etwas unlängst hier ausging: Wir haben neben der Wanderdüne HZJ78 und einem Prius noch einen sehr alten Avensis Kombi, den sogn. "Studentenbomber". Besagte Studentin hat den ersten Zugriff darauf und die erst Pflicht zur gelegentlichen Reinigung, Inspektion, So/Wi Reifenwechsel und TÜV-Terminierung. Die ersteren Fahrzeuge stehen in der langen Einfahrt, letzterer aber meistens unter der Straßenlaterne. Eher zufällig viel mir vor einigen Jahren mal die Farbe der TÜV-Plakette am Studentenbomber beim Vorübergehen ins Auge, so ein ungewöhnlicher Farbton. Ich glaube es war rosa. Nähere Inaugenscheinnahme erbrachte eine seit 9 Monaten überfällige HU. Hatte offensichtlich sonst noch niemanden gestört. Da ich im Hause gelegentlich die Aufgaben des Ordnungsamtes wahr nehme, welches hier höchst selbst offensichtlich eher zurückhaltend agiert, wurde das Problem umgehend mit der Delinquentin pers. begutachtet, bewertet und am Folgetag durch die besagte behoben, inkl. der augenscheinlich überfälligen Grundreinigung.

Ich weiß ich bin ein Rabenvater. :biggrin:

Gruß
Peter
Manchmal höre ich Stimmen.
Ja ich weiß... :roll:
Aber sie haben so lustige Ideen.
:biggrin:

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Feldi
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von Feldi »

UH1D hat geschrieben:Nähere Inaugenscheinnahme erbrachte eine seit 9 Monaten überfällige HU. Hatte offensichtlich sonst noch niemanden gestört.
Bei unserem T4 isses der Rennleitung auch erst nach 10 Monaten aufgefallen....weil da die Farbe plötzlich nicht mehr passte. :lol:
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

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fsk18
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von fsk18 »

cruisermaddin hat geschrieben:
dann ist jeder Lidl und Aldi Parpklatz und jedes Parkhaus ein Privatgrundstück wo ich ohne gültige HU rumfahren darf?
Gegenfrage: Darf jeder Beliebige auf Deinem/meinen Privatgrundstück herumlungern oder sein Fahrzeug parken?

Zitat:
Ist ein Privatgrundstück öffentlicher Verkehrsraum?
Kann sich eine öffentliche Verkehrsfläche auf einem Privatgrundstück befinden? Ja, werden private Grundstücke von der Allgemeinheit genutzt, wie diese zum Beispiel beim Parkplatz vor einem Supermarkt der Fall ist, gelten diese in der Regel als öffentliche Verkehrsfläche.09.12.2022

Ich sehe Freiflächen vor privaten Grundstücken - mit Wohnhaus - eben nicht als öffentlichen Raum........
was DU und viele ANDERE sehen ist relativ egal -- die Gesetzgebung ist hier klar geregelt. :ka: :ka: :ka:

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RobertL
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von RobertL »

Wenn ich nun vergesse das Gartentor zu schließen, wird mein Grundstück automatisch zum öffentlichen Raum? Auch mit Tafel "Privatgrund"? Bei geschlossenem Tor nicht? :hier:

Edith: da müsste eigentlich jeder Autohändler dauernd Strafe zahlen für alle Autos die er am Hof hat, solange sein Grundstück nicht ständig vollständig umfriedet ist.
lg Robert

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cruisermaddin
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von cruisermaddin »

...... wenn die Autos zugelassen sind, aber keinen TüV haben, dann schon, oder?

Also mir ist das sehr suspekt, daß anscheinend jeder auf meinem Privatgrundstück herumlaufen darf. Das kann eigentlich gar nicht sein, wir sind doch schließlich in Deutschland :rofl:
Zuletzt geändert von cruisermaddin am Mi 8. Mär 2023, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
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_Malte_
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Re: angemeldetes Fzg. ohne TÜV auf Privatgrundstück = OWI

Beitrag von _Malte_ »

https://de.wikipedia.org/wiki/Privatgrund
Ist etwas verständlicher als Richterlatein.

Wichtig in dem Zusammenhang erscheint mir das "Betreten/Überklettern von Umzäunungen".
meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90

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