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Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:11
von Rauhhaarbracke
Hallo zusammen,

so jetzt habe ich meinen Steuerbescheid für meinen Neuen Hilux Extra Cab bekommen. Versteuerung als Pkw.

Dann mal gleich Einspruch eingelegt. Meiner Meinung nach ist der ein LKW, zumindest mein alter ExtraCab ist als LKW bei der Steuer durchgegangen.
Heute mit der Frau beim Hauptzollamt Augsburg gesprochen, sie sagte mir, dass da wohl nichts zu machen sei, da es ein neues Urteil gibt, irgendwann aus 2012, das besagt, dass auch beim ExtraCab davon ausgegangen wird, dass er hauptsächlich zur Personenbeförderung benutzt wird, da ja 4 Sitze vorhanden. Soll nun Fotos machen und reinschicken.

Bei mir hockt hinten gerade mal der Hund drin, zu 99 % fährt da hinten sicherlich keiner mit.
Zum k.....! Kostet dann das Dreifache! :angryfire: :angryfire:

Gruß
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:12
von Hann_es
Dachte eigentlich auch bis jetzt, dass der XCab als LKW versteuert wird.
Ist deren Begründung nicht immer:

Lastenbeförderungsfläche > Personenbeförderungsfläche ==> LKW (XCab, SingleCab)
Lastenbeförderungsfläche < Personenbeförderungsfläche ==> PKW (DCab)

?

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:18
von Redneck
Servus!

Ich habe momentan das gleiche Problem! War schon beim Hauptzollamt bei den Kollegen zur Begutachtung! Wenig Chancen... Ist noch nicht ausgestanden, das ganze. Und ich wurde vor eineinviertel Jahren problemlos als LKW besteuert, jetzt wollen sie mir ans Leder, wegen einem dummen Zufall!

Es gibt neue Vorschriften, alle XtraCabs Luxe werden genauso wie alle anderen 1,5 Kabiner automatisch vom System als PKW versteuert, weil nämlich 4 Sitzplätze eingetragen sind! Ich war eine Stunde bei den Kollegen, diskutiert ohne Ende, wird wohl nix bringen. Wenns blöd geht, darf ich sogar noch nachzahlen! :angryfire: :angryfire: :angryfire: Ihr könnt euch vorstellen, daß ich ziemlich geladen bin!

Also wer jetzt beim XtraCab noch LKW will, muß die Sitze ausbauen, die Gurte unbrauchbar machen und umtragen lassen. Dann zählt die Fläche hinter dem Sitz bis zur Kabinenwand + Ladefläche zusammen, 2 der 4 Sitze werden ausgetragen und man fährt wieder einen "rechtmäßigen" LKW! Eine andere Chance gibt es kaum, und glaubt mir, ich hab denen mein gesammeltes Wissen der letzten 15 Jahre um die ohren gehauen, hat nix genützt! :evil:

Würde bei mir hochgehen von 160 auf 433 Euro, einfach nur zum Kotzen! :angryfire:

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:21
von Rauhhaarbracke
..ja so war es bei meinem vorherigen XtraCab auch geregelt, aber es scheint ein neues Urteil von irgendeinem Gericht in München aus Dez. 2012 zu geben. Habe es aber im Internet noch nicht gefunden!

Bin mal gespannt was dabei rauskommt, aber so wie sich die Frau heute am Telefon angehört hat, wußte die genau was Sache ist!

Gruß
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:26
von Rauhhaarbracke
Redneck hat geschrieben:Servus!

Ich habe momentan das gleiche Problem! War schon beim Hauptzollamt bei den Kollegen zur Begutachtung! Wenig Chancen... Ist noch nicht ausgestanden, das ganze. Und ich wurde vor eineinviertel Jahren problemlos als LKW besteuert, jetzt wollen sie mir ans Leder, wegen einem dummen Zufall!

Es gibt neue Vorschriften, alle XtraCabs Luxe werden genauso wie alle anderen 1,5 Kabiner automatisch vom System als PKW versteuert, weil nämlich 4 Sitzplätze eingetragen sind! Ich war eine Stunde bei den Kollegen, diskutiert ohne Ende, wird wohl nix bringen. Wenns blöd geht, darf ich sogar noch nachzahlen! :angryfire: :angryfire: :angryfire: Ihr könnt euch vorstellen, daß ich ziemlich geladen bin!

Also wer jetzt beim XtraCab noch LKW will, muß die Sitze ausbauen, die Gurte unbrauchbar machen und umtragen lassen. Dann zählt die Fläche hinter dem Sitz bis zur Kabinenwand + Ladefläche zusammen, 2 der 4 Sitze werden ausgetragen und man fährt wieder einen "rechtmäßigen" LKW! Eine andere Chance gibt es kaum, und glaubt mir, ich hab denen mein gesammeltes Wissen der letzten 15 Jahre um die ohren gehauen, hat nix genützt! :evil:

Würde bei mir hochgehen von 160 auf 433 Euro, einfach nur zum Kotzen! :angryfire:

Gruß, Jürgen



Hallo Jürgen,

hört sich ja nicht gut an! So ähnlich hat mir die Tante das auch erzählt, außer man hätte noch irgendwelche tollen Aufbauten, die auf Lkw schließen etc. Aber wie gesagt, die hat dieses Urteil gleich zitiert.
Unsere alten Pick Ups waren da kein Problem.

....das haben wir jetzt diesem "Pick-Up-Boom" zu verdanken!

Komm auch von 160,00 auf 433,00 € rauf! :angryfire: :angryfire:

Versicherung teurer, Steuer teurer, die Karre kostet mich jetzt locker im Jahr 600,00 € mehr als der vorherige!

Gruß
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 14:45
von Bergler
Du meinst sicher dieses Urteil:
http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/u ... rteile_pi1[az]=IIR711

danach:

Lastenbeförderungsfläche < Personenbeförderungsfläche ==> PKW
Lastenbeförderungsfläche > Personenbeförderungsfläche ==> auch PKW 8)

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 15:03
von Rauhhaarbracke
Hi Bergler,

der Link geht leider nicht!

...aber vermutlich wird es das Urteil sein! :roll:

Gruß
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 15:08
von dergnagflow
Nur als Tipp: man muss die URL mal aufrufen und dann dahinter im Browser das im Post nicht unterstrichene [az]=IIR711 dranhängen. Dann geht's....

lg
Wolfgang

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 15:09
von Explorer II
Das ist aber doch alles nichts neues!

Schon 2011 hat man meinen ExtraCab als PKW eingestuft - bei einer Begutachtung und Vermessung beim damaligen Finanzamt sind eine Dame und ein Herr zur "Übereinkunft" gekommen: "Ganz klar, eine zweitürige Limousine! :rofl: " ... :brokenbulb:
Begründung:
Höchstgeschwindigkeit über 160Km/h, wenn ein Deckel montiert wird hätte ich einen abschließbaren Kofferraum (hatte ich aber gar nicht) und natürlich 4 vollwertige Sitze.
Meinem freundlichem Angebot im "Luxus"-Fond der Limousine einmal Platz zu nehmen wurde dankend abgelehnt. Das ich eine Bereifung - MT´S bis max. 160 Km/h - montiert hatte zählte nicht - können sie ja zurückrüsten. Der Leiterrahmen, die Blattfeder-LKW-Achse, der LKW-Unterfahrschutz und auch das LKW-Fahrverbot mit Anhänger an den Wochenenden waren für die "Herrschaften" ohne Belang... :angryfire: :angryfire: :angryfire:

Als ich dann wieder etwas abgekühlt war, fragte ich gaaaanz höflich: "Was muss denn geschehen, damit das Fahrzeug als LKW angesehen wird?"
LKW mit max. 2 Sitzen, war die Antwort!
Ich: Hinten Rückbankpolster raus, Gurtschlösser aus der Sitzmitte abgeschraubt - Schraube wieder rein, Gurte rechts und links heraus geschraubt. Auf den Boden eine Holzplatte aus MPX montiert - da liegt jetzt der Hund drauf. Ab zum TÜV (einem Ing. MIT Verstand) - OK, LKW und nix mit "Schweißen" am neuen Auto. Mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und den Brief umschreiben lassen - fertig! Und siehe da: LKW-Steuer 160 EUR, so wie`s sein soll.

Aber Achtung!
Ich habe mir danmals "etwas Zeit" gelassen - und so wurde es August bis die Zulassungsstelle den Brief geändert hat... und die Kohle als PKW mußte ich bis einschl. August zahlen. Da gibt`s nichts retour! :angryfire: :angryfire: :angryfire:

Also "Einspruch" einlegen ist gut, aber zusätzlich noch "Aussetzung" bis zur endgültigen Klärung beantragen, dann bleibt die Kohle in der eigenen Tasche.

Viiel erfolg und Gruß,
Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 16:16
von Muecken_manni
Hallo Gemeinde...

als "Altluxfahrer"...keine 160 KM/H eingetragen.... (grins, 2L Motor..)

aber: letztes Jahr neuen Steuerbescheid VOM ZOLL bekommen....im Zuge der gemachten Auflastung au 2.8T..

und: der ist "korrekt".... trotz Xtracab..... also scheint es KEINEN AUTOMATISMUS zu geben.... oder ??

korrekter NEUER Betrag und korrekter Vorherbetrag
korrekter NEUER Betrag und korrekter Vorherbetrag


Manne

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 16:46
von Bergler

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 17:41
von Rauhhaarbracke
Explorer II hat geschrieben:Das ist aber doch alles nichts neues!

Schon 2011 hat man meinen ExtraCab als PKW eingestuft - bei einer Begutachtung und Vermessung beim damaligen Finanzamt sind eine Dame und ein Herr zur "Übereinkunft" gekommen: "Ganz klar, eine zweitürige Limousine! :rofl: " ... :brokenbulb:
Begründung:
Höchstgeschwindigkeit über 160Km/h, wenn ein Deckel montiert wird hätte ich einen abschließbaren Kofferraum (hatte ich aber gar nicht) und natürlich 4 vollwertige Sitze.
Meinem freundlichem Angebot im "Luxus"-Fond der Limousine einmal Platz zu nehmen wurde dankend abgelehnt. Das ich eine Bereifung - MT´S bis max. 160 Km/h - montiert hatte zählte nicht - können sie ja zurückrüsten. Der Leiterrahmen, die Blattfeder-LKW-Achse, der LKW-Unterfahrschutz und auch das LKW-Fahrverbot mit Anhänger an den Wochenenden waren für die "Herrschaften" ohne Belang... :angryfire: :angryfire: :angryfire:

Als ich dann wieder etwas abgekühlt war, fragte ich gaaaanz höflich: "Was muss denn geschehen, damit das Fahrzeug als LKW angesehen wird?"
LKW mit max. 2 Sitzen, war die Antwort!
Ich: Hinten Rückbankpolster raus, Gurtschlösser aus der Sitzmitte abgeschraubt - Schraube wieder rein, Gurte rechts und links heraus geschraubt. Auf den Boden eine Holzplatte aus MPX montiert - da liegt jetzt der Hund drauf. Ab zum TÜV (einem Ing. MIT Verstand) - OK, LKW und nix mit "Schweißen" am neuen Auto. Mit dem Wisch zur Zulassungsstelle und den Brief umschreiben lassen - fertig! Und siehe da: LKW-Steuer 160 EUR, so wie`s sein soll.

Aber Achtung!
Ich habe mir danmals "etwas Zeit" gelassen - und so wurde es August bis die Zulassungsstelle den Brief geändert hat... und die Kohle als PKW mußte ich bis einschl. August zahlen. Da gibt`s nichts retour! :angryfire: :angryfire: :angryfire:

Also "Einspruch" einlegen ist gut, aber zusätzlich noch "Aussetzung" bis zur endgültigen Klärung beantragen, dann bleibt die Kohle in der eigenen Tasche.

Viiel erfolg und Gruß,
Jürgen


Servus Jürgen,

...bei mir ist das schon neu, denn mein 2008er Extra Cab wurde nur kurz durch einen freundlichen Finanzbeamten begutachtet und im Originalzustand, mit Gurten und Notsitzen, als LKW eingestuft!
Drum bin ich da jetzt etwas überrascht!

Servus
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 18:10
von Dave84
Nabend,

was passiert wenn der Lux bereits als LKW besteuert ist? Ändert sich das jetzt mit dem nächsten Steuerbescheid?


gruß

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 4. Mai 2015 20:12
von Redneck
Guten Abend!

Nachdem ich zuerst mit der Dame des Hauptzollamts Regensburg telefoniert hatte und dann zur Begutachtung ins ehem. Hauptzollamt bei uns in Weiden gefahren bin (leider machen das nicht die Bundeskassen, die machen nur die Zahlungsüberwachung, sonst hätte ich nur mit jemanden vor die Tür gehen müssen :lol: ) und mit den beiden eine Stunde diskutiert habe, müßte ich auch umbauen, um wieder LKW zu werden oder zu bleiben.

@ Dave: Keine Panik. Der Zoll sucht nicht gezielt nach XtraCabs, um denen die LKW-Besteuerung zu nehmen. Steuerbescheide werden ja keine mehr verschickt, die meisten haben ja Lastschrifteinzug. Solange Du Deinen Lux nicht abmeldest, ummeldest, stilllegst oder sonstwas, bleibt er LKW, auch die nächsten Jahre. Warum das nun bei mir nicht so ist? Durch einen wirklich saublöden Zufall. Ein befreundeter Pickupfahrer hat sich einen Ford Ranger mit 1,5-Kabine gekauft und wurde natürlich erst mal als PKW besteuert. Ich sagte, er könne meinen NAmen und meine Autonummer gern als Referenz angeben, weil ich ja dachte, zu Recht vom Finanzamt (damals war es noch das Finanzamt, ein paar Monate später der Zoll) als anerkannter LKW nach Gewicht besteuert zu werden! Sein Éinspruch wurde abgelehnt, ich erhielt den besagten Brief mit der Bitte um Überprüfung meiner Gewichtsbesteuerung in Form von Vorführung, Bildern etc... Das sagte man mir auch, als ich nachfragte, wie man denn so auf mich gekommen wäre und ob die Kollegen nun wohl gezielt nach XtraCabs suchen, was aber nicht der Fall ist. War einfach ein saublöder Zufall, das hat man davon , wenn man freundlich sein möchte und hilfsbereit! Hätte ich meinen Namen nicht angegeben, dann wäre mein Kassenzeichen (jedes KFZ in D hat ein Kassenzeichen) unbemerkt unter den 55 Mio. Fahrzeugen weitergedümpelt, und zwar als LKW! :angryfire:

Tja, nun hab ich den Ärger an der Backe und wie es aussieht, bin ich wohl demnächst PKW-Fahrer, zumindest steuerlich. Alle anderen Nachteile behalte ich natürlich auch, klar, muß ich ja nicht dazusagen... :roll: Ich kann wirklich jedem nur empfehlen, der im Genuß der LKW-Besteuerung bei einem XtraCab ist, sich freuen und die Schnauze halten und nicht hausieren zu gehen damit!!!!!!!!

Was ich von diesen MAchenschaften halte, kann ich hier gar nicht wiedergeben, nur, daß sich meine Meinung über den Verein, bei dem ich arbeite, gehörig gewandelt hat! Sollten sie mir die Gewichtsbesteuerung, die vor eineinviertel Jahren noch absolut rechtmäßig und ohne große Nachfrage anerkannt wurde, streichen und auch noch Nachversteuern wollen, dann werde ich einen Anwalt bemühen! Denn alles was recht ist, aber man sagte mir, ich wäre ja schließlich schon eineinviertel Jahre zu Unrecht als LKW rumgefahren!!!! Geht´s noch? Bild

Gruß , Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 06:17
von Rauhhaarbracke
Guten Morgen,

Dave84, da brauchst keine Angst zu haben, dein Extra Cab bleibt als Lkw, erst bei Abmeldung, Ummeldung etc, wird sich nach der neuen Rechtsprechung etwas ändern.

Was mich allerdings wundert, eine Kollege von mir, der einen Ford Ranger 4-türig seit ca. 2 Jahren fährt, ist als LKW versteuert. Vom Zuständigskeitsbereich müßte es auch das Hauptzollamt Augsburg sein???? :roll: :roll: :confused:

Redneck, bei dir ist es ja besonders blöd gelaufen!

Gruß
Alex

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 08:19
von TimHilux
Der Kollege sollte sich ganz klein machen und für alle Fälle etwas Kohle auf der Seite haben, wegen der Nachversteuerung.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 08:37
von Bergler
Nix Nachversteuerung!

Ist der Bescheid zu günstig, handelt es sich möglicherweise um einen rechtswidrigen aber begünstigenden Verwaltungsakt. Auch der hat Bestandskraft, wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung oder unter einem speziellen Vorläufigkeitsvermerk erlassen wurde (beides ist bei Kfz-Steuer-Bescheiden ziemlich außergewöhnlich). Der kann grundsätzlich nur für die Zukunft geändert werden und auch dann nur, wenn etwas besonderes vorliegt (z.B. Ummeldung, Anmeldung, Halterwechsel). Nur weil ein Steuerbescheid falsch ist, ist das noch kein gesetzlicher Grund für eine Änderungsmöglichkeit (das gilt leider für beide Richtungen).

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 08:39
von Peter_G
@Jürgen, das ist ja wirklich ärgerlich. Vermutlich geht es ja garnicht mal um die 300 Schleifen, das wäre bei mir so, es fehlt einfach eine verlässliche Grundlage auf der man Entscheidungen treffen kann.

Wobei, eigentlich gibt's diese Verlässlichkeit. Staatliche Willkür kann uns jederzeit treffen. Macht echt Laune.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 09:38
von Redneck
Guten Morgen zusammen!

Ich sollte ja noch mal nachfragen, was mit meinem Bescheid und der Begutachtung rausgekommen ist. Habe ich eben auch getan. Warum war mir klar, daß ich ab jetzt PKW fahre? :angryfire:

Ich bekomme einen geänderten Steuerbescheid, darf dann 433 Euro bezahlen. Habe noch ein wenig Urteile gewälzt, die Chance ist gleich Null. Auch Einspruch bringt nix. Das einzige, was ich tun kann, ist das "Umbauen zum LKW" (hab ja eh schon LKW, aber ich soll ihn praktisch zum "richtigen" LKW nach deren Meinung umbauen)! Also Sitze raus, Gurte dauerhaft entfernen, ab zum TÜV, Sitze austragen lassen, dann zur Zulassungsstelle und neue Papiere ausstellen lassen. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zum Hauptzollamt schicken, Begutachten lassen und dann fahre ich wieder mit 160 Euro. Ob ich das mache, weiß ich noch nicht, habe ja noch ein paar Tage Zeit zum überlegen.

Aber so läufts, habe lange telefoniert, sogar mit dem Vorgesetzten, alles beleuchtet, was mir eingefallen ist (und nach vielen Jahren mit Pickups und einem großen pickupfahrenden Bekanntenkreis fällt mir da einiges ein! :wink: ), hat alles nix gebracht. Die Rechtsprechung ist jetzt so, ohne wenn und aber. Gibt Urteile von den Finanzgerichten über Nissan, Ford, VW und Dodge. Sogar ein T 5 Pritschenwagen als Doppelkabiner hat keine Chance mehr!

So nach und nach werden alle umgestellt. Heißt jetzt nicht, daß alle jetzt demnächst eine Änderung kriegen, aber nach Ummeldung, Neuzulassung oder Verkauf hat der Nachbesitzer automatisch die Hubraumbesteuerung. Läuft wohl in D noch nicht ganz gleich, kommt aber. So der Sachstand; ich kann mir jetzt überlegen, was ich mache. Von Nachbesteuerung wurde mal nix gesagt, hoffe ich auch, ansonsten brennen mir die Sicherungen durch! :angryfire:

Gruß von einem leicht angefressenen Redneck aus dem Süden.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 10:01
von Nils der Nordmann
Hallo Jürgen,

mich stört nach wie vor, das im Gesetzestext des Kraftfahrzeugsteuergesetzes unter §2 steht, das die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich sind.
Haben die Damen und Herren dazu eigentlich mal was gesagt ?

Viele Grüße
Nils

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 10:26
von M_F
Hallo

http://www.bundesfinanzministerium.de auf Seite 18 hat geschrieben:Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Abweichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zukünftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungszielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft.



Oder eben die Staatskasse aufpoliert werden muß. :wink:

Gruß Mario

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:01
von Bergler
Der Gag liegt in § 18 Abs. 12 KraftStG.
Da heißt es sinngemäß: Wenn die Zulassungsbehörde "Lkw" in die Fahrzeugpapiere schreibt und deshalb die Steuer niedriger wäre, als nach dem alten Recht mit der Lkw-Besteuerung von Geländewagen, dann ist das Fahrzeug als Pkw zu versteuern (auch wenn Lkw im Schein steht).

In Rednecks Fall: In den Papieren steht Lkw. Daran ist auch die Steuer grundsätzlich gebunden. Aber nach alter Regelung (§ 2 Abs. 2a KraftStG) wäre das Fahrzeug doch Pkw, wegen der Anzahl der Sitzplätze und Ladeflächengröße, etc..... In diesem Fall muss dann das Fahrzeug auch nach neuem Recht als Pkw versteuert werden. :brokenbulb: :brokenbulb:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:06
von Explorer II
Redneck hat geschrieben:
Das einzige, was ich tun kann, ist das "Umbauen zum LKW" (hab ja eh schon LKW, aber ich soll ihn praktisch zum "richtigen" LKW nach deren Meinung umbauen)! Also Sitze raus, Gurte dauerhaft entfernen, ab zum TÜV, Sitze austragen lassen, dann zur Zulassungsstelle und neue Papiere ausstellen lassen. Teil 1 der Zulassungsbescheinigung zum Hauptzollamt schicken, Begutachten lassen und dann fahre ich wieder mit 160 Euro. Ob ich das mache, weiß ich noch nicht, habe ja noch ein paar Tage Zeit zum überlegen.

Gruß von einem leicht angefressenen Redneck aus dem Süden.


Die Differenz ist 273 Euro im Jahr = macht in 4 Jahren rund 1.000 Euro - Die Umrüstung kostet im Prinzip nichts. Sitzfläche raus, Gurtschloss in der mitte heraus schrauben, Schraube wieder eindrehen, sonst "ziehts" durch. :biggrin: , rechts/links Verkleidungen runter und Gurte raus - einen TÜV Ing. der nicht auf`s Zuschweißen besteht und fertig. Evtl. noch ein schönes Ablagebrett mit Zurrgurten rein und Du hast eine schöne Gepäckablage.

Gruß,
Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:10
von Broesel
Hallo,

meiner Meinung nach ausnahmsweise mal eine sinnvolle Steuerentscheidung - mehr als 95% der Pickups werden nunmal als PKW genutzt.
Natürlich Schade für alle die nun mehr zahlen - aber deutlich gerechter als Vorher.
Warum soll ein Pickups, der nicht mehr Platz hat als ein vergleichbarer Geländewagen, und auch noch die gleiche Sitzplatz Anzahl hat, weniger Steuer zahlen?

Viele Grüße
Broesel

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:23
von Redneck
Servus Leute!

Da ich den Lux doch noch ein paar Jahre fahren möchte, würde sich diese Lösung schon anbieten. Werde ich auch tun, werde mich gleich mal mit unserem Vereinsschrauber in Verbindung setzen. Meinetwegen setzen wir einen Schweißpunkt drauf, ist mir egal. Ist eh noch nicht öfter als 3-4 x jemand mitgefahren hinten, ansonsten sitzt nur unser Hund ab und zu hinten. Und die Idee mit dem Brett, vielleicht mit einem Staufach oder so, könnte man echt mal in Angriff nehmen! :D

Wir haben gelernt, Gesetze sind eindeutig. Sind sie eben nicht, wie man sieht. Und der Bergler hat das ja schon geschrieben mit den Gesetzen: grundsätzlich ja, aber nach alter Regelung, nach diesen und jeden Verordnungen, nach Übernahme in Bundesverwaltung blablabla... Man redet um des Kaiser´s Bart, heraus kommt nix. :angryfire:

Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

@ Broesel: Sorry, aber so, wie Du das siehst, ist es nicht! Hier geht´s nicht um Nutzung, ich kann mir auch einen Freightliner zulegen und ihn privat nutzen! Wir wollen das, was eingetragen ist, so wie er verzollt ist (nämlich mit 22% statt mit 10% bei PKW´s). Da spielen bei dieser Eintragung andere Kriterien keine Rolle, hier versucht man mit fadenscheinigen Methoden wie Anzahl der Sitzplätze, Höchstgeschwindigkeit, äußeres Erscheinungsbild und noch einigen anderen Sachen, Geld zu machen! Einfach und gerecht wäre es, ein Auto so zu versteuern, wie es verzollt wurde und in den Papieren eingetragen ist, nämlich im Falle der Pickups als LKW! Das ist so eingetragen mit dem Zusatz: "Geländefahrzeug zur Güterbeförderung bis 3,5 tonnen"! Für meine Begriffe eindeutig, für den Gesetzgeber nicht.

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:44
von Explorer II
Redneck hat geschrieben:
Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

Gruß, Jürgen


Mal blöd gefragt: Darfst Du dann wenigstens am WE mit einem Anhänger fahren? Und wie ist das mit Deinem Wohnwagen?

Gruß,
Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 11:55
von Onkelchen
Explorer II hat geschrieben:
Redneck hat geschrieben:
Ich werde nach einer Zeit berichten, was rausgekommen ist, jetzt warte ich erst mal auf den geänderten Bescheid und freue mich, daß ich ab jetzt (steuerlich) PKW-Fahrer bin! Und wie ich mich freue, könnte Luftsprünge machen! Bild

Gruß, Jürgen


Mal blöd gefragt: Darfst Du dann wenigstens am WE mit einem Anhänger fahren? Und wie ist das mit Deinem Wohnwagen?

Gruß,
Jürgen



Hi,

ob und wann er mit einem Anhänger fahren darf ergibt sich aus der verkehrsrechtlichen Zulassung und nicht aus der steuerlichen Behandlung.

Wie das bei Pickups bis 3,5t zGm behandelt wird wurde ja an anderer Stelle hier im Forum schon ausgiebig erläutert.


Viele Grüße
Onkelchen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 12:12
von Redneck
Mahlzeit Jürgen!

Nein, darf ich natürlich nicht. Ein Umschlüsseln zum PKW ist nicht möglich, hab ich schon angefragt. Also habe oder hätte ich dann alle Nachteile, die man als Pickupfahrer nur haben kann: Teuerere Steuer, teuere Versicherung, Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger. Und das rechtmäßig, denn wie ja schon öfter erwähnt, hat das Steuerrecht mit dem Zulassungsrecht nichts zu tun, ist also nicht bindend. Deshalb bleibe ich trotz PKW-Versteuerung bei Kontrollen ein LKW. Muß man nicht verstehen, ist aber so.

Aus diesem Grund rentiert sich ein Umbau dann schon, denke ich! Wenn ich schon was nicht darf, dann wenigstens rechtmäßig! :biggrin:

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 13:09
von landcruiser
Sonn- und Feiertagsfahrverbot mit Anhänger


Zu geil, ein echter running gag. :rofl:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 13:17
von Broesel
Hallo,

lesen bildet:

http://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Ich zitiere:
"Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Also: Nix Fahrverbot beim HiLux - weil Beschaffenheit wie PKW... Steuerbescheid mitnehmen, bei Polizeikontrolle vorzeigen - und dann in betroffene Augen schauen...
Beschaffenheit ist ja immer gleich!

Viele Grüße
Broesel

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 13:55
von Redneck
Servus!

Wenn ihr meint, das ist so, dann gut. Die Praxis zeigt was anderes, im Bekanntenkreis schon etliche Male erlebt. Aber darum geht´s ja hier auch nicht vorrangig, das ist ja nur der Nebeneffekt. Dort steht auch, Zitat:

Vom Fahrverbot betroffen sind

alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht


Vor allem der zweite Nebensatz ist wichtig. LKW hab ich nach wie vor drinstehen, auch bei PKW-Besteuerung! Hat mit dem Gewicht des LKW´s nix zu tun. Ausnahmen gibt´s ja mittlerweile gottseidank für Wohnwagen und Anhänger für Sportzwecke. Aber das ist ja wieder eine andere Baustelle, hier geht´s ja hauptsächlich um Besteuerung. Sonst schmeissen wir wieder zu viele Dinge auf einmal in die Waagschale.

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 18:20
von forestdoc
Hallo!
Als Doppelkabiner-Fahrer konnte ich mit geringem Aufwand zumindet erreichen, daß es ein reiner PKW wurde.
Auf der anderen Seite ist die Einstellung der Finanzgerichtsbarkeit so dermaßen unverschämt, das man eigentlich einen Verein/Verband gründen und so oft und solange klagen sollte, bis man, am besten vor dem EuGH, Recht bekommt. Ich bin nicht wirklich firm in dieser Rechtsfrage, aber Deutschland neigt gerne mal dazu, EU-Recht nicht anzuerkennen, wenn dem Staat (oder seinen "Vasallen") dadurch lukrative Einnahmen entgehen.
Der Zoll ist ja nur Teil der Exekutiven, die wirklich Bösen sitzen ein paar Etagen drüber.

Deshalb: Aufstehen und wehren!


Gruß
Benno

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 18:25
von Colt
Benno, den Verein hatten wir schon mal. Das Ergebnis war dass das Thema noch mehr in den Fokus gerückt ist und auch die letzten Lücken geschlossen wurden. :angryfire:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 18:56
von landcruiser
forestdoc hat geschrieben:... das man eigentlich einen Verein/Verband gründen und so oft und solange klagen sollte, bis man, am besten vor dem EuGH, Recht bekommt. ...


Ein Gag nach dem anderen. :rofl:

Seit 2008 dabei und nix mitbekommen ... :ka:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 19:00
von _Malte_
Ach, du meinst diesen Verein, wo wir versucht haben, über den Umweg "Mehrzweckfahrzeug nach EWG xyz" die Besteuerung zu reduzieren?

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 19:01
von forestdoc
Hallo!
Wenn denn schon alle Lücken geschlossen sind, haben wir ja ix mehr zu verlieren :shock:
Im Ernst, die willkürliche Auslegung, die zur Zeit herrscht, entbehrt jeder Grundlage. Die Legislative soll Gesetze erlassen, die alle gleich behandelt. Aber Regelungen, die jeweils immer nur zum Nachteil des Bürgers ausgelegt werden, können und dürfen keinen Bestand haben.
Mir ist es grundsätzlich gleich, welche Einstufung mein Lux erfährt - solange es EINE Einstufung ist. Der Rest kann nicht sein. Das, was derzeit Redneck und andere Xtracab -Fahrer erfahren, ist Willkür, nichts anders. Das hat auch mit Lücken nichts zu tun.


landcruiser hat geschrieben:
forestdoc hat geschrieben:... das man eigentlich einen Verein/Verband gründen und so oft und solange klagen sollte, bis man, am besten vor dem EuGH, Recht bekommt. ...


Ein Gag nach dem anderen. :rofl:

Seit 2008 dabei und nix mitbekommen ... :ka:


Doch, sicher. Aber nach meinem Kenntnisstand gibt es diesen Verein zur Zeit nicht mehr oder er ist in dieser Frage nicht aktiv. Außerdem waren die Grundlagen schon andere. Hier geht es gerade nicht darum, eine besondere Kategorie zu bevorzugen, sondern schlicht eine Ungleichbehandlung zu verhindern.
Gruß
Benno

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 19:13
von landcruiser
"Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe auch die Welt daran zugrunde!" :rofl:

Sorry, aber für so etwas fehlt mir einfach der sittliche Ernst.

Ich will dich aber nicht bremsen!

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 19:20
von forestdoc
Genau geommen macht der Staat heute das, was er damals "zurückschrauben"wollte. Er schafft ein neues "Kombinationsfahrzeug", nur diesmal zum Nachteil des Halters. Das kann es auch nicht sein.
Sittlicher Ernst hin oder her - nur Schimpfen und Weinen ist auch nicht mein Ding, dann doch lieber jemandem vor´s Schienbein treten.
Gruß
Benno

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 5. Mai 2015 19:27
von landcruiser
Schimpfen, Heulen und vors Schienbein treten hilft in den meisten Fällen wenig.

Oft hilft es schon einfach zu Lesen (und zu verstehen) was hier und anderswo zum Thema geschrieben wurde.

So nu is aber genug meinerseits.

Wünsch noch einen schönen Abend allerseits.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 06:30
von Redneck
Guten Morgen!

Ich weiß noch nicht, wie ich mich entscheide, nachdem deren Entscheidung ja nun zu meinen Ungunsten gefallen ist. :( Ich habe jetzt mal alles brauchbare an neuen Vorschriften und Urteilen zusammengesucht - es sieht schlecht aus! Das war´s zu diesem Thema von meiner Seite, denn solange Leute hier sind, die nur lächerliche Kommentare abgeben, ist mir das zu blöd. Muß ich nicht haben.

Schönen Tag, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 09:16
von cruisermaddin
Hallo Jürgen,
Wenn ich das so lese, kommt es mir vor also würde die Nummer ähnlich wie 2006-2007 durchgezogen.
Da wurden auch plötzlich die So-Kfz-WoMo´s abgeschafft und freundlicherweise als PKWs besteuert.
Das Ganze ging sogar mit einer rückwirkenden Zahlung - im vierstelligen Bereich - einher.
Vielleicht braucht man ja alle paar Jahre mal eine kleine Finanzspritze......

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 10:09
von Redneck
Servus Martin!

Klar ist sowas auch immer ein Politikum! Die Lobby der Pickupfahrer ist eher gering, ähnliches gibt´s auch bei anderen Sparten, z.B. Landwirschaft, aber da ist die Lobby eben wesentlich stärker. Auch wären die Hersteller mal gefragt, für Klarheit zu sorgen und mal Druck zu machen - passiert aber leider nicht, weil eben auch die Stückzahlen zu gering sind in Deutschland.

Mir kommt das genauso vor wie das, was ich damals schon mit meinem L200 hinter mir habe! Und da hieß es auch, XtraCab oder SingleCab kaufen und alles ist sicher - so sicher wie seinerzeit die Renten? :roll: :lol: :biggrin: Nee, sicher ist gar nix. Und deswegen muß ich mir das auch genau überlegen, denn geändert ist schnell was, und dann will man auch von Sachen wie Bestandschutz und ähnlichem nichts mehr wissen! Vertrauen habe ich da keins mehr, und ein Rechtsstreit? Nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht wirklich, die Nerven hab ich nicht.

Gruß , Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 10:18
von cruisermaddin
Weis auch nicht, ob sich ein Rechtsstreit lohnt.
Recht haben und Recht bekommen geht ja bekanntlich nicht immer einher..

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 10:28
von Redneck
Ich hab mir die neuesten Sachen durchgelesen. Nicht immer alles nachvollziehbar, aber was soll man machen? Ich hätte schon einen Ansatzpunkt, aber ich glaube, da bräuchte man einen Spitzenanwalt - ich kenn das noch von meiner Sache mit meiner Arm-OP... Über zwei Jahre Rechtsstreit, x-km gefahren, letztlich verloren. So was tue ich mir nicht noch mal an. Man kann Einspruch einlegen, werde ich vielleicht auch machen. Der wird dann abgelehnt, und dann müßtest Du schon Deine Rechtsschutzversicherung bemühen! Dazu ist mir meine Freizeit zu schade, hab ich schon hinter mir. :wink:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 10:29
von toyofluesterer
.

ist gerade sommerloch ! :confused:

f. :hmmm:

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 6. Mai 2015 10:30
von Redneck
Warum?

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 18. Mai 2015 06:38
von Redneck
Hallo zusammen!

Da komm ich gestern von 5 tollen Tagen am US-Car-Treffen in Pullman-City zurück und liegt ein Brief vom Hauptzollamt da. Naja, keine große Überraschung, ich wußte ja schon, was drin ist... :roll: Mir werden mal eben so lächerliche 546 Euro abgebucht, ´ne kleine Nachzahlung für ein paar Monate seit Februar ist auch noch dabei. Juchhu. :angryfire:

Mein XtraCab ist also nun offiziell ein (steuerlicher) PKW. Da wird mein geplanter Dachgepäckträger wohl noch ein Jahr warten müssen. Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen könnte! Bild

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 18. Mai 2015 11:36
von LS-Roger
Frage in die Runde: Gibt es jemanden, der den X-Cab (1) gewerblich angemeldet hat, (2) als Transporter nutzt und trotzdem gegen seinen Willen einen PKW-Steuerbescheid bekommen hat? Nur da dürfte eine juristische Chance bestehen. Antwort gern auch per PM.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 18. Mai 2015 15:41
von Muecken_manni
Hallo Gemeinde....
...da unser xtracab ab 02.06....die Panam entschleunigt befährt...er aber in Deutschland angemeldet bleibt...
(Versichetungsthread....).....
habe ich mir um jedem Ungemach aus dem Wege zu gehen..beim Dekra ....die sowieso nicht genutzten 2 Notsitze austragen lassen....somit ist es jetzt ein Zweisitzer.....und die LKW Diskussion für den alten Herrn erledigt....
dauerte 3min und ein Gang zur Zula....sowie 11.70.- Gebühren.....

Manne....
ab 02.06....in Kanada mit unserem LN 110....

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 19. Mai 2015 06:33
von Redneck
Servus Manne!

Mußtest Du da Einspruch einlegen oder reichte einfach hinfahren, austragen, und dem Zoll bescheid sagen?

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 19. Mai 2015 16:21
von Muecken_manni
Hallo Gemeinde, Redneck......

.....musste gar nix machen......da mein lux vom zoll korrekt als LKW besteuert war.......
das Austragen war rein vorsorglich , da wir in den nächsten Jahren....schwer irgendwo vorfahren...etc können....
Aber eben jetzt keine Angriffsfläche mehr seitens des Zolls.....da mit zwei Sitzen.....zweifelsfrei....der Nutzzweck Lastenbeförderung eindeutig ist....

Da ja auch ein neuer Schein ausgestellt wird.....ist die Änderung ja durchschlagend EDV technisch erfasst, meine Auflastung auf 2.8T .....hatte ja auch einen neuen Schein und...nach wenigen Tagen Post vom Zoll zur Folge....Erhöhung um ca 15.- da ja Gewichtsbesteuert......
Jetzt poppt mein Lux eben nimmer auf...wenn Sie auf der Suche nach Kohle....Pickups suchen, die NOCH Gewichtsbesteuert sind.....aber 4 Sitzplätze haben......

Grüsse

Manne

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 19. Mai 2015 17:30
von Redneck
Servus Manne!

Danke Dir! Habe heute auch einige Telefonate geführt und ich denke, ich werde auch umrüsten bzw. die verlangten Umbauten machen! :bulb: Wird etwas dauern, hab mal die Aussetzung der Vollziehung beantragt, dann wird das Geld mal nicht eingezogen, zumindest eine zeitlang. Das reicht mir für den Umbau und die Eintragungen! Wird wieder knapp, da wir bald in den Urlaub fahren, Mann, mann, mann... Was für ein Mist! Bild

Wir bauen jetzt in unser Jeepchen die Rücksitzbank wieder ein, dann fahren evtl. Mitfahrer eben da mit, wenns mal sein muß. Und er Lux wird 2-Sitzer.

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 19. Mai 2015 19:19
von quadman
Moin.

Oh. Das ist schlecht. Auf welcher Grundlage nun plötzlich Pkw Steuer?

Gruß Stefan

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 19. Mai 2015 22:22
von TimHilux
quadman hat geschrieben:Moin.

Oh. Das ist schlecht. Auf welcher Grundlage nun plötzlich Pkw Steuer?

Gruß Stefan


Die Grundlage ist, dass der Staat Geld benotigt und mit den 4 Sitzen Paragaph 18 zum Einsatz kommt.
Da ist alles erlaubt was Kohle bringt.

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 26. Mai 2015 13:41
von Jeff Jaas
Hallo,

für welchen max. Zeitraum muss man denn ggf. nachzahlen?

Gibt es da Grenzen oder kann der Zoll ab Zulassungsdatum nachfordern?

Gruß Frank

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 26. Mai 2015 14:07
von Redneck
Servus!

Also bei mir wurde ab Tag der ersten Zulassung im Februar 2014 nachversteuert. Wie weit man da zurückgehen kann, weiß ich nicht, müßtest mal unverbindlich nachfragen... :wink:

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 26. Mai 2015 18:29
von Rauhhaarbracke
LS-Roger hat geschrieben:Frage in die Runde: Gibt es jemanden, der den X-Cab (1) gewerblich angemeldet hat, (2) als Transporter nutzt und trotzdem gegen seinen Willen einen PKW-Steuerbescheid bekommen hat? Nur da dürfte eine juristische Chance bestehen. Antwort gern auch per PM.



...Ja, ich! Hab mit meinem neuen Lux (X-Cab) auch einen Pkw-Steuerbescheid bekommen. Einspruch eingelegt, und bis jetzt noch nichts wieder gehört. Die Karre läuft gewerblich bei mir und es sitzt zu 99 % der Hund hinten drin! Ich könnte auch abkotzen! :angryfire: :angryfire:
Bei meinem alten Lux war das ohne irgendwelche Umbauten ein LKW Steuer, wie auch Versicherung.
Wenn man zur Dekra fährt, habt ihr dann vorher alles ausgebaut?
Reicht es vielleicht auch, wenn man die Gurte rausschraubt, da ich eine Schutzmatte und etliche Decken für den Hund hinten liegen hab, kann sich eigentlich eh keiner anschnallen und bei dem Dreck, den der Hund macht, steigt da freiwillig eh keiner ein! :aetsch:
Gruß
Rauhhaarbracke

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 26. Mai 2015 20:04
von Redneck
Nabend!

Nein, das reicht leider nicht. Ich habe lange mit dem Sachgebietsleiter vom Hauptzollamt telefoniert, was ich machen muß, um wieder nach Gewicht besteuert zu werden... Sitze raus, klar. Sind ja nur zwei Handgriffe. Gurte ausbauen und Gurtpunkte dauerhaft unbrauchbar machen! Hier liegt es wohl im Ermessen des TÜV-Prüfers, dem einen genügen SChweißpunkte oder Abrißschrauben, der andere möchte das Gewinde unbrauchbar gemacht sehen!

Wir haben heute angefangen mit der Ausbauerei. Mann, was man da alles abbauen muß an Plastik-Verkleidungen, echt der Hammer! :shock: Sind also nicht nur 3 Handgriffe und alles ist erledigt! Mal sehen, wie wir das mit den SChrauben lösen, haben wir heute nicht mehr geschafft, fahre jetzt als Baustelle rum! Man glaubt gar nicht, wie laut der Lux ist, wenn hinten alle Verkleidungen an der Bordwand demontiert sind!

Unser Herr TÜV-Chef will eine Kiste oder dergleichen sehen, sagte meine Werkstatt. Ich glaube langsam, jeder macht seine eigenen Gesetze, mir kocht langsam echt das Ar...wasser vor Wut! :angryfire: Beim Zoll hieß es, oben beschriebenes genügt. Und jetzt das! Noch dazu hab ich nicht ewig Zeit, sollte zeitnah passieren, da ich die Aussetzung der Vollziehung beantragt habe! Werde morgen mal noch mit ein paar anderen TÜV-Stationen telefonieren, der Mensch soll nur die SItze austragen, sonst nix! Wenn ich danach eine Steuerhinterziehung begehe, weil ich die irgendwie wieder einbauen würde, braucht ihn das nicht zu interessieren, ist eine andere Baustelle. Ich hatte vor, eine Siebdruckplatte so draufzulegen, daß der Stauraum größer wird und man die auch hochklappen kann, um an die Staufächer darunter zu kommen! Von irgendwas fest einbauen war nicht die Rede!

Naja, mal sehen, wie es weitergeht... :roll: Da ich viele Jahre mit Steuerhinterziehungen zu tun hatte, weiß ich, was das heißt. Und da ich bei dem Verein arbeite, wäre ich wohl blöd genug, nicht zu wissen, was dann auf mich zukommt! :roll:

Gruß, Jürgen

Re: Kfz-Steuerbescheid

Verfasst: 26. Mai 2015 20:19
von reinhardu
Jeff Jaas hat geschrieben:....für welchen max. Zeitraum muss man denn ggf. nachzahlen?..


Denke mal, dass es noch drei Jahre sind. Zumindest war das vor etlichen Jahren bei mir so.

Grüße
Reinhard