Wenn mich meine Erinnerung nicht ganz verlassen hat, dann war ab 1989 die erste Stufe zum großen Sprung der unterschiedlichen Besteuerung von Benzin und Diesel, welche sich dann in Etappen auf 18,41 Cent erhöhte...DAMALS wurde die Mineralölsteuer auf Diesel geringer erhöht, um die Wirtschaft (Transport + Bau) nicht über Gebühr zu belasten, im Gegenzug aber die Kfz-Steuer für Diesel-PKW derart massiv erhöht, dass die Belastung für den Verbraucher +/- gleich blieb (ja, die Rufer des "Diesel-Privilegs" ignorieren das nur zu gerne).
Also, wenn jetzt in den 3 Monaten die (heutige) Energiesteuer auf Diesel um einen geringeren Betrag gesenkt wird .... darf im dann im Gegenzug die Kfz-Steuer für dieselgetriebenes Euro 0 / 1 - Kulturgut entsprechend eigenständig kürzen ??? - Wäre nur gerecht und im Sinne der ehemaligen Intension der ursprünglichen Besteuerung.....*lach*
____
Auch die anderen ge-ampelten-Ideen klingen sehr überzeugend (*IRONIE*-Tag)- freue mich schon auf die 300€ Auszahlung über den Arbeitgeber, wird eine nettes neues Chaos,

-- fallen darauf auch AG-Anteile auf die SV an? oder nicht? Keine Lohnsoftware kann es, irgendwie muss das Geld je zum Unternehmen zurückfließen, und wieder ein neues Scheuentor für Lug, Betrug, und ewige Betriebsprüfungen.... arghhh, fast wie das USt.-Windei in 2020
na dann
CU
Roman