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Lohnt sich Einspruch gegen Steuerbescheid beim J12?

Verfasst: 24. Mai 2006 07:57
von tobi001
Hallo zusammen,

leider bin ich auch nach Forensuche und dem Lesen von ein paar Infos auf der "Pro Allrad" Seite nicht viel schlauer geworden ob es sich beim J12 lohnt, Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben und ggf. dieser über "Pro Allrad" zu tun. Auf deren Seite steht, daß die Musterklage nicht auf SUV's wie ML, Touareg, etc. übertragbar ist. Der J12 ist für mich natürlich auch kein SUV, aber auch kein Modell der Heavy duty Baureihe aus der Musterklage.

Was meint Ihr dazu?

Gruß,

tobi

Re: Lohnt sich Einspruch gegen Steuerbescheid beim J12?

Verfasst: 24. Mai 2006 08:58
von NiTo
tobi001 hat geschrieben:Hallo zusammen,

leider bin ich auch nach Forensuche und dem Lesen von ein paar Infos auf der "Pro Allrad" Seite nicht viel schlauer geworden ob es sich beim J12 lohnt, Einspruch gegen den Steuerbescheid zu erheben und ggf. dieser über "Pro Allrad" zu tun. Auf deren Seite steht, daß die Musterklage nicht auf SUV's wie ML, Touareg, etc. übertragbar ist. Der J12 ist für mich natürlich auch kein SUV, aber auch kein Modell der Heavy duty Baureihe aus der Musterklage.

Was meint Ihr dazu?

Gruß,

tobi


Hi tobi,

dein J12 muss, damit ein Einspruch Sinn macht, im Wesentlichen zwei Kriterien erfüllen:
1) Die Formel P - (M+Nx68) > als Nx68

Darin bedeutet:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg
M = Masse im fahrbereiten Zustand in kg
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz

Mit anderen Worten:
Das Fahrzeug muss
* bei 4 Sitzplätzen mindestens 409 kg Zuladung
* bei 5 Sitzplätzen mindestens 545 kg Zuladung
* bei 6 Sitzplätzen mindestens 681 kg Zuladung
* bei 7 Sitzplätzen mindestens 817 kg Zuladung
haben (diese Aufstellung bezieht den Fahrersitz mit ein).
Man kann es auch so ausdrücken:
Das Fahrzeug muss pro Sitz (Fahrersitz nicht mitgerechnet) mehr als 136 kg Zuladung haben.

2) Er darf nicht mehr als 6 Sitze + Fahrersitz haben (also 7 Sitze insgesamt)

Schau mal hier> http://www.proallrad.com/m1af.php?modus=SUB|5|3 (Pro Allrad Seite, Menu KFZ Steuer, Untermenu M1-AF)

Gruß Thomas

Verfasst: 24. Mai 2006 09:06
von tobi001
Hallo Thomas,

also siehts doch gut aus für den J12.
Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung: 2025 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2850 kg
-> Zuladung 825kg

Da ich einen 5-Sitzer habe überschreite ich die Zuladung von 545kg deutlich!

Dann werd ich wohl Einspruch gegen die Besteuerung erheben und mich bei proallrad anmelden.

Danke und gruß,

tobi

Verfasst: 24. Mai 2006 09:10
von Ulf
Meiner Meinung nach ist die Steuer bei einem J12 doch nicht übermäßig hoch, wer ein Auto in dieser Preisklasse sein eigen nennt sollte auch noch die "nochnichtmal" 500 €uro Steuer im Jahr aufbringen können.
Ob hier ein Einspruch sinnvoll ist bleibt doch eher fraglich.

Gruss

Ulf :cool:

Verfasst: 24. Mai 2006 09:31
von NiTo
Hallo Thomas,

also siehts doch gut aus für den J12.
Leergewicht lt. Zulassungsbescheinigung: 2025 kg
zulässiges Gesamtgewicht: 2850 kg
-> Zuladung 825kg

Da ich einen 5-Sitzer habe überschreite ich die Zuladung von 545kg deutlich!


Die Zuladung würde ja selbst für einen 7-Sitzer ausreichen (6 X 136 kg + 1 kg = 817 kg)

Meiner Meinung nach ist die Steuer bei einem J12 doch nicht übermäßig hoch, wer ein Auto in dieser Preisklasse sein eigen nennt sollte auch noch die "nochnichtmal" 500 €uro Steuer im Jahr aufbringen können.
Ob hier ein Einspruch sinnvoll ist bleibt doch eher fraglich.

Gruss

Ulf :cool:


Ich denke dass dies jede(r) für sich selbst entscheiden muss - ich wollte nur die gewichts-technischen Voraussetzungen darlegen :)

Gruß Thomas

Verfasst: 24. Mai 2006 09:36
von Ulf
@Thomas
Danke, diese Info war auch interessant. Ich wollte nur meine Meinung zu diesem Thema sagen und konnte leider nicht mit weiteren Infos glänzen. :oops:

Außerdem ist der J12 Executive ein 8-Sitzer, da würde es dann nicht mehr passen :wink: !

Gruss

Ulf :cool:

Verfasst: 24. Mai 2006 09:42
von NiTo
Ulf hat geschrieben:@Thomas
Außerdem ist der J12 Executive ein 8-Sitzer, da würde es dann nicht mehr passen :wink: !

Gruss

Ulf :cool:


Ja, da müsste dann mindestens ein Sitz ausgetragen werden.

Sind wir mit diesem Thema überhaupt im richtigen Fred? :ka:

Gruß Thomas

Verfasst: 24. Mai 2006 09:44
von Ulf
Wieso nicht, sind doch bei J9/J12, oder?
Das passt schon!

Gruss

Ulf :cool:

Verfasst: 24. Mai 2006 19:16
von ralli
Hi
Gesetz ist Gesetz, egal wie rum!!! deshalb gibt es ja erst eine Musterklage.....Außerdem wer sich einen j12 leisten kann, der sollte auch 10 cent fürn Diesel mehr zahlen ;-)))))
ciao

Verfasst: 24. Mai 2006 20:14
von wolli
Ich muss mich hier schon ganz schön zurückhalten, Tobi, um hier nicht zu schreiben, was ich davon halte.

Wenn ich mal Zeit habe, werd ich Dich ausgiebigst bedauern ob der Ungerechtigkeit, für ein solches Auto noch Steuern bezahlen zu müssen...

Verfasst: 24. Mai 2006 20:59
von sauerlandcruiser
wolli hat geschrieben:... ob der Ungerechtigkeit, für ein solches Auto noch Steuern bezahlen zu müssen...


Hallo wolli!

Wie jetzt???

Bekommst du etwa schon Geld vom Staat für deinen J4? :biggrin:

Gruß
Sebastian

Verfasst: 24. Mai 2006 21:07
von sauerlandcruiser
Hallo Tobi!

Ich kämpfe auch schon die ganze Zeit mit mir, ob ich Einspruch einlegen soll.
Bei mir kommt hinzu, daß ich den Wagen 5 Tage in der Woche als Kundendienstwagen einsetze und somit nur 2 Sitzplätze zur Verfügung habe.
Also würde es eventuell Sinn machen den Wagen als Mehrzweck- oder Kombinationsfahrzeug, oder wie das im Amtsdeutsch auch heissen mag, zuzulassen.
Ok, die knapp 500€ sind echt nicht übertrieben viel, aber als Selbständiger versucht man ja immer zu sparen wo man kann.

Gruß
Sebastian

Verfasst: 24. Mai 2006 21:09
von wolli
NOCH nicht, Sebastian, obwohl mir im hohen Alter wohl 'ne angemessene Mobilitätshlfe zustehen sollte. :methusalem:

Aber bei schlappen vierhundertfuffzich tät ich mir echt überlegen, den wieder anzumelden...

Grüße,

Verfasst: 24. Mai 2006 21:17
von landcruiser
Wolli sein ruhiges und ausgleichendes Gemüt ist ja bekannt; genauso wie mein Hang zu deutlichen Worten.

Mal so als Vorbemerkung und nun zur Sache:

Es gibt bei den "Steuerbetroffenen" so grob gesagt zwei Gruppen.

Gruppe A:

Das sind all die Leute, die schon zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der beabsichtigten Änderung eins der betroffenen Autos hatten. Oder gar diejenigen, die sich sone Kiste gekauft haben weil sie von der Anschaffung nicht ganz so teuer und zudem sehr langlebig ist, die Steuer aber eben nicht so hoch war.

Das sind jetzt die Angearschten, weil sie keinen Besitzstand haben und voll in die Tasche langen müssen.
Und das überwiegend zu Konditionen Euro "0" und 3 - 4 Liter Hubraum.

Das bedeutet irgendwas zwischen 1.300 und 2.000 € Steuer/Jahr.

Also eine Mehrbelastung von ca. 1.100 - 1.900 €/a.

Also mehr als 100 €/Monat mehr!


Gruppe B

Das sind all diejenigen, die sich so ein Auto gekauft haben, als die Regelung oder das Kommen einer solchen Regelung längst bekannt war und die genau wissen mussten, das es eben nicht mehr zu 170 € zu haben ist.

Das sind dann die Leute, die wissen mussten, dass sie statt 170 € irgendwas bei 470 €/a zahlen werden.

Wir reden also von einer Mehrbelastung von 300 €/a oder 25 €/Monat, also nicht mal ne Vierteltankfüllung.


Und genau diese Leute, die eben zigtausend € für ihre Kiste hingelegt haben (und noch über das eine oder andere schicke Austattungsdetail nachdenken), versuchen jetzt auch noch eine günstige Besteuerung zu bekommen und weniger als ein Golf mit 1.9 l Hubraum zu zahlen.

Erleichterte Zulassung nach N1 weil über 2.5 t und dann noch sowas ....

Da fehlen mir die Worte.

Und das ist auch besser so ....

Verfasst: 24. Mai 2006 23:01
von Tequila
@Wolli & Landcruiser:
ich habe meinen J12 gekauft als die alte Regelung noch aktuell und von einer Neuregelung keine Rede war ( Anfang Mai 03 )
Jetzt zahle ich 470 Euro und es ist mir sch... egal weil die Erhöhung der Steuer für mich mit 0,004 Euro / km zu Buche schlägt und ich bekomme für den gefahrenen km 0,3 Euro erstattet.

Ergo - Steuererhöhung in meinem Fall "peanuts" 8)

Trotzdem würde ich auch hingehen und Widerspruch einlegen wenn mit geringem Aufwand die Steuerlast zu senken wäre. Ich denke das ist legitim und auch der J12 Fahrer, der 50.000 Euro auf den Tisch gelegt hat geht lieber für 300 Euro gut Essen als das Geld dem Finanzamt zu überweisen. Also was regt Ihr Euch darüber auf ?

Grüße
Heinz

Verfasst: 25. Mai 2006 00:25
von sauerlandcruiser
Ebent!

Wir zahlen alle genug Geld an den Staat. Da ist es mehr als normal, wenn wir uns wieder was davon zurückholen.

In meinem Fall war es so: als ich letztes Jahr den Wagen übernommen habe, war noch alles in der Schwebe.
Ich hab da schon überlegt mir 2 Wagen zuzulegen. Einen Hiace als KD-Wagen und einen anderen für den Alltag. Dann hätte ich aber doppelte Steuern bezahlt und hätte noch kein richtiges Zugfahrzeug gehabt.
Also habe ich mich für den J12 entschieden, weil ich so alles in einem habe. Genug Zuladung, genug Kraft und viel Komfort. War ja auch ´ne gute Entscheidung.
Und wenn ich jetzt die Möglichkeit habe, eventuell noch weniger Steuern dafür zu bezahlen , dann wäre ich doch doof wenn ich das nicht versuchen würde.
Als Kleinunternehmer muß man ja auch aufs Geld gucken. Vor allem wenn man sieht was man noch alles an Steuern bezahlen muß.

Gruß
Sebastian

Verfasst: 25. Mai 2006 08:44
von landcruiser
Ihr glaub ihr wollt es nicht verstehen:

Eure Autos gehören zu denen, die hier in D über die erleichterten Bestimmungen für N1 zugelassen wurde.

Genau wie eine Reihe anderer wie M, Touareg, usw..

Dazu wurden diese Fahrzeuge nach Gewicht besteuert.

Und nun ratet mal, was die Grünen seinerzeit so auf die Palme gebracht hat, dass die Diskussion über die Gewichtsbesteuerung losging?

Das war genau die Tatsache, dass neue hubraumstarke Luxus-Fahrzeuge jenseits der 40.000 € mit Verbräuchen jenseits der 10 l, die die Abgaswerte für PKW nicht erfüllen hier in D auf diesem Weg zugelassen werden und dann noch günstiger besteuert werden als ein Golf.

War das deutlich genug?

Verfasst: 25. Mai 2006 11:31
von netzmeister
Nur kurz am Rande: Einspruch hin oder her (vom Erfolg der Klagen ganz zu schweigen) - seid Euch dessen bewußt, daß auch dies nur von kurzer Dauer sein wird. Sollten die Klagen erfolg haben, wird kurz darauf eine wasserdichte Regelung nachgeschoben.

Verfasst: 25. Mai 2006 13:12
von Tequila
landcruiser hat geschrieben: War das deutlich genug?


JA :!: - aber das war nicht das Thema. Die Vorgeschichte dieser Steuerdiskussion kennen wir alle. Die Frage ist jetzt lediglich, ob es noch ein Schlupfloch gibt oder nicht und ob man sich auf diese Weise nochmal schnell 300 Euros in die Tasche stecken kann oder nicht.

Dass das in Zukunft wasserdicht geregelt wird ist auch klar und dass deswegen kein J12 oder Touareg Eigner am Bettelstab gehen wird eben so :wink:

Bei aller Deutlichkeit - lasst doch mal die Polemik raus und antwortet einfach auf die gestellte Frage. Sooo schwer kann das doch nicht sein oder ?

War das auch deutlich genug ? :shock:

Grüße
Heinz

Verfasst: 25. Mai 2006 13:22
von landcruiser
Heinz Eichhorn hat geschrieben:...
Bei aller Deutlichkeit - lasst doch mal die Polemik raus und antwortet einfach auf die gestellte Frage. Sooo schwer kann das doch nicht sein oder ?

War das auch deutlich genug ? :shock:

Grüße
Heinz


Ich würd das nicht als Polemik bezeichnen, sondern einfach als Fakten.

Ach Gottchen, Heinz, die Frage ist doch längst beantwortet.
Sie immer wieder neu zu stellen bringt keine neue Antwort.

Oder glaubst du immer noch an das "Märchen von AF"?

Verfasst: 25. Mai 2006 13:31
von Tequila
nöö - ich glaube an gar nichts. Aber wie gesagt, mir ist es wurscht.
Was mir auf den Senkel geht ist aber die Land Cruiser Fahrer in Klassen aufzuteilen. Die Einen dürfen sich ärgern weil sie einen "echten" LC fahren , die Anderen nicht weil sie viel Geld für ein modernes Auto ausgegeben haben :?:

Sorry, aber solche klassenkampf Parolen passen nicht hier her.

Ich für meinen Teil tanke nur noch in Holland (arbeite 5 km von der Grenze entfernt) und spare pro Liter 5- 8 ct. Dafür zahle ich in Dtld keinen ct. Mineralölsteuer mehr - wollt Ihr mich deswegen jetzt auch an den Pranger stellen ?

Grüße
Heinz

Verfasst: 25. Mai 2006 14:07
von landcruiser
Heinz, du redest von Polemik vermeiden?

Du schreibst von Klassenkampf und von an den Pranger stellen!

Was soll sowas? Das ist Polemik pur!

Vergiß es einfach. Diese Diskussionen enden immer gleich ...

Da klink ich mich aus!

Lass dich nicht beim Tanken im Ausland erwischen! :lol:

Verfasst: 25. Mai 2006 15:45
von Ulf
@Heinz
Hier geht es nicht darum in echte und unechte LCs zu unterteilen.
Aber ein alter LC kostet nun mal für die Altbesitzer auf einmal anstatt 172 € im Jahr bis zu 10 mal soviel. Die haben auch wenig Chancen ihre LCs auf EURO II oder EURO III zu bringen und das kostet viel Geld.
Wer heute einen J12 kauft zahlt €460 an Steuer und wusste bzw. konnte dies vor dem Kauf wissen. Im Vergleich ist das auch nicht mehr als man für jedes andere vergleichbare Fahrzeug mit 3 Liter Hubraum bezahlen muss. Natürlich habe ich früher auch nicht mehr als die €172 für meine J9 oder J12 bezahlt, aber als der neue Steuerbescheid kam, habe ich den genau wie Du und viele andere 12´er Fahrer hingenommen ohne mich groß aufzuregen.
Wie LandCruiser und Netzi schon geschrieben haben wird das Schlupfloch auch trotz Einspruchs bald ganz geschlossen werden.

Daher die Antwort auf die Frage von Tobi: Nein, es lohnt sich nicht!

Gruss

Ulf

Verfasst: 25. Mai 2006 18:23
von Tequila
Ulf hat geschrieben:Hier geht es nicht darum in echte und unechte LCs zu unterteilen


Sehe ich auch so Ulf aber warum dann solche Sprüche ?

Ich muss mich hier schon ganz schön zurückhalten, Tobi, um hier nicht zu schreiben, was ich davon halte.
Wenn ich mal Zeit habe, werd ich Dich ausgiebigst bedauern ob der Ungerechtigkeit, für ein solches Auto noch Steuern bezahlen zu müssen


und

Und genau diese Leute, die eben zigtausend € für ihre Kiste hingelegt haben (und noch über das eine oder andere schicke Austattungsdetail nachdenken), versuchen jetzt auch noch eine günstige Besteuerung zu bekommen und weniger als ein Golf mit 1.9 l Hubraum zu zahlen.
Erleichterte Zulassung nach N1 weil über 2.5 t und dann noch sowas ....
Da fehlen mir die Worte.
Und das ist auch besser so


muss denn sowas sein ?

Ulf hat geschrieben:Daher die Antwort auf die Frage von Tobi: Nein, es lohnt sich nicht!


eben - und dabei hätte man`s belassen können - mehr war nicht gefrag und alles weitere ist wieder nur gegenseitiges ans Bein treten . (und ICH Idiot mache jetzt sogar mit dabei :evil: )

Grüße
Heinz

Verfasst: 25. Mai 2006 18:50
von wolli
Durch die massiven Auflastungen von Touareg & Co. darf ich jetzt 1.360 Euro für meinen alten BJ, den ich nur noch sporadisch nutze, bezahlen.

Und da darf ich nicht mal leicht säuerlich reagieren, wenn einer mit einem modernen Geländewagen, der relativ wenig Steuern kostet, nach "Gesetzeslücken" fragt?

Uwe hat das relativ wertfrei dargelegt, mit "Sprüchen" hat das sicherlich nichts zu tun.


Jetzt schalt man nen Gang zurück, Heinz...

Verfasst: 25. Mai 2006 19:16
von netzmeister
Ihr redet hier alle ein wenig aneinander vorbei.

Tobi: Wende Dich an ProAllrad und frage direkt, was Stefan Specht vom Einspruch bzgl. J12 hält. Dort bekommst Du die Info direkt von demjenigen, der auch die Musterklage durchzieht.

Mein Fazit unterm Strich: Bei dem (im Vergleich!) "geringen" Steueraufschlag und der Aussicht, daß man eben keine Aussicht auf ewigliche Steuerentlastung hat, lohnt es sich in meinen Augen nicht.

Verfasst: 25. Mai 2006 20:10
von sauerlandcruiser
Ich denke mal, dabei sollte man es auch belassen.

Wir haben halt nur mal unsere Gedanken spielen lassen, was ja nicht verboten ist, und sie halt mal zur Diskussion gestellt, was auch nicht verboten ist.

Und da unsere unberechenbaren Politiker sich eh jeden Tag was Neues einfallen lassen, sollte man sich sowas halt genau überlegen.

Wenn Tobi es trotzdem versuchen will, dann soll er es doch tun.

Ich selbst war auch erst hin-und hergerissen, ob ich Einspruch erheben sollte.
Aber dank der deutlichen und ehrlichen Worte hier bin ich mittlerweile auch davon überzeugt, daß ein Einspruch nix bringt.
Von daher werd ich weiterhin die 470€ zahlen, und mich daran erfreuen einen doch noch vergleichsweise günstigen Offroader zu fahren.

Werden wir halt auf andere Art und Weise versuchen uns Geld vom Staat zurückzuholen. :wink:

Gruß
Sebastian

Verfasst: 25. Mai 2006 23:52
von ralli
Hi @ all!
eins vorweg, klar sind die Besitzer "alter" LC`s angearschter als diejenigen die euro3 Lc`s haben. Klar trifft es die umsogleich härter, da es Privat Lc`s sind, und keine Leasing oder Geschäftswägen, doch prinzipiell hat doch jeder sein Recht Geld zu sparen, egal wie oder wo. Ich hatte vor meinen j12 einen 3 liter diesel Kombi, und hab auch über 450€ Steuern gezahlt, doch jetzt besteht die möglichkeit nur 170€ zu zahlen, und die möglichkeit werde ich auch nutzen. Nachdem ja die Klage vor irgendeinem Finazgericht gewonnen hat, stehen die Chancen ganz gut dass dies auch vor dem Bundesfinazhof so geschehen wird. Wenn man jetzt 3 Jahre lang Einspruch erhoben hat, und die Klage durchgeht, bekommt man fast 1000€ zurück! Klar dass ein Touareg mit 5 liter Hubraum, 70 Tsnd € Neupreis, nur 170€ Steuern zahlt, irrwitzig klingt, doch hab ich damit kein Problem. Der zahlt mehr über die Dieselsteuer in den Topf als ein 1.9 TDI, garantiert!!! Außerdem kostet es nichts Einspruch zu erheben, es geht schnell, man zahlt halt nur unter Vorbehalt, mehr nicht. Sollte deswegen wieder das Gesetz geändert werden, oK Pech gehabt, mehr aber auch nicht! also kann man der Sache doch recht gelassen entgegen sehen, egal was passiert. Ach ja, und was fahren die Grünen? Lupo 3 liter? eher wohl nicht, die Basis fährt VW Bulli euro -4 als Oldtimer, und die oberen, Audi A8 etc....sehr Umweltbewußt!!! ein bischen Übertrieben Dargestellt :aetsch:
Ich weiß nur eins, mir schenkt keiner Geld, also hab ich auch keins zu verschenken, dafür Arbeite ich zu hart und zu lange, und geh wirklich lieber gut essen davon
ciao

Verfasst: 26. Mai 2006 10:04
von Onkelchen
Nur kurz meine zwei cent dazu:

Wenn der Wagen alle Voraussetzungen nach der berühmten EU-Richtlinie besitzt, d.h. AF-Eintrag, Gewichtsformel erfüllt und nicht mehr als 7 Sitzplätze incl. Fahrersitz, lohnt sich der Einspruch auf jeden Fall.

Warum ?
Weil ohne Einspruch der Steuerbescheid akzeptiert ist und somit selbst bei Gewinnen der Musterklage eine Rückzahlung verwirkt wird.
Kurz: Ohne Einspruch keine Chance auf Rückzahlung.

Wenn jedoch eine Änderung am Fahrzeug vorgenommen werden müsste, um die Kriterien nach der EU-Richtlinie zu erfüllen, wäre es mir persönlich wahrscheinlich wert den (beim J12 doch recht geringen) Unterschied zu bezahlen und somit z.B den 8. Sitzplatz zu behalten.

Viele Grüße
Onkelchen