Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

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netzmeister
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Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von netzmeister »

Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gilt nach § 30 Abs. 3 StVO für das gesamte Straßennetz unverändert und wird durch das Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit durch die Ferienreiseverordnung ergänzt.

Das Verbot betrifft Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lastkraftwagen mit Anhänger. Die Regelung nimmt den Kombinierten Verkehr und die Beförderung von bestimmten frischen Lebensmitteln und Leerfahrten, die in Zusammenhang mit diesen Fahrten stehen von den Verbotsstrecken aus. Ausnahmegenehmigungen können in begründeten Fällen bei den jeweils zuständigen unteren Straßenverkehrsbehörden beantragt werden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: "Mit den Fahrverboten für Lkw auch an Samstagen entlasten wir unsere Straßen. Wer jetzt in den Sommerurlaub startet und für die Reise das Auto wählt, sollte sich dennoch früh informieren, wann und auf welchen Strecken mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist."

Informationen über Baustellen auf Bundesautobahnen finden Sie u.a. bei der Bundesanstalt für Straßenwesen unter www.bast.de/baustelleninfo. Außerdem unterrichtet erstmals eine neue Internetseite über die aktuelle Verkehrssituation auf den Alpenstrecken, die gerade während der Ferienzeit besonders belastet sind: www.acrossthealps.org. (ampnet/deg)

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HZJ syttini
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von HZJ syttini »

Kann der einfach auch mal nur nichts tun.....lieber nichts machen, als nur noch Blödsinn. (Meine Meinung) :biggrin: :biggrin:
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Warum_nicht
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Warum_nicht »

Ähhh, Öhmmm,
also nunja, aber das gibt es doch schon ewig :shock:
Ich bin mal 1998-2000 in den Sommerferien immer neben LKW gefahren und da durfte man es auch schon nicht.
Die Ferien waren immer Samstag gesperrt...also zumindest sehr viele BAB oder Teilstrecken.

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landcruiser
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von landcruiser »

Jehova! (kommt bestimmt :lol: )

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seven
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von seven »

Gibt es schon seit vielen Jahren...

...an diesen Tagen müssen wir, da ja jeder zweite Ort für LKW gesperrt ist auf den abenteuerlichsten Wegen fahren...

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DerAustralier
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von DerAustralier »

der herr bundesverkehrtminister :lol:
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ALI
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von ALI »

landcruiser hat geschrieben:Jehova! (kommt bestimmt :lol: )

"Das Sonntagsfahrverbot gilt an allen Sonntagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland."

Das bedeutet: Mit einem als LKW zugelassenen PickUp darf man Samstag zwischen 20:00 und 24:00 Uhr mit privat genutzten Anhänger zu Freizeitzwecken fahren.
Gruß Jehova :lol:

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Klutentreter
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Klutentreter »

... und zu den privat genutzten Anhängern gehören:

1. Wohnwagen (der Eigene)

2. Bootsanhänger (der Eigene mit eigenen Boot)

3. Anhänger zur Beförderung von Segelflugzeugen (der Eigene mit eigenen Flieger)

4. Pferdeanhänger, aber nur für eigene Pferde

die Nachweise sind stets mitzuführen

auf keinen Fall einen Spesenanhänger (Baumarktkrüppel mit Kugelkopf etc.) in der 750kg Klasse ziehen. Die werden sofort rausgezogen!


Quelle: Autobahnpolizei Bayern, Hessen, NRW, Niedersachsen auf Grund meiner Anfragen vom 1.2.2013


es grüßt

der Hajo vom 3Ländereck
"Persönlich bin ich immer bereit zu lernen, obwohl ich nicht immer belehrt werden möchte!" Winston Churchill

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Andal
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Andal »

Der Herr Ramsauer,

der sollte mal lieber ein LKW Überholverbot wärend des Berufsverkehrs morgens und abends einführen. Manche meinen 0,5km/h mehr reichen für ein zügiges Überholmanöver völlig aus. :angryfire:
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HZJ syttini
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von HZJ syttini »

Andal hat geschrieben:Der Herr Ramsauer,

der sollte mal lieber ein LKW Überholverbot wärend des Berufsverkehrs morgens und abends einführen. Manche meinen 0,5km/h mehr reichen für ein zügiges Überholmanöver völlig aus. :angryfire:


:biggrin: :biggrin:

Wie erklärst Deiner Frau dann, dass die Schuhe einen Tag später ankommen?

:biggrin: :biggrin:
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Andal
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Andal »

HZJ syttini hat geschrieben:Wie erklärst Deiner Frau dann, dass die Schuhe einen Tag später ankommen?


Kein Problem. Z...o gibts bei uns nicht und die Öffnungszeiten vom Schusterladen sind bekannt :lol:
Andal
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PeterC
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von PeterC »

Klutentreter hat geschrieben:... und zu den privat genutzten Anhängern gehören:

1. Wohnwagen (der Eigene)

2. Bootsanhänger (der Eigene mit eigenen Boot)

3. Anhänger zur Beförderung von Segelflugzeugen (der Eigene mit eigenen Flieger)

4. Pferdeanhänger, aber nur für eigene Pferde

die Nachweise sind stets mitzuführen

auf keinen Fall einen Spesenanhänger (Baumarktkrüppel mit Kugelkopf etc.) in der 750kg Klasse ziehen. Die werden sofort rausgezogen!


Quelle: Autobahnpolizei Bayern, Hessen, NRW, Niedersachsen auf Grund meiner Anfragen vom 1.2.2013


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was ist mit Oldtimer (der eigene) auf einem Hänger (geliehen)?

ist auch nur zur privaten Nutzung.

Peter
Ein Toyota geht nicht kaputt, man muss ihn mutwillig kaputt machen

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Klutentreter
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Klutentreter »

PeterC hat geschrieben:... was ist mit Oldtimer (der eigene) auf einem Hänger (geliehen)?

ist auch nur zur privaten Nutzung.

Peter



geliehen !!!!


ich würde es nicht machen, da die Rennleitung quisi quasi

a) von einem gewerblichen Transport ausgehen könnte.

b) Thema Oldtimer Veranstaltung warum dann keine Überführungskennzeichen?

Also, nur die eigenen Anhänger


das ist Deutschland !!

hier in Ö, Italien, SLO und HR sieht erheblich besser aus. Da interessiert sich keiner für.


Jetzt aber noch edin Tipp von mir

Anhänger hinter einem Hilux mit LKW Zulassung, da wird in Italien ein akustischer Rückfahrwarner verlangt
(nur mal so nebenbei)
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PeterC
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von PeterC »

Klutentreter hat geschrieben:ch würde es nicht machen, da die Rennleitung quisi quasi a) von einem gewerblichen Transport ausgehen könnte.b) Thema Oldtimer Veranstaltung warum dann keine Überführungskennzeichen?Also, nur die eigenen Anhängerdas ist Deutschland !!


Die Zugmaschine (HZJ79) gehört mir.
Der Morgan auf dem Hänger gehört mir und ist mit meiner roten 07er Nummer versehen.
Den Hänger borge ich mir weil es für einen Transport pro Jahr keinen Sinn macht einen zu kaufen, vom Unterstellen ganz zu schweigen.
Und warum: 450km zum Oldtimertreffen fahren sich einfach angenehmer im 79er als im kleinen, offenen Auto.

Aber wenn es die deutsche Gesetzeslage nicht hergibt...

Verstehen muss ich es trotzdem nicht.

Gruß
Peter
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Klutentreter
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Re: Ramsauer verhängt temporäres Samstagsfahrverbot für Lkw

Beitrag von Klutentreter »

PeterC hat geschrieben:.

... Aber wenn es die deutsche Gesetzeslage nicht hergibt...




Ich möchte noch darauf hinweisen, es handelt sich nur um eine Dienstanweisung des Bundesverkehrsministerium an die jeweiligen Länder - Polizeien in D. Im Zweifel sollte man es sich schriftlich geben lassen. Und da tun sich die Beamten schwer mit. (eigene Erfahrungen)

demnach sollen die von mir aufgezählten Ausnahmen nicht geahndet werden. In allen anderen Fällen liegt ein Verstoß gegen das "Sonntagsfahrverbot vor.

So isses nunmal.

Kannste nüscht dran ändern. :( :angryfire:
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