Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

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netzmeister
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Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

Beitrag von netzmeister »

Es ist im Grunde traurig, dass das extra entschieden werden muss, aber nun ist es tatsächlich passiert: Wer eine auf Rot geschaltete Ampel "umfährt", verstößt nicht unbedingt gegen Recht und Gesetz.

Dem jetzt entschiedenen Urteil lag folgende Situation zugrunde, die wir alle schon einmal erlebt haben: Der Fahrer war an einer Kreuzung auf das direkt angelegene Tankstellengelände abgebogen und dahinter wieder auf die Straße aufgefahren. Und das so, das ist der entscheidende Punkt, dass er sich nicht mehr im Wirkungsbereich der Signalanlage befand.

Für den Besitzer des befahrenen Grundstücks mag das nervig sein - gesetzeswidrig ist es dennoch nicht. Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte das zuständige Amtsgericht den beim beschriebenen "Ausweichmanöver" erwischten Autofahrer zunächst wegen "vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens" zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wogegen die Generalstaatsanwaltschaft von Hamm allerdings sofort Einspruch einlegte. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun festgestellt, dass das grundsätzlich in Ordnung ist (Az. 1 RBs 98/13).

Zwar könne das Umfahren einer Lichtzeichenanlage tatsächlich einen Rotlichtverstoß darstellen. Eine rote Ampel bedeutet laut Straßenverkehrsordnung nämlich "Halt vor der Kreuzung oder Einmündung" - im gesamten durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich, wozu außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege gehören. Wer also die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, macht sich klar eines Rotlichtverstoßes schuldig.

Eine auf Rot geschaltete Ampel verbietet laut Hammer Richterspruch dagegen nicht, vor der Signalanlage abzubiegen und einen nicht durch das Lichtzeichen geschützten Bereich zu befahren - etwa einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände. Ebenso wenig ist es untersagt, von einem nicht durch die Signalanlage geschützten Bereich wieder in den geschützten Verkehrsraum einzufahren. "Das Rotlicht gilt dabei selbstverständlich nur für denjenigen Verkehrsteilnehmer, der es in seiner Fahrtrichtung vor sich findet", erklärt Rechtsanwalt Jörg Matthias Bauer die konkrete Situation.

Der zu Unrecht verurteilte Autofahrer hat lediglich eine Lücke genutzt, sich außerhalb der Reichweite des Haltegebots fortzubewegen. Das normale Auffahren und Verlassen eines Privatgrundstücks kann nicht dadurch zur Ordnungswidrigkeit werden, weil damit das Anhalten vor einer auf Rot geschalteten Ampel vermieden wird. (ampnet/deg)
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flashman
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Re: Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

Beitrag von flashman »

Das ist interessant. Dahingehend, dass ich es genau so sehe, wie das aktuelle Urteil und weil es etliche Gegenurteile in der Vergangenheit gab. Leider weiß ich nicht, innerhalb welcher Instanz die jeweils abliefen - Daher fragt sich, ob dieses Urteil wirklich übergreifend gewertet werden kann oder es doch nur eine Einzelentscheidung ist.
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landcruiser
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Re: Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

Beitrag von landcruiser »

Andere Situation:

Ampel geradeaus wird rot.
Separate Rechtsabbiegespur direkt vor der Ampel.
Blinker rechts, rechts abbiegen, langsam und vorsichtig.
Blinker links auf die Nebenstraße.
Dort ist die Ampel jetzt gerade grün geworden.
Blinker rechts und wieder auf die zuerst befahrene Straße.
Es werden keine durchgezogenen Linien überfahren und man fährt nur auf der Straße, nciht auf Gehwegen o.ä..

Ist das eine Rotlichtumfahrung?

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flashman
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Re: Urteil: Rotfahrt über Privatgelände erlaubt

Beitrag von flashman »

Könnte sein. Aber sowas hab ich auch schon gemacht. :biggrin:
Hey - Im Verkehr und in der Liebe ist alles erlaubt. :shock:
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