Habe den Kampf  verloren....

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Guest
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Beitrag von Guest »

Hallo,
habe jetzt nach 2Monatigem Briefwechsel mit meinem Finanzamt die Nachricht bekommen das mein schöner BJ42 kein LKW sei. Das bedeutet selbst bei SaisonK. über 800 Euro im Jahr. Da ich beim Kauf des Wagens noch unbedarft war und der Wagen vorher definitiv ( Raum AAchen) als LKW zugelassen war, fühle ich mich etwas verarscht. Nicht einmal die Zulassungsstelle hat mich daraf hingewiesen, daß mir soetwas passieren könnte. Gibt es den nicht  so was wie ein Gleichheitsgrundsatz?? Oder eine Beratungspflicht von Behörden?? Es ist auf jedenfall eine riesen Frechheit die man sich von diesen arroganten Behörden gefallen lassen muß. Naja, jetzt suche ich nach einer günstigen Möglichkeit den Wagen Auflasten zu lassen. Weiß jemand näheres??
Wäre auch an einem Erfahrungsaustausch interessiert, von Leuten die ähnliche Probleme haben.

Danke von Alex

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Suchmaschine = Auflastung

da wirst u.a. auf meine Veröffentlichung treffen und auf Toms Fahrzeugtechnik und auf andere interessante Sachen.

Da wurde auch schon die Sache mit dem Gleichheitsgrundsatz behandelt ...

Verstehe natürlich, dass Du stinkig bist und emfinde diese Sache auch als grossen "ungerechten" Mist.
Zuletzt geändert von landcruiser am Mo 9. Nov 2009, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Guest
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Beitrag von Guest »

Hey, du must nur mal zu den Leuten sagen das auf Grund der Motors der Wagen alleine ein LKW ist, so habe ich das damals gemacht, denn der Typ wollte zuerst auch nicht und daher habe ich ihn gefragt ob ich im mal nicht Starthilfe geben könnte ( 24V  he,he,he!!!).Dann hat der sich den Wagen/Motor angeschaut/gehört und die Sache war erledigt.
Als Zusatz wollte ich noch einen Anhänger dran hängen aber das wollte er auch nicht ????
Bis dann, und viel Glück.
PS. Suchmaschine mit AUFLASTEN suchen oder direkt EXTREM-Motorsport in Wuppertal mailen, den die Jungs sind GUT!!!

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Tommi
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Beitrag von Tommi »

Hallo,

soweit ich weiß, mach Allrad-Keba auch die Auflastung für einen BJ.
Alex, so wie Dir geht vielen, also Kopf hoch.

@Guest
Das mußt Du in Kassel versuchen, ich möchte mich nicht wiederholen, aber die Fräulein in Kassel weiß nicht mal wie ein Kombi aussieht und wollte es schriftlich vom TÜV haben und dann sollte ich mit so etwas hochtechnischem kommen wie 24V? Da hättest Du aber Spaß bei uns gehabt...
Tommi

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Guest
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Beitrag von Guest »

Hallo,

wenn viele diese Probleme haben, gibt es dann keine Standardlösung??
Wenn ich mich auf den Gleichheitsgrundsatz beziehe und dabei andere BJ´s mit 2,4 t nenne die LKW Zuzlassung haben, was passiert dann? Verlieren die anderen ihre Zulassung oder habe ich dadurch eine Chance?
Für mich sind das Methoden die an Wegelagerei erinnern. Die versuchen jeden Pfennig aus uns rauszusaugen.
Selbst das fadenscheinige Argument des Umweltschutzes zieht hier nicht. Bei dem Hinweis an meinen "Finanzbeamten" das mein BJ höchstens 1000-2000 KM im Jahr macht hat er auch nicht reagiert. So was unflexibles habe ich noch nicht erlebt.Ich würde sogar ein Fahrtenbuch führen wenn es nötig wäre aber das ist denen alles egal ( alles nach Vorschrift)


Alex

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netzmeister
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Beitrag von netzmeister »

Hallo Alex,

Flexibilität ist nun mal nicht der Grundsatz des Beamtentums - und sollte es eigentlich auch nicht sein. Denn was der eine als flexibel ansieht ist für den anderen schon eine Mißachtung jeglicher Grundsätze. Wenn alle Entscheidungen flexibel gehandhabt würden, bräuchte man keine standardisierten Grundlagen mehr. Wo kämen wir hin, wenn jeder die gesetzlichen Grundlagen flexibel nach seinem Gusto handhaben würde?

Die Problematik ist keine neue - die Ärgernisse auch nicht. Nur die Lösung rückt von Tag zu Tag weiter in die Ferne.

Und die Grundlagen der Besteuerung sind nun mal in diesem unserem System festgeschrieben: durch Gesamtgewicht, Ladefläche, Anmutung, Nutzung und ähnliche wunderbare Grundsätze. Und daran kann man nicht rütteln.

Aber ist dieses System insgesamt denn objektiv und fair? Nein, natürlich nicht.

Muß es auch nicht.

Steuern existieren, damit sich der Staat finanziert. Insofern sind sie immer eine willkürliche Sache. Und auch immer auf der einen oder anderen Seite unfair.

Aber natürlich könnte man ein wenig Fairness in das ganze System bringen - indem man endlich die Kurve kriegt und die Besteuerung in Bezug zur Umweltbelastung setzt. Das würde unter anderem bedeuten: verbrauchsabhängig. Wer viel fährt, macht viel Schmutz, zahlt viel Steuern. Ganz einfach.

Im Prinzip.

Aber wir müssen uns leider damit abfinden, daß an jeder Ecke halbe Sachen gemacht werden - und spätestens seit Eberhard wissen wir, daß daraus niemals eine ganze Sache wird. Dafür existieren viel zu viele Interessengruppen, Meinungen, Entscheidungsträger, Oppositionen.

Und was sagt uns das ganze?

Ohne Auflastung keine gewichtsabhängige Besteuerung.

Der Netzmeister

P.S.: Ihr wißt doch noch, warum irgendwann die Sache mit den LKW-Zulassungen den Bach runterging, oder?
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Guest
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Beitrag von Guest »

Noch mal Hallo,

wäre denn ein Dauerrotes Kennzeichen eine Alternative?? Darf man damit ins Ausland? Wie sieht es da aus mit TÜV usw? Hat da jemand Erfahrungen?

Die normale Steuer ist NICHT tragbar ( meine Frau reißt mir den Kopf ab )


Alex

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BJ Axel
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Beitrag von BJ Axel »

Hallo!

Hat hier im Forum eigentlich überhaupt schonmal jemand einen BJ42 aufgelastet bekommen? Was steht im Brief bezüglich Bremsen / Federn / Anhängelast?

Axel
23 Jahre Power-Trax.de - Ingenieurbüro, Sonderfahrzeugbau, Hydraulik-, PTO-, Druckluft-, Berge- & Energiesysteme - Quad, 4x4 bis LkW, Victron Bordnetzsysteme - 22 Jahre BTT-Forum

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netzmeister
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Beitrag von netzmeister »

Ein dauerrotes Kennzeichen ist eine Händlernummer, die Du als nicht-Händler eben nicht bekommst. Und sie gilt nur für Überführungs- und Probefahrten - zumindest nach meinem Kenntnisstand. Man möge mich berichtigen, wenn das so nicht richtig ist...

Die Ideallösung (wenn wir schon mal dabei sind) wäre ein Wechselkennzeichen. Aber darüber brauchen wir nicht zu lamentieren, gibt es bei uns eh nicht.

*seufz*

Gruß,
Der Netzmeister
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Tom2
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Beitrag von Tom2 »

@Netzmeister:
leider falsch. das ist ein 06er Kennzeichen.

Hallo Gast Alex,

du meinst sicher ein 07er rotes Kennzeichen für Autos über 25Jahre.
Habe erst gerade gehöhrt, das es das jetzt erst ab 30 Jahren geben soll wie die H kennzeichen. Das ist nicht bestätigt und desshalb eine Vermutung.
Mit einem 07er Kennzeichen darfst du Probefahrten machen, zu Treffen Fahren, Das Auto der Öffentlichkeit vorstellen, was aber nicht heist, dass du damit zur Arbeit oder abends in die Kneipe fahren darfst.
Damit ist gemeint das du allein oder in der Gruppe Ausfahrten machen kannst.
Bekommen tust du das Kennzeichen, wenn du ein sauberes Fürhrungszeugniss hast, das Auto in einem erhaltenswürdigem Originalzustand ist(kein Best Top, keine dicken Räder oder sonstige Umbauten, auch keine Rekaros oder Sportlenkräder). Das heist ein Originales Auto, mit 205R16 Räder auf Sprengring(in Ausnahmen waren da auch 7.50R16 drauf) Technisch und optisch mindestens 2+ und auch eine Originalfarbe(kann neu lackiert sein).
Dann muß du das alles belegen könne, anhand von Prospekten und oder 1. Brief. dann bekommst du einmal TÜV und wenn alles gut gelaufen ist dein 07ner Kennzeichen.
danach mußt du nie wieder zum TüV, verpflichtest dich aber zum erhalt des Autos im abgenommenen Zustand.
Und jetzt der größte Hacken:
Du mußt noch ein paar Jahre warten, da dein Auto glaube ich nicht 25Jahre alt sein kann.
Tut mir leid.
Ist echt ein sehr steiniger Weg und im Bekanntenkreis schon mehrfach schief gelaufen, da die Anforderungen sehr hoch waren.
Gruß
Tom
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Tommi
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Beitrag von Tommi »

@Netzi
Sorry, aber was Du vorhin geschrieben hast gefällt mir nicht so gut. Wir haben z.B. in Deutschland einheitliche Gesetze, demnach mußte man überall von den Beamten gleich behandelt werden, ist aber nicht so, warum? Da stellt sich für mich die entscheidende Frage. Darüber habe ich damals mit meinem Anwalt gesprochen und er meinte, daß die Beamten einen bestimmten Spielraum haben (man könnte sagen, sie dürfen in bestimmten Grenzen flexibel sein). Also was Du da so sagtest, stimmt nicht so ganz und aus diesem Grund haben wir die Probleme. Einer geht Stur nach den Paragraphen, der andere kennt sie nicht (siehe Kassel) und noch andere meint "es ist schon so OK". Wir können es aber leider nicht ändern - und das ist das schlimmste.
Das mit dem viel fahren und viel Schmutz u.s.w. lasse ich lieber unkommentiert, es reicht mir das ich es fast jede Woche an der Uni zu hören bekomme.
Und das mit der Auflastung geht bestimmt nicht lange gut, wir sind die einzigen in Europa soweit ich es weiß, die die Regelung haben, also...

Trotzdem noch viel Spaß auf der Suche nach einer Lösung
Tommi

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Beitrag von netzmeister »

@Tommi:

Sicher - man kann sich nicht auf den Ermessensspielraum verlassen. Und genau deswegen muß man bei seinen Überlegungen immer mit den gesetzlichen Anforderungen kalkulieren. Und das ist die Gleichheit, die ich meine.

"Viel Fahren, viel Schmutz" - siehst Du das anders? Denk´ dran: ich bin nicht wie die Leute von Deiner Uni, ich fahre selbst so eine Kiste. Aber ich sehe das folgendermaßen: ich hätte auch gerne noch einen J4. Oder vielleicht einen schönen 70er. Oder einen 61er? Und den würde ich sicherlich nicht oft fahren. Aber versteuern kann und will ich die Kiste nicht. Nicht, wenn es ein Zweitwagen ist. Hätten wir eine verbrauchsorientierte Besteuerung, würde ich im Idealfall (und nur über den wollen wir hier reden) wirklich nur die gefahrene Strecke versteuern.

Anderes Beispiel:
Man nehme einen BMW 325i von 1990. Der hat 2,5 Liter Hubraum, 192 PS und verbraucht bei normaler Fahrweise 10 Liter Super Bleifrei.
Ich fahre ebenfalls ein Fahrzeug aus dem Jahre 1990 - mit 4 Litern Hubraum, 136 PS und bei normaler Fahrweise 10 Litern Verbrauch.
Und jetzt schaffe ich gleiche steuerliche Voraussetzungen und stufe beide als PKW ein (das wäre z.B. der Fall bei einem HJ42...).
Steuerlich sind die beiden Fahrzeuge nicht wirklich vergleichbar.

Findest Du das fair?

Ich nicht.

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Beitrag von landcruiser »

Das Thema mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Geltung der Gesetz für alle ist, so ärgerlich es ist, abgefrühstückt. Du musst beweisen, dass die Behörde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen hat. Es ist leider nicht so einfach sog. Vergleichspaare herzustellen, um nachzuweisen, dass gleiche Sachverhalte vorliegen, die gleich zu behandeln sind.

Vergiß es !!! Und vergiß es vor allem, weil Du den anderen, den Du anführen musste, damit ev. in Schwierigkeiten bringst.

Es ist leider nicht so, das man in der Verfassung liest und anschließend kann man das so aufs tägliche Leben übertragen.

Vergesst auch die Geschichten mit den Händlerkennzeichen, Oldtimerzulassungen und dem anderen Kram. Eine echte Oldtimerzulassung ist erst ab 30 Jahren möglich und dann auch nur wenn das Fahrzeug im Originalzustand ist.

Die Händlerkennzeichen und die Dinger für gelegentliche Ausfahrten haben zuviele Haken und Ösen (Fahrtenbuch, Auflagen, etc.). Es gibt Leute, die praktizieren das, mir wärs zu umständlich und riskant.

Es gibt IMHO derzeit nur zwei Auswege
a) Auflastung
b) LKW-Zulassung.

Und das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Das Ding ist ausdiskutiert und daran is auch nix zu ändern. Wer einen dritten praktikablen Weg findet, wird von mir mit einer nagelneuen Maglite belohnt.
Zuletzt geändert von landcruiser am Mo 9. Nov 2009, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von netzmeister »

Dem läßt sich nichts wesentliches hinzufügen!
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Beitrag von Guest »

Hallo,

das mit der MAGlight ist natürlich ein riesen Ansporn!!!

Mal im ernst, wenn ich jemanden kenne der einen 2,4t BJ fährt und eine LKWzulassung hat und das Finanzamt auf den Gleichheitsgrundsatz hinweise, verliert derjenige seine Zulassung oder gewinne ich meine???????



Alex

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