Reiti hat geschrieben: Mi 13. Sep 2023, 11:34
@Jo717
Hallo Johannes,
wie verhält es sich künftig mit ausgemusterten Behördenfahrzeugen? Ist der Betrieb durch Privatleute grundsätzlich nicht möglich oder müsste theoretisch eine neue Software aufgespielt werden?
Magst du die Rechtsgrundlage verlinken?
Grüße Dirk
Hallo Dirk,
die Auflagen für den Hersteller:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32011R0582
bitte nur lesen, wenn man sich im EG Schachtelsatz verstehen üben will. In den Anlagen sind die vorgeschriebenen Warnungen und Maßnahmen festgelegt. Ausnahme nur "Behördenmotor".
Da muss auch die Qualität des AdBlue sensiert werden... soviel zum Thema Wasser reinfüllen.
Abgase werden ebenfalls überwacht.
Prinzipiell sind z.B. Militär von der EG Typgenehmigung ausgenommen.
Da kommen im Laufe der nächsten Zeit noch einige "Highlights" auf uns zu. GSR-B und -C, Euro7... Alles eher mehr als weniger dem Einsatzzweck solcher Fahrzeuge widersprechend.
Ausnahme ist hier enthalten:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... LL&from=EN
Artikel2 Absatz 2d
Der vfdb informiert seine Feuerwehren auch dahingehend, daß solche mit "Anti-Derating Datensatz" ausgerüsteten Behördenfahrzeuge zwar nach Ausmusterung weiterverkauft werden können, eine Zivilperson aber keine Zulassung bekommt, da die Betriebserlaubnis für den zivilen Anwendungsfall erlischt. Also kaufen ja, anmelden nein.
Wie das die VEBEG künftig mit ehemaligen BW Fahrzeugen macht? keine Anhnung. Aber es wird wohl den üblichen Hinweis im Kaufvertrag geben analog zu: Das Blaulicht und die hoheitlichen Kennzeichen sind zu entfernen, bzw unbrauchbar zu machen.
Für den Motordatensatz bedeutet das dann: umrüsten/umprogrammieren auf zivil.
Genau deshalb wird mein HZJ bei mit mir alt... Ich bin's schon, das Auto wird's noch...
Viele Grüße
Johannes