Winterlegaler MT

Power is nothing without control!
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Ragnarök
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Ragnarök »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind nach STVO §2 Abs. 3a Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft. Schlepper, Unimog usw also definitiv. Je nach Auslegung würde das dann zumindest auch für den Geländewagen eines Försters oder den Pickup eines Bauen gelten, wenn selbige damit jetzt nicht gerade in den Skiurlaub, sondern bis zum nächsten Acker fahren.
"Gib mir mal das Teil neben dem Ding da mit dem Zeugs drauf..."

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Soenke
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Soenke »

jetzt wird es interessant!

Muss ich dafür einen Betrieb anmelden und das Auto auf diesen zugelassen sein oder reicht die private, Hobby mäßige Bewirtschaftung der eigenen Fläche bzw Wälder?
Wie ist es, wenn ich aber zur Arbeit in die Stadt unterwegs bin und nicht ins Revier oder in meinen Wald?
Zuletzt geändert von Soenke am So 21. Jan 2024, 00:50, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Sönke

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Ragnarök
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Ragnarök »

Wichtig dabei allerdings:

"Soweit ein Kraftfahrzeug während einer der in Satz 1 bezeichneten Witterungslagen ohne eine den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügende Bereifung geführt werden darf, hat der Führer des Kraftfahrzeuges über seine allgemeinen Verpflichtungen hinaus

1.
vor Antritt jeder Fahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit anderen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist,
2.
während der Fahrt

a)
einen Abstand in Metern zu einem vorausfahrenden Fahrzeug von mindestens der Hälfte des auf dem Geschwindigkeitsmesser in km/h angezeigten Zahlenwertes der gefahrenen Geschwindigkeit einzuhalten,
b)
nicht schneller als 50 km/h zu fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist."
"Gib mir mal das Teil neben dem Ding da mit dem Zeugs drauf..."

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Soenke
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Soenke »

ok, nix zur Arbeit in der Stadt, nur für Wald und Revier…damit ist der Unimog auf den AS aber schonmal gerettet.
Gruß Sönke

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quackderbruchpilot
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von quackderbruchpilot »

Was wäre mit einem agressivem AT Reifen und einem satz offroad ketten für den fall das man hängen bleibt? Natürlich ne sauerei und kost auch Geld, aber dafür fährt man onroad den besseren Reifen. Ich werfe mal den Nokian Outpost in den Raum, der geht ganz gut im Dreck.

Ansonsten würde ich mal abwarten ob über den sommer nicht der eine oder andere MT oder agressive Hybrid eine Schneeflocke bekommt.
grüße Nils

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Soenke
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Soenke »

Mit Geländeketten ist mir das zuviel Aufwand, da geht auch mit Übung eine Stunde für das Anlegen drauf. Das lohnt nur, wenn der Schnee auch auf den Straßen liegen bleibt und die Ketten ein paar Tage drauf bleiben.

Wahrscheinlich ist die POR Regelung die sinnvollste und der entsprechende G wird dann nur für Wald und Revier eingesetzt und nicht im Alltag
Gruß Sönke

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AlpenCruiser
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von AlpenCruiser »

Ich bin kein Jurist und kann mich nur auf eine Google-Recherche beziehen. Hier finde ich z.B. :

Die Verordnung N.r 117 des UN/ECE besagt, dass die für MPT-Reifen verpflichtende POR-Markierung nicht gemeinsam mit dem 3PMSF-Symbol verwendet werden darf (https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 1)&from=DE). (MPT = "Multi-Purpose Truck" ; POR = "Professional Off-Road")

Wir können also nicht hoffen, dass im Lauf des Jahres doch noch MT-Reifen, die eine verpflichtende POR-Markierung haben, zusätzlich noch das 3PMSF-Symbol bekommen.

Um das Problem mit 3PMSF-Pflicht im Winter zu lösen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitaler Infrastruktur (BMVI) im Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2028 (S. 758, Nr. 157) veröffentlicht, dass zu Spezialreifen auch POR-Reifen zählen.

Dies sehe ich in Verbindung mit der Veröffentlichung, wonach von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind :
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
  • einspurige Kraftfahrzeuge,
  • Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV),
  • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV,
  • Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine Reifen verfügbar sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der StVZO genügen und
  • Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.
(https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... eifen.html)

Wenn also für einen Wagen keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind, könnten wir ihn vielleicht als Spezialfahrzeug sehen. Ansonsten kann ein LandCruiser immer gut ein Nutzfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft sein. Dass die Land- und Forstwirtschaft gewerblich betrieben werden muss, habe ich jetzt in der Veröffentlichung des Bundesministeriums nicht gesehen (ich bin aber auch kein Jurist).

Aber es gelten auf jeden Fall dann die Pflichten, die Ragnarök geschrieben hat.

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onkel
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von onkel »

AlpenCruiser hat geschrieben: So 21. Jan 2024, 09:40 .....Ansonsten kann ein LandCruiser immer gut ein Nutzfahrzeug der Land- und Forstwirtschaft sein....
Voraussetzung er ist als NFZ LOF oder ZGM LOF eingetragen
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

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J9 Andy
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von J9 Andy »

AlpenCruiser hat geschrieben: So 21. Jan 2024, 09:40 Wenn also für einen Wagen keine Winterreifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind,
Was allerdings nicht zutrifft.
Ist ja kein Autokran z.B.
Gruss Andy
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AlpenCruiser
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von AlpenCruiser »

Gibt es einen Gesetzestext, der regelt, dass die Zulassung als LOF Voraussetzung ist, damit diese Ausnahmeregelung greift ?

Was ich alternativ auch noch gefunden habe :
Comforser CF3000, 235/85 R16 120/116Q, 10PR, 3PMSF
Ist ein MT mit 3PMSF und in Deutschland verfügbar.

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onkel
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von onkel »

AlpenCruiser hat geschrieben: So 21. Jan 2024, 09:40

Dies sehe ich in Verbindung mit der Veröffentlichung, wonach von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen sind :
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
Gruß Onkel,
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Hydro
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Hydro »

Hydro hat geschrieben: Sa 20. Jan 2024, 22:53 Die Deutung der POR Kennung is kompletter Blödsinn- ist unterm Strich ein Übersetzungsfehler.
Ok , jetzt hab ich mich nochmal reingelesen.
Das stimmt also nicht was ich da behauptet habe.
Meine Infos waren wohl doch zu alt - - wahrscheinlich noch aus dem Zeitraum wo die erstmalig aufgetreten sind und noch keiner was mit der Bezeichnung wirklich anfangen konnte .
Deshalb Asche auf mein Haupt - ich gelobe Besserung !

Gruß Hydro

PS. langsam blick ich aber auch nicht mehr durch - was is denn jetzt noch erlaubt auf der Strasse wenn man die Reifen nicht gewerblich nutzt ?
Ich dachte alles mit E- Kennzeichnung wäre zulässig ??
Land Cruiser Prado GRJ 120

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AlpenCruiser
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von AlpenCruiser »

Ich vermute, dass die meisten gerade nicht durchblicken. Inklusive eines möglicherweise kontrollierenden Polizisten. Wenn ich also im Winter MT-Reifen brauche, weil ich z.B. in den Wald muss, würde ich ganz pragmatisch vorgehen :

MT mit 3PMSF-Kennung suchen. Bis jetzt haben wir gefunden : Fedima, InsaTurbo Dakar, Comforser CF3000 und ich füge auch noch Nortenha MKT2 hinzu.

Sollte ich keinen MT mit 3PMSF-Kennung in meiner Grösse finden, würde ich mich trauen, einen MT mit POR-Kennung zu fahren. Ich würde zusätzlich die hier verlinkte Literatur ausdrucken und mitführen, falls ich kontrolliert werde und meine Entscheidung begründen müsste. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass auch ein LandCruiser ohne LOF-Eintragung ein Fahrzeug ist, das einem Jäger nützt, der in den Wald muss. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass bereits eine montierte Wildwanne als Nachweis einer LOF-Nutzung genügen könnte. Sollte ich mit meiner Begründung scheitern, zahle ich die 60,- und akzeptiere den Punkt.

Ich würde mich aber auch an die Pflichten halten, die Ragnarök aufgenommen hat. Also wirklich nur fahren, wenn es nötig ist, mehr Abstand halten und 50 km/h nicht überschreiten. Unabhängig von der Rechtsfrage sind wir alle ausreichend verantwortungsvoll, um zu wissen, dass ein MT im Winter kritisch ist.

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Odessa
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Odessa »

Ich bin da voll bei Nils @quackderbruchpilot. Bei deinem Bild eingangs werden wohl wirklich nur mehr Ketten helfen - den Flurschaden musst halt einkalkulieren.

Nimm ordentliche ATs mit 3PMSF und (soweit möglich) guter Nässeeigenschaft und leg dir nen Satz Ketten zu.
Solltest du trotz Übung eine Stunde für vier Ketten benötigen, drängt sich mir die Frage auf wie oft schon geübt wurde, deshalb: Montierst du @Soenke öfters Ketten?

Für meine vier RUD Classic V brauche ich ca. 10 Min + Nachspannen.

Die rechtliche Interpretation von land- und forstwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen klingt für mich auch eher nach LOF. Ich glaube nicht, dass ich bei dienstlichen Fahrten einfach behaupten kann, ich fahre ein forstwirtschaftliches Nutzfahrzeug. Vorallem hängt im Unfallfall eben viel dran, denn das die Reifen nicht ursächlich waren, wird wohl schwer zu beweisen.

@AlpenCruiser Wo hast du das mit der Wildwanne gelesen?
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.

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onkel
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von onkel »

zur Info :
In der Hochburg und Geburtsstätte des Unimogs ( Gaggenau und Umgebung ) wurden etlichen Fahrzeugen das LOF gestrichen in den Fahrzeugpapieren trotz massiven Protesten ( auch der mächtige Unimog Club konnte das nicht verhindern ) .
Nur wer eine gewisse Größe an Wald oder Acker nachweisen konnte hat das LOF behalten ( unabhängig von der grünen Nummer ) , jedoch nicht bei den überrestaurierten Eichenpritschen Mogs, die wurden sogar als PKW eingestuft ......
Gruß Onkel,
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Peter_G
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Re: Winterlegaler MT

Beitrag von Peter_G »

onkel hat geschrieben: So 21. Jan 2024, 17:18 zur Info :
In der Hochburg und Geburtsstätte des Unimogs ( Gaggenau und Umgebung ) wurden etlichen Fahrzeugen das LOF gestrichen in den Fahrzeugpapieren trotz massiven Protesten ( auch der mächtige Unimog Club konnte das nicht verhindern ) .
Nur wer eine gewisse Größe an Wald oder Acker nachweisen konnte hat das LOF behalten ( unabhängig von der grünen Nummer ) , jedoch nicht bei den überrestaurierten Eichenpritschen Mogs, die wurden sogar als PKW eingestuft ......
Als PKW ? DAS finde ich ja wirklich grotesk. Das LOF bei Schau- und Sammlerstücken streichen ist das Eine... Ich bin da ja auch noch Mitglied im Club
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