fordfahrer hat geschrieben: Mo 12. Feb 2024, 09:06
... staatlich subventionierten "Überwachungsorganisationen"
Subventioniert sind sie nur insofern dass sie versuchen die Regeln in ihrem Sinne anzupassen. Klassischer Lobbyismus.
Aber, zumindest bei der GTÜ ist es so wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, behoben und am selben Tag wieder vorgeführt wird, wird keine Nachprüfungsgebühr berechnet.
Zum Glück ist irgendwann das Monopol der Dampfkesselprüfer gefallen, eigentlich fahre ich nur für Einzelabnahmen zum TÜV.
Obwohl, vor vier Jahren hatte ich da so ein Erlebnis:
Mein Bus war im Juli HU fällig. Im Oktober war ich beim TÜV, Rad-Reifen Kombi eintragen. Auf Anraten des Prüfers wurde kein HU gemacht, weil ich schon hätte den Zuschlag bezahlen müssen für die "Ergänzungsuntersuchung".
Wegen Saisonkennzeichen 03-10 solle ich einfach im März wiederkommen.
Irgendwann im Winter war ich eh beim Straßenverkehrsamt und wollte in einem die Betriebserlaubnis aufgrund des Gutachtens erteilen lassen.
Ging nicht, weil keine HU.
Im März zur GTÜ gefahren, mit den anderen Rädern, und der Prüfer erklärt mir er könne keine HU machen weil die Räder nicht eingetragen seien.
Damit war ich in der Schleife gefangen...
Letzten Endes bin ich wieder zu dem TÜV wo das Gutachten erstellt wurde, der Leiter war zwar nicht da, aber der MA akzeptierte das Gutachten seines Chefs und hat die HU erteilt.
Gruß, Michael