GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

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netzmeister
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GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von netzmeister »

Gerade habe ich die Info vom Autohaus Dinig bekommen, dass GRJ71, 76, 78 und 79 als Neufahrzeuge nun direkt und ohne weitere Umstände ganz easy mit EU-Einzelgenehmigung in allen EU-Ländern zugelassen werden können - inkl. Österreich und auch der Schweiz mit ihren vergleichsweise strengen Anforderungen!

Kontakt: offroad@td-experience.de

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Unique
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Unique »

Hört sich gut an, also kann man jetzt auch selber importieren?

Gruß
Tobi
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se7en6
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von se7en6 »

Soll heissen man kann als EU-Bürger irgendeines EU-Landes bei Dinig GRJ7 bestellen und dann direkt in z.B. Portugal, Rumänien, Griechenland, Malta, Zypern, usw zulassen ohne besonderen zusätzlichen Aufwand?
Das ändert aber nichts an Luxus-Steuern, NOVAs, Umweltsteuern, CO2-Steuern oder "versteckten Binnen-Import-Steuern", oder? Ich weiss... schwierige Frage...
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netzmeister
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von netzmeister »

Die GRJ7# sind jetzt ohne weitere Genehmigungen in besagten Ländern zulassungsfähig. Und natürlich ändert das nichts an den Steuern. Es ändert ja auch nix am Spritpreis oder der Winterreifenpflicht. ;-)

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theskipper
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von theskipper »

Unique hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 10:19 Hört sich gut an, also kann man jetzt auch selber importieren?

Gruß
Tobi
Von wo aus willst du den J7 importieren?
Wenn du die gesamte Zulassungsprozedur und die erforderlichen Gutachten machst, wie es die bekannten deutschen Händler machen, steht einen Selbstimport nach Deutschland sicher nichts im Wege.
plädiere für artgerechte haltung der toyotas

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Niklas Klostermann
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Niklas Klostermann »

Hall zusammen,

die erforderlichen Gutachten befinden sich in unserem Besitz und wurden in unserem Auftrag erstellt und vom KBA genehmigt.
Auf Anfrage liefern wir Neufahrzeuge mit einer entsprechenden EU-Einzelgenehmigung, wodurch diese überall in der EU zugelassen werden können.
Aufgrund der Abkommen zwsichen Schweiz und EU wird diese Art der Zulassung auch dort übernommen. Das haben wir von verschiedenen Stellen prüfen lassen und die schriftliche Bestätigung (zB. aus Genf) erhalten.

Dieses Angebot hat nichts mit Toyota oder anderen Dritten zu tun und gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die bei uns (TD Experience) bestellt werden.

Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug, das länger als 6 Monate zugelassen war, nachträglich mit einer EU-Einzelgenehmigung auszustatten.

Gruß
Niklas Klostermann

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Braunschweiger
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Braunschweiger »

Zur Klarstellung: Der Unterschied liegt hier im Genehmigungsverfahren. Alle bisher importierten 7er wurden über eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21StvZO (national) zugelassen, Dining macht jetzt offensichtlich eine Genehmigung nach §13 EG-FGV, also eine EU-weit gültige Einzelbetriebserlaubnis. An den Hürden des Selbstimports ändert das nichts, da die notwendigen Nachweise nach wie vor Eigentum des Importeurs bleiben.
_____________________________________________________________________________
...und so verbleibe ich mit freundlichem Rußen...

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Odessa
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Odessa »

Aber ändert dies nicht was an den Bestimmungen, die das Fahrzeug einhalten muss?
Stichwort Abdeckung der Winde, Fußgängerschutz, Radabdeckung?
Gilt für das Fahrzeug dann auch später jeweils die EU-Regelung und nicht die nationale?
Gruß Florian

---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.

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theskipper
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von theskipper »

Odessa hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 14:44 Aber ändert dies nicht was an den Bestimmungen, die das Fahrzeug einhalten muss?
Stichwort Abdeckung der Winde, Fußgängerschutz, Radabdeckung?
Gilt für das Fahrzeug dann auch später jeweils die EU-Regelung und nicht die nationale?
An den Bestimmungen ändert sich nichts.

Durch das bei TD erfolgte Typisierungsverfahren kannst du jedoch das Fahrzeug EU-weit zum Verkehr anmelden. Der Nachweis der von dir angeführten Vorschriften ist somit erbracht. Du musst dich auch nicht mit Gepflogenheiten und Sonderwünschen lokaler Typisierungsstellen herumschlagen. Ebenso wird in Folge für diese Fahrzeuge der Gebrauchtwagenverkauf in andere EU-Länder leichter.
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middeldorfklaus3
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von middeldorfklaus3 »

Niklas Klostermann hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:55 Hall zusammen,

die erforderlichen Gutachten befinden sich in unserem Besitz und wurden in unserem Auftrag erstellt und vom KBA genehmigt.
Auf Anfrage liefern wir Neufahrzeuge mit einer entsprechenden EU-Einzelgenehmigung, wodurch diese überall in der EU zugelassen werden können.
Aufgrund der Abkommen zwsichen Schweiz und EU wird diese Art der Zulassung auch dort übernommen. Das haben wir von verschiedenen Stellen prüfen lassen und die schriftliche Bestätigung (zB. aus Genf) erhalten.

Dieses Angebot hat nichts mit Toyota oder anderen Dritten zu tun und gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die bei uns (TD Experience) bestellt werden.

Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug, das länger als 6 Monate zugelassen war, nachträglich mit einer EU-Einzelgenehmigung auszustatten.

Gruß
Niklas Klostermann

Würde sich ja für Österreich toll anhören wenn nicht Nova und CO 2 Steuer :baeh: :baeh: :baeh:

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se7en6
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von se7en6 »

Niklas Klostermann hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:55 Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug, das länger als 6 Monate zugelassen war, nachträglich mit einer EU-Einzelgenehmigung auszustatten.
Das ist ein sehr wichtiger Aspekt.
Ich nehme an das ist gesetzlich so verankert, richtig?
Liegt das daran, dass das Fahrzeug schon mal zugelassen wurde, also nicht mehr Neu bzw. weniger alt als 6 Monate ist?
Oder könnte man am Fahrzeug was ändern, z.B. die Fahrzeug-Klasse oder die Programmierung vom Steuergerät (anderes Leistungs- und Abgasverhalten) und dann nochmal einzelzulassen nach EG?
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Odessa
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Odessa »

@theskipper
Ich meine es "andersrum". Wenn ich die EU-Bestimmungen zum Fußgängerschutz einhalten muss, ist es entgültig vorbei mit Bullbar inkl. Bügel - als Beispiel.
Gruß Florian

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Niklas Klostermann
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Niklas Klostermann »

se7en6 hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 15:10
Niklas Klostermann hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 11:55 Es ist nicht möglich, ein Fahrzeug, das länger als 6 Monate zugelassen war, nachträglich mit einer EU-Einzelgenehmigung auszustatten.
Das ist ein sehr wichtiger Aspekt.
Ich nehme an das ist gesetzlich so verankert, richtig?
Liegt das daran, dass das Fahrzeug schon mal zugelassen wurde, also nicht mehr Neu bzw. weniger alt als 6 Monate ist?
Oder könnte man am Fahrzeug was ändern, z.B. die Fahrzeug-Klasse oder die Programmierung vom Steuergerät (anderes Leistungs- und Abgasverhalten) und dann nochmal einzelzulassen nach EG?
Leider ist da kein Spielraum, einmal zugelassen läuft die Uhr. T - 6 Monate

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Niklas Klostermann
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von Niklas Klostermann »

Braunschweiger hat geschrieben: Do 20. Jun 2024, 14:11 Zur Klarstellung: Der Unterschied liegt hier im Genehmigungsverfahren. Alle bisher importierten 7er wurden über eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21StvZO (national) zugelassen, Dining macht jetzt offensichtlich eine Genehmigung nach §13 EG-FGV, also eine EU-weit gültige Einzelbetriebserlaubnis. An den Hürden des Selbstimports ändert das nichts, da die notwendigen Nachweise nach wie vor Eigentum des Importeurs bleiben.
Auch hier eine kleine Korrektur:

Eine Abnahme gemäß §21StVZO erhält ein importierter Gebrauchtwagen.

Wir importieren ausschließlich Neufahrzeuge ohne vorherige Zulassung (Fabrikneu).
Diese werden meistens gemäß EU (VO) 2018/858, Artikel 45 (National) genehmigt.

Wir bieten es nun alternativ als EU (VO) 2018/858, Artikel 44 (ganze EU) an.
Hier gibt es deutlich schärfere Vorschriften als in der nationalen Variante nach Artikel 45.

Der Käufer wählt was er haben möchte.

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GRJ78
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Re: GRJ7#: Zulassung jetzt auch ganz locker in der Schweiz & Österreich

Beitrag von GRJ78 »

Wird es durch das nun vereinfachte Verfahren denn für uns Kunden billiger?

Der Skaleneffekt müsste man ja als Kunde auch spüren dürfen damit man bei euch kauft...
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