Hilux GR Sport II

Alles ab der 8. Generation des HiLux (ab 2015)
jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

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night022 hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 11:26 Nachdem nur stand: "Betriebe zu entlasten" und KMUs ist meine starke Annahme, dass diese "Reform" mit dem aktuellen Sparkurs der Bundesregierung, nicht auf jeden Bürger zutrifft....Hoffnung stirbt zuletzt ;-)

lg
Den Entwurf gibt es bereits im BMF. Details kommen zum Vorschein.

https://www.derstandard.at/story/300000 ... ger-werden

Dh. Pickup mit einer Sitzreihe wäre NoVA befreit. Von nur für Betriebe findet sich nichts.

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Mario78
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von Mario78 »

Naja die Formulierung ging aber noch weiter. Da die meisten Pickups eine zweite Sitzreihe haben wurde dort beim offenen Pickup eine seitlich klappbare Bordwand genannt, also die Komunalpritsche. Was ist mit geschlossenem Pickup? Dort wird das dann nicht benötigt? Fein.
Da es sich immernoch um einen Presseartikel handelt und nicht um einen zitierten Gesetzesentwurf sagt das wieder mal nichts.
Die Qualität des Berichts zeigt sich auch wenn dort ein "Range Rover Defender" genannt wird.
Hilux VIII 2,4 DoKa Executive (2017) auf BFG AT KO2 265/65-R17, 200AH LiFePo4, 170W Solar, Victron 75/15 MPPT, Ladebooster Victron Orion 12/12-18, Kühlbox National Luna NL50 weekender, 2kW Sinus Wechselrichter, Zelt eezi awn ttop xklusiv 140 auf Alu-Cab Explorer 3 + Eigenbau-Dachträger.

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jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

Mario78 hat geschrieben: Mo 26. Mai 2025, 13:08 Naja die Formulierung ging aber noch weiter. Da die meisten Pickups eine zweite Sitzreihe haben wurde dort beim offenen Pickup eine seitlich klappbare Bordwand genannt, also die Komunalpritsche. Was ist mit geschlossenem Pickup? Dort wird das dann nicht benötigt? Fein.
Da es sich immernoch um einen Presseartikel handelt und nicht um einen zitierten Gesetzesentwurf sagt das wieder mal nichts.
Die Qualität des Berichts zeigt sich auch wenn dort ein "Range Rover Defender" genannt wird.
Ja, wir müssen auf den konkreten Gesetzestext warten. Es ist schon mal erkennbar, dass der Gesetzgeber versucht, die PickUps in jedem Fall irgendwie in die NoVA reinzubringen. Aber Grenadier gäbs als N1 und Zweisitzer - müsste dann ohne NoVA zu haben sein.

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night022
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

Mein Händler hat mir bestätigt dass der Hilux die Kriterien für die Nova Befreiung erfüllt. Er hat nachgefragt.
Es gibt ja einige Unterkategorien von N1
Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, weiter unterteilt in - Gruppe I: Bezugsmasse bis zu 1.305 kg - Gruppe II: Bezugsmasse von mehr als 1.305 kg, aber nicht mehr als 1.760 kg - Gruppe III: Bezugsmasse von mehr als 1.760 kg
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mo ... ml#KlasseN

Aber eigentlich gings mir bei diesem thread, wann endlich der Sport GR2 vorbestellbar/bestellbar ist.
Der Grund wär auch interessant warum grade mal ~20 bisher in Österreich verfügbar waren und wie diese vorbestellt wurden..

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robert2345
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von robert2345 »

Es hilft alles Nix, wenn Toyota nicht alle Bestellungen von den Kunden annimmt.
Hintergrund sind die zu erfüllenden Flottenverbräuche der verkauften Fahrzeuge.
Aktuell darf ein Fahrzeug nurmehr bei PKW im Jahr 2025 aktuell 93,6g und 2030 auf 49,5g CO2 ausstoßen.
Mit anderen Worten auch der Bestseller aktuell der YarisCross Hybrid liegt leicht darüber und dies bei einem Fahrzeug mit 4L Durchschnittsverbrauch.

Der aktuell vorgestellte RAV4 wird ab 2026 wohl auch Verkaufspriorität haben und so wird Toyota höchstwahrscheinlich immer weniger Hilux Fahrzeuge importieren oder die Strafzahlungen irgendwie in den Verkaufspreis einfließen lassen.

Danke EU und besonders Deutschland für diese E-Auto getriebene Politik.🤮
HILUX 3,0 Aut.220PS 550Nm, ARB Saharabar mit WARN, Heckbumper, Hardtop, AirLocker, ASFIR UFS, OME-HD IronmanFCPro, CooperSTTPro 285/70R17 8x17ET20, Grabber AT3 285/70R17 8x17ET10, Snorkel, RhinoRack, 3xOptimaYellow, CB-President, EngelMT45, BearLock, 145LTank

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night022
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

So hab unseren in Schwarz nun in Belgien (Prod.Slot von Anfang 2025)bestellt. Hoffe es klappt alles, Lieferung zwischen 01 und 06/2026.
Österreich bekommt heuer wohl noch 4 Stück (auch Prod.Slots von Anfang 2025), nach Auskunft Toyota Austria überlegen sie ob diese verlost werden..
es ist zum Sch.... :cries:

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jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

Wenn das so kommt, dann wäre das natürlich fein.

"Privatpersonen: Auch Privatpersonen, die einen Transporter für Umzüge oder private Zwecke nutzen, profitieren von der Steuerbefreiung."

Das klingt jetzt mal schwer danach, dass es nicht nur rein für Betriebe gilt.
Aber ich bleibe skeptisch und warte den Gesetzestext ab.

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jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes
Das Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. I Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 108/2022, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 Z 3 und 4 lauten:
„3. Personen- und Kombinationskraftwagen der Klasse M1 sowie andere Kraftfahrzeuge, die ihrer
Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, unabhängig von
ihrer kraftfahrrechtlichen Einordnung. Das sind andere Kraftfahrzeuge mit mehr als drei aber
weniger als zehn Sitzplätzen und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
4. Abweichend von Z 3 gelten andere Kraftfahrzeuge mit zwei Sitzreihen und einfacher
Ausstattung,
a) bei geschlossenem Aufbau (sog. Kastenwägen), wenn sich hinter der zweiten Sitzreihe eine
klimadichte Trennwand befindet, in dem dahinter befindlichen Laderaum ein Würfel mit einer
Seitenlänge von mindestens einem Meter Platz findet und die Seitenfenster im Laderaum
verblecht sind oder
b) bei offenem Aufbau (sog. Pritschenwägen), wenn ein geschlossener Bereich für Passagiere
und eine Ladefläche von der Art eines Lastkraftwagens (mit seitlich klappbaren Bordwänden,
ohne Radkästen, auch abnehmbar oder kippbar) oder bei ausschließlich nach hinten klappbarer
Bordwand eine Ladefläche, bei der die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung
von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50% der Länge des Radstands, vorhanden sind,
nicht als Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung
bestimmt sind.“

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night022
Beiträge: 80
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

Was ich aktuell gefunden habe: KI Zusammenfassung aus dem RIS https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40230679

Zusammenfassung: NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab 1. Juli 2025

1. Was gilt ab 1. Juli 2025?
Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, z.?B. Toyota Hilux) sind von der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, wenn sie nach dem 30. Juni 2025 erstmals in Österreich
zugelassen werden. Die Befreiung gilt unabhängig vom Erwerbsort (z.?B. EU-Import) und unabhängig
davon, ob der Käufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

2. Relevante Gesetzesstellen im NoVAG 1991
§ 1 ? Steuerbare Vorgänge:
Regelt, wann NoVA grundsätzlich anfällt (z.?B. bei Erstzulassung in Österreich).
Link: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40173912
§ 3 ? Steuerbefreiungen:
Enthält die Ausnahmen von der NoVA, inkl. der neuen Befreiung für N1-Fahrzeuge.
Link: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40105893
§ 15 ? Übergangsbestimmungen:
Absatz 25 regelt die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2025:
"Für Fahrzeuge der Klasse N1, deren erstmalige Zulassung im Inland nach dem 30. Juni 2025 erfolgt,
entfällt die Normverbrauchsabgabe gemäß § 1. Diese Befreiung gilt unabhängig vom Ort der Lieferung
oder des Erwerbs [?]"
Link: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40230679

3. Gilt das auch für Privatpersonen?
Ja. Der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die Befreiung
ist an das Fahrzeug (Klasse N1) und den Zeitpunkt der Zulassung gebunden ? nicht an die Art des
Erwerbers.

4. Gilt das auch bei EU-Importen?
Ja. Auch bei einem Import aus einem EU-Land entfällt die NoVA, wenn das Fahrzeug
nach dem 30. Juni 2025 erstmals in Österreich zugelassen wird.

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jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

Der Hilux wäre derzeit nicht befreit, weil die Ladefläche nicht mehr als die Hälfte der Länge des Radstandes beträgt. Es wären dann nur ExtraCab und SingleCab befreit.
Der Ranger oder Amarok DoubleCab gehen sich laut Herstellerangaben aus.
Allerdings ist die nächste Frage, wie man die "einfache Ausstattung" versteht. (laut Erläuterungen verhindern Assistenzsysteme die einfache Aussstattung nicht)

Den Entwurf findet man hier:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/I/101

Die PickUps sind also nur teilweise befreit. Und es lässt sich wohl nicht abschließend beurteilen, wie die "einfache Ausstattung" auszulegen ist.
Beim Ineos Grenadier wäre zB. der Utility mit einer Sitzreihe befreit.

lG

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night022
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

ich hab nirgends etwas gefunden, dass gewisse N1 ausgeschlossen werden, hast du da mehr Details?
Unter deinem Link wurde ich nicht fündig...

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night022
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

sollte ja jetzt bald klar werden, sind noch 2 Wochen....
https://www.wko.at/oe/handel/fahrzeugha ... 1-von-nova

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jagawirth
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von jagawirth »

night022 hat geschrieben: Di 10. Jun 2025, 09:13 ich hab nirgends etwas gefunden, dass gewisse N1 ausgeschlossen werden, hast du da mehr Details?
Unter deinem Link wurde ich nicht fündig...
Gesetzestext

Erläuterungen

Das ist der Entwurf und die dazugehörigen Erläuterungen.

Für DoubleCabs ist die entscheidende Ziffer folgende:
4. Abweichend von Z 3 gelten andere Kraftfahrzeuge mit zwei Sitzreihen und einfacher
Ausstattung,

b) bei offenem Aufbau (sog. Pritschenwägen), wenn ein geschlossener Bereich für Passagiere
und eine Ladefläche von der Art eines Lastkraftwagens (mit seitlich klappbaren Bordwänden,
ohne Radkästen, auch abnehmbar oder kippbar) oder bei ausschließlich nach hinten klappbarer
Bordwand eine Ladefläche, bei der die innere Länge auf dem Boden des für die Beförderung
von Waren bestimmten Bereichs länger ist als 50% der Länge des Radstands
, vorhanden sind,
nicht als Kraftfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung
bestimmt sind.“

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night022
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Re: Hilux GR Sport II

Beitrag von night022 »

sollte ja jetzt bald klar werden, sind noch 2 Wochen....

Alle aktuellen Hinweise deuten auf keine Einschränkung in Bezug auf N1 "Subkategorien" hin.
https://www.wt-bks.at/blog/aus-fuer-nova-auf-klein-lkw/

Meine persönliche Meinung: (fingers crossed)
* Nova Befreiung für alle N1 ab Erstzulassung 01.07.2025 auch für Privatpersonen ohne Detailvorgaben wie Kabinenabtrennung oder Ladefläche
Mindestgröße etc.

Die Frage ist natürlich immer ob der OEM das jeweilige Fahrzeug bzw. die jeweilige Modellvariante als N1 einstuft.

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