Was ich aktuell gefunden habe: KI Zusammenfassung aus dem RIS
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40230679
Zusammenfassung: NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab 1. Juli 2025
1. Was gilt ab 1. Juli 2025?
Fahrzeuge der Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, z.?B. Toyota Hilux) sind von der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, wenn sie nach dem 30. Juni 2025 erstmals in Österreich
zugelassen werden. Die Befreiung gilt unabhängig vom Erwerbsort (z.?B. EU-Import) und unabhängig
davon, ob der Käufer eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.
2. Relevante Gesetzesstellen im NoVAG 1991
§ 1 ? Steuerbare Vorgänge:
Regelt, wann NoVA grundsätzlich anfällt (z.?B. bei Erstzulassung in Österreich).
Link:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40173912
§ 3 ? Steuerbefreiungen:
Enthält die Ausnahmen von der NoVA, inkl. der neuen Befreiung für N1-Fahrzeuge.
Link:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40105893
§ 15 ? Übergangsbestimmungen:
Absatz 25 regelt die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge ab dem 1. Juli 2025:
"Für Fahrzeuge der Klasse N1, deren erstmalige Zulassung im Inland nach dem 30. Juni 2025 erfolgt,
entfällt die Normverbrauchsabgabe gemäß § 1. Diese Befreiung gilt unabhängig vom Ort der Lieferung
oder des Erwerbs [?]"
Link:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991 ... OR40230679
3. Gilt das auch für Privatpersonen?
Ja. Der Gesetzestext unterscheidet nicht zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Die Befreiung
ist an das Fahrzeug (Klasse N1) und den Zeitpunkt der Zulassung gebunden ? nicht an die Art des
Erwerbers.
4. Gilt das auch bei EU-Importen?
Ja. Auch bei einem Import aus einem EU-Land entfällt die NoVA, wenn das Fahrzeug
nach dem 30. Juni 2025 erstmals in Österreich zugelassen wird.