WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016

ICH BITTE UM BEACHTUNG!
frizzz
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016

Beitrag von frizzz »

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Persönlich halte ich das Urteil , wie die gesamte Störerhaftung, für angreifbar alleine aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus.
Man stelle sich vor, ein TAXIFAHRER H. fährt eine FRAU S. zu einem Haushaltswarengeschäft. Dort kauft diese von Frau L. einen SCHÜRHAKEN . Dann fährt sie mit einem anderen Taxifahrer I. nach Hause. In der Nacht erschlägt Sie damit Ihren Mann P. Wer würde nach der Störerhaftung ebenfalls belangt? H , I., L.? Mit solchen Geschichten haben sich diese Richter in ihrem Studium jahrelang beschäftigt.

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HJ61-Freak
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Re: WICHTIG: Linkhaftung, aktuelle Lage 12/2016

Beitrag von HJ61-Freak »

@frizzz: Mit Deinem Beispiel vergleichst Du im Hinblick auf den vorliegend gegebenen Sachverhalt (= der der Entscheidung in HH zugrundeliegende Sachverhalt) und dem von Dir vorgegebenen Sachverhalt Äpfel mit Birnen. Dein Sachverhalt wirft allenfalls strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Beihilfe und Mittäterschaft auf, keinesfalls Fragen im Bereich der Störerhaftung. Das Strafrecht kennt das Problem des Störers überhaupt nicht. Der vom LG HH entschiedenen Sachverhalt wirft dagegen zivilrechtliche, genauer urheberrechtliche Fragen der Störerhaftung auf.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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