Michael 2 hat geschrieben:1. Brennholzzubereitung im Wald nur mit Sägeschein
2. Nicht alleine arbeiten immer mind. 2 volljährige Personen
3. 1 Handy muss mitgeführt werden
4. Nur in Schutzkleidung Helm, Schnittschutzhose
5. relativ enges Zeitfenster zur Abfuhr
6. Sägespäne und Borke, welche bei der weiteren Verarbeitungen auf meinem Grundstück anfallen, dürfen nicht in den Wald zurück geführt werden.
Wollte mal einen Sägeschein als Privatperson machen. Das ist gar nicht sooo einfach.
Man muss eine "Verbindliche Anmeldung" ausfüllen, wenn dann genug Leute zusammen sind, wird ein Termin festgelegt. Für diesen Termin hast Du Dich ja verbindlich angemeldet - wenn Du nicht kannst, bezahlen musst Du trotzdem.
Bei dem Verein hab ich den Schein dann nicht gemacht.
Handy würde bei uns nicht viel bringen, im Wald musst Du schon Glück haben, wenn da Empfang ist.
Ein Zeitfenster zur Abfuhr? Du darfs in den Wald rein fahren um Bäume zu fällen aber das Holz nicht mitnehmen? Dafür musst Du nochmal hin? oder meinst Du das Zeitfester zwischen Fällen, schlichten und Abfuhr?
Letzteres ist ja gut verständlich, wenn die Städter in den Wald kommen soll da ja nicht lauter Holz rumstehen
hmmm - und wenn ich den Wald besitze und mein Holz gleich vor Ort klein mache - muss ich dann den Boden fegen, damit da keine Späne rumliegen?
Tim
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.
"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)