Hi,
nach der Höherlegung meines J15 ist die damanls ab Werk bestellte, abnehmbare AHK (mit der sonderbaren Kappe auf der Stoßstange) für die meisten Anhänger zu hoch.
Als Lösung schlug mir meine Werkstatt evtl. auf einen Anhängebock zu wechseln vor.
Jetzt ist halt das Problem, dass, wenn ich z.B. den Westfalia-Anhängebock nehmen würde, wohl der Ausschnitt der Stoßstange viel zu groß (vor allem nach oben zur Hecktür) ist.
Zumindest sieht die Abdeckung viel größer aus.
Ist das wirklich so?
Hat schon jemand von euch auch gewechselt und welche Erfahrungen gemacht?
Eine neue Stoßstange möchte ich natürlich nach Möglichkeit nicht unbedingt kaufen.
Die Westfalia-Kupplung ist mit 3500Kg angegeben, kann man die höhere Anhängelast eigentlich dann auch beim TÜV oder der DEKRA abnehmen und eintragen lassen?
Oder geht das nicht ohne weiteres?
Viele Grüße
Pierre
Kann man von der abnehmbareren AHK auf Anhängebock wechseln?
Kann man von der abnehmbareren AHK auf Anhängebock wechseln?
TOYOTA LC 150, Automatik, 5-türer, "Basisversion",
Avantgarde-Bronze, Innen schwarz, STH, AHK,
OME Federn + Koni Heavy Truck Raid Dämpfer, Generall Grabber AT3 265/65 R17, SAFARI Snorkel
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Re: Kann man von der abnehmbareren AHK auf Anhängebock wechs
Das optische Problem ist, nun ja, ein optisches Problem. Wenn der Leidensdruck nicht groß genug für die Anschaffung einer neuen Stoßstange ist, dann bleibt das eben so
Die zul. Anhängelast erhöht sich nicht allein durch die Montage der anderen Anhängekupplung. Es gilt der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Wert. (Außer wenn der D-Wert der verbauten Anhängekupplung nicht reicht, dann gilt die entsprechend reduzierte Anhängelast. Das dürfte bei der Westfalia aber nicht der Fall sein.) Zur Erhöhung der zulässigen Anhängelast ist neben einer Anhängerkupplung mit ausreichendem D-Wert mindestens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers und/oder ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
Die zul. Anhängelast erhöht sich nicht allein durch die Montage der anderen Anhängekupplung. Es gilt der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Wert. (Außer wenn der D-Wert der verbauten Anhängekupplung nicht reicht, dann gilt die entsprechend reduzierte Anhängelast. Das dürfte bei der Westfalia aber nicht der Fall sein.) Zur Erhöhung der zulässigen Anhängelast ist neben einer Anhängerkupplung mit ausreichendem D-Wert mindestens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers und/oder ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
Hilux Doka 2,4 D4D Executive, 2018
Astra Twintop 1,6 in Behördenausstattung, 2006
Am Ende des Lichts kommt ein Tunnel. Jedes Mal.
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Re: Kann man von der abnehmbareren AHK auf Anhängebock wechs
Hi Gurti,
vielleicht kann man ja auch die Abdeckung von Toyota anpassen, aber sonst haste Recht, dann ist es ein optisches Problem, mehr nicht.
vielleicht kann man ja auch die Abdeckung von Toyota anpassen, aber sonst haste Recht, dann ist es ein optisches Problem, mehr nicht.
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Re: Kann man von der abnehmbareren AHK auf Anhängebock wechs
Für den J12 gibt es mindestens 3 verschiedene Anhängerkupplungen - ich habe alle 3 . Beim J15 könnte es ähnlich sein . Die festen Varianten (normales Kugelkopfgestänge und Anhängebock ) sind auf 3500Kg ausgelegt . Die Abnehmbare auf 2800Kg . Generell ist es so natürlich der kleinste Wrrt entscheidet über die Anhängelast UND das Zuggewicht ! So einfach wie seither ist das mit dem Eintragen der höheren Anhängelast nicht mehr . Toyota gibt keine Papiere mehr für sowas aus . Im Normalfall muss man zu SK oder Konsorten gehen und sich ein Gutachten mit FIN ausstellen lassen (unverschämt teuer) . Ich halte es so : momentan ist die Abnehmbare angebaut , brauch ich mal dauerhaft über 2,8 T. baue ich den Bock an . Wahrscheinlich brsuch ich das aber wenn 1- 2 mal im Leben und dann fahr ich ohne Eintragung (natürlich nicht in den Urlaub) denn mit oder ohne macht die AHK nicht stabiler und nicht schwächer ...
Land Cruiser Prado GRJ 120
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