Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Schlicksurfer
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Schlicksurfer »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Michael 2 hat geschrieben:In verschiedenen Beiträgen auch von Zulassungsämter habe ich gelesen, dass das Ummelden von Fahrzeugen ab 2015 nicht mehr notwendig sei. Das heißt, bei Wohnungswechsel in einen anderen Landkreis/Stadt, kann das alte Nummernschild weiter verwendet werden.

Gruß Michael


Moins

Das hast Du falsch gelesen.
Richtig ist, dass ein Kennzeichenwechsel nicht mehr zwingend nötig ist, wenn der Fahrzeughalter das nicht will, die Pflicht zur Ummeldung wir dadurch jedoch nicht berührt.
Zuletzt geändert von Schlicksurfer am So 23. Nov 2014, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Gruss
Schlicki

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Schlicksurfer
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Schlicksurfer »

netzmeister hat geschrieben:...
...

In den ab 2015 angebotenen Neuwagen wird sich dann auch das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) befinden. Es ist vom kommenden Oktober an europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben. Das im Fahrzeug eingebaute Gerät setzt bei einem Verkehrsunfall selbsttätig einen Notrufnummer an die Telefonnummer 112 ab.

...


Moins

Soweit die Theorie.
In der Praxis müssten die Notrufleitzentralen mit entsprechenden technischen Einrichtungen für das E-Call - System ausgestattet sein, was bisher nur in Ausnahmefällen (soundsoviel Promille aller Leitstellen) der Fall ist. Ob und wie das dann in der Praxis funktioniert wird sich zeigen.

Interessant ist, dass die Problematik des Datensschutzes nach wie vor ungelöst ist. Hier wird es sicherlich noch sehr spannend werden im neuen Jahr.
Gruss
Schlicki

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toyohannes
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von toyohannes »

Ein System, welches der Obrigkeit oder sonst einem Hacker per Knopfdruck immer und überall sofort darüber Aufschluß gibt wo ich mich (mein Fahrzeug) aktuell gerade befinde ist das allererste (würde ich mir denn jemals einen Neuwagen kaufen mach ich aber sowieso nicht)
WAS IN HOHEM BOGEN AUS DEM FENSTER FLIEGT !
Und man sage mir jetzt bloß nicht Handy usw.
Das muß ich nicht haben bzw. muß es nicht eingeschaltet sein.
Ihr könnt mich ruhig paranoid nennen.
Gruß vom Hannes
Es wird Zeit für die Entschuldigung !!!

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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von niwre77 »

Ein wenig Paranoia ist in der heutigen Zeit durchaus angebracht.
Es wird zunehmend unerträglich, wie sich EU, Staat und Konzerne in unser Leben einmischen
und uns wie Laborratten behandeln.
Häufig unter dem Deckmantel Sicherheit und Bequemlichkeit untergejubelt.

Und man sage mir jetzt bloß nicht Handy usw.
Das muß ich nicht haben bzw. muß es nicht eingeschaltet sein.


Ausschalten allein nützt wenig.
Packe es zusätzlich noch dick in Metallfolie (oder schmeiss es weg :biggrin: )

Gab mal ein Video, wo Jemand versucht hat, seinen Aufenthalt zu verschleiern.
Dank Handy, Tracker, Plastikkarten, Internet, Überwachungskameras, Spracherkennung, Bewegungs,- und Verhaltensmuster etc. ist das heute nahezu unmöglich.
Schöne, moderne Welt!
______________________________________________________________________________
Wir schaffen das :rofl:

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TomB
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von TomB »

toyohannes hat geschrieben:Ein System, welches der Obrigkeit oder sonst einem Hacker per Knopfdruck immer und überall sofort darüber Aufschluß gibt wo ich mich (mein Fahrzeug) aktuell gerade befinde ist das allererste (würde ich mir denn jemals einen Neuwagen kaufen mach ich aber sowieso nicht)
WAS IN HOHEM BOGEN AUS DEM FENSTER FLIEGT !


Dank CAN-Bus vernetzung wird dann vermutlich dein Auto automatisch stillgelegt, da ein wichtiges Sicherheitssystem nicht funktioniert... :brokenbulb:

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toyohannes
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von toyohannes »

Glaubst du ?
Ich nicht.
Ist aber sowieso irrelevant da
"(würde ich mir denn jemals einen Neuwagen kaufen mach ich aber sowieso nicht) "
alles klar ?
Solange ich (bin schon über 50) noch Auto fahren kann wird es für mich gebrauchte geben (meine Taxe fahr ich sowieso ewig) die so ein Überwachungssystem NICHT :rofl: haben.
Gruß vom Hannes
Es wird Zeit für die Entschuldigung !!!

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basticsl
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von basticsl »

Servus,

Der Notruf wird automatisch abgesetzt wenn der Airbag aufgeht oder zb sich das Auto überschlägt.
Da wird dann eine Verbindung hergestellt und gefragt wie es dem Fahrer geht, Wenn der sagt alles i.O. is gut, wenn keine Rückmeldung kommt wird Krankenwagen/Feuerwehr (oder was auch immer dann es schnellste is )losgeschickt. Wo der Wagen ist, ist ja bekannt durch GPS (Telefon, Navi,...)
Das betrifft nur Neuwagen/Neuzlassungen. Also fällt des Thema das bei einer Offroadveranstaltung erhöhter Aufwand sein kann flach. Da nehmen ja in der Regel kein neuer ML, X5, Touareg, etc. teil. Bzw wenn man sich beim testen (irgendwo stand was mit nem neuen Panda :wink: ) überschlägt wird halt nachgefragt ob alles gut ist.
Und bei den Veranstaltungen wo Neuwagen mitfahren (zb. Offroadtraining), wird sich denk ich keiner überschlagen oder ähnliches :shock:
Das Ssystem gibts schon länger wie schon mal erwähnt, nur jetzt wird es zur Pflicht für die Hersteller, SIM Karte ist ja eh schon teilweise in vielen Autos verbaut. Die Funktion wird auch beim Fahrzeugbau überprüft.
Ausbauen ist nich, dann läuft die Karre nich mehr bzw es gibt hunderttausend Fehlermeldungen durch die ganzen vernetzten Systeme im Auto. Das ist ja in der Software mit integriert.

Vorteil natürlich wenn in der Nacht ein Unfall ist und es Auto in einer Böschung nicht sichtbar liegt. Hat man ja schon hin und wieder gelesen dass ein verunfalltes Auto erst nach paar Tagen gefunden wurde.

So kenn ichs. :D

Gruß Basti

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toyohannes
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von toyohannes »

Mag sein daß so etwas ein paar gute seiten hat (haben könnte).
Trifft mich nicht und wird es auch nie.
Ich werde nie solche Autos haben. Gottseidank ! :D
H.
Es wird Zeit für die Entschuldigung !!!

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nucc
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von nucc »

Guten Abend,

um noch mal auf den Initiativbeitrag zu sprechen zu kommen.

Es scheint ja auch einen (zumindest für mich) positiven Punkt zu geben :D
Nämlich die An- und Abmeldung von zu Hause aus. Aktuell melde ich meine Lux nur zeitlich begrenzt an, und das nicht regelmäßg. Zum einen wegen der hohen Steuer, zum anderen nenne ich noch ein anderes Auto mein. Somit benötige ich vorerst den Lux nur ein- zweimal im Jahr. Durch online An- Abmelden könnte das viel bequemer, schneller (evtl. auch günstiger :rofl: ) werden.
Wahrscheinlicher jedoch wird das wieder recht umständlich, kompliziert, teuer, mit Mindestanmeldedauer, usw. versaut, damit der brave Bürger ja keinen Vorteil ehält :baeh:

Gruß
nucc
Hilux N16/17 Bj. 7/2004
Modellcode: KDN165L – PRMDYW
mein Begleiter seit 6.12.2013

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lexhortensia
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von lexhortensia »

Hallo, da gehe ich 100% konform mit Toyohannes, alles Teufelswerk.
Ich kurbele sogar noch Fenster runter
Der brave Unimog hat Schiebefenster.
Wenn ich wissen will wie ich wo hinkomme schau ich auf buntes gedrucktes Papier.
Gruß MIKE :biggrin:
Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!

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netzmeister
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von netzmeister »

Hier mal unkommentiert die heutige Pressemeldung des AvD:

Abmeldung eines Fahrzeuges online
Das Bundesverkehrsministerium macht den ersten Schritt hin zu einem internetbasierten Zulassungsverfahren und ermöglicht die Beendigung der Zulassung eines Kfz online („i-Kfz“). Ab dem 01.01.2015 werden Stempelplaketten und neuen Zulassungsbescheinigungen mit verdeckten QR-Codes verwendet. Mit Hilfe dieses Codes kann dann über ein zentrales Portal des Kraftfahrtbundesamtes und der Bundesländer der Antrag auf Außerbetriebsetzung ohne persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle gestellt werden. Alternativ ist der Weg zur Zulassungsstelle selbstverständlich immer noch möglich. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums werden durchschnittlich jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet.

Mitnahme der Kennzeichen bei Umzug
Ebenfalls ab dem 01.01.2015 kann ein Fahrzeughalter beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sein bisheriges Kennzeichen weiter führen. Dies kann bei jedem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes in Anspruch genommen werden. Man kann sich selbstverständlich am neuen Wohnort auch ein anderes Kennzeichen zuteilen lassen. Der Wohnortwechsel muss aber immer dem Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.

Änderungen bei Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dürfen ab dem 01.05.2015 durch Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.

Förderungsprogramme der Bundesregierung
2015 wird es wieder eine Förderung von Nachrüstungen mit Rußpartikelfilter in Dieselfahrzeugen geben. Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge werden vom Bund mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert. Mit der Abwicklung ist wieder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betraut. Einzelheiten zu den Voraussetzungen sollen noch mitgeteilt werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium will im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) für dienstliche Zwecke angeschaffte und genutzte Elektrofahrzeuge eine Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Höhe der Hälfte des Anschaffungswertes vorsehen. Der NAPE wird am 3. Dezember 2014 beschlossen. Die Förderung soll bereits ab 2015 gelten.

Anschnallpflicht für Taxifahrer, neue Kindersitze und Verwarngeld für Radler
Bereits in Kraft sind weitere neue Bestimmungen im Bereich des Straßenverkehrs. Fahrer von Taxen oder Mietwagen müssen sich während einer Personenbeförderung jetzt anschnallen. Kindersitze dürfen jetzt mit sog. Universal-IsoFix-System in Autos verwendet werden, die der ECE-Regelung Nr. 129 entsprechen. Außerdem ist das Befahren von Fahrradwegen auf der falschen (linken) Seite entgegen der Fahrtrichtung mit Verwarngeld zwischen 25 Euro und 35 Euro ahndbar.

Lkw-Maut wird ausgeweitet
Die Lkw Maut wird zum 01.07.2015 zusätzlich auf rund 1100 Kilometer Bundesstraßen erhoben. Ab dem 01.Oktober soll die Mautpflicht dann auch für Kraftfahrzeuge ab 7,5 t zulässiger Gesamtmasse gelten, gegenüber der Gewichtsuntergrenze von 12 t wie momentan. Zudem hat das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, dass der Vertrag mit dem Mautbetreiber Toll Collect bis 31.08.2018 verlängert worden ist.

Euro-6 gilt für neue Dieselfahrzeuge
Mit Dieselmotor ausgerüstete neue Fahrzeuge dürfen zu Beginn des neuen Jahres nur noch dann verkauft und zugelassen werden, wenn sie die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm einhalten. Der Ausstoß von Stickstoffoxiden wird auf 80 mg/kg begrenzt, was gegenüber der Vorgängernorm Euro-5 eine Verringerung von 50 % bedeutet. Zusammen mit Kohlenwasserstoffemissionen darf der Ausstoß nicht mehr als 170 mg/kg betragen.
Bereits seit September 2014 bekommt kein Hersteller mehr eine Typgenehmigung für Dieselmotoren, die nicht die Werte von Euro-6 einhalten.

„ecall“ wird Pflicht in Europa
Das automatische Notrufsystem „ecall“ muss nach einer EU-Verordnung ab dem 1. Oktober in jeden in der EU gebauten Neuwagen eingebaut werden. Das EU-Parlament und der Rat hatten dem entsprechenden Entwurf der Kommission zugestimmt.

Verbandskästen sollten überprüft werden
Material in Verbandskästen muss ab 2015 einer neuen DIN-Norm entsprechen. Nach der Vorschrift des § 35h Absatz 4 StVZO darf aber das in den Kästen vorhandene alte Material bis zum Erreichen des Verfallsdatums weiterbenutzt werden.

Vignettenpreise in Österreich und der Schweiz
In beiden Ländern werden die Vignettenpreise für alle Kategorien angehoben. Kräftig fällt der Anstieg in der Schweiz aus, wo z.B. die Jahresvignette von 40 Franken auf 100 Franken steigt.
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Tomas2
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Tomas2 »

Bei uns kostet die Vignette immer noch CHF 40.00, auch wenn der AvD es gerne anders hätte....
--------------------------------
Offiziell ist die Schweizer Autobahnvignette erst ab 01. Dezember 2014 in den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Auch im Jahr 2015 bleibt der Preis für die Schweizer Autobahnvignette bei CHF 40.–, weil die Schweizer Stimmbürger am 24. November 2013 gegen eine Erhöhung abgestimmt
---------------------------------
Wenn man sich auf den Schlips getreten fühlt, soll man ihn abnehmen.

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Ozymandias
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Ozymandias »

Na aber sowas von......

Übrigens, wer nicht mit der Zeit geht wird von Ihr zurückgelassen. ;-)

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Michael 2
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Michael 2 »

Hallo,
us dem Text lese ich, dass das Nummernschild bei Wechsel behalten werden kann.



Neuerungen im Hinblick auf das Kfz-Kennzeichen ab 2015

Ab 1. Januar 2015 gibt es eine deutliche Vereinfachung für Fahrzeugbesitzer. Auch wer in einen anderen Landkreis umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen behalten. Bisher mussten Fahrzeughalter bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ein neues Kfz-Kennzeichen für ihr Fahrzeug beantragen. Ab 2015 entfällt zwar die zwingende Umkennzeichnung des Fahrzeugs, den Behördengang für die Ummeldung müssen die Fahrzeughalter jedoch trotzdem auf sich nehmen.

Kennzeichenmitnahme trotz wechselndem Zulassungsbezirk

Die Entscheidung für die Kennzeichenmitnahme beim Wohnortwechsel wurde 2012 bei der bundesweiten Verkehrsministerkonferenz gefällt. In einzelnen Bundesländern, wie Hessen und Schleswig-Holstein, ist die Mitnahme beim Umzug in einen anderen Landkreis bereits möglich. Ab 2015 profitieren die Fahrzeugbesitzer bundesweit von der vereinfachten Neuregelung.

In Deutschland gab es 2012 rund 54 Millionen Kraftfahrzeuge und im gleichen Jahr wechselten 600.000 Fahrzeughalter durch einen Umzug den Zulassungsbezirk. Die Reform vereinfacht den Umzug, da der Gang zur Zulassungsstelle wegfällt. Außerdem sparen sich die Fahrzeughalter Gebühren für die Ummeldung ihres Fahrzeugs und können ihre Kennzeichenkombination behalten.

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netzmeister
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von netzmeister »

Korrekt. Das hatten wir ja schon geklärt, wurde auch 2013 schon angekündigt.

Trotzdem musst Dich natürlich beim neuen Zulassungsbezirk anmelden. Das Kennzeichen darfst dann behalten.
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Schlicksurfer
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Re: Das ändert sich 2015 für Fahrzeughalter

Beitrag von Schlicksurfer »

netzmeister hat geschrieben:Hier mal unkommentiert die heutige Pressemeldung des AvD:

...

Änderungen bei Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen dürfen ab dem 01.05.2015 durch Zulassungsbehörden nur am Standort des Fahrzeugs ausgegeben werden. Das mit den Schildern zu versehende Fahrzeug muss identifiziert sein, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) haben und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Fahrten ohne HU sollen nur noch zur Zulassungsbehörde oder Untersuchungsstelle bzw. Werkstatt möglich sein. Wird bei einer Fahrt mit Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mitgeführt, werden 20 Euro Verwarngeld verhängt.

...


Moins

Na, damit hat sich der AvD aber gewaltig aus dem Fenster gelehnt, da ist bisher noch nichts entschieden.
Gruss
Schlicki

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