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Hallo Gemeinde......landshark....den Link.....den Landcruiser zur Verfügung gestellt hat (schluchtenflitzer)......bestätigt erstmal das 3 jahres Problem...
War ja aber nicht der Threadstart.......
hier nochmal aus meinem eigenen Link der entscheidende POST als Zitat......wertvoll ,weil vom TüV direkt....und meine eigene Frage eigentlich beantwortend:
Meldet der TÜV Sachverständige Überziehung der Frist an Behörde?
ich habe einen Pkw im Ausland stehen bei dem die HU seit 4 Jahren abgelaufen ist, aber immer noch in D. angemeldet und versichert ist. Nun möchte ich das Fahrzeug holen und die HU erneuern. Daraufhin habe ich den TÜV Süd letzte Woche angeschrieben und folgende Antwort bekommen:
Guten Abend Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Verordnungsgeber hat den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersagt, die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) im Ausland durchzuführen.
In der Regel gilt allerdings:
Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Untersuchung (§ 29 StVZO) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Frist Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.
Eine evtl. Fälligkeitsdatierung (Zurückdatieren auf die ursprüngliche Fälligkeit beim „Überziehen“) bleibt hiervon unberührt.
Es ist noch zu erwähnen, dass Verkehrsbehörden im Ausland sehr wohl zwischenzeitlich unsere HU-Plakette "lesen" können und bei Überziehung, entsprechend der dortigen Landesvorschrift, Maßnahmen ergreifen können. Beispielhaft ist hierfür zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass bei längerfristiger Überziehung auch ein dauerhafter Aufenthalt im jeweiligen Land vorliegt und somit eine Anmeldung der Person und des Fahrzeugs in dem jeweiligen Land erfolgen muss.
Sie können bei der Wiedereinreise bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Bundesgebiet zur Prüfung vorfahren. Die Untersuchungen sind nicht an den Zulassungsbezirk gebunden.
Vereinzelte Kfz-Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsschutz an die gültige Hauptuntersuchung gebunden. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich mit Ihrem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
ALSO....Keine verkehrsgefährdenten Mängel.....dann raus zum TüV ......egal wo......muss aber versichert sein....
Rico: Habe am 5.1. deswegen einen Termin bei der Versicherung......
Sage dir Bescheid....was dabei rausgekommen ist...
Es bleibt spannend...
Manne.