Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Alles rund um die Reise
Muecken_manni
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Muecken_manni »

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Hallo Gemeinde......landshark....

den Link.....den Landcruiser zur Verfügung gestellt hat (schluchtenflitzer)......bestätigt erstmal das 3 jahres Problem...

War ja aber nicht der Threadstart.......


hier nochmal aus meinem eigenen Link der entscheidende POST als Zitat......wertvoll ,weil vom TüV direkt....und meine eigene Frage eigentlich beantwortend:

Meldet der TÜV Sachverständige Überziehung der Frist an Behörde?

ich habe einen Pkw im Ausland stehen bei dem die HU seit 4 Jahren abgelaufen ist, aber immer noch in D. angemeldet und versichert ist. Nun möchte ich das Fahrzeug holen und die HU erneuern. Daraufhin habe ich den TÜV Süd letzte Woche angeschrieben und folgende Antwort bekommen:

Guten Abend Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Verordnungsgeber hat den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersagt, die Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) im Ausland durchzuführen.

In der Regel gilt allerdings:

Wird das Fahrzeug nur vorübergehend ins Ausland gebracht und läuft in dieser Zeit die Frist für die nächste Untersuchung (§ 29 StVZO) ab, so unterliegt es im Ausland nicht den Pflichten gemäß § 29 StVZO. Erst bei der Wiedereinreise kann der Ablauf der Frist Bedeutung erlangen. Um den Pflichten nach § 29 StVZO dann zu genügen, reicht aber die unverzügliche, also ohne schuldhaftes Zögern durchgeführte Vorstellung des Fahrzeuges zur Hauptuntersuchung. Nachteile aus dem Straßenverkehrsrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht erwachsen dem Halter nicht, wenn er dies beachtet, es sei denn, sein Fahrzeug befindet sich in einem Zustand (z.B. verkehrsgefährdende Mängel), der die sofortige Stilllegung notwendig machen und rechtfertigen würde.

Eine evtl. Fälligkeitsdatierung (Zurückdatieren auf die ursprüngliche Fälligkeit beim „Überziehen“) bleibt hiervon unberührt.

Es ist noch zu erwähnen, dass Verkehrsbehörden im Ausland sehr wohl zwischenzeitlich unsere HU-Plakette "lesen" können und bei Überziehung, entsprechend der dortigen Landesvorschrift, Maßnahmen ergreifen können. Beispielhaft ist hierfür zu erwähnen, dass davon auszugehen ist, dass bei längerfristiger Überziehung auch ein dauerhafter Aufenthalt im jeweiligen Land vorliegt und somit eine Anmeldung der Person und des Fahrzeugs in dem jeweiligen Land erfolgen muss.

Sie können bei der Wiedereinreise bei jeder amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Bundesgebiet zur Prüfung vorfahren. Die Untersuchungen sind nicht an den Zulassungsbezirk gebunden.

Vereinzelte Kfz-Versicherungsgesellschaften haben den Versicherungsschutz an die gültige Hauptuntersuchung gebunden. Damit Ihnen hier keine Nachteile entstehen, sollten Sie sich mit Ihrem Kfz-Versicherer in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards



ALSO....Keine verkehrsgefährdenten Mängel.....dann raus zum TüV ......egal wo......muss aber versichert sein....

Rico: Habe am 5.1. deswegen einen Termin bei der Versicherung......

Sage dir Bescheid....was dabei rausgekommen ist...

Es bleibt spannend...

Manne.

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hakim
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von hakim »

Muecken_manni hat geschrieben:"...Eine evtl. Fälligkeitsdatierung (Zurückdatieren auf die ursprüngliche Fälligkeit beim „Überziehen“) bleibt hiervon unberührt.
..."

Hallo,
diese Geldmacherei mit dem Zurückdatieren ist seit etwa einem Jahr abgeschafft worden. Ausnahmen sind mir nicht bekannt. Bis dahin war es so, daß für jeden 2-Jahreszeitraum, der seit Gültigkeitsablauf der Fahrzeug-HU verstrichen war, eine HU-Gebühr "leer" bezahlt werden mußte. Ich habe das öfter erlebt bei Kunden-Motorrädern, welche längere Zeit abgemeldet waren. Also: Du bekommst nach Deiner Rückkehr bei der anschließenden HU eine Plakette mit der vollen 2-Jahresfrist. Allerdings kann es sein, daß Du dennoch eine etwas höhere Gebühr zahlen mußt für "erhöhten Prüfaufwand". Wie oben bestätigt, kannst Du ja aus dem Hafen raus ohne gültige Plakette zu einer Prüfstelle fahren, vorausgesetzt Dein Fahrzeug ist in einem nicht verkehrsgefährdenden Zustand. Die Wahl der Prüfstelle bleibt dabei Dir überlassen, es muß nicht die Nächstliegende sein. Und auch in Werkstätten werden HU/AU durchgeführt, Du könntest also auch ggfls. in Deine Heimatwerkstatt fahren. Meines Erachtens ist kein "schuldhaftes Zögern" gegeben, wenn Du z.B. für freitags einen HU-Termin mit Deiner Werkstatt oder der Prüfstelle in Deiner Wohnortnähe vereinbarst, und Dein Fahrzeug rechtzeitig - also z.B. am Vortag - aus dem Hafen holst und über Nacht zuhause abstellst. Es gibt also Spielräume, sofern Du plausibel begründen kannst, warum der Ablauf so sein mußte.
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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JWD
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von JWD »

hakim hat geschrieben:Allerdings kann es sein, daß Du dennoch eine etwas höhere Gebühr zahlen mußt für "erhöhten Prüfaufwand".


Rückdatierung gibt es nicht mehr.
Kann ich bestätigen. 20% Zuschlag. Habe ich kürzlich auch gezahlt, da mein Suzuki 14 Monate drüber war... :biggrin:
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Onkelchen
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Onkelchen »

JWD hat geschrieben:
hakim hat geschrieben:Allerdings kann es sein, daß Du dennoch eine etwas höhere Gebühr zahlen mußt für "erhöhten Prüfaufwand".


Rückdatierung gibt es nicht mehr.
Kann ich bestätigen. 20% Zuschlag. Habe ich kürzlich auch gezahlt, da mein Suzuki 14 Monate drüber war... :biggrin:



AFAIK pro überzogenem Monat 8 Euro, der erste Monat ist frei.

Da es selbst in meinem Bekanntenkreis Leute gibt, die das Überziehen absichtlich machen um "Monate" zu sparen und "Zeit zu schinden" und sich offen darüber freuen, dass das jetzt wieder geht, verstehe ich durchaus dass dieser Unart einhalt geboten werden sollte und dass es jetzt mit einer finanziellen Bremse versucht wird.
IMHO könnte diese Strafe durchaus noch viel höher sein - oder gerne die Rückdatierung wieder eingeführt werden. Solche Leute die es absichtlich machen, haben schließlich dazu geführt, dass vor einigen Jahren die Rückdatierung überhaupt eingeführt wurde.
Die Leidtragenden waren aber diejenigen, die es unbeabsichtigt machten, deren Fahrzeug im Ausland oder abgemeldet war usw.
Der einzige Vorteil der jetzigen Regelung gegenüber der Rückdatierung ist, dass der jeweilige Prüfer selber entscheiden kann, ob die Strafgebühr fällig wird oder nicht. So kann z.B. bei Fahrzeugen die länger abgemeldet waren oder auch bei Fahrzeugen, die lange Zeit im Ausland waren darauf verzichtet werden. Das ging bei der Rückdatierung nur bei länger abgemeldeten Fahrzeugen die z.B. bei Händlern standen.

Ich würde also bei der Rückkehr und der dann unmittelbar erfolgenden HU-Vorführung durchaus bereits am Anfang erklären, warum das Fahrzeug mit so weit überzogenem "TÜV" kommt.

Früher waren solche Ausnahmefälle einfach toleriert und man sah keinen Handlungsbedarf dagegen.
Bis dann eben jene Unart des absichtlichen Zeitschindens modern wurde ...

Viele Grüße
Onkelchen
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Schlicksurfer
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Schlicksurfer »

LandShark hat geschrieben:Hi Manne,

das mit der Dreijahresfrist hab ich verstanden... aber wie wird das praktisch nachvollzogen.

Gedankenexperiment:

Ich reise mit dem Auto über Italien oder Spanien nach Afrika. Da ich als Tourist ausreisen gibt es auch keine Ausfuhrdeklaration.
Dann fahre ich in z.B. 6 Monaten nach Kapstadt (bitte jetzt keine Diskussion über die schwierige Sicherheitslage) und verschiffe von Kapstadt zurück...

Wie muss ich dem Zoll nachweisen, dass ich das Fahrzeug weniger als drei Jahre außerhalb der EU betrieben habe?

Es hat gültige deutsche Papiere und ich habe den Wagen in Deutschland versteuert, versichert....

Wer hat die Beweislast?

Wenn es wirklich so wären, dass ein in Deutschland angemeldetes und versteuertes Auto wieder eingeführt werden muss, dann sollten wir mal unseren Wahlkreis-MdBs Kontakt aufnehmen.

Wenn in den Drei+X Jahren das Auto in Deutschland nicht angemeldet und versteuert wird, dann kann ich die Regelung noch nachvollziehen - aber nicht wenn es formell ein deutsches Auto bleibt.


Moins

Danke.
Es ist schön zu sehen, dass lesen und verstehen doch nicht immer ein Glücksspiel ist, und das zitierte Antwortschreiben des TÜV bestätigt das ja auch.

Für den Fragesteller heißt das: das Fahrzeug vom Hafen auf direktem Weg zum Heimatstandort fahren und dann sofort zum TÜV (oder zuerst in die Werkstatt und dann zum TÜV), und alles ist gut, die Rennleitung dürfte da anhand der vorliegenden Dokumentation keine Probleme machen.
Gruss
Schlicki

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thomasff
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Um das Fahrzeug ohne TÜV .....

Beitrag von thomasff »

...rauszubekommen, reicht doch eine rote Nummer vom Händler, oder gibts die nicht mehr?

Also wenn alles andere nicht hilft und der Zoll die Nachweise über die 3-Jahresfrist akzeptiert hat, ein rotes Kennzeichen besorgen vom befreundeten Händler und in aller Ruhe zum TÜV fahren, HU machen lassen und wieder zulassen.

Aber nach dem, was der Hakim geschrieben hat, ist das nicht nötig...einfach mit der TÜV-Anmeldung und der Terminbestätigung hinfahren und abholen, ggf. eine Kopie des Gesetzestextes mitnehmen bzw eine Erläuterung vom TÜV, wenn die so eine freundlicherweise zur Verfügung stellen.
Gruß Thomas
Wo ein trial truck noch fährt, kann man schon nicht mehr laufen!

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Matze
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Matze »

Moinsen

bei uns ist das schon ein paar Jährchen her. Unseren BJ45 habe ich nach 7 Jahren NAMIBIA Aufenthalt aus dem Container zum TÜV gefahren und gut war's. Unser Wagen war allerdings die ganze Zeit in HH zugelassen. Der ADAC hätte sonst Streit gemacht wg Carnet.
Vorteil mag sein, dass wir bei HH wohnen und der Hafen nicht sehr weit weg ist. Das das Autochen 7 Jahre nicht im Geltungsbereich jeglicher TÜV Veranstaltungen aufhältig war, war lückenlos nachzuweisen. Dem Prüfer war*s Wurst, er war ehe an Reisegeschichten interessiert.
BTW gibt es keine Grenzkontrollen mehr am Freihafen HH. Einfach rausfahren und gut. Alternativ bleibt ja auch noch das Liefern des gesamten Containers an eine Spedition im Heimatort. Kostet nicht die Welt.
Gruss Matze


On the sixth day man created god


http://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-z ... nem-blick/

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Schlicksurfer
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Schlicksurfer »

Ja eben, Situationen kann man lösen oder Probleme daraus machen, je nach Gusto. :biggrin:
Gruss
Schlicki

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Onkelchen
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Onkelchen »

Schlicksurfer hat geschrieben:Ja eben, Situationen kann man lösen oder Probleme daraus machen, je nach Gusto. :biggrin:



Nun ja,
es ist schon ein Unterschied ob man in Hamburg entlädt und mal eben um den Block fährt oder ob man dann noch rund 600km nach Karlsruhe fahren muss.
In letzterem Fall könnte es durchaus sein, dass ein Mitarbeiter der Rennleitung diese Strecke nicht mehr als "verzögerungsfrei" ansieht.

Wenn einem dann das Fahrzeug auf irgendeinem Autobahnparkplatz stillgelegt wird ist der Ärger erstmal groß egal wie die Sache hinterher ausgeht.

Wenn ich jetzt versuche mich in diese Situation reinzuversetzen ... würde ich wahrscheinlich darüber nachdenken, aus der Abholung des Wagens einen Kurzurlaub zu machen.
Ein paar nette Tage mit der Frau in Hamburg, dabei das Auto aus dem Zoll holen, zum nächstgelegenen TÜV fahren, den Wagen dort prüfen zu lassen ... noch ein, zwei Tage länger in Hamburg das Leben genießen und dann entspannt mit dem Wagen und dem TÜV-Bericht in der Tasche nach Hause fahren.

In Hamburg läuft man ja nun nicht unbedingt Gefahr, dass einem nach 2 Tagen schon langweilig wird. :-)

Viele Grüße
Onkelchen
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JWD
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von JWD »

Schlicksurfer hat geschrieben:Es ist schön zu sehen, dass lesen und verstehen doch nicht immer ein Glücksspiel ist, und das zitierte Antwortschreiben des TÜV bestätigt das ja auch.

Für den Fragesteller heißt das: das Fahrzeug vom Hafen auf direktem Weg zum Heimatstandort fahren und dann sofort zum TÜV (oder zuerst in die Werkstatt und dann zum TÜV), und alles ist gut, die Rennleitung dürfte da anhand der vorliegenden Dokumentation keine Probleme machen.


Jo - deswegen hat der TÜV auch von "unverzüglicher Vorführung" geschrieben und ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorführung nicht im Zulassungsbereich erfolgen muß.
Der Hinweis erfolgte bestimmt, damit der Halter mit seiner Schüssel erstmal quer durch die Republik gondelt…..

Au weia :roll:

@Peter
Das ist ein echtes Thema mit der Überziehung. Meine Schüssel stand in der Zeit unbewegt in der Garage, aber ich kann mir auch vorstellen, dass sich einige da einen Sport draus machen.
Chut chon
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HJ61-Freak
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von HJ61-Freak »

Meine Erfahrung 2009 in HH nach knapp 2 Jahren Auslandsaufenthalt meines permanent in D. zugelassenen J6 ohne gültigen TÜV und Einreise per Container: Ausfahrt aus dem Hafen in den freien Verkehr kein Thema, bis Braunschweig hat es auch keinen von der Rennleitung interessiert und das obwohl das Fahrzeug nicht gerade unauffällig daherkam. Das Fahrzeug hat aber die sodann absolvierte Hauptuntersuchung ohne Mängel bestanden, ausgewechselt wurde vorher lediglich ein Frontstoßdämpfer, weil der alte abgerissen war.

Mein Kfz-Haftpflichtversicherer hat damals auf Vorlage des Frachtbriefes zur Ausreise nach Südafrika und etwas Druck (es liegt kein Wagnis mehr vor, wenn sich das Fahrzeug außerhalb Europas sowie den Staaten der grünen Karte befindet) meinerseits die Versicherung ruhen lassen: Ich musste keine Prämien zahlen und bei Einreise in D. - ein paar Tage vorher beim Versicherer angekündigt - bestand sofort wieder Versicherungsschutz wie gewohnt. Versicherer war die Generali und es handelte sich um einen Versicherungsvertrag für einen LKW bis 3,5 t im Werksverkehr.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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Rico1
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Rico1 »

Also... wenn ich mich so absolut Gesetzeskonform bei der Rückreise verhalten WOLLTE... dann würde ich evtl. noch einen anderen Weg in Betracht ziehen:
So weit mir bekannt ist, sind ALLE Fahrzeuge der Fa. Rotel-Tours in Passau zugelassen. Alle diese Fahrzeuge werden regelmäßig von einem Tüv-Prüfer in den jeweiligen Ländern abgenommen. Evtl. kann man ja mal anfragen ob der Prüfer auch ein Fahrzeug von einem "Langzeitreisenden" abnimmt damit dieser wieder den Deutschen Bestimmungen entsprechend nach D einreisen kann....

Gruß
Rico

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Oidamo
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Oidamo »

Rico1 hat geschrieben:So weit mir bekannt ist, sind ALLE Fahrzeuge der Fa. Rotel-Tours in Passau zugelassen. Alle diese Fahrzeuge werden regelmäßig von einem Tüv-Prüfer in den jeweiligen Ländern abgenommen. ....
Gruß
Rico


Ist das eine Vermutung oder weißt du das?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bayerische TÜV-Prüfer weltweit eingeflogen werden um die "Roten Laster" zu "plakettieren".
Dieser wurde vor ziemlich genau einem Jahr in Iguazu/Brasilien gelüftet.


Bild
Zuletzt geändert von Oidamo am Fr 2. Jan 2015, 22:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Rico1
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Rico1 »

Soweit ich weis ist das tatsächlich so - immer noch billiger als die Fahrzeuge nur zur HU nach D zu bringen....

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Taklamakan
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Taklamakan »

Hallo Leute,
das Problem ist leider noch größer.
Bisher war die Regelung so, daß man nach langjähriger (!!) Reise OHNE ZULASSUNG UND OHNE TÜV zurückkam,
sich zum Freihafen oder zu irgendeiner Auslandsanschrift ein Überführungskennzeichen schicken ließ und in früher 10, später 5 Tagen in der Heimat ankommen und das Fahrzeug dem TÜV vorführen musste. Wie gesagt: BISHER !
Das hat der Gesetzgeber geändert!!
Jetzt gibt es nur noch ein Überführungskennzeichen MIT TÜV !!
Hat also das Fahrzeug TÜV, muss man in 5 Tagen mit Überführungskennzeichen seine Heimat erreichen (ohne sonstige Zulassung!!)
Jetzt kommt das Problem !!
Da sich hunderte von Travellern auf die bisherige Praxis verlassen haben, sind sie in der Welt herumgereist ohne TÜV und ohne Zulassung in Deutschland....nur mit dem nackten Schild...mit Carnet vom ADAC und der internationalen Zulassung ( ohne zeitliche Begrenzung !!).
Und davon gibt es - wie gesagt - hunderte und mehr, auch mich.
Mein MAN-Actionmobil, 14To, fährt seit langen Jahren durch die Welt und soll jetzt auf der Afrika-Ostroute zurück nach Deutschland. Ach ja...Container, kannste vergessen !
Und jetzt ?!?

1. Ab wann merken die Deutschland-Anrainerstaaten, daß es ein nicht zugelassenes Auto ist (mögl. Stilllegung?)
2. Und wenn das gehen sollte, über die dt Grenze und ab zum TÜV ?!?
3. Und dann stehen bleiben und Überführungskennzeichen besorgen ?!?
4. Und wo bekomme ich vorher in der EU eine Versicherung ohne TÜV ?!?

Ich habe mich - wie viele andere - auf die bisherige Regelung verlassen (hatte das vor langen Jahren nach Alaska-Feuerland vom Freihafen Genua genau so problemlos durchgeführt...!).

Leute, die Politiker haben uns auf der Rolle...!

Bitte nur sachliche/wissende Antworten...darüber freue ich mich sehr !!
Taklamakan, zZt in Namibia

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Schlicksurfer
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Re: Fahrzeug nach Langzeitreise wieder "heimfahren"

Beitrag von Schlicksurfer »

Moins

Die neue Regelung gilt jetzt noch nicht, sie tritt möglicherweise zum 01.04.2015 oder später in Kraft.

Kommt also ganz drauf an, wann Du vorhast zurückzukommen.

Im übrigen ist die neue Regelung noch lange nicht definitiv, bis die Gesetzesänderung beschlossen wird, geht noch viel Wasser die Elbe runter und wie das neue Gesetz dann aussehen wird, kann man derzeit noch nicht sagen.

Fakt ist, dass die Zulassungsstellen der Kreise alles andere als glücklich mit der derzeitigen Planung sind und über ihre Möglichkeiten massiven Druck auf Berlin ausüben, diesen Blödsinn zu entschärfen.
Inwieweit sie Erfolg haben werden wird sich zeigen.

Was Deinen Fall betrifft, ein Kennzeichen ohne Siegel ist ungültig und das wissen alle Polizeibehörden im EU-Raum. Bei Kennzeichen mit Siegel ist der TÜV im Ausland nur im Fall eines Unfalls von Bedeutung, denn dann kann es teuer werden.

Wie willst Du denn zurückkommen?
Ägypten -Jordanien - Irak - Osttürkei?
Dann solltest Du zumindest bis Bulgarien, ev. auch Rumänien keine grösseren Probleme haben. Ab dann wird's aber kritisch, da brauchst Du dann zumindest Überführungs-, wenn nicht Zollkennzeichen.
Gruss
Schlicki

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