HiluxMichael hat geschrieben:Die Freigängigkeit wurde überprüft, sowie die Genauigkeit vom Tacho.
Soweit die Theorie!! Die Praxis schaut in Wahrheit bei mir ganz anders aus!
Ich hatte die Toyota Freigabe für die 235er am KZJ73 und war beim TÜV wegen des Einbau-Gutachtens für das OME Fahrwerk. Trotz Toyota Freigabe für die 235er hat der TÜV Heini beanstandet dass (in der maximalen Verschränkung) der Abstand vom Gummi zum Rahmen kleiner ist als seine Prüflehre (= Schraubenzieher) und er das daher nicht so genehmigen könne! Das war dann noch eine längere Geschichte, die Details erspare ich mir zu schreiben. Insgesamt war ich dreimal dort, trotz Toyota Freigabe, Original Toyota Felgen und Teilegutachten für das OME Fahrwerk!
Wie weit die maximale Verschränkung bei einem Geländewagen (die man bestenfalls im Schneckentempo im Gelände erreicht) für den Strassenverkehr relevant ist, und ich denke es geht um den Strassenverkehr bei so etwas, lass ich mal dahin gestellt!
Und das Kaschperltheater mit den Original Toyota 8 Zoll Stahlfelgen, welches der Ziviltechniker letztes jahr aufgeführt hat, ist eventuell noch einigen erinnerlich hier! Ich hab mind. 5x mit Werner Dworschak telefoniert zum Thema und der hat auch nur mehr verständnislos den Kopf geschüttelt über das was da abgegangen ist!!
ICH bin nachhaltig "geheilt" von dem Märchen: "Da fahrst einfach hin.....!""
HiluxMichael hat geschrieben:Damit ab zur Landesregierung, und gegen Einwurf kleiner Scheine die
Eintragung machen lassen.
Beim TÜV wirft man mehr Scheine ein als bei der Landesregierung!!!