Keine Rückdatierung des TÜV mehr

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der-mali
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von der-mali »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Und es gibt keinen einzigen Fall, in dem der TÜVDEKRA-Mensch das Überziehen der HU an die Polizei gemeldet hat?

Ich hatte mein Motorrad vor langer Zeit (2007) vergessen und lange nicht gefahren, es war aber noch angemeldet. Dann habe ich es verkauft und vor der Übergabe abgemeldet.
Die Zulassungsstelle hat mich darauf hingewiesen, daß sie die Überziehung bei der Polizei anzeigt.
Diese hat sich dann auch nach ein paar Tagen gemeldet, da ich aber glaubhaft machen konnte, daß das Motorrad nicht bewegt wurde, haben sie die Sache eingestellt.
Die HU war so zwei Jahre überzogen.

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lexhortensia
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von lexhortensia »

Ja was wollen sie denn machen, wenn ein KFZ jahrelang im Schuppen schlummert.
Angemeldet, es wird Steuer und Versicherung bezahlt, da kann das Ding doch zwanzig Jahre stehen!
Sollte es verkauft werden muss doch der Käufer zum TüV und der bekommt ja auch keine Strafe wenn er mit Kurzzulassung oder roten Nummern vorfährt.
Gruß MIKE .
Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!

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landcruiser
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von landcruiser »

lexhortensia hat geschrieben:Ja was wollen sie denn machen, wenn ein KFZ jahrelang im Schuppen schlummert.
Angemeldet, es wird Steuer und Versicherung bezahlt, da kann das Ding doch zwanzig Jahre stehen!
Sollte es verkauft werden muss doch der Käufer zum TüV und der bekommt ja auch keine Strafe wenn er mit Kurzzulassung oder roten Nummern vorfährt.
Gruß MIKE .


Wenn sie es feststellen und Bock haben hängen sie Dir ein Bußgeldverfahren auf.

Angemeldete Fahrzeuge müssen gültige HU haben.

Bescheuert, aber is so ...

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bandeirante
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von bandeirante »

Ich hab da mal eine Zeitlang Glück gehabt:

Bei einem WoMo war der Tüv abgelaufen. Der Ortssherrif hat mir denn ein ticket verpasst und wollte neuen TüV sehen. Hab ihm dann telefoniert, dass das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum verschwindet; damit war es für ihn ok. Dann sind wir umgezogen. Nach einigen Jahren habe ich das Fahrzeug mal ummelden müssen. Es hatte noch den alten Brief und Schein. "Jetzt ists vorbei", dachte ich. Nix da, die Dame war freundlich und hat nur einen Adressaufkleber in den Schein gemacht. Der Tüv war gut und gerne 5 Jahre abgelaufen; ich wollte ihn immer neu machen, hatte aber keine Zeit. Letztes JAhr im Herbst bin ich dann zur HU gefahren und mit Pauken und Trompeten durchgerasselt weill neben rostiger Karrosse alle Möglichen Sachen bei der Prüfung ausgefallen sind (auf dem Weg ging noch Alles): Blinkrelais hat gesponnen, Motor ist fast nicht mehr angesprungen, Generator hat sich verabschiedet, ... . Ende 2011 hab ich ihn dann abgemeldet, nachdem ich nochmal einen Blick auf den Steuerbescheid geworfen habe :baeh: . Kein Wort von TüV ..... Gott sei Dank.

Mit Zurückdatierung hab ich hier schon lange kein Problem mehr. Im obigen Fall hätte ich dann dreimal Prüfgebühr zahlen müssen?

Grüsse Axel O.
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Onkelchen
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von Onkelchen »

In BaWü wird das bei TÜV und DEKRA seit Anfang des Jahres bereits praktiziert.

Allerdings:

Fahrzeuge, die in 2011 zum TÜV gemusst hätten, werden weiterhin rückdatiert, damit sie nicht nachträglich für ihre Schlamperei belohnt werden.

Also: "Rückdatierungsverzicht" erst dann, wenn das Fahrzeug in 2012 - also im Zeitraum dieser praktischen Handhabung - zum TÜV musste.

Viele Grüße
Onkelchen
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cruisermaddin
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von cruisermaddin »

Ha,
Gut....
Die Zulassung hat mir jetzt auf den BJ "Dezember/13" draufgeklebt, weil die Prüfung im Dez. 11 war.
Habe allerdings ein Saisonkennzeichen "04 - 10". Ich darf also nicht im Dezember nicht fahren und deshalb kommt für mich die Prüfung entweder im April oder im August in Frage......
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Onkelchen
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von Onkelchen »

Hi cruisermaddin,

STVZO, Anlage 8 definiert in 2.6 folgendes:

2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt, abweichend von Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz, mit dem Monat der Durchführung der Hauptuntersuchung.


Anm.: Nummer 2.3 Satz 1, zweiter Teilsatz ist die Bestimmung der Rückdatierung.


Also, das nächste Mal im April 2014 hin und dann wirst Du passend eingerastet... :-)


Viele Grüße
Onkelchen
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cruisermaddin
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von cruisermaddin »

Danke Peter,

Wollte eigentlich noch auf der Zulassung anrufen und nachfragen, die arbeiten aber immer nur bis 12:00 und ich hab es jetzt schon den 2. Tag verschwitzt. Klingt ja gut......2014 muss ich hin, allein schon wegen dem H.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von cruisermaddin am Do 5. Apr 2012, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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lexhortensia
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von lexhortensia »

Was auch noch interessant ist:
Weder TüV, DEKRA, KÜS usw sind Polizei oder Ordnungsbehörden.
Wenn ein Mensch mit jahrelang abgelaufenem § 29 StVZO zur Prüfung kommt,
kann der Prüfer es den Behörden melden, muss aber nicht!
Gruß MIKE !
Wende nie Gewalt an, nimm einfach einen grösseren Hammer!

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bandeirante
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von bandeirante »

... kann der Prüfer es den Behörden melden, muss aber nicht!


Wer will sich schon Kunden vergraulen ausser Behörden. Im Übrigen kann sowas jeder Melden der sich als ehrenamtlicher Ordnungshüter berufen fühlt. Vor Nachbarn gibt es keinen Schutz!

Grüsse Axel O.
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Onkelchen
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von Onkelchen »

lexhortensia hat geschrieben:Was auch noch interessant ist:
Weder TüV, DEKRA, KÜS usw sind Polizei oder Ordnungsbehörden.
Wenn ein Mensch mit jahrelang abgelaufenem § 29 StVZO zur Prüfung kommt,
kann der Prüfer es den Behörden melden, muss aber nicht!
Gruß MIKE !



Warum sollte er das tun ?
Die Fahrt zur Prüfstelle und zurück ist auch ohne "TÜV" erlaubt.
Ob jemand zwischendrin mit dem Fahrzeug gefahren ist, kann er ja nicht beurteilen.

Viele Grüße
Onkelchen
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lexhortensia
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Re: Keine Rückdatierung des TÜV mehr

Beitrag von lexhortensia »

Das meinte ich doch damit.
Gruß MIKE :biggrin:
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