MT's -- Was darf ich ? Muss Morgen neue Bestellen.

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AndreasHirsch
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Re: MT's -- Was darf ich ? Muss Morgen neue Bestellen.

Beitrag von AndreasHirsch »

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Also,
das Problem wird wohl sein, das alle diese POR-Reifen für die aktuelle M&S Kennung zu
laut sind.
In der entsprechenden EU-Verordnung gibt es nun Grenzwerte für Lärm auch für M&S-Reifen.
M&S ist also nicht mehr einfach so, ohne weitere Voraussetzungen......,außer bei China-Reifen....

GRuß aus Berlin
AndreasHirsch

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Ledesco
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Re: MT's -- Was darf ich ? Muss Morgen neue Bestellen.

Beitrag von Ledesco »

AndreasHirsch hat geschrieben:In der entsprechenden EU-Verordnung gibt es nun Grenzwerte für Lärm auch für M&S-Reifen.
M&S ist also nicht mehr einfach so, ohne weitere Voraussetzungen......,außer bei China-Reifen....


Das M+S Logo war, imho, noch nie geschützt sondern man konnte es aufbringen wenn man wollte oder man konnte es auch sein lassen. Egal wo die Reifen auch immer von wem produziert wurden. Das hat mit chinesischen Reifen nichts zu tun.

Es wurde, vor dem 01.01.2018, wohl aber dazu verwendet einen Reifen als "offiziellen Winterreifen" zu Kennzeichnen. Aber eine gültige Regel/Norm gabe es meines Wissens nie dazu. Deshalb wohl ja auch das geschützte "Alpine Symbol".

POR Reifen brauchen das vorgeschriebene "EU Label" nicht. Sie sind von dieser Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

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Onkelchen
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Re: MT's -- Was darf ich ? Muss Morgen neue Bestellen.

Beitrag von Onkelchen »

Ledesco hat geschrieben:Das M+S Logo war [..]

Es wurde, vor dem 01.01.2018, wohl aber dazu verwendet einen Reifen als "offiziellen Winterreifen" zu Kennzeichnen. Aber eine gültige Regel/Norm gabe es meines Wissens nie dazu.



Doch.
Zumindest in Deutschland war das Symbol "M&S" und "M+S" schon sehr lang in der STVZO aufgeführt als Kennung für die Ausnahme, dass der Geschwindigkeitsindex der Reifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen durfte, in Verbindung mit einem gut sichbaren Aufkleber an den Armaturen, der darauf hinweist. (§36 STVZO)
Später in Abs.4 durch die "Eignung bei winterlichen Verhältnissen" ergänzt.

In der aktuellen Fassung wird die M+S-Kennung noch in der Ausnahmeregelung für den Altbestand aufgeführt (Abs. 4a).

Dies wurde in Abs.4 nun einerseits durch das Alpine-Symbol ersetzt, andereseits in Abs.5 durch die "POR"-Kennung ergänzt.

§2 Abs. 3a STVO wiederum verweist bei der sog. WInterreifenpflicht auf eben diesen §36 Abvs. 4 STVZO.

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html

Die Definiton "M+S Reifen" findet man u.a. im Bundesgesetztblatt von 1977 (Seite 4, Punkt 2):
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/86 ... uto,-26,28

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Ledesco
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Re: MT's -- Was darf ich ? Muss Morgen neue Bestellen.

Beitrag von Ledesco »

Danke!

Jetzt wo ich dein Post lese meinte ich irgendwo im verschütteten Wissen auch mal sowas oder mindestens etwas ähnliches, gehört oder gelesen zu haben.

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