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    -- Land Cruiser J7

        -- Nochmals Zulassung...

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Soli
Verfasst am: Do, 02. Aug 2001, 20:03
Anmeldungsdatum: 22.05.2001 Beiträge: 87
Hallo Gemeinde,

habe nach erster Fehlmeldung heute doch mein Neufahrzeug mit Brief abholen können! Meine Frau ist gefahren - ich durfte mir das Ganze im Rückspiegel anschauen! Emanzipation nennt man(n) das wohl...

Meine Fragen zur Zulassung:

Hat's irgendwo Probleme mit der im Brief genannten "Ausnahmegenehmigung" für FZ ohne Leuchtweitenregulierung gegeben? Wie teuer war das? Das FZ wird in NRW zugelassen.

Welche Info geht von der Zulassungsstelle an das Finanzamt - gleich die, welche zu einer Gewichtsbesteuerung führt. Oder ist das erst im Nachgang per Antrag (Vordruck eines Schreibens ist mir von 4mal4 bekannt) an das Finanzamt zu erledigen?

Danke.

Gruss SOLI
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Thomas
Verfasst am: Do, 02. Aug 2001, 20:12
Anmeldungsdatum: 20.09.2001 Beiträge: 188
Ausnahmegenehmigung kostet in Hamburg 50 DM und bekommt man direkt bei der Zulassungsstelle, wärend man das Auto zuläßt.
Das Finanzamt schickt dir erst einmal den Horrorbescheid.
Dann schickst du denen den Antrag auf Gewichtsbesteuerung mit einer Kopie des Fahrzeugbriefes. Danach bekommst du einen Neuen Steuerbescheid und der erste wandert in den Müll.
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Soli
Verfasst am: Do, 02. Aug 2001, 20:23
Anmeldungsdatum: 22.05.2001 Beiträge: 87
@ Thomas:

Danke für die Info. Damit kann ich leben...
Mein Händler hatte wohl heute auch noch mal mit der Zulassungsstelle in Wiesbaden gesprochen: da soll die Genehmigung nach seinen Worten 350,- Märker (!?!?!?!?!) kosten. Gut, das ich meinen Zweitwohnsitz nehme, da dürften es nach Auskunft des Nachbarkreises (mein Kreis konnte aus Unwissenheit keine Info erteilen!!!) auch so um die 50,- sein.

Gruss Soli
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Guest
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 08:44
Anmeldungsdatum: 01.01.1970 Beiträge: 3985 Wohnort: Internet
Tach zusamm´!

Also bei mir war das so: HZJ 78 sollte im Lkrs. Segeberg (SH) zugelassen werden. Zulassungsstelle kannte sich wegen der Ausnahmegenehmigung (Leuchtweitenregulierung) nicht aus: "Das kann dauern ...". Das zuständige Landesamt in Kiel (!) hat derlei Verwaltungskram aber sinnigerweise an den örtlichen TÜV deligiert. Und der hat das dann auch gemacht; zehn Minuten gewartet, Eintrag in Brief "... erteilt", 85 Mark Verwaltungsgebühr. Fertig.

Gruß

Axel
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eberhard
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 09:55
Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 3173 Wohnort: der mit den Schnaken tanzt
Alles sehr seltsam mit der Leuchtweitenregulierung!

1992 hat man mir für diese idiotische Ausnahme-Genehmigung beim Regierungspräsident in Darmstadt satte 200 Märker abgeknöpft. Das war dann ein fotokopierter Fresszettel mit amtlichem Siegel.
Mein neuer HZJ79 hat jetzt ab Werk die Leuchtweiten-Regulierung schon eingebaut, jedoch nicht die Wegfahrsperre. Nun meine Frage: Haben die in DL ausgelieferten HZJ alle feste Scheinwerfer ???

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Nichts ist unmöööööööööglich...
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Oliver
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 11:25
Anmeldungsdatum: 27.06.2001 Beiträge: 511
Hallo Soli,
meine Papiere sind heute gekommen, mit diesem hübschen Zettel.

Mein Hummer hat auch keine Leuchtenweitenregulierung, und die Zulassung war kein Problem. Hat auch nichts extra gekostet.

Gruss
Oliver





(Edited by Oliver at 18:13 am 7.Aug..2001)
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Thomas
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 12:00
Anmeldungsdatum: 20.09.2001 Beiträge: 188
Die Niederländischen  HZJ habe Leuchtweitenregulierung und diese hat auch der hier verkaufte 79er. aber anscheinend ist das so wie mit den Freilaufnaben, einige haben sie und andere nicht.
Den Zettel den Oliver hat, hatte ich auch und daraufhin bekam ich die Ausnahmegenehmigung.
Anscheinend wird das von Landkreis zu Landkreis anders geregelt.
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landcruiser
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 12:13
Anmeldungsdatum: 17.05.2001 Beiträge: 7506 Wohnort: outback - Northern Territory of lower saxonia
Das mit der Bescheinigung von Toyota ist  ja eigentlich für den Eigner eines J keine schlechte Sache.
Aber die Aussage die Toyota da macht, hält aus meiner Sicht keiner Überprüfung stand.
Es kann mir sicher niemand schlüssig erklären, warum andere HZJ in Europa die Regulierung haben , nur in D nicht.
Und damit ist die Auskunft, dass eine Nachrüstung nicht möglich sei ...

niu ...

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Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst!
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eberhard
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 12:49
Anmeldungsdatum: 08.06.2001 Beiträge: 3173 Wohnort: der mit den Schnaken tanzt
Wie ich schon schrieb: [b]Alles sehr seltsam!

Meinem HZJ79 lag eine Deutsche Bedienungsanleitung bei.
Publication No. OM60841M
Part No. 01999-60841
Printed in Japan 04-0008-03
[color=red]

Dort ist  auf Seite 45/46 die Bedienung der Scheinwerfer-Leuchtweitenregulierung eindeutig erklärt.

Demnach halte ich die Aussage der Nicht-Nachrüstbarkeit für Schwachsinn.

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Thomas
Verfasst am: Fr, 03. Aug 2001, 12:50
Anmeldungsdatum: 20.09.2001 Beiträge: 188
Die Ausnahmegenehmigung wird erteilt, wen die Umrüstung über einem Gewissen Betrag liegt( ich glaube das sind so um 400 DM ).
Desshalb ist das Schreiben ausreichend.
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Soli
Verfasst am: So, 05. Aug 2001, 18:51
Anmeldungsdatum: 22.05.2001 Beiträge: 87
Habe den 78er am Freitag in Höxter, NRW, zugelassen. Die Zulassungsstelle hat die Sondergenehmigung mit Eintrag in KFZ-Brief und -Schein erteilt. Hat 85,- gekostet. Das Schreiben von Toyota haben die nur zur Info als Kopie abgeheftet (da war die So.genehmigung aber schon erteilt).

Gruss Soli
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Martin
Verfasst am: Di, 07. Aug 2001, 16:47
Anmeldungsdatum: 25.05.2001 Beiträge: 1 Wohnort: Düsseldorf
Ich habe am 23.07. meinen 78er in Düsseldorf zugelassen. Die Ausnahmegenehmigung wurde für 300 DM sofort erteilt. Die Höhe richtet sich in D´dorf nach den Kosten für die Nachrüstung, lt.. Ausage der Zulassungsstelle.
Martin
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Vlad Georg
Verfasst am: Mi, 08. Aug 2001, 15:56
Anmeldungsdatum: 08.08.2001 Beiträge: 264 Wohnort: München
Habe meinen HZJ 78 am 31 Juli in München zugelassen. Die Genehmigung wurde bei der Zulassungsstelle ohne Probleme erteilt, Kostenpunkt um die 70,- DM.

Gruß,
Vlad-Georg
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icarus
Verfasst am: Mi, 08. Aug 2001, 21:21
Anmeldungsdatum: 01.07.2001 Beiträge: 5 Wohnort: Troisdorf
da sieht man wieder wie wir zu bittstellern der bürokraten auf den straßenverkehrsämtern werden.
ich habe meinen hzj 74 am 29.07.01 in Siegburg angemeldet.
gegen 360,- DM  wurde mir sofort eine Sondergenehmigung erteilt. ich habe danach diesen Betrag von meinem händler erstattet bekommen, wegen nicht abgegebener information über diesen Mangel. Ebenfalls hat sich mein händler bereit erklärt für die Nachrüstung (Beschaffung,Umrüstung, Lackierung,etc,) der tiefen Hecktüren vom HZJ 73 einen anteil von 2700 DM zu übernehmen.

Achtung Leute!!! Die HZJ 74 kommen zwar mit hardtop sind aber nicht legal offen zu fahren, die Definition im KFZ Brief lautet " PKW geschlossen." Die orginalen Hecktüren stehen bei abgenommenen hardtop allein fast 1,50 hoch im wind.

cruise trotzdem
Icarus / 53842  Troisdorf

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df
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