Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Alles ab der 7. Generation des HiLux (ab 2005) bzw. 4. Generation des 4Runner (ab 2003)
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Tanki
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Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

Hallo , an meinem Lux hab ich folgende Scheinwerfer,

IMG_6473 - Kopie.JPG


wenn ich das Richtig sehe :ka: hat einer eine Referenzzahl von 20.
Das heisst für mich ich könnte noch zwei weitere Fernscheinwerfer mit einer Referenzzahl mit je 30 einbinden.
Damit bin ich dann bei den erlaubten 100.
2x Hilux Scheinwerfer je 20 -> 40
2x Zusatzscheinwerfer je 30 -> 60

Ist 100 richtig ? oder nur 75 (was ich auch gelesen hab, oder gilt das vielleicht nur für PKW's ?)

Wer weis da mehr ?!

Vielen Dank und viele Grüße

Jörg
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hakim
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo Jörg,
früher war die erlaubte Summe der Referenzzahlen 75, seit 2011 allgemein 100. Du kannst also bei Deinem Hilux problemlos Zusatzfernscheinwerfer mit maximal Ref 30 je Scheinwerfer montieren. Diese Referenzzahl-Regelung gilt nur für Fernscheinwerfer, und das auch nur dann, wenn diese so wie Du es vorhast als Fahrlicht geschaltet sind. Bei einer Schaltung als Arbeitsscheinwerfer - also über einen eigenen Cockpitschalter schaltbar und dies vollkommen getrennt von allen übrigen Serienfahrlichtschaltungen - gibt es kein Limit bezüglich der Ref-Zahl. Allerdings ist dann so der Einsatz auf öffentlichen Straßen nur bei stehendem Fahrzeug erlaubt.
Die Referenzzahl-Regelung ist nachzulesen hier in der ECE R48 auf Seite 28 unter Ziffer 6.1.9.1:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 152:de:PDF
Achtung @all: ältere Modelljahre des N25 haben Serienscheinwerfer mit einer Ref-Zahl von 25, wie bei meinem aus 2008.
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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Tanki
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

Danke Hakim,

ich wollte die (Fern)Scheinwerfer gerne im Täglichen Straßenverkehr mit nutzen, daher auch mit E-Zeichen und der Begrenzung über die Referenzzahl.

Interesasant ist das die älteren Luxe eine höhere Zahl haben, das Licht ist im lauf der Zeit doch nicht "schlechter" geworden - oder ?!

VG Jörg
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hakim
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo Jörg,
so wie Du es vorhast habe ich meine LEDs auch montiert. Die geringere Ref-Zahl bedeutet nur, daß das Licht weniger gebündelt ist. Das muß nicht schlechter sein, der Fahrbahnrand wird z.B. so besser ausgeleuchtet.
http://www.hella.com/MicroSite/trucklig ... zzahl.html
Poste gerne Fotos, wie Du die Montage gelöst hast - falls Du nicht die Halter aus dem TOYOTA-Zubehör verwenden solltest. Unten meine Variante...in Plaste und Elaste, aber absolut rüttelfest.
Hakim
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Tanki
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

ich wollte mir eigentlich
2x https://www.seilwinden-direkt.de/LTPRTZ ... E-geprueft

oder das Set https://www.seilwinden-direkt.de/2x-LTP ... E-geprueft

auf den Bügel der der Ladefläche (Überrollbügel ist es ja nicht - Stylingbar-klingt nach VW) schrauben.

Ich wollte was nicht so hoch aufbaut....

Vorne an der Stoßstange sagt es mir optisch nicht so zu (obwohl es wohl besser beim Fahren wäre)

Jörg
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hakim
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von hakim »

Hallo,
wenn ich richtig informiert bin, müssen bei Pkw die zusätzlichen Fernscheinwerfer auf Höhe der Serienscheinwerfer montiert werden, sofern sie mit diesen zusammengeschaltet werden. Auf dem Dach- oder Überrollbügel nur mit Arbeitsscheinwerferschaltung.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... ung-v2.pdf
Für Nutzfahrzeuge/Lkw ist auf jeden Fall auch Dachmontage erlaubt:
http://www.hella.com/MicroSite/trucklig ... ung_48.pdf
Also wenn Dein Lux eine Lkw-Zulassung hat....dennoch kann es nicht schaden, Deinen üblichen HU-Prüfer mal zu interviewen. In der zuvor geposteten EU-Richtlinie ECE R48 - gültig für die Fahrzeugklassen M und N - ist nämlich vermerkt, daß es keine Höhenvorgabe für die Anbringung von Zusatzfernscheinwerfern gibt( siehe 6.1.4.2). Manchmal hinkt die nationale Gesetzgebung etwas der EU hinterher... Mir persönlich war jedenfalls für Straßenbetrieb die Stoßstangenmontage lieber (Blendfreiheit).
Hakim
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Tanki
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

Das mit dem Dach sollte kein Problem sein (war es bisher auch noch nicht - beim SingelCab) da LKW-Zulassung.
Das mit dem Blenden werde ich noch herausfinden müssen, beim SingleCab hat es schon von hinten ein bisschen reingeleuchtet, aber das sollte jetzt mit dem Doka besser sein. Ich weis aber auch nicht wie sich die LED Scheinwerfer da verhalten werden. Wenn es zu ungünstig ist, dann wandern die Scheinwerfer halt nach vorne (was ich aber vermeiden möchte).

Ich werde aber darüber berichten....
Jörg
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sscdiscovery
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von sscdiscovery »

irgendwo wurde das Blendungs/ Spiegelungsproblem von LEDs auf dem Dach schon mal geschrieben.
Da wurden für die Motorhaube matte Folien empfohlen um die Spiegelung auf der Haube zu vermeiden.
Also werden die Scheinwerfer ziemlich weit nach hinten wandern müssen.

Gruss
Steffen
Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.
-------------------------

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Ozymandias
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Ozymandias »

Auch eine mattierte Haube leuchtet auf, weniger zwar aber trotzdem.
Kleines Beispiel dazu, Asphalt ist auch schwarz matt, trotzdem sieht man ihn des Nachts wenn er angestrahlt wird. Dachscheinwerfer an einem Haubenfahrzeug ergibt immer eine Eigenblendung ausser man setzt die Lampen soweit zurück dass die vordere Dachkante einen Schlagschatten wirft bis zur vorderen Haubenkante.

Bei Regen, Schnee, Staub etc. sind die Dachlampen aber auch so montiert völlig wertlos weil dann alles nur noch Weiss ist vor Augen.
Also ausgerechnet dann wenn man sie am meisten braucht, Nachts auf der Landstrasse im Regen. ;)

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Tanki
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

@sscdiscovery
Die Lampen sollten ja hinter die Kabine auf den Bügel, damit sollte es vorne nicht direkt Blenden

@Ozymandias
Bei Regen, Schnee... usw. finde ich meistens das Abblendlicht völlig ausreichend, ggf. noch Nebelscheinwerfer, der Rest blendet dann sowieso nur, und dann ist es ja unerheblich woher das Licht kommt.

Um die Beleuchtung aber ja trotzdem mal nutzen zu können, wolle ich die ja mit E-Zeichen, als Arbeitsleuchte sollte es dann auch noch gehen, aber für eine Reine Arbeitsleuchte dann 200-400€ auszugeben, dafür würde ich die dann wahrscheinlich viel zu wenig nutzen.

Jörg
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snore
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von snore »

Jetzt muß ich auch mal nachfragen :confused:

Es müssen ja immer paarweise die Scheinwerfer montiert werden, wie schaut es dann mit LED Balken aus ?
z.B. welche mit 20 LED's in einem Gehäuse das schön zwischen meinen Serien Scheinwerfer an meinem j90 passen würde. Ist das auf der Strasse erlaubt mit E Zeichen ?
Oder dann nur welche mit vier LEDs dafür paarweise .
Mochte halt gerne eckige Scheinwerfer , der Optik wegen.

Mfg. Snore
KZJ90 Bj.'97, Koni HTR hinten und vorne mit OME mittel, 235/85-16 Cooper Discoverer S/T MAXX oder Cooper WR auf original Toyo-Stahlfelgen
Gruß snore :D. (Heribert )

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HJ61-Freak
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von HJ61-Freak »

Ozymandias hat geschrieben:Bei Regen, Schnee, Staub etc. sind die Dachlampen aber auch so montiert völlig wertlos weil dann alles nur noch Weiss ist vor Augen.

Genauso wie bei den auf dem Stoßfänger montierten Fernscheinwerfern der Fall. Bei Regen, Schnee oder Staub sind möglichst tief angebrachte Nebelscheinwerfer die beste Wahl, leider weder besonders offroad-tauglich noch so schön anzuschauen, wie riesige Fernscheinwerferbatterien auf dem Dach.

Ozymandias hat geschrieben:Also ausgerechnet dann wenn man sie am meisten braucht, Nachts auf der Landstrasse im Regen. ;)

Naja, meine Erfahrung mit den Dachscheinwerfern ist, dass diese bei klarer Sicht vor allem im freien Feld ihren Vorteil ausspielen. Ich musste mal notgedrungen aufgrund eines akut an Höhenkrankheit erkrankten Mitreisenden den eiligen, nächtlichen Rückzug vom Geysirfeld El Tatio in Chile Richtung Sand Pedro de Atacama antreten. Bevor man überhaupt auch nur einen Meter von der Höhe (4.200 m) runter kommt, muss man gute 100 km Piste , größtenteils über eine ziemlich breite Hochebene bewältigen. Die Piste besteht dort nur aus einem mehrere Kilometer breiten Geröllfeld und der Verlauf der Spuren ist schon bei Tag mitunter schwierig nachzuvollziehen. In dieser Situation waren die Dachscheinwerfer (4 Stück á 100 Watt) vor allem wegen der sowohl in die Breite als auch in die Ferne leuchtenden Lichtkegel extrem hilfreich. Vor allem leuchtet man mit den Dachscheinwerfern eher noch die Vertiefungen auf der Fahrbahn aus, was ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn ist. Ich persönlich würde auf dem Dach keine Scheinwerfer mit weniger als 37,5 an Referenzwert je Scheinwerfer montieren, tendenziell eher Pencilbeams mit Referenzwerten 50 und höher.

Für mitteleuropäische Verhältnisse reichen zwei gute Fernscheinwerfer auf dem Stoßfänger aber in jedem Fall aus. Mit den von mir dort montierten Luminator (Großformat) und der Referenz von 37,5 je Scheinwerfer sowie 200W-Glühlampen ist der Rückstrahleffekt der Verkehrsschilder bereits nervend bzw. blendet.

Die Summe der Referenzzahlen an meinem Fahrzeug (ca. 120 für alle Nichtarbeitsscheinwerfer) hat übrigens bis dato noch nie jemanden interessiert.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

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hakim
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von hakim »

snore hat geschrieben:...Es müssen ja immer paarweise die Scheinwerfer montiert werden, wie schaut es dann mit LED Balken aus ? ...

Hallo Snore,
mit Schaltung als Arbeitsscheinwerfer darfst Du quasi alles. In puncto Schaltung eines einzigen LED-Balkens als straßenverkehrstaugliche Zusatzfernscheinwerfer hinkt offenbar die STVZO hinter der Technikentwicklung nach. Hierzu würde "mein" TÜVler sagen: für mich OK, aber laß´ es Dir von mir eintragen, damit Du nicht bei einem anderen Prüfer bei der HU Probleme bekommst... Aber: zwei LED-bestückte Scheinwerfer mit e-Zeichen und der passenden Ref-Zahl sind problemlos HU-tauglich. Bei besonders auffälligen Scheinwerfern kann offenbar doch auch schonmal die Referenzzahlsumme geprüft werden, so wie bei den Blixtra-Pötten unseres Kollegen Explorer II, mit je 12 x 10W-CREE-LEDs und einer doch erstaunlich niedrigen Ref-Zahl von 30 (in Summe genau Ref100).
Hakim
HILUX 3,0 DoKa EZ´08, 285/75R16 auf BORBET CW-Alus 8x16(ET+15), VA:OME mittel/KONI heavytrack Raid, HA:OME heavy-duty/ToughDog FoamCell, Snorkel, RECARO Cross-Speed auf Konsolen N4, Alumotorschutz N4. Wohnkiste ORTEC-Minicamp mit Eberspächer D2.

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snore
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von snore »

hakim hat geschrieben:
snore hat geschrieben:...Es müssen ja immer paarweise die Scheinwerfer montiert werden, wie schaut es dann mit LED Balken aus ? ...

Hallo Snore,
mit Schaltung als Arbeitsscheinwerfer darfst Du quasi alles. In puncto Schaltung eines einzigen LED-Balkens als straßenverkehrstaugliche Zusatzfernscheinwerfer hinkt offenbar die STVZO hinter der Technikentwicklung nach. Hierzu würde "mein" TÜVler sagen: für mich OK, aber laß´ es Dir von mir eintragen, damit Du nicht bei einem anderen Prüfer bei der HU Probleme bekommst... Aber: zwei LED-bestückte Scheinwerfer mit e-Zeichen und der passenden Ref-Zahl sind problemlos HU-tauglich. Bei besonders auffälligen Scheinwerfern kann offenbar doch auch schonmal die Referenzzahlsumme geprüft werden, so wie bei den Blixtra-Pötten unseres Kollegen Explorer II, mit je 12 x 10W-CREE-LEDs und einer doch erstaunlich niedrigen Ref-Zahl von 30 (in Summe genau Ref100).
Hakim


Hi Hakim,

Danke für die ausführliche Beschreibung , dann werde ich mich mal schlau machen und zwei einzelne Scheinwerfer (paar) montieren und darauf achten das die Ref100 nicht überschritten wird :bulb:

Nochmals vielen dank, Gruß snore
KZJ90 Bj.'97, Koni HTR hinten und vorne mit OME mittel, 235/85-16 Cooper Discoverer S/T MAXX oder Cooper WR auf original Toyo-Stahlfelgen
Gruß snore :D. (Heribert )

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Tanki
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Re: Zusatzscheinwerfer mit E-Kennzeichnung

Beitrag von Tanki »

So jetzt habe ich
2x https://www.seilwinden-direkt.de/LTPRTZ ... E-geprueft
bei mir auf dem Überrollbügel installiert.

Noch nicht richtig eingestellt....
Noch nicht richtig eingestellt....


Abblendlicht alleine
Abblendlicht alleine


Fernlicht
Fernlicht


neue Scheinwerfer alleine
neue Scheinwerfer alleine


Fernlicht mit Zusatzscheinwerfer
Fernlicht mit Zusatzscheinwerfer


Abblendlicht mit Zusatzfernscheinwerfer
Abblendlicht mit Zusatzfernscheinwerfer


Abblendlicht auf Straße
Abblendlicht auf Straße


Fernlicht mit Zusatzfernscheinwerfer auf Straße
Fernlicht mit Zusatzfernscheinwerfer auf Straße


Ich bin mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Leider geben die Bilder nicht immer alles so richtig in Bezug auf die Gesamthelligkeit wieder. Aber zum Vergleich untereinander ist glaube ich brauchbar. Als Leuchtmittel im Originalscheinwerfer habe ich OSRAM NIGHT BREAKER® UNLIMITED H4.

VG Jörg
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