Krasses Urteil

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
RobertL
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von RobertL »

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:freak3: :freak3:
Viel mehr fällt mir zu euren letzten Beiträgen nicht ein, ausser dass ich euch aufgrund dieser Schreibe auch an anderer Stelle nicht mehr für voll nehmen kann. Das ist ja mehr als sonderbar was ihr da schreibt. :roll:

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Ledesco
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Ledesco »

thores hat geschrieben:Allerdings besteht hier nach meiner Warnehmung ein deutlicher Widerspruch zur Verkehrsrealität:

Dieses Urteil ist komplett lebensfremd!

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Feldi
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Feldi »

Reiti hat geschrieben:Mit Hindernissen ist zu rechnen. Jeder weiß aus dem Verkehrsfunk von Paletten, Schubkarren, verlorener Ladung, Fahrzeugteilen, was auch immer.

Wenn ich nachts auf der AB über so eine Palette drüberrumple, habe ich demnach auch keinen Schadensersatzanspruch gegen den "Verlierer", richtig?
Feldi (ganz im Süden)

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Ledesco
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Ledesco »

Feldi hat geschrieben:
Reiti hat geschrieben:Mit Hindernissen ist zu rechnen. Jeder weiß aus dem Verkehrsfunk von Paletten, Schubkarren, verlorener Ladung, Fahrzeugteilen, was auch immer.

Wenn ich nachts auf der AB über so eine Palette drüberrumple, habe ich demnach auch keinen Schadensersatzanspruch gegen den "Verlierer", richtig?


Implizierend hast du eigentlich gar nie einen Anspruch auf Schadensersatz wenn du in, auf, unter oder was auch immer fährst das sich im Bereich der Fahrbahn befindet. Und wenn es neben der Fahrbahn ist dann hast du auch eine 2 auf dem Rücken. Denn hast heisst es; Nichtbeherschen des Fahrzeugs.

Sieht so aus als hätte man als Autofahrer die Arschkarte gezogen. :roll:

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Peter_G
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Peter_G »

@Feldi, Du bekommst keinesfalls Schadenersatz, vermutlich musst Du dem Spediteur
sogar die Palette ersetzen, die Du fahrlässig zerstört hast :rofl:
Ausserdem hättest Du wissen müssen das viele Spediteure bei der Ladungs-
Sicherung pfuschen. :aetsch:
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Feldi
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Feldi »

Dacht' ich's mir - Danke Jungs. :)
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Ledesco
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Ledesco »

Peter_G hat geschrieben:Ausserdem hättest Du wissen müssen das viele Spediteure bei der Ladungs-
Sicherung pfuschen. :aetsch:

Ladungssicherung liegt in der Verantwortung des Fahrers und "verlorene Ladung" bedeutet zwingend Führerausweisentzug! :evil:

Aber die absichtlich und vorsätzlich überfahrene Palette muss natürlich vollständig vom Verursacher ersetzt werden. :rofl:

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frizzz
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von frizzz »

DerAustralier hat geschrieben:der umkehrschluss ist, ich kann auf der strasse machen was ich will (campen, ball spielen, mich umbringen , ...), wenn was passiert, ist eh der andere schuld, denn der hätte ja rechtzeitig anhalten können müssen ... :roll: :ka:

Tut mir leid Dir das sagen zu müssen- ja es ist so. Du musst sogar rechtzeitig anhalten können, wenn z.B. ein gestürtzter Motorradfahrer vor dir am Boden liegt.
Und weisst du was das Tollste ist? Auch wenn DU mal am Boden liegst auf der Autobahn, müssen ANDERE auch anhalten können.
So ist das halt, wenn man nicht allein unterwegs ist.
Weisst Du: aus der Ferne siehst gar nicht genau, ob da einer liegt, den Du gern überfahren willst (dunkel gekleideter verwirrter Renter z.B.) oder halt ein strammer Cruiser Fahrer der mal punkeln muß und bei dem Du gern stehenbleibtst. Falls Dir das unangenehm ist- dann geh nach China- DA kümmert man sich nur um Familienaneghörige- die Anderen lässt man verrecken.
Generell ist es in einer Demokratie so, daß man das Bestrafen den Behörden überlässt, und nicht selbst übernimmt

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TimHilux
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von TimHilux »

War da auf einspurigen Wegen nicht sogar was mit halbe Sichtweite?!
Hilux 2012, 2.5l Schalter, Ortec Minicamp, BP51, 31x10.5, OME, Rasta-Rockslider und Tankschutz, Asfir UFS Motor, ARB Towbar, BearLock, Solarpad und ein paar andere elektrische Spielereien, ARB Sperre vorne, ES Snorkel.

"Nur weil etwas Fakt ist, muss es noch lange nicht stimmen!" (Nadine)

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Peter_G
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Peter_G »

TimHilux hat geschrieben:War da auf einspurigen Wegen nicht sogar was mit halbe Sichtweite?!


Nur wenn Du Rückwärts fährst.
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j8 RR
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von j8 RR »

frizzz hat geschrieben: Du musst sogar rechtzeitig anhalten können, wenn z.B. ein gestürtzter Motorradfahrer vor dir am Boden liegt.
Und weisst du was das Tollste ist? Auch wenn DU mal am Boden liegst auf der Autobahn, müssen ANDERE auch anhalten können.
So ist das halt, wenn man nicht allein unterwegs ist.


Genauso sieht es aus!
Eigentlich wieder mal ein völlig unsinnige und überflüssige Diskussion.

Ein Auto ist schon durch seine eigentliche Aufgabe Menschen und Lasten durch die Gegend zu fahren eine potentielle Gefahr.
Allein die Existenz und der Einsatz auf der Straße stellt eine Gefahr für andere dar.
Deshalb ist bei uns in D auch zwingend eine Versicherung vorgeschrieben.

Ob man nun mit über 200 Km/h und Wunderlicht am Auto auf der Autobahn nachts durch die Gegend brettert oder mit 30 Km/h auf dem Feldweg den gestürzten Rentner samt Rollator hinter dem Maisfeld überrollt....egal, der Fahrer ist verantwortlich.

Jeder, der mal einen Führerschein gemacht hat, hat es mal gelernt.

Wir alle sind als "Führer" eines KFZ, egal welcher Art und Größe, verpflichtet das geführte Fahrzeug immer und überall, jederzeit unter Kontrolle zu haben. Auch bei Dunkelheit.

Und als Fahrzeugführer ist man eben verantwortlich, für alles!

Angepasste Fahrgeschwindigkeit heißt das, glaube ich mich erinnern zu können.

Ok, nicht jeder hält sich immer daran, hin und wieder wird man auch mal "geblitzt".
...und das nicht immer alles genauso gemacht wird wie es das Gesetz oder im Zweifel "die Vernunft" es fordert ist auch klar.

Das ist das verbleibende Restrisiko, das wird im Ernstfall eben durch ein Gericht bewertet, s.o.

"Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand"

Reinhold

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George
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von George »

...und das nicht immer alles genauso gemacht wird wie es das Gesetz oder im Zweifel "die Vernunft" es fordert ist auch klar.
Nicht immer ist gut, in der Realität hält sich keiner dran.
Aber wer rechnet schon mit einer auf der AB liegenden Selbstmörderin?
Über rechtzeitiges Anhalten auf Sichtweite usw. brauchen wir nicht zu diskutieren, das hat jeder Fahrzeuglenker gelernt.
Ich habe diesen Thread gestartet um zum Nachdenken anzuregen, wie schnell man wegen fahrlässiger Tötung einer Selbstmörderin verurteilt werden kann.

Das kann ganz schnell jedem hier passieren. :wink:

Grüsse

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bandeirante
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von bandeirante »

Ladungssicherung liegt in der Verantwortung des Fahrers und "verlorene Ladung" bedeutet zwingend Führerausweisentzug!


Stimmt so auch nicht ganz: Der Versender muss sich davon überzeugen oder sicher sein dass der (bezahlte Spezialist ) Spediteur die Ladung richtig sichert, bei Gefahrstoffen muss sogar das Fahrzeug verkehrssicher sein, wie immer der Versender das auch kontrolliert. Das wird dokumentiert. Ich habe selbst schon Diskussionen mit LKW Fahrern erlebt, die die Ladung nicht ordnungsgemäss sichern wollten. Der Versender trägt auch eine Mitverantwortung, auch wenn er fachlich gar nicht in der Lage ist, das zu beurteilen.
Ich freue mich immer, wenn ich zur allgemeinen Verwirrung beitragen kann :biggrin:
Schöne Grüsse Axel O.
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Reiti
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Reiti »

Feldi hat geschrieben:
Reiti hat geschrieben:Mit Hindernissen ist zu rechnen. Jeder weiß aus dem Verkehrsfunk von Paletten, Schubkarren, verlorener Ladung, Fahrzeugteilen, was auch immer.

Wenn ich nachts auf der AB über so eine Palette drüberrumple, habe ich demnach auch keinen Schadensersatzanspruch gegen den "Verlierer", richtig?


Nicht richtig, du hast zivilrechtliche Ansprüche. Die spannende Frage ist gegen wen. Palette oder Auspuff ohne Namen ist schon schwer. "Ermittlungsansatz" braucht man da, je mehr, desto lieber...
Für die verbogene Frontschürze ist weniger Personal da als für tödliche Unfälle, das ist nicht so schwer zu erklären.

Ist der Verursacher zu ermitteln, muß der nur noch zahlen können. Da ist es einfach, wenn der versichert ist. Wenn nicht, bleibt der "Titel", also der dokumentierte Anspruch.

Ob du auf einem Teil des Schadens wegen nicht angepasser Geschwindigkeit hängenbleibst, entscheidet im Zweifelsfall der Richter.

Rein statistisch müssten Sta und Richter hier im Forum vertreten sein.

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Ledesco
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von Ledesco »

bandeirante hat geschrieben:
Ladungssicherung liegt in der Verantwortung des Fahrers und "verlorene Ladung" bedeutet zwingend Führerausweisentzug!


Stimmt so auch nicht ganz-

Ich meinte aber schon.

Muss vielleicht kurz anfügen, dass ich seit Jahrzehnten im Besitze der Führerscheinklasse C/E bin. Ist aber reines Hobby und ich fahre immer nur wenn sich grad die Möglichkeit dazu bietet.

Nun, als Profi Fahrzeugführer MUSS ich zwingend und regelmässig Kurse besuchen sonst wird mir die Fahrerlaubnis aberkannt! Jeder Kurs muss 8h dauern und setzt sich nur mit einem Thema auseinander. Einer dieser Kurse, den ich kürzlich besuchte, war "Ladungssicherung".


Ich kann dir glaubhaft versichern, dass Ladungssicherung einzig und allein in der Verantwortung des Fahrzeugführers liegt. Genauso wie die technische Ausstattung (SDR(/ADR Transporte erfordern nochmals eine zusätzliche Ausbildung) und Zustand des Fahrzeuges. ICH als Fahrer muss mich über all dies VOR Antritt vergewissern und eventuelle Mängel beseitigen oder die Fahrt erst gar nicht antreten. Einmal angetreten bedeutet die Verantwortung lieg bei mir als Fahrzeugführer.

Auch wenn bei grossen Firmen speziell geschultes Personal die Verladung übernimmt und der Fahrer "nur" noch der Fahrer ist, so ist er trotzdem, unter anderem, für die Ladungssicherung verantwortlich und hat sich vor Antritt der Fahrt über deren Korrektheit zu versichern.

Also wenn du als Fahrzeugführer etwas von der Ladung verlierst hast du gründlich verloren. Egal ob dadurch ein Unfall verursacht wurde oder nicht.

Auch wenn es nicht dein Eindruck macht, aber der Beruf des LKW-Fahrers ist sehr anspruchsvoll.

Aber eigentlich gilt ja dasselbe für jeden PKW Fahrer ja auch.

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bandeirante
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Re: Krasses Urteil

Beitrag von bandeirante »

Ich kann dir glaubhaft versichern, dass Ladungssicherung einzig und allein in der Verantwortung des Fahrzeugführers liegt


http://www.bgdp.de/pages/service/downlo ... 03-S20.pdf

Schöne Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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