Tequila hat geschrieben:Frankreich:
wenn nichts anderes Vorgeschrieben ist die Höchstgeschwindigkeit für Gespanne 130 km/h.
Ich habe für meinen Bootstrailer (2,5to Tandem) eine Bescheinigung des Herstellers, dass Achsen für 140km/h und der Trailer für 130 km/h ausgelegt ist. Das reicht auch meiner Versicherung. Also im Prinzip dürfte man auch mit dem Wohnwagen fast überall 130 km/h fahren - sollte aber etwas passieren, wäre es ratsam Bescheinigungen des Herstellers zu haben sonst ist uU der Versicherungsschutz in Frage gestellt.
Die Bescheinigungen habe ich vom Trailerhersteller in Deutsch und Französisch bekommen.
Grüße
Heinz
PS - mit einem Wohnwagen würde ich nie schneller als 110 fahren - ein Boot geht bist 130/140 recht stabil hinterm J12
In Frankreich (2006 und 2008) und zumindest wohl auch in Österreich scheint es Änderungen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit von Gespannen gegeben zu haben.
Es wird nicht mehr das zGG des Zugfahrzeugs, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns für die Bemessung herangezogen.
http://www.sr-alsace.fr/spip.php?article100
Die (auch von mir "gefühlt") erlaubten 130 km/h auf französischen Autobahnen sind wohl schon einige Zeit passé