Unerwünschte Werbung / SPAMMING

ICH BITTE UM BEACHTUNG!
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netzmeister
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Unerwünschte Werbung / SPAMMING

Beitrag von netzmeister »

Liebe Besucher des Forums,

Mir ist wiederholt zu Ohren gekommen, daß der eine oder andere Anbieter auf dem Markt das Forum bewußt als Adressen-Pool nutzt und an die hier sichtbaren eMail-Adressen unaufgefordert Werbung schickt.

Das gibt es entweder "von Hand" im kleinen Stil oder automatisiert im großen Stil (nämlich durch Programme, die automatisch alle Webseiten nach Adressen durchsuchen).

Dieses sogenannte Spamming ist nach geltendem Recht nicht zulässig und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden - WENN der Betroffene sich rührt.

Solange das ganze im Rahmen einer Forumsdiskussion passiert und von offiziellen Werbepartnern des Buschtaxis versendet wird, ist das eine Sache (das läuft ja dann im Rahmen einer persönlichen Ansprache - mir ist aber kein solcher Fall bekannt).

Wenn jedoch die Adressen in "fremden" Verteilern verschwinden und man dann mit Newslettern zugemüllt wird, ist das recht unangenehm. Ich für meinen Teil würde das als hochgradig unverschämt bezeichnen.

Wenn Euch sowas widerfährt und Ihr Euch sicher seid, daß das nur über das Forum passiert sein kann, zögert nicht und leitet mir das ganze weiter. Dagegen tun kann ich allerdings auch nichts.

Was ich Euch raten kann: Markiert im "Profil" unter "Show eMail Address" das Kästchen "no" - dann wird sie nicht angezeigt. Jedes registrierte Forumsmitglied kann Euch immer noch via Messenger eine Nachricht hinterlassen. Sollte ein nicht registrierter Leser eine Frage haben, erreicht er mich per Mail und ich leite das ganze weiter.

Gegen die automatisierte Adress-Sammlung hilft das ebenfalls.

Anbei ein paar Informationen zum Thema:

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/artikel12.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/SAk ... amming.htm

http://www.dr-ackermann.de/spam/

http://www.jura-lotse.de/Links/Rechtsge ... l-Werbung/

In diesem Sinne einen Spam-freien Gruß,
Euer Netzmeister
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Laplander
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Unerwünschte Werbung / SPAMMING

Beitrag von Laplander »

Hi,

ich stimme oben gesagtem voll zu. Das Problem ist viel weitgreifender als nur dieses Forum. Wo auch immer im Web eine E-Mailadresse klar lesbar auftaucht, wird sie von sogenannten Crawlern, die automatisch das ganze Web durchforsten, gefunden und archiviert. Ganz besonders einfach kann man es den Crawlern machen, indem man seine E-Mailadresse noch verlinkt [mit "mailto:"].

Quote: from netzmeister on 0:10 am 19. Sep. 2004
Was ich Euch raten kann: Markiert im "Profil" unter "Show eMail Address" das Kästchen "no" - dann wird sie nicht angezeigt. Jedes registrierte Forumsmitglied kann Euch immer noch via Messenger eine Nachricht hinterlassen.


Dies ist ein wichtiger Punkt für jedes Forum oder öffentliche Plattform, aber auch für Kontaktseiten auf den Webseiten Eurer Arbeitgeber/-innen oder Euren privaten Seiten. Leider wird man mehr oder weniger unerreichbar, wenn man seine Mailadresse nicht mehr öffentlich bekanntgeben kann. Hier im Forum gibt's den Messenger, das ist ein gangbarer Ausweg.

Wahrscheinlich läßt die Software, die hinter dem Forum steckt, es nicht zu, ein Skript einzubauen, welches eine Mailadresse automagisch in ein PNG Bild umsetzt? Dann könnte der Link auf die Profilseite verweisen und dort in der betreffenden Zeile das Bild erscheinen. Natürlich dürfte das Bild nicht anklickbar sein, d.h. die einzige Unannehmlichkeit wäre, daß man die Adresse von Hand abtippen müßte (cut'n'paste würde ja auch nicht funktionieren).

Als ich mich hier vor ein paar Jahren registrierte, bin ich gleich den von Netzi vorgeschlagenen Weg gegangen. Das Bild mit meiner Mailadresse findet man, wenn man auf den Link zu meiner Homepage klickt.

Eine weitere Möglichkeit, mit der man seine eigene Mailbox schützen kann, ist ein E-Mailpasswort einzuführen. Dann kommen Mails von nicht-registrierten Absendern durch, und Spams scheitern am Passwort. Das Passwort gibt man auf seinen Webseiten bekannt. Da die Mailadressen automatisch gesammelt werden, wird ein Spammer das Passwort nie finden.

Als Beispiel meine E-Mailseite: http://cc.oulu.fi/~thu/personal/e-mail.html.

Noch ein paar Links zur technischen Seite des Themas:

- SpamAssassin
- Procmail
- Timo Salmi's procmail tips and recipes
- Foiling Spam with an Email Password System by Timo Salmi

Leider erfordern diese Methoden einen Zugriff auf einen Unix [Linux, Mac OS X, FreeBSD, Solaris, etc.] Account, aber hoffentlich sind sie trotzdem nützlich für einige von Euch. Mein Spamzähler ist von bis zu 1000 Spams pro Woche runter auf Null.

Schöne Grüße aus dem Norden,

Laplander
HJ-61LG, 1988, 435000 km, for sale in parts
HJ-45LP, 1979, 230000 km, PTO winch, under restauration
Saab 900i 2.1l 16V, 1993, 280000 km / [b]Click on www for more info[/b].

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netzmeister
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Beitrag von netzmeister »

Hier noch einmal konkrete Informationen über den juristischen Begriff "SPAM" in Bezug auf Unternehmen:

- - - - - - - - - -

Die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbung per E-Mail (Spam) an ein Unternehmen stellt auch nach dem neuen Wettbewerbsrecht einen Eingriff in die Rechte des Empfängers am so genannten „eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ dar. Dies berechtigt den Unternehmer, Unterlassungsansprüche gegen den Spam-Versender gerichtlich geltend zu machen.

Dies bestätigt das OLG Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.09.04 AZ I-15 UR/41/04). Jedes Unternehmen, das eine Werbe-E-Mail erhält, hat gegenüber dem Versender einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung. Nur dadurch kann die Gefahr einer Wiederholung hinsichtlich der Zusendung weiterer Spam-Mails ausgeschlossen werden. Das bloße Versprechen des Spam-Versenders, zukünftig keine Werbe-E-Mails mehr zu senden und den Empfänger aus der Adressdatenbank zu entfernen, reicht nicht aus. Auch ist die Beeinträchtigung nicht so geringfügig, dass sie hingenommen werden müsste. Wird die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben, kann Unterlassungsklage erhoben werden.

Der Versender einer Werbe-E-Mail kann auch nicht pauschal annehmen, dass der Empfänger mit der Übersendung der E-Mail einverstanden sei. Der Versender muss konkrete Umstände vortragen und nachweisen, aus denen sich ein Einverständnis des Empfängers gerade mit der Zusendung dieser E-Mail ergibt. Nicht ausreichend ist dagegen ein „nicht weiter nachgefragtes“ vermutetes Interesse.

Interessant ist die Entscheidung vor allem deshalb, weil danach schon die erste und einzige Zusendung einer unerwünschten Werbe-E-Mail ausreicht, um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Fazit: Zur Eindämmung der Spam-Flut sollten deutsche Absender unerwünschter Werbe-E-Mails zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert werden. Ihnen ist für den Fall der Nichtabgabe anzudrohen, dass die Angelegenheit gerichtlich verfolgt wird. Die Spam-Abwehr bei deutschen Absendern ist nach dem neuen Urteil durchaus Erfolg versprechend.

Bei Spam aus dem Ausland würde eine rechtliche Verfolgung hingegen meist nur Kosten verursachen, aber keinen Erfolg bringen, so dass hiervon eher abzuraten ist.
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