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Am G hatte ich damals die Klappversion :https://www.gparts24.com/produkt/g-klas ... pbar-w461/
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Klar gehen vorne zweizeilige Kennzeichen. Eingetragen muss auch nichts werden, aber die Zulassungsstelle muss es stempeln. Da gibt es wohl Gegenden in denen das schwerer oder leichter ist.onkel hat geschrieben: Mi 20. Mär 2024, 13:07rennrainer hat geschrieben: Mi 20. Mär 2024, 12:56 Ich habe dasselbe Problem mit meiner Windenstossstange von Tom's. Ich fahre aktuell noch mit Bullbar, fühle mich dabei aber höchst unwohl, insbesondere für den Fall eines Crashs, wegen Versicherung usw. Deshalb möchte ich diese eigentlich abschrauben - aber wohin dann mit dem Kennzeichen?
Ich denke, ich werde einfach mal den TÜV oder die Dekra einbeziehen - weiss nicht, ob es erlaubt ist, ein zweizeiliges Kennzeichen vorne zu montieren (dann würde es an die Stossstange passen), alternativ vielleicht nach oben ans Rhino Rack. Wird so oder so eine Einzelabnahme.
Rainer
Ein zweizeiliges vorderes Kennzeichen muss nicht eingetragen werden .
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