Hallo zusammen
Ich grab hier mal den alten Fred aus da bei mir das Jahr 2019 unter dem Motto:
"legalize my car" steht.
Unter anderem muss ich meine Rad-Reifen Kombination eintragen lassen.
Felgen hab ich
AEZ Namib 8x16 ET0.
Leider find ich zu diesen bereits älteren Felgen keine Gutachten, obwohl es anscheinend welche gab. Hab in nem Forum einen Eintrag von 2010 gefunden wo jemand die Felgen mit Gutachten für j9 verkaufte.
Reifen möchte ich entweder
285/75r16 (abrollumfang +7,3%)
oder
255/85r16 (abrollumfang +8%)
eintragen lassen.
original sind 265/70 eingetragen.
Vor einigen Jahren wurden bereits 265/75 nachgetragen.
folgende Punkte laut tüv.at sind zu beachten:
- Die verwendeten Räder müssen ausreichende Betriebsfestigkeit aufweisen (Nachweis durch ein Teile- oder Festigkeitsgutachten)
hab ich noch nicht, aber ich hoffe das ich das von AEZ noch bekomme. Bei den Reifen müsste hierfür doch die Traglast ausreichend sein, oder?- Bei Spurweitenänderungen von mehr als +4% bei Fahrzeugen mit Leiterrahmen ist der Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fahrzeuges durch den Fahrzeughersteller
Ich werde mit der kombi etwa 28mm pro seite breiter. Spur vorne ist 1475 was einen Spielraum von 29,5mmpro Seite zulässt. Wobei dies nur ein gerechneter wert ist. Realität kenn ich nicht. Reifen hab ich ja noch nicht. - Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±2% ist eine Kontrolle des Geschwindigkeits-messers und Wegstreckenzählers erforderlich.
Hier muss ich wohl eine Tachoanpassung machen. Bzw wird das ganz knapp. - Bei einer Änderung des Abrollumfangs von mehr als ±8% ist das Abgas-, Geräusch- und Bremsverhalten erneut nachzuweisen. Diese Prüfungen sind äußerst kostenintensiv!
Damit fallen wohl die 255/85 weg da sie theoretisch genau auf der Grenze liegen. Oder gelten die 8% von den bereits nachträglich eingetragenen Reifen? Dann ging sich das locker aus?- Bei der Verwendung von Reifen auf zu breiten oder schmalen Rädern (gemäß Norm), ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich.
Wo find ich diese Norm? Hab da nur Windige Angaben in nem Forum gefunden wonach aber die 8“ ok sein sollten - Prüfung der Verwendbarkeit von Schneeketten
huiii, das wird sehr knapp. Kann man nicht sagen ich verwende keine Schneeketten?dafür braucht man ja sicher 3cm oder mehr Platz zum Radkasten was denk ich nicht möglich ist - Prüfung der Wirksamkeit der Radabdeckungen (die gesamte Breite der Rad- und Reifenkombination muss im Bereich von 30° vor und 50° nach dem oberen Scheitelpunkt abgedeckt sein)
da muss ich erst schauen wie sich das mit der Höherlegung ausgeht. Aber Fahrwerk ist schon eingetragen sollte sich also ausgehen. Was die Eintragung wohl geschmeidiger machen würde wäre wenn jemand schon 285/75 auf nem J9 eingetragen hätte und mir eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen könnte. Oder was auch immer verfügbar sein mag.
Auch jegliche Datenblätter und Gutachten für die Felgen wären Hilfreich.
Und hat jemand einen Tip für einen Sachverständigen mit dem ich das abwickeln kann? Ich komm aus der St.Pöltner gegend, und unsere Landesprüfstelle is recht berüchtigt für nicht Eintragungen.
mfg
Roland