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Schaut gut aus mit dem Fahwerk!oribi hat geschrieben: Eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren bleibt mir überlassen. Bis dahin muss ich seine Abnahme in Briefform mitführen.
Das mit den eintragen in die Papiere dachte ich auch immer, bis mir dann mal ein Tüv prüfer sagte dass des nicht ewig geht da irgendwann die Zettel die man vom Tüv bekommt ablaufen, vorher muss es in die Papiere eingetragen werden.
War zwar bei mir ein Motorrad aber die Vorgehensweise ist ja gleich. Glaube es waren zwei Jahre wo die Tüv Zettel gültig sind, wenn ich mich recht erinner stand da auch ein "Ablaufdatum (gültig bis ...) drauf.
Aber vielleicht ist das auch was Bayern spezifisches - weiß ich nicht.
Gruß Basti