Camping Anhänger

My Car, my Castle!
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Andre Z
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von Andre Z »

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Hallo Thomas,
soll das heißen, das wir auf dem nachsten BTT eine Showeinlage von dir mit dem Hänger sehen werden? :biggrin:
Grüße
Andre

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toyofluesterer
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von toyofluesterer »

ANHÄNGER BITTE !!!--------------ein hänger ist was anderes (und das wollen wir garantiert nicht sehen !!)

f.
Lieber Gott, gib mir die Gelassenheit eines Stuhls, der muss auch mit jedem Arsch klarkommen

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Ozymandias
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von Ozymandias »

naja, der Hänger kann sich auch als Anhänger erweisen wenn er zur Immobilie wird und erst blau gestrichen werden muss damit er sich bewegt.

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Andre Z
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von Andre Z »

Pruuuhhhst, so war das natürlich nicht gemeint! :biggrin:
I ben halt a Schwob, on mir sagat gern mol Hänger zum Anhänger :roll:
Nichts für ungut Thomas.
Grüße

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thores
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von thores »

Andre Z hat geschrieben:Pruuuhhhst, so war das natürlich nicht gemeint! :biggrin:
I ben halt a Schwob, on mir sagat gern mol Hänger zum Anhänger :roll:
Nichts für ungut Thomas.
Grüße


"Passt scho", André! :greenyes:
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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ALI
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von ALI »

Andre Z hat geschrieben:I ben halt a Schwob, on mir sagat gern mol Hänger zum Anhänger :roll:

Wenn schon, dann Hängerle zum Anhängerle. :D Bittschön.

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Steffen
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von Steffen »

Hi ,Thomas !

Wie schaut es auis ist der Anhänger fertig ,oder wo hängt es !
Lange nichts mehr gehört. Bodensee Treffen rückt immer näher !
Will in endlich mal Live sehen !

Gruß Steffen :biggrin:
STEFFEN ? HZJ / GRJ 79 / BJ42 Spezial( Little Frog )

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thores
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von thores »

Steffen, es "hängt" an der Zeit. :wink:

... und so ein bisschen daran, dass ich den Anhänger ja eigentlich nicht so ganz unbedingt dringend brauche! :biggrin:
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Koyota
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von Koyota »

thores hat geschrieben:Steffen, es "hängt" an der Zeit. :wink:

... und so ein bisschen daran, dass ich den Anhänger ja eigentlich nicht so ganz unbedingt dringend brauche! :biggrin:



Also in diesem Falle ein echter Hänger! :biggrin:

(Sorry, aber der mußte raus. :biggrin: )

Bin aber auch schon sehr gespannt, wie es weiter geht und vor allem: wie er aussieht, wenn er fertig ist! :D
"I hope you can only ever imagine how horrible it is to never return to the life that you love." PK-Officer Aeryn Sun

A house without a dog is clean, quiet and tidy - but it is not a home! unknown

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netzmeister
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von netzmeister »

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thores
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von thores »

:alarm: Hier sollten auch mal Eigner von Wohnwagen und Wohnmobilen mitlesen! :alarm:

Wenn schon nicht handwerklich, so habe ich doch ein wenig Basisarbeit geleistet. :wink:

Thema: Gasanlage

Installation der Flüssiggasanlage

DIN EN 1949
Für die Installation der Flüssiggasanlage ist seit 06. Juli 2002 die DIN EN 1949 gültig. Die DIN EN 1949 regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen zu Wohnzwecken und in anderen Straßenfahrzeugen. Vorher war das DVGW Arbeitsblatt G 607 (alt) dafür zuständig
Ab dem 01.01.2006 müssen alle neu produzierten Fahrzeuge den Vorschriften angepasst, und auch vom Hersteller nach diesen zugelassen sein.


Überwachung und Betrieb der Flüssiggasanlage

DVGW Arbeitsblatt G 607 (neu)
Das Arbeitsblatt G 607 regelt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen der Flüssiggasanlage und gilt nur für privat genutzte Fahrzeuge.

Ein paar Antworten zu häufig gestellten Fragen:

Überprüfung der Gasanlage
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).

Dichtigkeits- und Druckprüfung
Die Druckprüfung mit 150 mbar bleibt, wie bisher, erhalten. Der zulässige Druckabfall beträgt max. 10 mbar bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³.

Austausch der Regelgeräte
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellung gegen Neue auszutauschen.


Quelle

Die hier getätigten Aussagen spiegeln den Inhalt diverser Webseiten wieder. Kontrovers sind jedoch die Ansichten, ob derzeit die Gasabnahme Voraussetzung für die Erteilung der Plakette im Rahmen der turnusmäßigen TÜV-Prüfungen ist.

Ich deute den Sachverhalt so, dass die Gasprüfung inzwischen Voraussetzung ist, dieses aber noch nicht entsprechend flächendeckend umgesetzt wird. Haarig wird es dann vermutlich im Schadenfall.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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ALI
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von ALI »

Hallole Thomas,

das war schon zu meinen VW-Bus-Zeiten so: Ohne Gasprüfung kein TÜV.

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j8 RR
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von j8 RR »

Hallo Thomas,
ich weiß, wir hatten bei Wolli drüber gesprochen.

Die Gasprüfung ist vorgeschrieben für Wohnmobile!
Ohne Gasprüfung gibt es für Womo´s keinen TÜV. Das ist so!

Dem Ist aber nicht so bei einem Wohnanhänger, definitiv nicht! Ich weiß es aus eigener Erfahrung!

Im Mai 2007 bin ich mit unserem alten Wohnwagen aus Holland zur Vollabnahme beim Tüv gefahren. Der sollte ja nun bei uns in D zugelassen werden.

Der TÜV Mensch hat mich gefragt, ob er auch eine Gasabnahme machen soll.

Auf meine Frage hin ob das denn unbedingt notwendig sei (ich hatte nicht mal einen passenden Anschluß für deutsche Gasflaschen drin), meinte der nur:

Nein, nötig ist das nicht.
Es ist völlig unabhängig von der TÜV Abnahme.
Wenn der Wohnwagen technisch i.O. ist, bekommt er die Plakette.

Genauso war´s auch!

Mit dem TÜV-Zettel der Vollabnahme und allen anderen Unterlagen bin ich dann zur Zulassungsstelle marschiert, habe alles vorgelegt und deutsche Papiere bekommen. Ohne Gasabnahme. Ohne Probleme. Ohne Fragen.

Offensichtlich hat der Wohnwagen auch noch eine Betriebserlaubnis, sie scheint nicht erloschen zu sein :wink:


Und im Mai 2009 gab´s auch keinerlei Probleme, bei der DEKRA. Nicht mal ansatzweise.

Dieses Jahr muß unser WW wieder mal zur HU, das mache ich Ende Mai.

Sollte sich irgendetwas gegenteiliges bzgl. Gasabnahme und HU ergeben, werde ich es hier mitteilen.

Ansonsten können WW Besitzer davon ausgehen, daß das, was ich geschrieben habe, auch so stimmt!

Es könnte ev. ohne Gasprüfung ein Problem auf irgendeinem Campingplatz geben. Wenn der Betreiber des Platzes auf einer gültigen Gasprüfung besteht, darf der WW da nicht drauf, das ist Fakt.

...und wenn der Betreiber keine grünen WW haben will oder keine Militärzelte duldet, dann ist das auch so.
Ein Campingplatz ist ein Privatgelände auf dem der Besitzer/Betreiber das Hausrecht hat.

Eine HU beim WW ist eine vorgeschriebene, amtliche Untersuchung die zum Bestehen nicht zwingend eine Gasprüfung erfordert!
Beim Wohnwagen!!!

Es könnte ev. ein versicherungstechnisches Problem werden, wenn etwas passiert.

Bis jetzt hat mich allerdings noch nie jemand auf einem Campingplatz nach einer gültigen Gasprüfung gefragt 8)


Grüße vom "gasprüfungsfreien"
Reinhold

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thores
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von thores »

j8 RR hat geschrieben:Die Gasprüfung ist vorgeschrieben für Wohnmobile!
Ohne Gasprüfung gibt es für Womo´s keinen TÜV. Das ist so!

Dem Ist aber nicht so bei einem Wohnanhänger, definitiv nicht! Ich weiß es aus eigener Erfahrung!
Es ist völlig unabhängig von der TÜV Abnahme.
Wenn der Wohnwagen technisch i.O. ist, bekommt er die Plakette.


Hallo Reinhold,
bezüglich der Gasabnahme bei Wohnwagen - mit Wohnmobilen habe ich mich nicht beschäftigt - habe ich ähnliche Erfahrungen gemacht.

Trotzdem bleiben ein paar (formale) Fragen offen, die ich nicht beantworten kann, weil mir die Gesetzlage nicht bekannt ist. Ich habe im Netz auch nirgends die offensichtlich anzuwendenden Vorschriften der DVGW G607 (neu) und (DIN) EN 1949 im Wortlaut gefunden. Immer nur Links für den käuflichen Erwerb zu knapp 100,- Euro.

Es ist für mich daher z.B. nicht nachvollziehbar, wie diese Arbeitsblätter in die StVZO oder ähnliche Gesetzblätter eingebunden und damit verbindlich sind. Es scheint jedoch Vorschriften für den Betrieb von Flüssiggasanlagen zu geben. Welche Konsequenzen das Nichtbeachten der zweijährigen Prüfpflicht hat ... keine Ahnung. Möglicherweise ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis nur Wunschdenken der Verbandsangehörigen - aber ich weiß es halt nicht.

P.S. Bezüglich der Wohnmobile gehst du vermutlich von den fest eingebauten Tanks aus, oder?
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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ALI
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von ALI »

Beim DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. heist es:
7. Prüfung von Flüssiggasanlagen

7.1 Flüssiggasanlagen, auch Anlagenteile, sind vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen4) auf Einhaltung dieser Technischen Regeln zu prüfen.

Meine Interpretation: Du musst deine Gasanlage vor der ersten Inbetriebnahme prüfen lassen.


Beim TÜV Süd heist es:
....
Hinweis: Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage.

Meine Interpretation: Für einen Wohnwagen brauchst für die HU keine Gasprüfung.

Aber sicherer wär's schon mit Prüfung. Wenn du bei der ersten Prüfung zugeschaut hast, dann kannst sie nachher selbst machen.

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ALI
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Re: Camping Anhänger

Beitrag von ALI »

thores hat geschrieben:P.S. Bezüglich der Wohnmobile gehst du vermutlich von den fest eingebauten Tanks aus, oder?

Ein fest eingebauter Tank wird bei der 2-jährigen Gasprüfung nicht geprüft, nur die Leitungen und die Verbraucher.
Der fest eingebaute Tank muss nach 10 Jahren (??? glaub ich) ausgetauscht werden.
Bei Tankflaschen weiss ich nicht.
Die grauen 5- bzw 11-Kilo Gasflaschen sind eh vorher leer und werden getauscht.

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