T-One hat geschrieben:Das Fahrzeug wurde bereits 1988 mit dem Umbau auf Kombinationskraftwagen M1 Typisiert.
Hier die Änderungen:
Hallo Anton,
bitte folgende Dinge berücksichtigen:
1) Wenn Fahrzeug ab 1988 in AT als M1 (also PKW) zugelassen ist, dann gibt es keinerlei Bedenken zur NOVA.
Fahrzeuge mit EZ in der EU/AT vor 1. Jänner 1992 sind NoVA-frei.
2) Sollte es nach neuesten Gesetzen die mir nicht bekannt sind, es eine Pflicht geben das Fahrzeug auf WOMO umzuschreiben, fällt auch hier keine NoVa an, da EZ vor 1992.
3) Wenn man auf der Pritsche alles mögliche fahren möchte, sprich Ladung (ohne es rechtfertigen zu müssen), dann ist es sinnvoller das Fahrzeug als N1 sprich LKW zu typisieren (LKW bis 2021 auch NOVA Frei), ABER
da das Fahrzeug wohl eine Abgasnorm EURO 0, oder max. 1 hat, dürfte man damit nicht mehr im Ballungsraum Wien und östliches NÖ fahren, da dürfen nurmehr LKW mit EURO3 oder höher fahren.
Falls Du beim ÖAMTC bist, können die Dir ganz genau Helfen, auch mit dem Pickerl und geben schriftliche Info zur NoVa etc.
NoVa wird bei Fahrzeugen
ab 1992 fällig, jedoch immer zum Zeitwert des Imports/umtypisierung und mit dem damaligen EZ Novasatz. Als Beispiel 5.000,-€ jetziger Fahrzeugwert Baujahr 94, je nach Verbrauch (Durchschnittsverbrauch abzgl. 3L mal 2= Novasatz) bei 10L Verbrauch = 14% von 5000,-€ = 700,-€
Eine Bonus/Malus CO2 Regelung gibt es erst bei Fahrzeugen mit Zulassung nach dem 01.Juli 2008.
Gruß
Robert