Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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GreyKnight
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von GreyKnight »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Ich hab wegen meiner neuen Frontscheibe ne neue Plakette vom Amt geholt...
Die Dame war Linkshänderin, mit Kalligraphie-Edding bewaffnet und 2 min. vor der Mittagspause...
Ich kann nun von Berufswegen quasi alle Hieroglyphen entziffern...
und ich muss sagen, mit viel Fantasie könnte dort mein Kennzeichen drin stehen... auf Ukrainisch :rofl:
Sie schlägt jedenfalls meinen Zahnarzt um Welten :biggrin:
Mal sehen, ob ich deswegen auch mal Post bekomme.
Beste Grüße, Björn
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cruisermaddin
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von cruisermaddin »

Da muss ich dich leider enttäuschen. Mir ist die Mineralogische Härteskala und somit auch die Härte von Glas wohl bekannt.
Naja, mir ist bislang nur die Mohs´sche Härteskala bekannt oder die Rockwell Skala, Wickert gibt´s auch noch.......
Zudem die Rasierklinge nicht mineralisch ist und das Glas eine amorphe (nicht metallisch und keine Mineralogische Kristallstruktur -> unterkühlte Flüssigkeit) Struktur hat......... aber lassen wir das.

Klar, daß man nicht mit der Ecke der Klinge arbeitet, sondern die Schneide flach ansetzt. Die Scheibe ist ja nicht allseitig gleich stark gewölbt........
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onkel
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von onkel »

wie wärs mit einem Workshop " wie entferne ich einen Aufkleber ohne dabei den Land Cruiser zu zerstören " auf dem nächsten BTT ?
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

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Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
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cruisermaddin
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von cruisermaddin »

Keine schlechte Idee! Erst Theorie und dann Praxis?
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quadman
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von quadman »

Dann bitte richtig - mit viel krimineller Energie... :bulb:
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Hilux 2.4 xtracab duty, 235/80R17, Snorkel, Ironman HD, Tempomat, Zusatztank, Dachkonsole, Alu UFS und eine graugrüne Wohnkabine.

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_Malte_
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von _Malte_ »

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meine bisherigen 4x4: Patrol K160-->Toyota LJ70-->Toyota KJ73-->LR Defender 90

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Peter_G
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von Peter_G »

Na gut. Dann die Vignette auf eine Frischhaltefolie kleben und dann erst an die Scheibe, kann so jederzeit entfernt werden
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HJ61-Freak
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von HJ61-Freak »

Ich hatte mir für meinen J6 eine schwarze (Witz-)Umweltplakette mit richtigen Schreibfeld fürs Kennzeichen gegönnt. Korrekt mit den Kennzeichendaten ausgefüllt hab ich das Ding dann rechts unten von innen an die Windschutzscheibe geklebt. Anläßlich einer Straßenverkehrskontrolle der hamburger Rennleitung unterstellte man mir bezüglich der Plakette eine Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Abs.1 StGB. Das war eine interessante Diskussion, an deren Ende aber eine sanktionslose Weiterfahrt stand.

Gruß

Florian
Zuletzt geändert von HJ61-Freak am Do 15. Jun 2023, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Peter_G
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von Peter_G »

Anschuldigungen der Polizei können schon mal grotesk sei………. Anzeige nach Fahrradunfall wegen ‚Angriff mit einer tödlichen Waffe oder Werkzeug‘.
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Reiti
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von Reiti »

Peter_G hat geschrieben:Anschuldigungen der Polizei können schon mal grotesk sei………. Anzeige nach Fahrradunfall wegen ‚Angriff mit einer tödlichen Waffe oder Werkzeug‘.
Unvollständige Zitate wie dieses können noch grotesker sein. Einfach den Inhalt des § 224 StGB und Umgebung lesen und den mit dem dir bekannten Sachverhalt in Verbindung bringen. Schon wird da etwas Vernünftiges draus.

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Peter_G
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von Peter_G »

Erschliesst sich mir nicht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Da geht es um gefährliche Körperverletzung (Absicht !), de facto war es
wie gesagt ein Unfall. Das wurde anschliessend von Staatsanwaltschaft und
Gericht so gewertet und das Verfahren wurde eingestellt.
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Reiti
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Re: Wer weiß es? Beamtendeutsch.

Beitrag von Reiti »

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ist strafrechtlich eine Körperverletzung, in der Regel fahrlässig begangen.
Zu Anfang einer Unfallermittlung gibt es mitunter voneinander abweichende Darstellungen oder Indizien, die hoffentlich im laufenden Verfahren aufgeklärt werden.
Tatvorwurf und Ergebnis können schon voneinander abweichen.

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