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nicht immer durcheinanderbringen !es gibt verbotene messer, z.b. fallmesser, die man nicht besitzen darf.
dann gibt es messer, die man besitzen, aber nicht führen darf (sprich in unmittelbarem zugriff mit sich führen darf), mit ausnahme: „sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
und das ist bei deinem herbertz-messer ja der fall, wenn du es im küchenbereich verwendest.
http://www.messerforum.net/initiative/p ... messer.php