Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

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Odessa
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Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Odessa »

Ich bräuchte etwas Nachhilfe wie in der Schweiz die Abnahme/Eintragung von Anbauteilen abläuft.
Die regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge ist wohl die MFK (bei uns entspricht das wohl der Hauptuntersuchung). Durchgeführt wird es wohl bei der TCS. Demnach müsste die TCS unserem TÜV entsprechen, oder?

Macht dann auch die TCS Änderungsabnahmen (Stoßstange, Fahrwerk, Winde, ...)?

Gibt es analog zum deutschen TÜV eine Datenbank, in welcher die jeweiligen Gutachten abgelegt und (gegen Bezahlung) abgerufen werden können?

Wer unserer eidgenössischen Nachbarn kann mich bitte erleuchten und hat vielleicht sogar einen guten Draht zur Prüforganisation?

Schonmal vielen Dank!
Gruß Florian

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2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.

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Johannes M
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Johannes M »

Das "Gegenstück" zum deutschen TÜV ist hier das Strasssenverkehrsamt. Die sind kantonal organisiert und die Anforderungen nicht in allen Kantonen gleich, gefühlt zumindest. Dort werden normalerweise MFK (TÜV) oder Eintragungen vorgenommen. Man muss sich vorher anmelden und bekommt einen Termin, zu dem man pünktlich erscheinen sollte.

Der Automobilclub TCS ist das Gegenstück zum deutschen ADAC macht aber auch MFK-Prüfungen. Ob die auch Eintragungen vornehmen weiss ich leider nicht.

Bei Einzelabnahmen habe ich in der Vergangenheit immer die Werkstatt meines Vertrauens damit beauftragt. Kostet zwar, funktioniert dann aber auch meist zuverlässig. Je nachdem in welcher Gegend du zur MFK musst, gibt es da sicher jemanden der da übernehmen könnte.

Aber sicher kommen noch einige, bessere Insider-Infos :-)

Beste Grüsse aus Zürich
Johannes
FJ62 / 1989 / 3F-E / Automatik

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Johannes M
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Johannes M »

Hier mal der Link z.B. zum Strassenverkehrsamt Zürich

https://www.zh.ch/de/mobilitaet/fahrzeu ... ungen.html
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Lender
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Lender »

Das Strassenverkehrsamt (STVA) untersteht dem Kanton und hat die Hoheit über sämtliche Fahrzeuge welche im Kanton zugelassen sind. Die periodische Prüfung kann man beim STVA oder bei einer ermächtigten, privaten Organisation (TCS) machen. Ob diese auch Spezialfälle dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Begriff MFK steht für Motorfahrzeugkontrolle und wird gerne für die periodische als auch die ausserordentliche Kontrolle verwendet.

Eine "Öffentliche" Datenbank mit Gutachten gibt es nicht wirklich, nur die Typengenehmigung kann gegen Bezahlung an diversen Stellen (bspw. freie Garage) eingesehen werden. Für Gutachten wie Schnorchel etc. benötigt es oft ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle. Diese sind dann oft beim Verkäufer gegen Unsummen erwerbbar.

Für Änderungen am besten in die Asa-Richtlinie 2a rein schauen, da steht vieles drin mit den Verweisen auf die VTS (Gesetz).
Gruess Leon

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Dimi69
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Dimi69 »

Hallo
Alle Anbauteile die mit DTC oder FAKT
Gutachten ausgeliefert werden, können problemlos bei jeder MFK eingetragen werden. Wenn etwas eine ABE hat sollte es theoretisch auch gehen, ist aber teils schon problematisch...
Ansonsten mit Tüv, Lieferbestätigungen ec. wird es sehr schwierig bis unmöglich. Was auch noch geht vom Fz. Hersteller ein schreiben Toyota Safenwil Bauteil oder Umbau bestätigen lassen das die Karre dies abkann und besprechen mit der MFK. dann ist auch einiges eintragbar.
Gruss
Einer ist keiner......

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Borsty
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Borsty »

Morgen
TCS prüft keine Abänderungen. Das obliegt nur den MFKs des Kantons. Wie erwähnt müssen in der heutigen Zeit Papiere von DTC oder FAKT für die Umbau-Anbauteile vorliegen. FAKT schreibt gegen Geld TÜV, ABE oder Dekra Berichte um auf das gewünschte Papier von Ihnen. Wie auch erwähnt sollte man sich via dem VTS ASA Richtlinie Nr 2 informieren.
Sofern Papiere für die Teile vorhanden sind, klappt das eigentlich bei jedem MFK. Meine Erfahrung ist das Fribourg(Freiburg) am einfachsten ist. Zusätzliche Eintragungen kann man leider nicht machen sofern das Fahrzeug nicht in dem Kanton zugelassen ist.Periodische Prüfung ist egal aus welchem Kanton mit Anmeldung jederzeit möglich.
Ob der TCS schon umgebaute mit eingetragenen Teilen am Fahrzeug dieses dann prüft weiss ich leider nicht. Nachfragen hilft. Früher ging das nicht und eben schon gar nicht was eintragen lassen.
Wenn man einen Werkstatt hat die mit solchen Dingen vertraut sind und den MFK ihres Standortes kennen ist es meist auch einfacher.
Wie geschrieben ohne Papiere für die Teile läuft gar nichts.
Anders siehst es bei Umzugsgut oder Import aus. Da werden die Sachen die schon eingetragen sind meist übernommen sofern sie einigermassen unseren Gesetzen entsprechen. Aber das ist ein anderes Thema.
Neu weiss ich das Höherlegungen bei diversen Fahrzeugen ein Anbringen eines Unterfahrschutzes erfordert. :roll: :roll: Nicht bei jedem MFK wiederum. Kann sogar nachträglich auch wenn das Zeuchs schon viele Jahre darunter ist verlangt werden.
Ich habe mit Tieferlegungen, Höherlegungen, grösseren Reifen usw. schon zig Sachen erlebt und nie erlebt das es Ruckzuck ohne irgendwelche Abklärungen oder nachgucken durch ging.
Nachgucken was und welche Eintragungen in Datenbanken gibt es leider nicht. Manchmal hilft eine Kopie eines anderen Fahrzeuges mit derelben Eintragung, aber nicht immer.
Gruss Uwe

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Lender
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Lender »

Die ASA-Merkblätter 11 bis 21 können ebenfalls hilfreich sein. Da sind Dinge wie Schnorchel, Felgen, Winde und der hintere Unterfahrschutz genau spezifiziert.
Gruess Leon

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Odessa
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von Odessa »

Danke für die Antworten. Dann schau ich mal, wie ich weiterkomme.
Gruß Florian

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niap
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Re: Schweizer MFK - Fragen aus Deutschland

Beitrag von niap »

Odessa hat geschrieben:Danke für die Antworten. Dann schau ich mal, wie ich weiterkomme.


Ich denke die konkreten Erfahrungen hängen stark vom Kanton ab. Meine Erfahrung ist dass die Mitarbeiter beim StVA sehr hilfsbereit sind, anstatt mit dem anmontierten Teil direkt hinzufahren besser vorher anrufen und herausfinden wer dort für die Eintragungen zuständig ist. Dann dieser Person ein E-Mail schreiben und schildern was du genau ändern möchtest und was du an Unterlagen zu dem Teil hast. Die werden dir dann schon sagen ob dein Projekt eintragungsfähig ist und was du noch liefern musst.

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