"Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
Antworten
Benutzeravatar
netzmeister
Administrator
Beiträge: 26136
Registriert: Di 12. Jan 1999, 02:00
Wohnort: 76356 Weingarten
Kontaktdaten:

"Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von netzmeister »

In den letzten Tagen ging mehr als nur ein wildes Raunen durch die Auto-Szene: Bei der EU liegt ein Vorschlag, der auf den ersten und auch auf den zweiten Blick ein herber, teils vielleicht gar katastrophaler Schlag gegen Autoschrauber- und Sammler werden könnte.

Da es dazu eine Menge Durcheinander und auch sehr viel unnötige Übertreibungen und Fantasien gibt, fasse ich hier noch einmal kurz den Stand der Dinge zusammen. Ich werde hier nach und nach ergänzen, wenn sich neues ergibt - und ich bitte darum, nicht in politische Scharmützel abzugleiten, sonst werde ich den Thread auch sperren. Bitte habt dafür Verständnis.

-------------------------------------------

Der Titel des Papiers:

"Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG"

Grundsätzlich geht es hier also um den Vorschlag zur Neuregelung der Wiederverwertung. Im Zuge dessen sollen auch die Begriffe für Alt- und Gebrauchtfahrzeuge neu definiert werden. Grundsätzlich geht es darum, die Berge von alten Karren zu reduzieren, die irgendwo unbeachtet vor sich hingammeln, unkontrolliert auseinandergerissen oder ins Ausland "entsorgt" werden. Die EU möchte sicherstellen, dass Schrott auch ordentlich der Verwertung zugeführt wird. Das ist grundsätzlich nicht der schlechteste Gedanke, der Weg ist jedoch wie immer bürokratisch über alle Maßen, unzureichend formuliert und völlig übers Ziel hinausgeschossen. Stein des Anstoßes sind u.a. die Einrichtung eines "Registers", in dem alle Gebrauchtfahrzeuge erfasst werden sowie die Neuregelung der Begrifflichkeiten "Alt- und Gebrauchtfahrzeuge". Folgt man der jetzigen Entwurfsfassung, kann das u.a. bedeuten, dass alte Fahrzeuge mit Motorschaden (der als nicht reparabel eingestuft wird) in die Presse wandern, Kulturgut und Sammlerwert hin oder her.

Da muss also noch ORDENTLICH nachgebessert werden.

-------------------------------------------

Die Originaldokumente durchzuackern und sich auf den Gesetzgebungs-Sprech einzulassen ist mühsam und kompliziert, ich weiß. Aber es ist auch der einzige Weg, tatsächlich zu erfahren, was da passiert. Die im Netz umhergeisternden halbgaren Meldungen jedenfalls sind wenig erhellend. Ich halte es für wichtig, diesem kruden Papier nicht noch Halbwahrheiten und Erfindungen hinzuzufügen, das bringt uns nämlich keinen Meter weiter.

Hier kann man sich also ein eigenes Bild machen:

Deutsche Version der Vorlage:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2023PC0451

Englische Version:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 2023PC0451

Die Richtlinie 2014/45/EU (Technische Überwachung):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 45&from=IT

https://ec.europa.eu/commission/pressco ... ip_23_3819

https://ec.europa.eu/commission/pressco ... da_23_3820

https://environment.ec.europa.eu/topics ... ehicles_en

https://environment.ec.europa.eu/topics ... ulation_en

-------------------------------------------

Fokus Online hat eine Zusammenfassung erstellt:
https://amp.focus.de/auto/gebrauchtwage ... 18091.html

Die Auto BILD hat es hier zusammengefasst:
https://www.autobild.de/artikel/eu-alt- ... 73023.html

Beide Medien sehen es als nicht ganz so kritisch an und geben "Entwarnung" und beziehen die Regelungen vor allem auf den Export: Es soll verhindert werden, dass Schrott außer Landes geschafft wird.

Ich sehe nicht, dass sich das nur auf den Export bezieht. In Abschnitt 3 "Sammlung von Altfahrzeugen" steht unter Artikel 24 Satz 1 "Alle Altfahrzeuge werden zur Verwertung an zugelassene Verwertungsanlagen übergeben.". In Artikel 26 wird der Fahrzeugeigner dazu verpflichtet, "das Altfahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Verwertungsanlage oder – in den in Artikel 23 Absatz 4 genannten Fällen – an eine Sammelstelle übergeben, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug eines der in Anhang I Teil A Nummern 1 und 2 festgelegten Kriterien für die Irreparabilität erfüllt;" Das betrifft nicht den Export.



Schauen wir uns ein paar Teile an, zum Beispiel die Definition "Oldtimer":

Kapitel 1 Artikel 2 Absatz 2 Satz d sagt:

"Diese Verordnung gilt nicht [...] für Fahrzeuge von historischem Interesse im Sinne von Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2014/45/EU."

Kapitel 1 Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2014/45/EU sagt:

"Ausschließlich für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck [...] „Fahrzeug von historischem Interesse“ ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
— es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,
— sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,
— es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert;"


Fahrzeuge im Originalzustand mit TÜV und bestenfalls Zulassung sind also "fein raus". Das mag für jene Klientel eine gute Nachricht sein, die auf der Klassik-Messe in Halle 1 mit Champagner-Glas neben ihrem Schmuckstück steht. Für viele andere Schrauber und Sammler ist es das jedoch nicht.



Ein zentraler Teil ist die Definition von Gebraucht- und Altfahrzeugen. Dahingehend ist der Text ist arg schwammig und teilweise fachfremd formuliert ("Risse in der Grundierung" gelten als "technisch nicht reparierbar", genauso wenn "die Türen nicht an ihm befestigt sind"). Ich nehme mal den ganzen Teil raus:

Anhang I Teil A
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER REPARIERBARKEIT VON FAHRZEUGEN

1.Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:

a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;

b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;

c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;

d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;

e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:

i)Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;

ii)Sitzverankerungen und -gelenke;

iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;

iv)Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;

f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;

g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.

2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.

3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn

a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;

b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;

c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;

d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;

e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder

f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.
Und weiter in Teil B:
VORLÄUFIGER KRITERIENKATALOG FÜR ALTFAHRZEUGE

Die folgenden Kriterien können auch als zusätzliche Faktoren herangezogen werden, um festzustellen, ob es sich bei einem gebrauchten Fahrzeug um ein Altfahrzeug handelt:

a)Es fehlen Mittel zur Identifizierung des Fahrzeugs, insbesondere die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

b)der Fahrzeugeigner ist unbekannt;

c)es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;

d)das Fahrzeug ist nicht angemessen vor Beschädigungen während der Lagerung, des Transports sowie des Be- und Entladens geschützt; oder

e)es wurde zur Behandlung an eine zugelassene Sammelstelle oder eine zugelassene Verwertungsanlage übergeben.
-------------------------------------------

Ich halte das Papier für hochgradig problematisch und habe Zweifel, dass es nachhaltig entschärft wird. Sollte sich an den Definitionen nicht Grundlegendes ändern, öffnet es Tür und Tor, der Old- und Youngtimer-Szene den Hahn abzudrehen. Überall in der Szene gibt es irgendwelchen "Barn Finds", vor sich hinrottende Teileträger, jahre- oder jahrzehntelang halb fertiggestellte "irgendwann mach' ich den fertig"-Restaurationen oder Fahrzeugen im unrestaurierten und noch nicht TÜV-baren Zustand. Alle davon fallen nicht unter diese sorgfältig im Elfenbeinturm geschmiedeten Formulierungen. Und darüber hinaus gibt es ja auch noch jede Menge Museumsfahrzeuge, optisch mehr oder minder gepflegt, meist nicht fahrbar, weit entfernt von TÜV und Zulassung. Natürlich wird niemand im Mercedes-Museum auftauchen und die Verschrottung der ausgestellten Fahrzeuge verlangen...aber abgesehen von öffentlich zugänglichen Museen mit entsprechender Lobby gibt es ja unzählige Privatsammlungen. Auch solche, die weit entfernt von Glanz und Gloria einfach nur in Scheunen, Hallen Garagen stehen. Die wenigsten Fahrzeuge davon sind zugelassen. Warum auch? Und wer bitte wird sich anmaßen, zu entscheiden, welche Sammlung "historisch wertvoll" ist und welche nicht?

Unabhängig von der Intention muss da deutlich nachgearbeitet werden.

Ich halte Euch auf dem Laufenden. Wer etwas wirklich sinnvolles beitragen kann, möge mir bitte eine Mail schicken.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir! ;-)
facebook.com/buschtaxi.net | instagram.com/buschtaxi_net | youtube.com/@buschtaxi_net

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
onkel
Beiträge: 4297
Registriert: Di 6. Jan 2004, 21:44

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von onkel »

Wer muss diesem Vorschlag zustimmen ? Ist da ein einstimmiger Beschluss notwendig oder ein Mehrheitsbeschluss ?
Das ist hart für stark gebrauchte Fahrzeuge zwischen 15 und 30 Jahre .
Da fallen hier z.B. viele HZJ rein :shock:
Was tun ? Fahrzeuge pflegen und erhalten bzw. Fahrzeuge restaurieren und sobald es möglich ist das Fahrzeug als Oldtimer zulassen .
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
holefire
Beiträge: 2438
Registriert: Mo 28. Jan 2013, 14:52
Wohnort: Lichtstadt im Holzland

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von holefire »

Genau das meinte ich heute früh.. :wink:
Aberglaube bringt Unglück

GRJ76

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
onkel
Beiträge: 4297
Registriert: Di 6. Jan 2004, 21:44

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von onkel »

Als ich die Nachricht im Netz gelesen habe ist mir erst wieder bewusst geworden wie alt mein HZJ schon ist, das hat die Entscheidung auch beflügelt
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
HJ61-Freak
Beiträge: 5201
Registriert: Di 6. Nov 2007, 21:58
Wohnort: Weiterstadt

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von HJ61-Freak »

netzmeister hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 19:59 Kapitel 1 Artikel 3 Nummer 7 der Richtlinie 2014/45/EU sagt:

"Ausschließlich für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck [...] „Fahrzeug von historischem Interesse“ [...]
Genau bis hierhin muss man jetzt erstmal nur lesen, weil sich der Verweis der Legaldefinition aus dem Entwurf der aktuell angedachten Richtlinie schon verheddert. Was noch interessanter ist: Ich habe den Begriff "Fahrzeug von historischem Interesse" in der Richtlinie 2014/45/EU auf das erste Durchlesen gar nicht finden können! Die Aktivierung einer digitalen PDF-weiten Suche im Richtlinientext mag aber gegebenenfalls ein anderes Ergebnis zeitigen.

Grundsätzlich kann man aber erstmal feststellen, dass die Definition für den Begriff "Fahrzeug von historischem Interesse" im Zusammenhang mit der Frage einer regelmäßigen technischen Überprüfung (Thema der Richtlinie 2014/45/EU) nicht zwingend inhaltlich deckungsgleich mit der notwendigen Definition desselben Begriffes im Zusammenhang mit der noch zu regelnden Frage der Abgrenzung von Alt- und Gebrauchtfahrzeugen sein muss bzw. gegebenenfalls auch nicht sein kann.

Gruß

Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
GRJ78
Beiträge: 5212
Registriert: Di 8. Jan 2019, 11:42
Wohnort: Erde

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von GRJ78 »

Das heißt im Umkehrschluss das selbst ein H-Kennzeichen im Zweifel nicht schützt.

Wie kann man sich als Bürger wehren?
:bb: :bb: :bb: :bb:

Link:
BBcode:
HTML: " title="Click to copy post’s link in HTML format" onclick="this.focus();this.select();document.execCommand('copy');" />
Hide post links
Show post links
onkel
Beiträge: 4297
Registriert: Di 6. Jan 2004, 21:44

Re:

Beitrag von onkel »

GRJ78 hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 22:02 Das heißt im Umkehrschluss das selbst ein H-Kennzeichen im Zweifel nicht schützt.

Wie kann man sich als Bürger wehren?
Das glaube ich nicht .
Die Hürden werden aber eventuell höher , es fahren ja leider auch einige dubiose H Fahrzeuge rum .
Wehren kann man sich als Bürger mit Petitionen, Demos und Wahlen .
Gruß Onkel,
In einer Welt wo der Klügere nachgibt regiert der Dumme

HZJ 78 Steelfront
Auf 2 Rädern bevorzuge ich auch Stahl statt Plastik :
http://www.bmw-r35.de

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Mountaineer
Beiträge: 283
Registriert: So 11. Apr 2021, 11:21
Wohnort: Südlich von München

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Mountaineer »

Ich bin auch erstmal erschrocken als ich das gelesen habe und bin dann drauf gekommen, dass es wohl um folgendes gehen soll: Die EU möchte in Zukunft verhindern, dass Entsorgungs- und Recyclingvorschriften umgangen werden, indem Schrottautos ins Ausland verkauft werden.
Die Entsorgungspflicht soll beim Verkauf greifen.
Das Eigentum soll nicht angetastet werden.

Quelle: https://efahrer.chip.de/news/entwarnung ... layout=amp

VG

Konrad

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
RobertL
Beiträge: 17569
Registriert: Do 24. Okt 2002, 14:58
Wohnort: Wien

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von RobertL »

Mountaineer hat geschrieben: Mi 31. Jan 2024, 22:40 Ich bin auch erstmal erschrocken als ich das gelesen habe und bin dann drauf gekommen, dass es wohl um folgendes gehen soll: Die EU möchte in Zukunft verhindern, dass Entsorgungs- und Recyclingvorschriften umgangen werden, indem Schrottautos ins Ausland verkauft werden.
Die Entsorgungspflicht soll beim Verkauf greifen.
Das Eigentum soll nicht angetastet werden.

Quelle: https://efahrer.chip.de/news/entwarnung ... layout=amp

VG

Konrad
Der wahrscheinlich wichtigste Absatz:
Auch für Fahrzeuge, die nicht oder noch nicht als Oldtimer klassifiziert werden, gelten die in dem EU-Vorschlag angegebenen "Kriterien für die Bewertung der Reparierbarkeit von Fahrzeugen". Diese besagen auch, dass ein Fahrzeug dann als "technisch nicht reparierbar" gelten soll, wenn seine Reparatur "den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells" erfordert, was laut des Dokuments "zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt". Auch das würde jedoch nur bedeuten, dass solche Fahrzeuge als nicht reparierbar klassifiziert werden und deshalb beim Verkauf oder Export als Müll klassifiziert werden müssen und eben nicht als Gebrauchtfahrzeuge. Das soll das Umgehen der Gesetze zur umweltverträglichen Entsorgung von Altfahrzeugen erschweren. Von einer Enteignung oder Zwangsverschrottung kann also keine Rede sein, zumal die UN-Charta ebenso ein Recht am Eigentum einräumt wie das deutsche Recht und der Europarat.
Dazu passt

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
walter1961
Beiträge: 236
Registriert: Mo 8. Apr 2002, 21:01
Wohnort: Graz

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von walter1961 »

Im Gegensatz zu dem reisserisch präsentiertem YT Post finde ich das Modell Export (brauchbarer) Autos grundsätzlich nicht schlecht; war des öfteren in Westafrika und im Vergleich zum dortigen Bestand sind viele unserer sogenannten Schrottautos noch in gutem und vor allem reparierbaren Zustand. Gibt den Leuten Arbeit und damit Sicherung des Lebensstandards. Und nachhaltig ist es auch, Fahrzeuge zu reparieren und somit keine Ressourcen mit Produktion neuer Fahrzeuge zu vergeuden. Mit den hier mit Euro 5 und 6 kastrierten Karren können die meisten Afrikaner sowieso nix anfangen, zu unterentwickelt ist die Werkstattinfrastruktur. Was allerdings stark verbesserungswürdig ist, ist der Umgang mit echtem Abfall, das beschränkt sich aber nicht nur auf Alt-bzw Schrottautos sondern auf alle Bereiche, wo Müll anfällt. Hier wäre gefordert, seitens unserer guten sogenannten 1.Welt, Hilfe zur Selbsthilfe zu stellen; und das fängt schon in östlichen und südlichen EU bzw EU Beitrittskandidatenländern an.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
oribi
Beiträge: 487
Registriert: Mi 17. Mai 2017, 21:03
Kontaktdaten:

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von oribi »

Werden damit nicht die "Afrikaner" und ähnlich arme Nationen dazu gezwungen, sich um neuartige Autos zu kümmern. Künftige Exporte alter Fahrzeuge aus Europa wären dann irgendwann nur noch E-Autos, wenn man gleichzeitig die Abschaffung von Neuzulassungen für Verbrenner fordert. Doch dafür ist die ganze Infrastruktur dort und weltweit gar nicht ausgelegt und wird es auch nicht bis Ende der dreißiger Jahre. Beispiel Guinea: dort ist Mitte Dezember das zentrale Tanklager explodiert. Seitdem gibt es landesweit kein Benzin mehr ... bis heute nicht. Das größere Problem - 67% der Stromversorgung des gesamten Landes erfolgt aus diesem Tanklager. Während man Sprit horten kann, sieht es mit Strom schwierig aus.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
netzmeister
Administrator
Beiträge: 26136
Registriert: Di 12. Jan 1999, 02:00
Wohnort: 76356 Weingarten
Kontaktdaten:

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von netzmeister »

Ich habe oben nochmal ergänzt.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 6.-8. September 2024
LEGENDE LAND CRUISER - Das Buch...erhältlich bei mir! ;-)
facebook.com/buschtaxi.net | instagram.com/buschtaxi_net | youtube.com/@buschtaxi_net

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
cruisermaddin
Beiträge: 4520
Registriert: So 15. Feb 2004, 14:38
Wohnort: Oberpfalz

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von cruisermaddin »

Hm,
Nachhaltigkeit in aller Munde wäre das eine Vorgehensweise, die genau gegenläufig ist.
Scheinbar geht es ´uns in Europa´ nocht zu gut und ziehen einen Neukauf einer Reparatur vor.
Wie Robert´s Film schön zeigt, wird es in anderen - weniger wohlhabenden - Regionen anders gehandhabt, wenn auch aus der Not heraus. Es fing mit der Abnwrackprämie an. Habe ich damals schon nicht verstanden.
Meiner Meinung nach kann es ja nur die Industrie sein, die an solchen Regelungen überhaupt ein Interesse hat. Die Politik sollte sowas eigentlich erkennen und im Sinne der selbst gesetzten ´Ziele´verhindern, aber das Gegenteil passiert.
Aber klar: Welche Werkstatt hat heute - etwas überspitzt ausgedrückt - noch Bock ein z.B. Getriebe aus- und einzubauen, sprich größerer Reparaturn durchzuführen? In Afrika machen die sowas am Straßenrand - und haben noch Spaß daran.

Die Nutzungszyklen der ´neuen´ Fahrzeuge werden doch immer kürzer, anstatt länger, soll doch die Produktionseffektivität nicht leiden und der Umsatz, bzw. der Gewinn muss ja unbedingt jedes Jahr gesteigert werden....... Das ist ein Mechanismus, aus welchem man nicht ´rauskommt, tritt man nicht einen Schritt zurück und betrachtet aus anderem Winkel, mit Focus auf Nachhaltigkeit.
Warum werden die Schrottplätze nicht kleiner? Entsorgung kostet ja mittlerweile Geld, verhältnißmäßig viel Geld, obwohl man die bereits zigmal ´bezahlten´ recyclebaren Rohstoffe wieder einem Produktionprozess zuführt. Das sollte doch belohnt werden.
Bei uns in der Gegend gehen die ganzen Unfaller über die Restwertbörse meist nach Osten. 15km weiter, hinter der Grenze nach CZ werden die Karren wieder repariert, bei uns nicht! Was ist los?
Wir sitzen auf zu hohem Ross.

Jetzt, nach der Ergänzung von Alex:

c)es wurde für mehr als zwei Jahre seit dem Zeitpunkt, zu dem diese zuletzt erforderlich war, keiner nationalen technischen Überwachung unterzogen;

Diesen Punkt erfüllt mein HJ61...........somit müsster er weg? Das kann ja wohl nicht sein! Das würde ich als Enteignung empfinden.
Zuletzt geändert von cruisermaddin am Do 1. Feb 2024, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
1984er BJ45
1987er HJ61
1995er S124 E220 T
1998er HDJ100

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Thaiguy
Beiträge: 1120
Registriert: So 23. Okt 2016, 16:57

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von Thaiguy »

Tja, man kann eigentlich nur raten: nix wie weg. Also mit euch, nicht mit den Autos. Man nennt es auch Abstimmung mit den Füßen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
GRJ78
Beiträge: 5212
Registriert: Di 8. Jan 2019, 11:42
Wohnort: Erde

Re: "Entsorgung von Altfahrzeugen": Neue EU-Verordnung?

Beitrag von GRJ78 »

Naja, seine Heimat aufzugeben wegen der Pappnasenideen entspricht jetzt auch nicht jedem Naturell?

Man muss wie Onkel schon schrieb eben einfach aktiv werden innerhalb des gesellschaftlich möglichen Rahmens. Die Bauern tun dies ja auch.

Insoweit einfach wehrhaft bleiben gegen dieses Krawattenstrichertums an den Schreibtischen.

Es wird wohl ein sehr spannendes 2024!
:bb: :bb: :bb: :bb:

Link:
BBcode:
HTML: " title="Click to copy post’s link in HTML format" onclick="this.focus();this.select();document.execCommand('copy');" />
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Café Oriental“