zulässiges Gesammtgewicht

1990 - 1998
Benutzeravatar
rartho
Beiträge: 68
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 08:58
Wohnort: Gasterland ( CH)

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von rartho »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Bei meinem 82er Diesel steht 2200 kg im Azsweis drin....

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
RobertL
Beiträge: 17547
Registriert: Do 24. Okt 2002, 14:58
Wohnort: Wien

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von RobertL »

rartho hat geschrieben:Bei meinem 82er Diesel steht 2200 kg im Azsweis drin....

Is aber ein 12V und kein 24V. :bulb: Kleinere Bremsanlage, 15 Zoll Felgen,...

Ich denke du meinst 92er und nicht 82er.... 8)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
rartho
Beiträge: 68
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 08:58
Wohnort: Gasterland ( CH)

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von rartho »

RobertL hat geschrieben:
rartho hat geschrieben:Bei meinem 82er Diesel steht 2200 kg im Azsweis drin....

Is aber ein 12V und kein 24V. :bulb: Kleinere Bremsanlage, 15 Zoll Felgen,...

Ich denke du meinst 92er und nicht 82er.... 8)



nee, hab ein hdj82 mit Zulassung Dezember 97. Habe mich auch scho gefragt wie die Eingetragenen 2200 kg zustande kamen.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Hiluxers
Beiträge: 522
Registriert: So 21. Dez 2003, 13:23
Wohnort: Oelde / NRW

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Hiluxers »

Hallo Dirk,

schon möglich, das gepanzerte Fahrzeuge ein zulässiges Gewicht von 5t haben. Ist Deiner gepanzert? :hmmm:
Vermutlich werden die Hersteller solcher Umbauten Prüfungen und Gutachten in Auftrag gegeben haben, um dieses Gewicht eingetragen zu bekommen. Soll wohl auch nen Menge € gekostet haben.

Zu den Gutachten gehören mit Sicherheit eine Menge von Umbauten, welche genau kann ich nicht beurteilen.

Ich bleibe dabei, ansonsten viel Erfolg.

Ich habe selbst versucht meinen J8 auf 3200kg aufzulasten. Mit wenig Erfolg. Wollte keiner ran.

Gruß
Jörn

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
j8 RR
Beiträge: 4700
Registriert: Fr 4. Feb 2005, 20:19
Wohnort: Hannover

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von j8 RR »

Landkind70 hat geschrieben: Das Dumme an der Karre ist ja das das tatsächliche Leergewicht nix mit der Angabe im Schein zu tun hat.

Kann ich zu 100% bestätigen :wink:
Bei meinem 80er sagt der Schein 2220 kg, dazu kommt die Delta Ramme und die Tritte, dazu noch die AHK.
Laut Ziffer 14 im alten KFZ- Schein können/dürfen es auch 2360 kg sein. Theoretisch!

Die Ramme schätze ich auf ca. 20 Kg, die Schweller auf insgesamt ca. 25 Kg , die AHK auf ca. 40 Kg.
Insgesamt also 85 Kg Anbauteile, ich habe sie alle selbst montiert, allerdings nicht gewogen sondern nur per "Armgefühl" geschätzt.

Ohne Rücksitze ( die sind ausgebaut, also dadurch schon mal 42 kg weniger) und ohne Zuladung, außer mir, als Fahrer, wiegt die Kiste incl. der erwähnten Anbauteile auf einer geeichten deutschen Waage 2590 kg.

Ziehe ich den dicken Fahrer ab bleiben also noch 2500 kg als tatsächlich rumfahrendes Leergewicht.
Wären die hinteren Sitze drin, würde mein 80er also mit ungefähr 2540 kg leer dastehen.
Der Tank war fast voll.

Mit Leergewichten wird seitens der Hersteller immer gerne "gemogelt" :biggrin:

Reinhold

BTW:
Ich warte aktuell auf eine mobile Waage für Wohnwagen und Reisemobile, so ein mobiles Ding zum Drüberfahren. Wird in Wohnwagen-/Wohnmobilforen gerne übelst zerredet und zerrissen... :biggrin:
Wenn ein Reisemobil/Wohnmobil da drauf darf, dann darf das auch mein 80er :rofl:
Das Ding kann angeblich bis zu 1000 Kg messen :)

Pro Rad!!
Warten wir´s ab. Bei Interesse könnte ich berichten...........

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Markicruiser
Beiträge: 379
Registriert: Do 13. Okt 2016, 00:40

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Markicruiser »

Ist ja interessant habe mal bei mir nachgeschaut und da steht 2960 drin ohne wilde Umbauten.... Spannend dass es da so einen Unterschied gibt :-D

Gesendet von meinem MHA-L29 mit Tapatalk

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Gerhard2
Beiträge: 1219
Registriert: Sa 3. Mai 2003, 10:49
Wohnort: München

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Gerhard2 »

Hi,

das Addieren der Achslasten ist eine graue Grauzone. Da war man früher wohl etwas großzügiger... Aber: Wenn ich mich nicht irre hat doch Toms bei seinen Umbauten auf Kabine das zGG auch ein wenig erhöht. Und fragen kostet ja nix.

Gruß
Gerhard
FZJ80 Bj.95 (1FZ-FE), HDJ80 Bj.96 (1HD-FT), FJ 40 Bj.79 (2F), GRJ 78 Bj.2022 (1GR-FE)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Feldi
Beiträge: 10691
Registriert: Mi 5. Nov 2008, 12:57
Wohnort: Am Chiemsee

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Feldi »

RobertL hat geschrieben:Bremsanlage ist das Stichwort.

Hmm....also beim 105er, welcher bekanntlich den 80er-Unterbau hat, sind Serie 3.5t eingetragen....mit Trommelbremse hinten.
Sehr eigenartig. :ka:
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
RobertL
Beiträge: 17547
Registriert: Do 24. Okt 2002, 14:58
Wohnort: Wien

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von RobertL »

Naja, sag das mal dem zuständigen für Homologation bei Toyota. Mit dem hatte ich ein ausführliches Telefonat zum Thema Auflastung vor etwa 3 Jahren. Nach diesem Telefonat habe ich den Plan aufgegeben, da mir der Aufwand zu hoch erschien.

Der HZJ105 wahrscheinlich nicht die selbe Höchstgeschwindigkeit wie der HDJ80 vermute ich einmal.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Feldi
Beiträge: 10691
Registriert: Mi 5. Nov 2008, 12:57
Wohnort: Am Chiemsee

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Feldi »

RobertL hat geschrieben:Der HZJ105 wahrscheinlich nicht die selbe Höchstgeschwindigkeit wie der HDJ80 vermute ich einmal.

Da vermutest Du - leider - völlig richtig. :)
Feldi (ganz im Süden)

"I woid beim IQ dreistellig sei, ned beim G'wicht" (Klaus Eckel)

"Die Wirklichkeit ist ein fortlaufender Prozess, der nicht mehr zu stoppen ist." (Harald Lesch)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
JoachimHatscher
Beiträge: 220
Registriert: So 25. Nov 2007, 21:09
Wohnort: Baden-Baden

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von JoachimHatscher »

Bei meinem 105er, mit permanent Allrad und Scheibenbremsen/ABS stehen 3160kg im Schein?!?!?

Das Leergewicht im Schein steht mit 2260kg, auf der Waage mit leerem Tank, inkl. Winde und 285er Reifen 2595kg. Zieht man die Winde und Reifen ab, ist er immer noch rund 250kg schwerer als in den Papieren.....
Das Leben ist zu kurz, um schlechten Wein zu trinken.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
2xtreme
Beiträge: 143
Registriert: So 15. Mai 2016, 20:53
Wohnort: Bramsche

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von 2xtreme »

Hallo,

die Höchstgeschwindigkeit wurde bei meinen 80er, auf Grund des Wohnmobilaufbaus, nach einer Testfahrt von 171Km/h auf 152Km/h herabgesetzt.
Jetzt kann ich Reifen mit Speedindex Q, auch legal fahren. Eine Auflastung wollte, der Prüfer, mir trotzdem nicht eintragen.

Gruß Dirk
HDJ 80 mit Alkoven Kabine, HDJ 80 Daily Driver, Daihatsu F20 als Spielzeug / Spassgerät

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
RobertL
Beiträge: 17547
Registriert: Do 24. Okt 2002, 14:58
Wohnort: Wien

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von RobertL »

Sorry - aber ich verstehe die ganze Diskussion eigentlich nicht. Ein Fahrzeug hat das HZGG ja aufgrund der technischen Rahmenbedingungen, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde, eingetragen. Das steht ja nicht als Schätzwert aus Jux und Tollerei drinnen. Warum also sollte jetzt irgendein Prüfer, ohne technische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, ein höheres HZGG eintragen? Ohne das OK von Toyota? Nur weil der Besitzer der Meinung ist, die Achslasten zu addieren wäre dafür eine geeignete Grundlage? :ka: :ka: Du kannst ENTWEDER die Vorderachse ODER die Hinterachse mit deren Maximallast belasten, darfst dabei aber das HZGG nicht überschreiten.

Bei einer Ablastung, allergings nur bei einem Wert von >20% in A, müssen ja auch technische Änderungen vorgenommen werden. Andere Federn, ggf. andere Bremsanlage,....

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
landcruiser
Beiträge: 16001
Registriert: Do 17. Mai 2001, 23:14

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von landcruiser »

RobertL hat geschrieben:Ein Fahrzeug hat das HZGG ja aufgrund der technischen Rahmenbedingungen, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde, eingetragen. Das steht ja nicht als Schätzwert aus Jux und Tollerei drinnen.


Ich würde hier "hat" durch "sollte" ersetzen.

Das die zulässige Gesamtmasse in Verbindung mit der eingetragenen "Leermasse" eine teils "interessante Konstellation sein kann, ist ja auch aus dem PKW-Bereich bekannt. Wenn man neben 3 normalen Personen (nicht Norm-Personen) nur noch das Bordgepäck a la Ryan Air mitnehmen kann, wirds lustig.

Die werden Gründe haben das so einzutragen; technische Gründe dürften das eher nicht sein.

Warum sollte jetzt irgendein Prüfer, ohne technische Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, ein höheres HZGG eintragen?


Weil es technisch möglich ist und dieser Prüfer im Studium zum Ing. aufgepasst hat und das beurteilen kann?

Ohne das OK von Toyota?


Von Toyota D gibts für nix ein OK. i.d.R. nichtmal Unterlagen.
Nicht weil die Dinge, die man möchte nicht gehen, sondern nur weil die nicht wollen.
Ist also kein Maßstab.

Nur weil der Besitzer der Meinung ist, die Achslasten zu addieren wäre dafür eine geeignete Grundlage? :ka: :ka: Du kannst ENTWEDER die Vorderachse ODER die Hinterachse mit deren Maximallast belasten, darfst dabei aber das HZGG nicht überschreiten.


Beim BJ45 vs. BJ42 sieht die Sache z.B. anders aus. Alles gleich, nur länger und schwerer. Also geht das (hab ich schriftlich).

Kann man also nicht verallgemeinern, denke ich.

Warum nun die ZGM unbedingt heraufgesetzt werden soll kann eigentlich nur in dem Wunsch der Legalisierung eines gegebenen Zustandes begründet sein; technisch sicher nicht.

Wird nur funktionieren, wenn man einen Prüfer findet, der das kann und darf und der auch bereit ist dafür den Kopf hinzuhalten.

Die Situation wird immer schwieriger und Prüfer mit Rückgrat, die die alten Kisten noch kennen werden eher weniger. Man muss die Leute in gewissem Grad auch verstehen. Warum sollten die ihren Job für sowas riskieren, wenn der Arbeitgeber sie im Zweifel im Regen stehen lässt.

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
HJ61er
Beiträge: 254
Registriert: Fr 22. Okt 2010, 01:11
Wohnort: Berlin

Re: AW: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von HJ61er »

Feldi hat geschrieben:
RobertL hat geschrieben:Bremsanlage ist das Stichwort.

Hmm....also beim 105er, welcher bekanntlich den 80er-Unterbau hat, sind Serie 3.5t eingetragen....mit Trommelbremse hinten.
Sehr eigenartig. :ka:

Hi Feldi,

bei welchem 105er sind 3500 kg zGw. eingetragen?

Gruß
Matthias
HJ61
HZJ105

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Benutzeravatar
Gerhard2
Beiträge: 1219
Registriert: Sa 3. Mai 2003, 10:49
Wohnort: München

Re: zulässiges Gesammtgewicht

Beitrag von Gerhard2 »

Hi,

seiner?

:wink: Gerhard
FZJ80 Bj.95 (1FZ-FE), HDJ80 Bj.96 (1HD-FT), FJ 40 Bj.79 (2F), GRJ 78 Bj.2022 (1GR-FE)

Link:
BBcode:
HTML:
Hide post links
Show post links
Antworten

Zurück zu „Land Cruiser J8 / 80 Series“