Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

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LC7
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von LC7 »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Johannes M hat geschrieben:Aber einmal eingelöst (zugelassen) kann man es dann in der ganzen Schweiz und Liechtenstein einlösen.
Gruss Johannes

Also gibt es in der Schweiz sogar eine doppelte Einlösung (Zulassung) :biggrin:.
Grüße Karin & Uwe

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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

Johannes M hat geschrieben:Wenn das Fahrzeug bereits in ihrer Heimat auf sie zugelassen war (ich glaube mindestens ein Jahr), dann ist es als Umzugsgut recht unkompliziert zulassungsfähig.

Danach darf es dann in der Schweiz für einen Zeitraum von 6 Monaten (glaube ich) nicht weiterverkauft werden.

Aber einmal eingelöst (zugelassen) kann man es dann in der ganzen Schweiz und Liechtenstein einlösen.

Gruss
Johannes

Nein, stimmt nicht. Die Details dazu habe ich irgendwo beschrieben.

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Peter_G
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Peter_G »

Irgendwo beschrieben aha.

Ich denke Johannes hat das richtig
dargestellt.

Im konkreten Fall muss halt der ‚Ukrainer‘ das
abgrundtief hässliche Auto einführen und es muss
dann noch X Monate auf ihn zugelassen sein.
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Cortijo Gecko
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Cortijo Gecko »

Rede nicht zu lang um den heissen Brei,
ist sowieso alles einerlei.
Schnupfspruch hin, Schnupfspruch her,
komm und schnupf noch einen mehr!
Priis

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Peter_G
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Peter_G »

Dawai MARCO. Brei = Kascha.
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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

Peter_G hat geschrieben:
Ich denke Johannes hat das richtig
dargestellt.

Im konkreten Fall muss halt der ‚Ukrainer‘ das
abgrundtief hässliche Auto einführen und es muss
dann noch X Monate auf ihn zugelassen sein.

Nein, Johannes hat das falsch dargestellt. 300-technische-erklarungen-und-probefahrten-t77259-60.html ab 25. Jan. Fazit:
- Ich verlege meinen Wohnsitz in die EU. Ist machbar.
- Ich kaufe einen 300er Diesel. Ist sehr einfach.
- Ich fahre ihn 6 Mt. in der EU. Ist machbar.
- Ich importiere ihn als Umzugsgut in die Schweiz. Kein Problem.
- Ich kann ihn in der Schweiz nicht einlösen, weil die Abgasnorm nicht erfüllt ist.
- Ich habe ein wertloses Auto in der Schweiz

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GRJ78
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von GRJ78 »

Das Schlupfloch Kriegsflüchtling/Ukraine hast du verpennt….
:bb: :bb: :bb: :bb:

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Johannes M
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Johannes M »

Was glaube ich korrekt ist, das Fahrzeug muss, um es als Umzugsgut zuzulassen, zum Zeitpunkt der Erstzulassung im Ursprungsland mindestens die zum gleichen Zeitpunkt in der Schweiz gültige Abgasnorm erfüllen.
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Johannes M
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Johannes M »

Korrigiere mich selbst. Habe gerade noch mal beim TCS und Kanton Basel und Zürich nachgelesen. Die Abgasnorm spielt bei der Zulassung als Übersiedlungsgut keine Rolle. Auch Fussgänger- und Lärmschutz nicht.
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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

Johannes M hat geschrieben:Korrigiere mich selbst. Habe gerade noch mal beim TCS und Kanton Basel und Zürich nachgelesen. Die Abgasnorm spielt bei der Zulassung als Übersiedlungsgut keine Rolle. Auch Fussgänger- und Lärmschutz nicht.

Das ist definitiv falsch. Ich habe die Antwort vom Strassenverkehrsamt schriftlich vorliegen. Uebersiedlungsgut:
- Das Auto wird in der Schweiz neu geprüft und muss die CH Normen erfüllen.
- Es wird ein Abgasdokument erstellt. Hierfür muss das Fahrzeug die CH Abgasnorm erfüllen, welche zum Zeitpunkt der Ersteinlösung des Fahrzeuges galt. Die Norm muss sowohl nominell erfüll sein (also Euro sowieso) als auch im Rahmen der Abgasmessung. Beides ist nicht erfüllbar.
- Die Frage der Lärmmessung ist unklar, hier liegen widersprüchliche Aussagen vor. Ich habe das nicht weiter abgeklärt, weil bereits die Abgasnorm ein Killerkriterium darstellt.
- Die Frage des Fussgängerschutzes habe ich gar nicht erst angesprochen, weil bereits die Abgasnorm nicht erfüllbar ist.

Frage doch mal das Strassenverkehrsamt (welches zuständig ist) an, ob es die Aussage des TCS (welcher nicht zuständig ist) bestätigt. Du wirst überrascht sein.

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LC7
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von LC7 »

Moin,

die Aussage 'definitiv falsch' ist offenbar auch definitiv falsch :wink:.

Ich zitiere mal auszugsweise die aktuelle Regelung des Schweizerischen Bundesamtes für Straßen (ASTRA). Auf diese Regelung in Bezug auf so genanntes 'Übersiedlungsgut' wird auf den Webseiten der einzelnen kantonalen Straßenverkehrsbehörden verwiesen:

Weisungen über die Befreiung von der Typengenehmigung

Nach Artikel 12 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) unterliegen serienmässig hergestellte Motorfahrzeuge und Motorfahrzeuganhänger der Typengenehmigung.

Von der Typengenehmigung befreit sind:

1.3 Fahrzeuge, die von in der Schweiz wohnhaften Personen eingeführt werden und deren erste ordentliche Inverkehrsetzung im Ausland mindestens 24 Monate vor der Einfuhr erfolgte.

2.2 Grundsätzlich sind bei der Zulassung die aktuell geltenden Vorschriften anwendbar. Wird für ein Fahrzeug mit amtlichen Dokumenten nachgewiesen, dass es bereits früher im Ausland zum Verkehr zugelassen war, so muss es nur denjenigen Schweizer Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt seiner ersten Inverkehrsetzung galten.

2.4 Die von der Typengenehmigung befreiten Fahrzeuge sind mit den notwendigen Unterlagen (Ziffer 3.1) direkt bei der kantonalen Zulassungsstelle zur Einzelprüfung anzumelden. Die Zulassungsstelle beurteilt die beigebrachten Unterlagen.

3.1 Notwendige Unterlagen

Bei der Einzelprüfung der von der Typengenehmigung befreiten Fahrzeuge sind der Zulassungsstelle mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:

- von der Zollstelle beglaubigte Formulare 18.44 / 18.45 / 18.46 bei Abfertigungen von Fahrzeugen als Übersiedlunggut
- bei im Ausland bereits zugelassenen Fahrzeugen die ausländischen Zulassungspapiere
- für Fahrzeuge, die nach Artikel 59a Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV9) der Abgaswartung unterstehen, das Abgas-Wartungsdokument mit den notwendigen Eintragungen (Ausnahmen siehe Ziffer 4.2)

4.2 Fahrzeuge, die von den Zollbehörden als Übersiedlungsgut abgefertigt wurden:

Für diese Fahrzeuge können folgende Ausnahmen gewährt werden:

- der Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften ist nicht erforderlich


Grüße
Uwe
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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

LC7 hat geschrieben:Moin,

die Aussage 'definitiv falsch' ist offenbar auch definitiv falsch

Wie gesagt, ich habe es vom Strassenverkehrsamt schriftlich: Abgasdokument ist nötig. Abgasdokument ist nicht möglich wegen Euro sowieso.

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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

LC7 hat geschrieben:Für diese Fahrzeuge können folgende Ausnahmen gewährt werden:

- der Nachweis über die Einhaltung der Abgasvorschriften ist nicht erforderlich[/i]

Grüße
Uwe

Das Zauberwort lautet hier offenbar "können". Fakt ist: das Strassenverkehrsamt verlangt ein Abgasdokument, welches nicht erstellt werden kann.

Dazu kommt die Aussage: es müssen die schweizerischen Gesetze bzgl. Lärm und Fussgängerschutz erfüllt sein. Diesen Punkt habe ich - wie mehrfach erwähnt - gar nicht mehr weiter abgeklärt, da bereits die Abgasgeschichte eine Einlösung definitiv verunmöglicht.

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GRJ78
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von GRJ78 »

Es gibt Leute, die suchen Lösungen.
Und es gibt Leute, die haben Gründe.
:bb: :bb: :bb: :bb:

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Schnupfmeister
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von Schnupfmeister »

GRJ78 hat geschrieben:Es gibt Leute, die suchen Lösungen.

Stimmt, die Lösung habe ich gesucht, war sehr aufwändig. Fazit: es geht leider nicht.
Ich wäre bereit gewesen, meinen Wohnsitz für 6 Mt. in die EU zu verlegen und das Auto anschliessend als Umzugsgut zu importieren. Nützt leider alles nichts, wenn ich die Karre nicht einlösen kann. Und ich kann sie nicht einlösen.

Sollte jemand einen Umgehungstrick wissen, bitte her damit.

Sämtliche freien Importeure, welche ich angefragt habe, teilten ebenfalls mit, dass es nicht geht wegen Abgasnorm.

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LC7
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Re: Nestle wird den Land Cruiser 300 importieren

Beitrag von LC7 »

Schnupfmeister hat geschrieben:...Ich wäre bereit gewesen, meinen Wohnsitz für 6 Mt. in die EU zu verlegen und das Auto anschliessend als Umzugsgut zu importieren...


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