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Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 07:42
von Gerhard2
Hi,
ein Gerücht besagt, dass die aktuelle Richtlinie für Frontbügel (Fussgängerschutz) nicht mehr aufrecht erhalten werden muss, da es sich nicht gezeigt hat, dass dadurch die Zahl der Verletzungen geringer geworden sei.
Ist das so?
Wer kann das bestätigen? Dürfte ich an meinem (deutschen) FZJ jetzt wieder so ein Teil montieren oder nicht?

Gerhard
Re: AW: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 08:26
von TimHilux
Ich will nicht unken.
Aber hast du schon mal von einem Verbot gehört, das wieder rückgängig gemacht wurde weil es nix gebracht hat.
Ich rede nun nicht von der Prohibition, die wurde ja massenhaft unterlaufen.
Tim
Gesendet von unterwegs
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 08:32
von fipsicola
der sogenannte m bügel ist erlaubt, meines wissens...
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 08:46
von Baazi
Servus Allerseits,
die Stoßstange wird ohne Bügel , wenn das betreffende Fahrzeug nicht auf Personenschutz geprüft wurde,eingetragen.
Sogar der aktuelle J200 ist im letzten Nachtrag der ABE nicht auf Personenschutz hin geprüft worden.
Hab an betreffenden Fahrzeug schon eine eingetragen bekommen.
Es gab ein Rundschreiben vom KBA an die Prüforganisationen man solle keine Stoßfänger mehr eintragen
( ! ohne rechtlich Grundlage ! ).
Man muß schon einen Prüfer haben, der sich Arbeit macht und die komplette ABE durchsieht.
Gruß
Klaus
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 11:03
von Ozymandias
Jetzt vermischt ihr wieder Stoßfänger mit Bullbar...
Tatsache ist dass bis Baujahr 2005 ein Stoßfänger grundsätzlich gestattet ist solange er die Bauartvorschriften einhält. Danach ist es wohl Modellspezifisch in Deutschland - in der Schweiz grundsätzlich Verboten - ausgenommen als Seilwinden Träger.
Kuhfänger sind grundsätzlich verboten worden für alle Baujahre, auch frühere Eintragungen werden gelöscht, glücklich wer einen Prüfer hat der es nicht bemerkt hat.
Einzig legal sind die Sissibars aus Plastik mit Bauartgenehmigung aber so ein Spielzeug ans Auto schrauben ist Ober peinlich. Eisdielenposermist.
Aber eigentlich ist das alles Alter Wein in neuen Schläuchen, schon zig mal Durchgekaut worden.
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 27. April 2014 16:05
von Olut
Lieber Ozy,
Meine beiden "Eisdielendingsbums", wie Du sie nennst, sind sehr hilfreiche Distanzhalter zu jenen Fahrzeuglenkern, welche entweder nicht wissen, wieviel Abstand sie beim einparken haben oder das Minimum vorsätzlich ignorieren.
Diese Dinger sind dafür sehr hilfreich und billiger als eine ganze Schürze und mir gefallen sie, Eisdiele hin oder her
Cheers
Albert
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 28. April 2014 21:34
von Gerhard2
Hi,
vielleicht täusche ich mich auch mit dem Datum, aber ich habe so im Hinterkopf, dass da mal was mit 2003 war. Falsch? Damals habe ich bei ebay für meinen HDJ einen neuen Bügel (Eisdielenrohr) für €30,- ersteigert. So günstig, weil die Teile kurz danach in Deutschland nicht mehr eintragungsfähig waren. Das Praktische daran für mich war, dass ich ab dem Tag der Montage auf den lästigen Abdeckgummi für die Rangierkupplung, der ausgesehen hat wie die Lippe von einem Boxer der 30 Runden andauernd eine auf´s Maul bekommen hat, verzichten konnte.
Schon einige Zeit zuvor habe ich an die Stoßstange eine Rockinger Rangierkupplung (von hinten durch eine Platte und Streben verstärkt) gebaut zum Rangieren der Drehschemelanhänger. Das Eisdielenrohr steht nur ein klein wenig über die Kupplung hinaus und schränkt dabei den Knickwinkel nur minimal ein.
Auch wenn´s scheiße aussieht, fände ich so eine Kupplung am FZJ ganz praktisch. Wenn sich also seit 2003 da vor kurzem tatsächlich etwas geändert hätte,... na ihr wißt schon.
Gruß
Gerhard
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 8. Mai 2014 21:52
von hhm
Gerhard2 hat geschrieben:Rangier2.jpg
Erinnert stark an
dies hier.
Re: Frontbügel wieder zulässig?
Verfasst: 9. Mai 2014 09:06
von Gerhard2
Hi,
meine Rangierkupplung hätte sogar eine ABE. Geht bis 50 t

. Dazu eben die Geschichte, dass im Straßenverkehr die Kupplung durch besagten Gummi abgedeckt werden muss. Macht aber bei mir wegen dem Bügel keinen Sinn. Und ich hatte deswegen auch noch nie Probleme mit der Polizei oder dem TÜV.
Gruß
Gerhard