Generell ja, aber:
https://versicherung-kurzzeitkennzeiche ... %C3%B6nnen.
Fahrten zur Erlangung des TÜVs
In diesem Falle erhalten Sie die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV mit einer Beschränkung, die im Fahrzeugschein eingetragen ist. Diese besagt, dass Sie mit den Nummernschildern lediglich zu einer Prüfstelle oder einer Werkstatt fahren dürfen, in der dann die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Üblicherweise sind diese Fahrten auf den jeweiligen Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes beschränkt. Wurde die Hauptuntersuchung durchgeführt, gibt es wiederum zwei Möglichkeiten:
Die Hauptuntersuchung wurde bestanden: In diesem Falle erlischt die Beschränkung der Kurzzeitkennzeichen und Sie können diese für jedwede gesetzlich erlaubten Zwecke nutzen.
Die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden: Sie dürfen die Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV nun nutzen, um das Fahrzeug reparieren zu lassen. Fahrten sind im eigenen sowie in angrenzenden Zulassungsbezirken erlaubt. Allerdings nur, wenn während des TÜVs keine schwerwiegenden Mängel festgestellt wurden.