Das ist die Rückmeldung vom Tüv bzgl. Koni Stoßdämpfer.
„Generell ist es richtig, dass Stoßdämpfer eintragungsfrei sind. Dies gilt für Serienfedern oder für Federn, welche mit serienmäßigen Stoßdämpfern geprüft bzw. freigegeben sind.
In Ihrem Fall wurde das Fahrzeug höhergelegt. Das führt dazu, dass die originalen Dämpfer nicht mehr passen und somit andere verbaut werden müssen.
Die Tough Dog Federn wurden im Kombination mit Tough Dog Dämpfern geprüft. Aus diesem Grund wurden es entsprechend eingetragen.
Es spricht nichts dagegen auch andere Dämpfer zu verbauen. Diese müssen jedoch baugleich(Länge…) mit den Tough Dog Dämpfern sein. Das müsste man sich im Einzelfall anschauen und entsprechend geprüft werden.
Am 130 sind Tough Dog mit King Springs Federn verbaut und in Einzelabnahme getüvt, stehen auch sowohl Federn als auch Dämpfer drin. Ich glaub, damals hieß es der Dämpfer steht der Vollständigkeit halber mit drin.
@Otomo, Die Lösung liefert das Gutachten des Fahrwerks, was steht denn da drin?
Ist im Gutachten explizit die Verwendung bestimmter Stoßdämpfer vorgeschrieben, so hat der Kollege bei der Änderungsabnahme / Einzelbetriebserlaubnis auch zu überprüfen, ob die "richtigen" verbaut sind und diese im Feld 22 "i.V.m." einzutragen
Handelt es sich um eine Höher- (oder Tieferlegung) nur mit geänderten Federn, so werden auch nur die Federn eingetragen und die Verwendung aller Austauschdämpfer in "Serienstand" ist unproblematisch - es sei denn, das Gutachten fordert explizit die Verwendung von Serienschwingungsdämpfern: Dann müsste am Ende "i.V.m.serienm.Schwingungsd." o.Ä. stehen.
Sind bestimmte Dämpfer eingetragen, dann ist es so, wie von @Florian beschrieben: Die Eintragung beschränkt die auf genau diese Feder-Dämper-Kombination oder den Serienzustand. Ein Austausch gegen andere Dämpfer führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sollten die Dämpfer einigermaßen "baugleich" sein, so wird man diese wohl im Rahmen eines "21ers" auch eintragen können - man ist dann aber als Halter in der Nachweispflicht was die Vergleichbarkeit von Länge, Ausfederweg, Dämpfungsrate etc. angeht - das würde ich dann einfach mal mit dem Sachverständigen des geringsten Misstrauens im persönlichen Gespräch klären.
(@FairKehr : Das Fehlen der Verliersicherung des Tankdeckels ist übrigens seit Anfang 2024 (zum Glück) kein erheblicher Mangel mehr und war es auch vorher nur für Benziner, da hier ab Euro IV auch die Tankentlüftung in die Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs mit einging und diese bei fehlendem Tankdeckel ohne Wirkung ist! )
BG, Christoph
_____________________________________________________________________________ ...und so verbleibe ich mit freundlichem Rußen...
@Otomo, Die Lösung liefert das Gutachten des Fahrwerks, was steht denn da drin?
Ist im Gutachten explizit die Verwendung bestimmter Stoßdämpfer vorgeschrieben, so hat der Kollege bei der Änderungsabnahme / Einzelbetriebserlaubnis auch zu überprüfen, ob die "richtigen" verbaut sind und diese im Feld 22 "i.V.m." einzutragen
Handelt es sich um eine Höher- (oder Tieferlegung) nur mit geänderten Federn, so werden auch nur die Federn eingetragen und die Verwendung aller Austauschdämpfer in "Serienstand" ist unproblematisch - es sei denn, das Gutachten fordert explizit die Verwendung von Serienschwingungsdämpfern: Dann müsste am Ende "i.V.m.serienm.Schwingungsd." o.Ä. stehen.
Sind bestimmte Dämpfer eingetragen, dann ist es so, wie von @Florian beschrieben: Die Eintragung beschränkt die auf genau diese Feder-Dämper-Kombination oder den Serienzustand. Ein Austausch gegen andere Dämpfer führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Sollten die Dämpfer einigermaßen "baugleich" sein, so wird man diese wohl im Rahmen eines "21ers" auch eintragen können - man ist dann aber als Halter in der Nachweispflicht was die Vergleichbarkeit von Länge, Ausfederweg, Dämpfungsrate etc. angeht - das würde ich dann einfach mal mit dem Sachverständigen des geringsten Misstrauens im persönlichen Gespräch klären.
(@FairKehr : Das Fehlen der Verliersicherung des Tankdeckels ist übrigens seit Anfang 2024 (zum Glück) kein erheblicher Mangel mehr und war es auch vorher nur für Benziner, da hier ab Euro IV auch die Tankentlüftung in die Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs mit einging und diese bei fehlendem Tankdeckel ohne Wirkung ist! )
BG, Christoph
Moin Christoph, auf der zweiten dieses Threads ist ein Bild vom Gutachten. Dort steht i.v.m. Hatte gestern inzwischen auch kontakt mit dem Gutachter. Er meinte bei einer Änderung der Dämpfer müsste man sich das immer Einzelfall dann nochmal anschauen.
Das Fehlen der Verliersicherung des Tankdeckels ist übrigens seit Anfang 2024 (zum Glück) kein erheblicher Mangel mehr und war es auch vorher nur für Benziner, da hier ab Euro IV auch die Tankentlüftung in die Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs mit einging und diese bei fehlendem Tankdeckel ohne Wirkung ist!
Schön zu hören, dass sich offenbar tatsächlich auch mal was in die richtige Richtung verändert ...
hast du den Tank und das Aufstelldach von einem Hersteller gekauft bzw. ist da ein Label drauf, eine Modellnummer eingestanzt o.Ä.? Oder ist das von dir gebaut bzw. als Baukasten bestellt und von dir zusammengebaut?
Der Zusatztank wurde von mir konstruiert/geplant und dann als Auftragsarbeit von einer Schlosserei gebaut. Anschließend wurde der Tank von einem Kühlerbauer auf Dichtigkeit geprüft. Die Eintragung nach § 21 StVZO wurde dann wieder von mir erledigt. Auf dem Tank selbst wurde vom Kühlerbauer eine Plakette mit meinem Vor- und Nachnamen sowie der Auftragsnummer für die Dichtigkeitsprüfung aufgelötet. Genau diese Daten wurden dann auch im Gutachten des TÜV und dann in die Zulassungspapiere übernommen: "Zusatztank 120 l, mittig unter Karosserie verbaut, Vor- und Nachname, Auftragsnummer"
Das Aufstelldach ist ebenfalls eine komplett eigene Konstruktion und wurde auch von mir größtenteils - bis auf einige Schweißarbeiten - selbst gebaut. Der TÜV hat dann im Gutachten "Aufstelldach, Hersteller Vor- und Nachname, Weiterstadt" vermerkt. Auf dem Dach selbst ist dagegen keine Kennung angebracht.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
Ich weiss nicht wie ich so schön strukturiert antworten kann wie du, daher mit Punkten
Du musst am Ende jedes Einzelzitales "[/quote]" setzen und am Beginn des nächsten Einzelzitates die Startzeile des Gesamtzitates (vorliegend z.B. "eckige Klammer quote=Otomo post_id=1065160 time=1731435396 user_id=19836 eckige Klammer" kopieren.
1. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen wie ich Haftung genommen werden kann, wenn der TÜV ein Gutachten macht in dem der bescheinigt das alles in Ordnung ist.
Doch, das funktioniert! Du als Fahrzeughalter bist verantwortlich dafür, dass Dein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis aufweist, wenn es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird. Wenn also ein Gutachten z.B. eine deutlich zu laute Abgasanlage als zulässig attestiert und daraufhin eine Eintragung in die Zulassungspapiere erfolgt, dann kann dies als Folge einer Polizeikontrolle und der Befassung der Strassenverkehrsbehörde mit diesem Vorgang zu einem Widerruf des Verwaltungsakts (Wiedererlangung der Betriebserlaubnis nach Änderung der Abgasanlage) führen. Der Widerruf des Verwaltunsgaktes kann zwar nur für die Zukunft erfolgen, aber dennoch stehst Du dann mit einem betriebserlaubnislosen Fahrzeug da. Noch interessanter sind die Fälle, bei denen die Sachverständigen die Eintragung vorgenommen haben, ohne dabei das Fahrzeug überhaupt untersucht zu haben (Beispiel: Sachverständige ist in H., Fahrzeug steht in Z.). Dann darf dem Fahrzeughalter sogar unterstellt werden, dass er wusste, dass die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis auf Basis eines fragwürdigen Gutachtens erlangt worden ist.
3. Natürlich ist es ein anderer Sachverhalt. Ich wollte damit unterstreichen wie hart die Justiz sein kann und ich daher nicht leichtfertig irgendwelche Komponenten verbaue für die es keine Genehmigung gibt. Daher denke ich schon dass es einen Zusammenhang gibt bzgl der art und der größe von Ärger den man sich einfahren kann.
Ärger hat man immer. Allein schon, weil man ein als nicht mehr zeitgemäss geltendes Fahrzeug durch die Gegend bewegt. Das fängt bei der elendigen Diskussion bzgl. Arbeitsscheinwerfern an und hört bei Gegenständen der Zuladung (z.B. Sandbleche) noch lange nicht auf.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
hast du den Tank und das Aufstelldach von einem Hersteller gekauft bzw. ist da ein Label drauf, eine Modellnummer eingestanzt o.Ä.? Oder ist das von dir gebaut bzw. als Baukasten bestellt und von dir zusammengebaut?
Der Zusatztank wurde von mir konstruiert/geplant und dann als Auftragsarbeit von einer Schlosserei gebaut. Anschließend wurde der Tank von einem Kühlerbauer auf Dichtigkeit geprüft. Die Eintragung nach § 21 StVZO wurde dann wieder von mir erledigt. Auf dem Tank selbst wurde vom Kühlerbauer eine Plakette mit meinem Vor- und Nachnamen sowie der Auftragsnummer für die Dichtigkeitsprüfung aufgelötet. Genau diese Daten wurden dann auch im Gutachten des TÜV und dann in die Zulassungspapiere übernommen: "Zusatztank 120 l, mittig unter Karosserie verbaut, Vor- und Nachname, Auftragsnummer"
Das Aufstelldach ist ebenfalls eine komplett eigene Konstruktion und wurde auch von mir größtenteils - bis auf einige Schweißarbeiten - selbst gebaut. Der TÜV hat dann im Gutachten "Aufstelldach, Hersteller Vor- und Nachname, Weiterstadt" vermerkt. Auf dem Dach selbst ist dagegen keine Kennung angebracht.
Gruß
Florian
Dann bist du eindeutig der Hersteller und ggf sogar der Urheber der Konstruktion !
Mal wieder vorbildlich, Florian
Die dreifache Nennung meines Vor- und Nachnamens in der Zulassungsbescheinigung Teil I hat aber schon bei der ein oder anderen Verkehrskontrolle zu mehr oder weniger intensiven Diskussionen geführt. Da steht dann auch schnell im Raum, dass die zugrundeliegenden Gutachten nicht tragfähig sein könnten.
Gruß
Florian
'86er-HJ61, 450tkm, OME schwer, 35x12,5R15 auf 8,5x15 ET -35, pneumatische gesteuerte HA-Sperre, 80mm Bodylift, optimiertes Verdichterrad, Recaros m. Schwingkonsolen, Aufstelldach u. Innenausbau, div. Zusatzinstrumente, 3"-Abgasanlage inkl. Eigenbau-turbine-outlet, Sidepipe
Dachte ich mir doch, dass dein Fall @HJ61-Freak ganz anders ist. Ich stehe bei meinem Anhänger auch als Hersteller in den Papieren.
Aber der Logik von Toms folgend hätte ich einen Anhänger von der Stange gekauft.
Mir geht es nämlich explizit darum, dass einer Teile als seine Teile ausgibt, die er nur zugekauft hat. Denn danach, kann man dieses Teil dann auch nur mehr über ihn kaufen.
Der Jackpot wäre, wenn es die Fa. Extrem genauso gemacht hätte... Oder haben sie das gar mit der Tembo-Stoßstange!?
Gruß Florian
---------
2019er GRJ76 auf 255/85 R16 mit hydraulischer Seilwinde, ARB Bullbar + Side Rails, two tone, Parabelfahrwerk und Toughdog adjustable - auch unter DO2FL unterwegs.
Dachte ich mir doch, dass dein Fall @HJ61-Freak ganz anders ist. Ich stehe bei meinem Anhänger auch als Hersteller in den Papieren.
Aber der Logik von Toms folgend hätte ich einen Anhänger von der Stange gekauft.
Mir geht es nämlich explizit darum, dass einer Teile als seine Teile ausgibt, die er nur zugekauft hat. Denn danach, kann man dieses Teil dann auch nur mehr über ihn kaufen.
Der Jackpot wäre, wenn es die Fa. Extrem genauso gemacht hätte... Oder haben sie das gar mit der Tembo-Stoßstange!?
Das Toms Fahrzeugtechnik als Hersteller drauf steht, ist glaube zum Glück irrelevant. Die Teilenummer von ToughDog TDC950L steht drauf auf der Feder und im Gutachten
Was hier wieder für ein Bohei gemacht wird
Dass Firmen Produkte zukaufen und unter eigenem Namen vertreiben ist ein völlig normaler Vorgang und auch abseits von Kfz z.B. der Grund, welshalb identische Produkte unter verschiedenen Namen vertrieben werden.
Man muss schon reichlich naiv sein, wenn man glaubt, jedes mittelständische Unternehmen würde für die Produkte, die es vertreibt, entsprechende Produktionsabläufe vorhalten.
Im Übrigen ist das auch rechtlich kein Problem:
OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 40/15 - Leitsatz: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt ist „Hersteller“ und darf damit auch werben.
Mountaineer hat geschrieben: 14. November 2024 20:33
Was hier wieder für ein Bohei gemacht wird
Dass Firmen Produkte zukaufen und unter eigenem Namen vertreiben ist ein völlig normaler Vorgang und auch abseits von Kfz z.B. der Grund, welshalb identische Produkte unter verschiedenen Namen vertrieben werden.
Man muss schon reichlich naiv sein, wenn man glaubt, jedes mittelständische Unternehmen würde für die Produkte, die es vertreibt, entsprechende Produktionsabläufe vorhalten.
Im Übrigen ist das auch rechtlich kein Problem:
OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 6 U 40/15 - Leitsatz: Wer ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt ist „Hersteller“ und darf damit auch werben.
Dann sollte man aber nicht mit ToughDog werben. Also ich wäre schon verärgert wenn keine Teilenummer von TougDog auf der Feder stehen würde