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Seltsam. Nach der Verordnung (EG)1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) gelten in der EU "abgeschnittene oder abgetrennte Fahrzeughälften/Fahrzeugteile als Abfall und dürfen nicht exportiert werden"."Grundsätzlich dürfen nur funktionsfähige gebrauchte Bauteile/Ersatzteile exportiert werden. Sie müssen im Regelfall ohne weitere
Reparaturen, Reinigung oder Vorbereitungs- und Sortiermaßnahmen unmittelbar wieder für ihren ursprünglichen Zweck im Einklang
mit den maßgeblichen Rechtsvorschriften eingesetzt werden."

https://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemb ... teilen.pdf
Aber mit Schrott und Abfall soll sich ja gut Geld verdienen lassen, nicht immer legal. Vielleicht liegt hier ja so ein Fall vor.