Laubfrosch hat geschrieben: 27. Mai 2025 05:55
Wenn beide Lampenfassungen gleich und unbeschädigt sind, bau zwei gleiche Glühlampen ein. Jetzt sollte der "Mangel" für diesen "Prüfer" beseitigt sein.
Wenn die Bremsbeläge das vom Hersteller vorgegebene Verschleißmaß noch nicht erreicht haben kann er nur den Hinweis geben, ist kein Mangel.
Bei GTÜ wollte man mir erzählen, daß 4 Fernscheinwerfer unzulässig sind, wenn sie gleichzeitig an und ausschaltbar sind...
Das ist totaler Blödsinn. Es sind (LKW und PKW sind da gleich) sogar 6 Fernscheinwerfer oder 3 Paare erlaubt, wenn (warum auch immer) vier davon bei Nicht-Benutzung abgedeckt sind und zwei als Lichthupe verbleiben. Bei vier Fernscheinwerfern dürfen alle unabgedeckt bleiben. Weiterhin dürfen die einzelnen Paare mit dem Fahrzeugfernlicht eingeschaltet werden oder einzeln hintereinander, solange ALLE gleichzeitig ausgehen. Allerdings, die Refrenzzahl ist auch eine Grenze, die nicht überschritten werden darf.
Ich lege immer das Buch "Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen und deren Anhängern" aus dem Kirschbaum-Verlag in Bonn auf den Beifahrersitz. Das ist ein anerkannter Verlag für Verkehr und Technik, die die Literatur für Fahrzeug- und Teilehersteller und Prüforganisationen schreiben. Da sitzen Ingenieure und Juristen und machen leicht(er) verständlich, was die Regelungen besagen (im Wesentlichen die R48, R112 und neuerdings die revidierte R149, wenn es um Fernlicht geht). Das Buch kostet 54 Euro und ist für mich unverzichtbar. Dort sind ALLE Regelungen nach StVZO (nur noch geringfügige Bedeutung) und UN-ECE im Vergleich aufgeführt. Man sieht mit einem Blick, was wie sein muss, darf und kann, alles sehr klar und übersichtlich dargestellt. Zudem ist die komplette Prüfrichtlinie enthalten, nach der Licht am Fahrzeug geprüft werden muss.
Ein schönes Beispiel:
Prüfer: "Das Fernlicht ist zu hoch montiert!"
Also, die Seite aufgeschlagen auf der die Tabelle ist, die die Absenkung des Fernlichts ab einer Höhe von 1,4 m vorgibt. Die geht bis über 2,5 m. Zudem findet sich auf der Seite für Fernlicht PKW keine Höheneinschränkung. Also was ist hier zu hoch?
Ist der Prüfer unbelehbar, soll er in Eurem beisein, den Mangel (den er sieht) EXAKT so aufschreiben. Dann sagt Ihr ihm Danke und das Ihr nun bei seiner Dachorganisation Beschwerde einlegen werdet. Seid Ihr 100% innerhalb der Regularien, wird es bei der Nachprüfung kein Problem geben und der Prüfer wird ein Gespräch haben.
https://shop.kirschbaum.de/shop/artikel ... 651e3bf96c
Gruß
AchwasAchwo