Da machen alle ein Geheimnis draus - Originalfirmware kann auch die Zulassung erlöschen lassen - es muss ja die SW aus dem Abgasgutachten sein.
Je nach Importeur werden verschiedene Dinge gemacht…
Die Unterlagen der Einzelabnahme gehören zum Fahrzeug, die solltest du haben…
Abgasgutachten sollte darauf vermerkt sein - sonst Anfragen bei der Prüforganisation.
Mehr dazu wenn ich wieder was Luft hab…
Viele Grüße
Broesel
Zuletzt geändert von Broesel am 3. Dezember 2025 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Ohne dass du jemanden oder einen bestimmten Beitrag zitierst: Wer sollte was antworten und warum?
Nichts gegen dich, aber hier im BTF herrscht immer ein totales Durcheinander von verpassten/falsch verstandenen Posts.
Kein Problem , aber immer herrscht ja zum Glück kein totales Durcheinander
Eine Antwort auf ein Kommentar bezieht sich auf den vorherigen .
Wenn man auf einen weiter zurückliegenden Kommentar antwortet schreibt man @ Xyz oder nutzt die Gänsefüßchen Funktion
So hab ich das vor Jahren gelernt und bisher auch so gehandhabt .
Das ist natürlich kein Garant dass man nicht trotzdem aneinander vorbei redet
Da machen alle ein Geheimnis draus - Originalfirmware kann auch die Zulassung erlöschen lassen - es muss ja die SW aus dem Abgasgutachten sein.
Je nach Importeur werden verschiedene Dinge gemacht…
Die Unterlagen der Einzelabnahme gehören zum Fahrzeug, die solltest du haben…
Abgasgutachten sollte darauf vermerkt sein - sonst Anfragen bei der Prüforganisation.
Mehr dazu wenn ich wieder was Luft hab…
Viele Grüße
Broesel
Entschuldigung für die Verwirrung.
Habe gerade nochmal nachgeschaut. Ein explizites Abgasgutachten liegt mir nicht vor und der TÜV möchte das wohl nicht rausgeben.
Alle GRJ7x sind als Importfahrzueg immer Einzelabnahmen.
Sie kommen aus Märkten die kein CoC in unserem Sinne kennen, die Fahrzeuge haben ab Werk EURO4.
Sie sind ab Werk also hier erstmal nicht Zulassungsfähig:
- Da sie keine Typgenehmigung haben
- Da die Abgasnorm nicht passt
Daher müssen zur Einzelabnahme gewisse Dinge geändert bzw. gemacht werden:
- Es braucht eine Ausnahmegenehmigung für die fehlende Leuchtweitenregulierung
- Bei den Modellen bis circa 2016 musste eine Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden (inzwischen haben die anderen Märkte die auch, daher ist sie dann schon dran).
- Bei den 79ern muss oft die hintere Stoßstange geändert werden da die "Unterfahrhöhe" zu groß ist, es braucht einen Unterfahrschutz.
Das größte Thema ist dann eigentlich die Abgasnorm:
Es können aktuell nur noch Euro 6 Fahrzeuge zugelassen werden.
Nun muss man wissen das der Unterschied zwischen EURO4 und EURO6 gar nicht so groß ist. Einige neue Grenzwerte sind eher für Direkteinspritzer relevant und damit beim 1GR-FE mit Saugrohreinspritzung unproblematisch.
Einige Werte lassen sich dann noch über verschiedene Maßnahmen anpassen:
- Zusatzkats bzw. Austausch der Kats
- Anpassung der Software
Dazu muss bei Einzelabnahme ein Abgasgutachten vorliegen - und das bezieht sich erstmal auf einen Motortyp mit spezifischer Software und Anpassung an der Abgasanlage.
Die Importeure haben das erstellen lassen für "ihre" Version - und das ist auch durchaus deren "Kapital". Denn da führt nicht nur ein Weg nach Ziel, sondern mehrere...
So gibt es Importeure die eben beide Leistungen anbieten, einige bieten generell nur eine Leistung an. Hinzu kommt das es verschiedene Einzelabnahmen gibt: Nach Nationaler Norm und nach EU Norm - auch da unterscheidet sich je nach Importeur und Kaufdatum was genutzt wurde.
Für jede dieser Versionen braucht man genaugenommen ein Abgasgutachten.
Dieses Abgasgutachten wird nun auch die Basis für die Einzelabnahme -> Ein Fahrzeug mit kompletter Einzelabnahme ist also erstmal nur genau in dem Zustand genehmigt wie abgenommen.
Das heißt: Mit der Werkssoftware ist die Zulassungsfähigkeit auf dem Papier erloschen falls die SOftware zur Abnahme angepasst war.
Jedes Fahrzeug mit EInzelabnahme ist für sich alleine exakt so wie es ist abgenommen! Das ist dann der "Zulassungs-Zustand"
Was heisst das für die Leistungssteigerung?
Sie kann auf 2 bzw. 3 Wegen erfolgen:
- Mappinganpassung des Steuergerät und passendes Abgasgutachten dafür -> Direkt damit zugelassen, keine Eintragung im Freifeld (üblicherweise)
- Mappinganpassung nach Zulassung mit Standardleistung und Zusatzabnahme und passendes Abgasgutachten dafür -> Zusatzeintragung das eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde.
- Per "Zwischentecker" und Nachträgliche Eintragung bei Einzelabnahme mit der "Standardleistung". Auch das braucht ein Abgasgutachten bzw. unbedenklichkeitsgutachten, das es die Abgaswerte nicht negativ beeinflusst. Hierbei erfolgt üblicherweise eine Eintragung im Freifeld.
Da auch die Importeure ihre Verfahren durchaus zwischenzeitlich ändern, da sich eben auch Abgasnormen und Zulassungsbedingungen geändert haben ist eine Pausachalaussage was es bei Dir ist nicht möglich ohne:
- Blick in Einzelabnahme und Fahrzeugschein
- Auslesen des Steuergeräts
- Prüfung des Abgasstrangs
- Prüfung der Verkabelung zwischen ECU und Motor (Zwischensteckertuning).
Warum merkt man nix von der Leistung?
Weil man keinen vergleich hat... Die 40PS in einer gewissen Drehzahl merkt man nicht einfach so beim Fahren.
Warum hilft die Werkfirmware nicht zwingend?
Weil sie auf die Standard Kats ausgelegt ist - wenn diese angepasst wurden passen einige Lambdawerte etc. nicht mehr falls die Kats geändert / ergänzt wurden.
Und auch weil dann die Zulassung futsch ist.
Hinzu kommt, das die Polizei sicher keine Details zum GRJ7 hat - die werden das also nicht prüfen können.
Was heisst das für Deine Zulassung in der Schweiz?
Such dir einen Händler der die Dinger da vertreibt und damit Erfahrung hat!
Oder sprich mit der Abnahme/Zulassungsstelle was sie nun genau wollen - und dann findet man sicher Lösungen.
Vorher was ändern hilft nicht...
Das was du schreibt mit "Bei Fahrzeugen, die sich nicht im Originalzustand befinden, verlangen die Behörden in der Regel ein FACT- oder DTC-Gutachten. " passt NUR bei homologisierten Serienfahrzeugen!
Ein Importfahrzeug wie ein GRJ7 ist anders...
Viele Grüße
Broesel
Zuletzt geändert von Broesel am 5. Dezember 2025 20:25, insgesamt 1-mal geändert.