2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

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Batwichtel
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Batwichtel »

Letzter Beitrag der vorhergehenden Seite:

Vielleicht sollte man den Kasperköppen mal vorschlagen, Fahrzeuge nach dem tatsächlichen Schadstoffausstoß zu bewerten (PÖL-Fahrer, z.B.)
Denn was nützt es mir und der Umwelt, wenn ich sauber fahre, aber bezahlen muß nach dem Dreck, den ich machen könnte!
Dann sollten Politiker genauso behandelt werden und gleich erstmal vorsorglich verknackt werden, denn die bauen doch auch nur Sch.....!
(Schorry, - meine Meinung!)
Dieter
Es gibt ein Leben ohne LC, aber es ist Langweilig!

uǝɥǝɹpɥɔɹnp ǝʇʇıq

Fährst du noch, oder cruist du schon?

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BJ Axel
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von BJ Axel »

Ich warte einfach mal ab was die sich ausdenken und reagiere dann erst.

Axel


(Edited by BJ Axel at 12:03 am 29. Mar. 2005)
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wolli
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von wolli »

Sagen wir's mal so:
Es trifft hauptsächlich die Freaks, die mit ihrem alten Geländewagen teilweise schon seit Jahren durch die Lande gondeln. Leider.
Diejenigen mit neuen Geländewagen a'la Porsche und Benz (ich sach jetzt nicht j12...;) ) haben ihn meist doch schon im Gewerbe angemeldet und da greift die Maßnahme nicht.
Wenn's soweit kommt, brauch ich halt Meinen wieder zum Holzrücken, Hängerziehen,  etc., dann kann Papi Staat mir auch meine Reparaturen mitfinanzieren. Was soll's, Ehrlichkeit wird hierzulande halt nicht belohnt.
Übrigens ist es keine Wissenschaft, sich nen Gewerbeschein zu beantragen...
Rote Landcruiser mit wenig Zeuchs dran
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wolli
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von wolli »

@Axel
Man spricht in den Meldungen von Luxuswagen. Da lehn' ich mich doch entspannt zurück! :biggrin:
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Toni G
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Toni G »

Na ein Glück steht in meinem alten Brief auch noch drin, daß er ein LKW war :)
Wenns denn was nützt!?

Die liegen doch noch im Strassenverkehrsamt um die Ecke oder schmeissen die die weg?
Land Cruiser BJ70 *11.1989
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BJ Axel
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von BJ Axel »

Alte Eintragungen sind imho weg. Wenn Du also keine Briefkopie oder den entwerteten hast....

Axel
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Frankhatsu
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Frankhatsu »

Hallo,
ich war in dieser Woche auf der Zulassungsstelle und habe meinen Rocky auflasten lassen bzw. die Auflastung eintragen lassen. Dabei habe ich die Dame auf der Zulassung erwischt, was ich nicht wusste, jetzt aber in Erfahrung gebracht habe, sie hat die Schlüsselnummer nicht geändert welche aber fürs Finanzamt sehr wichtig ist. Denn danach nehmen diese die Einstufung vor ob PKW oder Kombinationsfahrzeug. Kann mir sehr gut vorstellen das einige dieser Sachbearbeiter(inen) nicht ganz bescheid weis.

Gruß Frank
Es ist erlaubt anders zu sein!

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Kuddel
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Kuddel »

:hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb: :hb:

die haben doch alle keine ahnung, die regierer :lil:! will nicht wissen, was so ein pfähton im standgas schluckt... also meine kiste kriege ich auf 15liter verbrauch nur mit sehr großer anstrengung und riskiere auf lange sicht meinen motor... die sind doch sowas von weltfremd!
:freak3:    :enforcer:

ich bin mehr als gespannt über die neuen entwicklungen. schaut mal in folgenden topic: "Kraftfahrzeugsteuer soll..." http://www.buschtaxi.net/forum/viewtopic.php?t=10394
dort habe ich paar fragen zur diskusion gestellt und erwarte rege beteiligung...!

wie dort bereits erwähnt, würde ich mit euch zur allgemeinen finanziellen entlastung eine gmbh gründen - denn auf so manchem pfad war meine haftung schon mehr als beschränkt... :greensmilewinkgrin:

besch(t)euerte grüße
euer kuddel
:elk:
try not - do or do not - there is no try
HDJ8024V mit Motor mittig, Lenkrad rechts, Reifen 4 Stück etc...
[url]http://www.landcruiser-club.de[/url]

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Matze
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Matze »

Quote: from Kuddel on 2:55 am 28. July 2004br]...würde ich mit euch zur allgemeinen finanziellen entlastung eine gmbh gründen - denn auf so manchem pfad war meine haftung schon mehr als beschränkt... :greensmilewinkgrin:

besch(t)euerte grüße
euer kuddel


Warum dann nicht gleich eine LTD in Gibraltar?
Das würde evtl. auch einige andere Probleme in den Orcus verschieben ???:aetsch:
Gruss Matze


On the sixth day man created god


http://www.jagd-fakten.de/alle-fakten-z ... nem-blick/

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ananta11
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von ananta11 »

grade mit den Ministerien gesprochen. Die STVZO wird geändert, indem der § mit den .."ab 2,8-3,5 T sind LKW "...ersatzlos gestrichen wird.
die (in meinem Fall bayerische) Finanzbehörde wird ca. zum Jahreswechsel die Fahrzeuge alle (auch die alten) umschreiben auf PKW. Danch erfolgt die Neueinordnung gem. Dreckschleuderklasse. Macht bei mir , LC95 D, Bj.2000, satte 1000.- Eur mehr.
Es gibt aus Gesetzesgründen keine Unterscheidung gewerblich/ nichtgewerblich. Da hat der Stolpe nur gegaggert. Nur bauartgerechte LKW werden so zugelassen, also Blechfenster, etc.
So isses. Keine Bestandswahrung alter Zulassungen.
Hier liegt evtl. die einzige jur. Chance, weil zum dam. Zeitpunkt das Gesetz eben so war. Aber schlechte Chancen für uns. Bloss weil diese Sch..PseudoCruiser mit Porsche- und BMW-Motor mitgeritten sind. Wünsche denen den täglichen Elektronikschock auf den Hals.

(Edited by ananta11 at 14:22 am 28. July 2004)
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landcruiser
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von landcruiser »

Diese Information halte ich, ehrlich gesagt, für wenig weiterführend:

Wovon schreibts du ?

a) Gewichtsbesteuerung für PKW
b) LKW-Zulassung ?

Welcher § der STVZO ? Den von dir zitierten kenn ich nicht (was aber nix bedeuten muss).

Du hast mit "den Ministerien" gesprochen ?

Mit welchen ?

Innenministerium ?

Wie sieht das Finanzministerium das ?

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ananta11
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von ananta11 »

also nochmal:
bisher >2,8 t Kombinationsfahrzeuge werden in Kürze alle auf PKW umgeschrieben. Das sagt das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr. Dies erfolgt nachdem die Strassenverkehrszulassungsordnung geändert wurde. Der entsprechende § 23,Absatz (6a): Als Personenkraftwagen sind auch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t zu bezeichnen, die nach ihrer Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt sind, w a hl w e i s e (!)vorwiegend der Beförderung von Personen oder vorwiegend der Beförderung von Gütern zu dienen, und die außer dem Führersitz Plätze für nicht mehr als acht Personen haben." Die 2,8 T sollen weg.
Fertiger Entwurf liegt zur weiteren Gesetzgebung vor.
Parallel gehts an die Länder-Finanzministerien, die gerade gemeinsam die neuen Richtlinien für die Besteuerung der Lcs abstimmen. Es wird dann jeder einen neuen Steuerbescheid bekommen, der unter Berücksichtigung der Fahrzeugdaten die PKW-Steuer festlegt. Ausnahmen von diesen gibt es nur nach  Antrag und Fahrzeugabnahme für echte Nutzfahrzeuge, also mit entsprechendem Fahrzeugauf (-um)bau.  Diese Regeln sind restriktiv. Es wird kaum mehr Umschreibungen auf LKW geben. Termin ca. Neujahr. Und die Stolpesprüche zu Ausnahmen für bgewerbliche Anmeldungen , z.B. Handwerker, etc. sind rechtswidrig und werden aller Voraussicht nach nicht umgesetzt.
So besser?


(Edited by ananta11 at 15:54 am 28. July 2004)
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Onkelchen
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von Onkelchen »

Quelle ?
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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ananta11
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von ananta11 »

Quelle: Telefonat mit Bundesmist Referat  STVZO, Juristin (nett und geduldig) und Bay. Finanzmist, Juristin in Abteilung, die für Betreuung der KFZ-Steuer zuständig ist, heute Vormittag (auch nett, aber alle beide tief überzeugt, dass sie so die Menschheit retten.). Warum lässt die keiner auf die 40-Tonner oder porsches los!
Vorsicht, in München wacht eine bissige Telefon-Zentralistin!
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bandeirante
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von bandeirante »

Also wenn ich das richtig verstehe, dann sind Sonderkraftfahrzeuge z. B. WoMo davon nicht betroffen. Dann werde ich meinen Cayenne wohl als Wohnmobil umbauen müssen. Aber das ist ja kein Problem wenn das bei 73/60/80 geht.

Schöne Grüsse
Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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landcruiser
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2,8 Tonnen Steuer Regelung bei Geländewagen

Beitrag von landcruiser »

Tja, leider wurden die offenen Fragen damit immer noch nicht beantwortet.
Absoluter ..... ist z.B.:
"bisher >2,8 t Kombinationsfahrzeuge werden in Kürze alle auf PKW umgeschrieben"
weils in den Kfz.-Papieren seit geraumer Zeit schon keine Kombis mehr gibt. Und eine Umschreibung auf PKW is überflüssig, weils schon immer PKW waren.

Also wat is nu, weiter Rätselraten ?

Ruf nochmal nen anderen Juristen an: "Zwei Juristen = drei Meinungen."

Lassen wirs lieber. Nachher lesen die hier noch mit und kommen auf dumme Gedanken.

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