hilfe sonntagsfahrverbot

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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thorsten
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von thorsten »

kann mir mal kurz jemand helfen: pickup als lkw zugelassen mit autoanhänger und auto drauf, gilt da das sonntagsfahrverbot?
gruß
thorsten
Die beste Regierung ist die, welche am wenigsten regiert.
[i] H.D. Thoreaux[/i]

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Wolle
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von Wolle »

Ja, leider...

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thorsten
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Beitrag von thorsten »

gilt das nicht nur für gewerbliche fahrten?
und wie machen das die leute mit den pferdeanhängern etc...?
Die beste Regierung ist die, welche am wenigsten regiert.
[i] H.D. Thoreaux[/i]

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Angela
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von Angela »

Bei der Führerscheinstelle ist das Amt für Ausnahmegenehmigungen. Hier erhälst du für Sportanhänger(Motorsport, Pferdeanhänger etc.) ne Genehmigung unter Angabe der Strecke, die gefahren wird. Solltest also die Route Stuttgart- Beuern angeben. Kostet ca. 25 Euro. Hatte ich letztens auch.....ebenso Scheine von Zugfahrzeug und Anhänger mit vorlegen......

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RBW
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von RBW »

Quote: from thorsten on 18:36 am 8. Sep. 2005
gilt das nicht nur für gewerbliche fahrten?
und wie machen das die leute mit den pferdeanhängern etc...?
dem ist nicht so. Sonntagsfahrverbot gilt für alle Lkw ab 7,5 t und alle Lkw mit Anhänger - ohne Gewichtsbegrenzung nach unten, also ab 0,1t und unabhängig ob privat oder gewerblich..
Beispiel: Kastenente, zugelassen als LKW (1250 kg zGG), ungebremste Anhängelast 200kg, mit Anhänger Sonntagsfahrverbot! Weitere Einschränkungen: Auch innerorts Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Straßen, linke Spur darf nur benutzt werden, wenn links abgebogen werden soll. An Bahnübergängen muss an der letzten Bake, also 80m früher gehalten werden. Ausnahmegenehmigungen gibt es nur für verderbliche Waren wie Obst, Gemüse, Milch oder tote (!) Pferde. Ausländische LKWs dürfen immer nach Hause fahren. Der deutsche Spediteur darf sonntags nicht von Frankfurt/Main nach Berlin fahren, der polnische LKW darf von Frankfurt/Main über Berlin nach Warschau fahren. Ist das Wochenende rum bevor er die polnische Grenze erreicht hat, darf er umdrehen und weiter mit Dumpingpreisen deutsche Arbeitsplätze vernichten....

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sven1
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Beitrag von sven1 »

@all,wasn jetzt`?
gruss sven

bin seit heute auch besitzer von nem hänger
no airbags..no climatronic..no ABS/ESP..sterben wie 1 Mann

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Angela
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von Angela »

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Stand: Bekanntmachung vom 13.10.2004 (VkBl. S. 542 Nr. 204)
§ 30  Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km,
1a. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr),
2. die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leichtverderblichem Obst und Gemüse,
3. Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen,
4. Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

(4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind

Neujahr,
Karfreitag,
Ostermontag,
Tag der Arbeit (1. Mai),
Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag,
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober),
Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland,
1. und 2. Weihnachtstag.



ist doch irgendwie ein Gummiparagraph...........denn die Gewichtsreglung von LKW mit Anhänger steht eben nicht drinne und die Polizei in BW sagte mir, private Fahrt mit LKW unter 7,5 und Anhänger gehe in Ordnung. Die hessische Polizei sieht es wieder nicht so.........also mal wieder ne Auslegungssache??????

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RBW
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Beitrag von RBW »

...(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren....

Eben weil keine Gewichtsbegrenzung drin steht, gilt das SFV für alle Lkw mit Anhänger. Wäre es anders, stünde es drin,  z.B. Anhänger hinter Lkw über 3,5t. Das ist Juristendeutsch für Erstsemester. In den Ausnahmeregel steht auch nichts von Privatfahrten oder lebenden Pferden drin (nur lebende Fische).

Etwas anderes hat auch die Polizei in BW nicht gesagt, sondern ein Polizist aus BW (Juristendeutsch für Erstsemester). Sollte das gegenüber einem anderen Polizisten in BW Beweiskraft haben, müsste es aus Stuttgart kommen und zwar schriftlich - selbst dann gälte es nur in BW.

Fazit: Ist dein Buschtaxi als Lkw zugelassen und du hast einen Dünnblechanhänger vom Baumarkt dran, fährst du sonntags illegal. Als Ballonfahrer kennen wir diese Problematik zur Genüge....

Weil diese Regelung so hirnrissig und die Pkw/Lkw-Eigenschaft nicht immer augenscheinlich ist, hat das aber noch nicht jeder Dorfpolizist gerafft. Bist du jedoch mal in eine Kontrolle geraten und eine dieser Mehlmützen hat in der obersten Zeile des Kfz-Scheins den falschen Buchstaben (L statt P) entdeckt, hast du keine Chancen den darauf folgenden Bußgeldbescheid abzuwehren. Allenfalls über Brüssel könnte man diesen Schwachsinn stoppen....

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RobertL
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Beitrag von RobertL »

Hihi - Brüssel. Na dann versuch mal! Dauert ewig und iss nur für Lobbyisten da.
lg Robert

Nächster Stammtisch am 13.6. ab 17:00 beim "Roter Hiasl"
https://www.roterhiasl.at/

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RBW
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hilfe sonntagsfahrverbot

Beitrag von RBW »

Über Brüssel wurden schon einige Dinge gekippt, die wir anderweitig in Deutschland nicht losgeworden wären, beispielsweise 10jährige Laufzeiten von Versicherungsverträgen - und das gegen den Widerstand der übermächtigen Versicherungsmafia...

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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Und solche Sachen können richtig teuer werden.
Vor langen Jahren wollten die in Berlin für
so etwas 400,- DM vom Halter.
Konnten wir aber abwenden ; )
Das mit den ausländischen LKW am Sonntag nach
hause fahren ohne Sondergenehmigung stimmt so
auch nicht. Keine Genehmigung,kein fahren.
Die Handhabung ist von Bundesland zu Bundesland
höchst unterschiedlich.In Lübeck bekommt jeder
Schwede der es bezahlt auch ne Genehmigung.
In Berlin ist selbst mit Hinweis auf soziale Aspekte
des Familienlebens der Fahrer nix zu wollen.
Und um die Verwirrung noch richtig zu
steigern:
Ich glaube im Saarland gab es vor einigen Jahren ein Urteil zu genau dieser
Kombination Doppelkabinenpickup:
Fazit: der Pickup ist ja PKW-ähnlich,also
durfte er fahren.
Gruß aus Berlin

(Edited by AndreasHirsch at 8:04 am 9. Sep. 2005)
AndreasHirsch

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Angela
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Beitrag von Angela »

@AndreasHirsch

da müßte es ja auch ein Aktenzeichen geben.....das könnte weiterhelfen...denn solange es in einer höheren Instanz nicht angefochten wurde, ist dieses Urteil maßgebend......

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AndreasHirsch
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Beitrag von AndreasHirsch »

Ja,aber das war ein Urteil auf Landesebene,und
somit nicht Bundesweit wirksam.Vorallem schon
einige Jahre her,und es hat bestimmt auch schon
andere Verfahren mit anderem Ausgang gegeben.
Da kann nur ein echter Experte was wasserdichtes
rausbekommen.
Gruß aus Berlin
AndreasHirsch

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Willem Jan Markerink
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Beitrag von Willem Jan Markerink »

Quote: from Angela on 15:49 am 9. Sep. 2005
@AndreasHirsch

da müßte es ja auch ein Aktenzeichen geben.....das könnte weiterhelfen...denn solange es in einer höheren Instanz nicht angefochten wurde, ist dieses Urteil maßgebend......


Hrmpf, schon *wieder* in die Vergessenheit geraten....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/or7-2002.jpg
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"Those who wander are not necessarily lost"
(J.R.R. Tolkien)
'....and not all who launder are washed'
(WJM....;))

http://www.a1.nl/phomepag/markerink/main_4x4.htm

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

schön, dass dieses ausgelutschte und ewig wiedergekäute Thema nochmal neu aufgerollt wird

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