Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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sportbiber
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von sportbiber »

moin,
habe grade die 157 beiträge zum thema womo mit der suchmaschine gefunden und sorgfältigst gelesen.

trotzdem meine frage:
wieviele sitze können in einem so kfz wohnmobil vom typ hj61 oder j8 oder j7 oder nissan patrol oder mercedes g oder defender 110 eingetragen sein?

mein tüv-berater lässt sich auf maximal 4 sitze ein, obwohl 6 sitze vorhanden und komplett umklappbar sind (drei sitzreihen zu jeweils 2 sitzen).

andererseits habe ich hier im forum gelesen, dass die versicherungen auch für mehr als die eingetragenen personen haften, wenn diese auf ordnungsgemässen sitzen und angegurtet sitzen. gibts dazu irgendwelche offiziellen stellungnahmen (gerichtsurteile, adac o.ä.)?

wenn jemand hier so ein vielsitziges wohnmobil sein eigen nennt, wäre ich für kontaktaufnahme per email  sehr dankbar. sportbiber2[at]web.de.

vielen dank!

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Onkelchen
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von Onkelchen »

Prinzipiell gilt:

Fahrersitz + 8 weitere Sitze.

Mehr als 8+1 Personen darfst Du in .de mit dem "normalen" Führerschein auch gar nicht fahren.

Es müssen ordnungsgemäße Sitzbefestigungen vorhanden sein sowie soweit nicht vom Hersteller per Ausnahmegenehmigung ausgenommen, Rückhaltesysteme.

Für Quersitze werden Dreipunktgurte (für neuere Fahrzeuge) bzw. Beckengurte (für ältere Fahrzeuge) benötigt.
Längssitze bekommen grundsätzlich nur Beckengurte.

Am einfachsten ist es, wenn es ab Werk bereits das jeweilige Modell mit der entsprechenden Sitzanordnung gibt, dann kann man sich an die werksseitigen Gurtbefestigungspunkte halten.

Hilfreich hierfür sind auch die Informationen auf www.tuev-sued.de

Viele Grüße
Onkelchen
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, die die Welt nie angeschaut haben.
(Alexander von Humboldt)

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Der Steppenwolf
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von Der Steppenwolf »

@ ..Längssitze bekommen grundsätzlich nur Beckengurte.

Hallo Onkelchen,
Deine Aussage hat mich irritiert. Müssen, oder sollten Beckengurte bei Langssitzbänken installiert sein ?


Grüße aus der Pfalz

Martin

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fraschumi
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von fraschumi »

@Martin
Müssen nicht. Mein Auto ist  zugelassen mit  Längssitzbänken,  Beckengurte waren nicht vorhanden.

@Onkelchen
Zitat::
"Mehr als 8+1 Personen darfst Du in .de mit dem "normalen" Führerschein auch gar nicht fahren."

Ganz sicher?

Gruß Frank

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DerAustralier
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Beitrag von DerAustralier »

@frank

weil man dann einen personen-beförderungschein (heisst das so?) braucht
Martin (HZJ75 + VW Iltis)
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thores
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von thores »

@ Martin Bach

Hallo Martin,

aus einem früheren Thread ist mir in Erinnerung, dass auf den Längssitzbänken  k e i n e  Gurte angebracht werden  d ü r f e n  ! - ... wohl Verletzungsgefahr zu groß. Aber schau selber noch einmal in der Suchmaschine.

Grüsse aus Altenstadt
Thomas
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spottbiber
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von spottbiber »

moin,

das mit den 8+1 sitzen auf pkw-führerschien ist schon klar,

es geht mir um eine WOMO-ZULASSUNG mit 6 sitzplätzen. zur zeit sind mit pkw kombi 7 sitzplätze eingetragen. durch den aus-/umbau fällt ein platz dem schrank zum opfer. bleiben 6. der tüv-mann will aber nur 4 eintragen. begründung: bei 6 sitzplätzen ist der hauptzweck personenbeförderung und somit pkw.

gibts hier jemanden mit einem der o.g. wagentypen und mehr als 5 sitzen und so.-kfz wohnmobil?

(bin eigentlich sportbiber, aber irgendwie hat sich mein account gesperrt, musste mich neu anmelden.)

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Super U
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Womo-Eintrag mit ganz vielen Sitzplätzen...

Beitrag von Super U »

Hallo!!
Habe bei meinem HZJ 78 Womo zulassung mit 6 Sitzplätzen!!!
Habe die linkereihe Sitzbänke gegen eine Holzkiste getauscht, die natürlich fest verschraubt ist!!
Der TÜVprüfer hat lange  in seinen Unterlagen gesucht wegen den fehlenden Gurten hinten aber nichts gefunden!!
Ich glaube das ich sehr viel Glück mit meinem Prüfer hatte!!
Gruß U

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bandeirante
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Beitrag von bandeirante »

Hallo,

hier
http://www.tuev-sued.de/freizeit_tuev/w ... fyzizh.asp
steht doch alles, ausser für Längssitzbänke. In einer älteren Broschüre hab ich aber gelesen, dass dafür Beckengurte empfohlen werden.

Grüsse Axel O.
Der Weg ist das Ziel

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fraschumi
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Beitrag von fraschumi »

@Martin, der Australier
Zitat: "weil man dann einen personen-beförderungschein (heisst das so?) braucht"

MMh, genau zu dem Thema gab es hier im Forum mal ne Diskussion.  Schlußendlich kam dabei heraus, das der Personenbeförderungsschein nur bei gewerblichem Einsatz erforderlich ist.
Es müßte zu finden sein, sorry....... ich hab`s auf die Schnelle nicht finden können.....

@Thomas
Verboten sind Gurte auf Längsbänken nicht,  denn dann hätte der TÜV in meinem Fall wohl schon gemeckert....;)

Gruß Frank

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spottbiber
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Beitrag von spottbiber »

moin moin,

entschuldigt, aber die diskussion geht ein bisschen an dem vorbei, was mir bei der frage wichtig gewesen ist.

wie siehts aus mit dem vornehmlichen verwendungszweck "personenbeförderung" im gegensatz zum verwendungszweck "wohnen"?

ps. netzi, mein sportbiber-account meldet immernoch "wrong password"...




(Edited by spottbiber at 22:03 am 2. Oct. 2004)

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Hase Productions
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Beitrag von Hase Productions »

Hi Sportbiber

Die Anzahl der Sitzplätze ist davon abhängig was der TÜV-Prüfer einträgt. Da gibt es keine verbindlichen Vorschriften glaube ich. Ich hab mit meinem ein Vorgespräch geführt, und wenn die Orginalsitze verfügbar wären, würde er mir alle bisherigen Sitzplätze auch eintragen. Das wären dann 6 Stück hinten. Ich hab im Moment noch Längssitzbänke und schlauer weise hat man mir 3 Sitzplätze vorn und 6 hinten eingetragen :ka: (serienmäßiger Zustand).

Bei meiner Planung für hinten, werde ich die Längssitzbänke durch Staukisten ersetzen, auf denen dann auch die Fahrgäste sitzen müssen. Für den Fall hab ich mich mit meinem TÜVler auf 4 Sitzplätze hinten geeinigt (2links, 2rechts, wie beim stricken :biggrin:). Mehr will er mir nicht genehmigen weil sich der längs sitzende Fahrgast nach vorne hin abstützen können soll. Die vorn sitzenden würden sich dan an den Lehnen von Fahrer- u. Beifahrersitz abstützen, die dahinter sitzenden können sich nur an den vor Ihnen sitzenden abstützen. Daher werden nicht mehr Sitzplätze eingetragen.

Zu den Gurten: Ich hab serienmäßig Beckengurte für die Längssitzbänke drin. Nach Auskunft des TÜV sind diese für ein Wohnmobil nicht zulässig (keine Gurte sind besser). Bei PKW-Eintragung ist das ganze nicht wirklich geregelt. Er meint das es auch beim PKW nicht nötig ist. Es könnte aber sein das die Polizei diese Regelung noch nicht kennt. (Diese Aussage bekam ich imSeptember 04 nachdem ich beim TÜV gezielt danach fragte. Diese Regelung wurde auch von Tom (Toms Fahrzeugtechnik) so auf dem BTT vorgetragen. Das war der Auslöser für meine Nachfrage beim örtlichen TÜV.
Die Regelung scheint auch so neu zu sein das sie sich noch nicht überall hin verbreitet hat. Erst der Chef der TÜV-Niederlassung konnte eine verbindliche Aussage machen. Meine Ausführungen gelten übrigens nur für den "Tüv Süd" )

Gruß Hase
Der Dampfer und des Schnauferl, HZJ78 und BJ42 - Heavy Metal auf japanisch
http://www.Hase-Productions.de

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reinhardu
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Beitrag von reinhardu »

Die Anzahl der eingetragenen Sitzplaetze sagt zumindest bei PKWs nichts ueber die Anzahl der Personen aus, die befoerdert werden duerfen: http://www.gdp-borken.de/Archiv/Archiv- ... /sitze.htm

Bei einer Zulassung als LKW gelten die Einschraenkungen zur Personenbefoerderung gemaess StVo §21 Abs. 2. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvo/__21.html

Bei einem Wohnmobil duerfte dieser § nicht zutreffen, da es sich eher um  Wohnraum, als um eine Ladeflaeche handelt.

Anschnallen muss man sich nur auf Plaetzen mit Gurten. Wenn kein Gurt vorhanden, kann man sich auch nicht anschnallen. Aber ich hab mal ein Gerichtsurteil gelesen, dass von einer Teil-(Mit)schuld (ca. 20% bei nicht vorhandenen Gurt) der bei einem Unfall verletzten, ungesicherten Person ausgeht.

Gruesse
reinhard

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sportbiber
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Beitrag von sportbiber »

moin reinhard,

danke, das ist genau das, was ich gesucht habe.

werde morgen mal meine versicherung anrufen und fragen, was sie dazu sagen.
habe 6 sitze in einem 4-sitzigen womo. es waren ürsprünglich mal 7. 6 sind noch da, alle mit gurten. der tüv-mann wollte nur 4 eintragen.

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RBW
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Beitrag von RBW »

Quote: from fraschumi on 20:16 am 2. Oct. 2004
@Martin, der Australier
Zitat: "weil man dann einen personen-beförderungschein (heisst das so?) braucht"

MMh, genau zu dem Thema gab es hier im Forum mal ne Diskussion.  Schlußendlich kam dabei heraus, das der Personenbeförderungsschein nur bei gewerblichem Einsatz erforderlich ist.
Es müßte zu finden sein, sorry....... ich hab`s auf die Schnelle nicht finden können.....

@Thomas
Verboten sind Gurte auf Längsbänken nicht,  denn dann hätte der TÜV in meinem Fall wohl schon gemeckert....;)

Gruß Frank




Ich hatte mich darüber schon mal ausgelassen: http://www.buschtaxi.net/forum/viewtopic.php?t=9513
Wusste gar nicht, dass es sogar Richter gibt, die meine Meinung teilen: http://www.gdp-borken.de/Archiv/Archiv- ... /sitze.htm Noch dazu von einem pensionierten Bullen gesammelt - das ist nicht mit Gold zu bezahlen! Hab ich ausgedruckt, eingeschweisst und ins Handschuhfach gelegt...

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