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Sehr "schön" finde ich Punkt 2.b.:2. Fortführung der bisher hubraum- und schadstoffbezogenen Besteuerung für den am
31. Dezember 2008 vorhandenen Fahrzeugbestand mit folgenden Komponenten:
b. Beibehaltung der schon heute deutlich höheren Steuersätze für Altfahrzeuge der
Euro-1-Abgasnorm und der Abgasstufe „Euro-0“;
So lange "nur" die Sätze im bisherigen KraftStG angehoben werden sollen und inhaltlich nichts geändert wird, um so wichtiger wird das Urteil des BFH werden. Denn daß es neben der Hubraum-Steuer auch noch eine Steuer nach Gewicht gibt, wird scheinbar ignoriert mit dem hoffentlich falschen Bewußtsein, daß diese Steuer ja nur für "Lkw" gelte bzw. für Geländewagen "abgeschafft" sei....
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