Zunächst kannst Du nicht alle Städte und Gemeinden über einen Kamm scheren, da die Regelungen zu den Fahrverboten und damit auch zu den Ausnahmen je nach Gemeinde verschieden sind.
Wie verschieden die Regelungen sind, siehst auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde.
Wo liegt das Problem, wenn bestimmte Fahrzeuge, zum Beispiel der Feuerwehr, eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Eine Ausnahmegenehmigung, die private Halter, nach den geltenden Regelungen auch bekommen würden.
Zum Beispiel wenn eine Nachrüstung nicht möglich oder wirtschaftlich vertretbar ist.
Bei allem Verständnis über die Verärgerung über diesen hanebüchenen Feinstaubunsinn -die ich natürlich zu 100% teile-, sollte man doch versuchen sachlich zu bleiben, weil solche wackeligen Behauptungen, die sich leicht widerlegen lassen, die eigene Argumentation nur unnötig schwächen.
Man sollte auch die andere Seite nicht vergessen:
Gemeinden, die sich entschieden haben "mit gutem Beispiel voranzugehen" und alle Fahrzeuge, die nicht die grüne Plakette bekommen, umgehend gegen entsprechende neue Fahrzeuge auszutauschen, wird vorgehalten Steuermittel zu verschwenden, weil sie drei Jahre alte Fahrzeuge aussondern.
Naja, eine Steuerverschwendung ist die ganze Feinstaub-/Fahrverbotshysterie leider in jedem Fall ... und da beißt sich die bekannte Katze gerade wieder in den Schwanz.
