Versicherung - das leidige Thema

Light Duty (Bundera/Prado): 1984 - 1996
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RBW
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Beitrag von RBW »

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Damit du das Teil als Womo anmelden kannst, muss es auch Womo sein - d.h. vom TÜV als solches abgenommen werden.
Dann sparst du so ganz nebenbei auch etwa 1200 Euro Kfz-Steuer p.a.

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peter brem
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Beitrag von peter brem »

Ja, ich habe es bei TOMs Fahrzeugtechnik umbauen lassen, und er sage, dass es kein Problem sein sollte ´den Wagen als Womo zuzulassn. Es ist ja alles vorhanden. Aber bei FA hat man mir die Auskunft gegeben, das LKW würde ~ 240 / Jahr kosten als WOMO 1200??? Was ist richtg. In endeffekt heben sich die zwei Sachen auf. Was man bei der STeuer spart gibt man bei der VErsicherung drauf.....
Es sind die Begegnungen mit Menschen, die das Leben lebenswert machen.
                             Guy de Maupassant

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RBW
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Beitrag von RBW »

Ok, Ok, hab ich jetzt mit Pkw verwechselt. Steuerlich sind Lkw und Womo gleich, weil nach Gewicht besteuert. Beim Pkw gehts nach Hubraum - und 4,2 l kosten richtig Geld...

Heute wurde bei mir die Womo - Steuer abgebucht, 185 Thaler für 3035 kg

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peter brem
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Beitrag von peter brem »

ja, ich habe mich jetzt erkundigt. Die Versicherung kostet 355 p.a. und jetzt muss ich nur noch den Kerl von der Zulassungsstelle erweichen den WoMo nach Gewicht zu besteuern. Dann wäre ich wieder glücklich.
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peter brem
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Beitrag von peter brem »

by the way RBW,
wiesst Du was eine Umschreibung von LKW auf WoMo kostet? Ich war gerade bei einem Mechaniker - netter Kerl, da wie er so schön sagte: " Alles Ermässungssache des TÜV Beamten ist. Ich sehe wieder Licht am Horizont für unser FJ75
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RBW
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Beitrag von RBW »

Wenn das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war, dürfte das nur die TÜV-Prüfung kosten. Wenn die Karre noch bei Tom steht, lass das am besten dort machen. Die Zulassungstelle lässt dann das zu, was in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht (bisher Kfz-Brief), also Womo. Mit der Steuer hat die Zulassungsstelle gar nix zu tun, das macht das Finanzamt. Die gehen auch von dem aus, was in den Papieren steht, also Womo. Sprech das Thema also gar nicht erst an.

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peter brem
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Beitrag von peter brem »

Vielen Dank für Deine Info´s RBW ( ist das Dein wirklicher Name ) However - Ich werde unseren Beast jetzt als WOMO anmelden lassen und dann kann ich endlich wieder rumfahren. Mit den Aussie Kennzeichen fielen wir überall ein weinig auf besonders hier an der CH Grenze. Das wir dann wahrscheinlich am günstigsten sein.
Cheerio
Peter
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MarkusZ
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Beitrag von MarkusZ »

Hallo Peter,

jetzt muss ich noch schnell mal BELLEN bevor Uwe (Landcruiser) Ruthart beisst:

Die Info dass Womos definitiv nach Gewicht besteuert werden ist leider FALSCH !

Nach derzeitiger Gesetzeslage sind sie ebenso nach Hubraum zu besteuern wie Pkw.

Die Krux ist dass man das einmal vorhatte und die Finanzämter daher - meist unter Vorbehalt - noch Steuerbescheide auf Basis der Gewichtsbesteuerung verschicken.

Gesetzliche Grundlage gibts dafür jedenfalls keine. Daher riskiert jeder Womobesitzer, abhängig vor der (vielleicht) einmal zu beschliessenden Änderung eine mehr oder minder dicke Nachzahlung.

viele Grüsse

Markus


(Edited by MarkusZ at 17:42 am 20. Oct. 2005)

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peter brem
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Beitrag von peter brem »

HAllo Markus,
das sind jetzt aber keine guten News zum Abend. D.h. ich darf jetzt eine Münze werfen und die entscheidet dann wie ich den Wagen zulasse?
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                             Guy de Maupassant

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RBW
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Beitrag von RBW »

Moment, Moment, dass Womos definitiv nach Gewicht besteuert werden, habe ich nicht gesagt. Die Versicherung ist definitiv billiger als bei Lkw oder Pkw - bei der Steuer ist gar nix definitiv. Versteuert werden Womos derzeit nach Gewicht - und Steuerbescheide sind grundsätzlich nur vorläufig und ergehen stets unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Wenn irgendwann einer auf die Idee kommt, dein unverblechter Lkw ist gar kein Lkw, droht genauso Nachzahlung - auch rückwirkend. Im Steuerrecht sind alle Konstanten variabel. Rechts- und Planungssicherheit gibt es keine, das ist das eigentliche Problem. Und weil wir nicht wissen, was unser Fuhrpark einmal nachträglich kosten wird, haben wir in unserer Firma das Thema neue Mitarbeiter und Ausbildungsplätze auf unbestimmte Zeit vertagt. So ist das eben - aber dieser Staat begreift es nicht.

Peter, hättest du doch die Karre in Australien gelassen, 500 Australdollar (das sind 300 Öröh) road  tax mit third party personel, freiwillig nochmal 100 A$ (= 60 Öröh) third party property, artgerechte Haltung garantiert - was willst du mit dem Teil eigentlich hier ?? :greensmilewinkgrin:

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MarkusZ
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Beitrag von MarkusZ »

soso:

Quote: from RBW on 14:43 am 20. Oct. 2005
... Steuerlich sind Lkw und Womo gleich, weil nach Gewicht besteuert. ...


Quote: from RBW on 14:09 am 20. Oct. 2005
Damit du das Teil als Womo anmelden kannst, muss es auch Womo sein - d.h. vom TÜV als solches abgenommen werden.
Dann sparst du so ganz nebenbei auch etwa 1200 Euro Kfz-Steuer p.a.



@peter: zwischen Womo und Lkw gibts auch nen goldenen Mittelweg - wenn du mit 2 Sitzplätzen zufrieden bist. Mags bloss nich gern schreiben weil Grauzone. Frag' Tom oder meld' dich per Messenger.

Grüsse

Markus



(Edited by MarkusZ at 20:03 am 20. Oct. 2005)

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spottbiber
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Beitrag von spottbiber »

Sorry, dass der LInk so lang ist, mein Brauser kann kein pdf...

http://www.kba.de/Abt3_neu/Kraftfahrzeu ... _2005_.pdf

Interessant in diesem ziemlich neuen Schrieb des KBA ist das Thema Wohnmobile. Einfach mal "Wohnmobil" suchen und nachlesen...

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MarkusZ
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Beitrag von MarkusZ »

Seite 52: - ist halt noch nicht aktualisiert (Stand Mai 2005) - und ? Papier. Punkt.

Brauser kann aber doch: kuckst du hier mit 'Edit' - muttu lernen...

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spottbiber
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Beitrag von spottbiber »

Seis drum. Stand ist September 2005 (siehe Änderungen am Anfang) und was ich interessant finde, ist die Tatsache, dass da explizit zwischen EU-Fahrzeugklassen und nationaler Typisierung differenziert wird. Und dass mein Leichenwagen, obwohl nach EU-Recht natürlich ein PKW (dabei sind doch Leichen juristisch bloss Sachen), auch in Zukunft einen "So.Kfz"-Schlüssel erhält. Somit meine Steuerbefreiung immerhin möglich bleibt.
Ausserdem gibt es auch weiterhin zwei Schlüssel für Womo unter und Womo über 2.8 t. Und so weiter.

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