Das ist eine traurige Nachricht.

So ist der letzte Strohhalm wohl weg. Trotzdem ergeben sich ein paar Fragen:
- Wieso nimmt man für die Klage so einen Landcruiser mit 4-5 Plätzen und 2,3 T Gewicht- und nicht ein verkapptes Womo mit 2 Plätzen vorne und Ausbau bzw. Ladefläche hinten?
Das Gericht hat im unteren Teil ja die Flächenformel nochmal erwähnt. Diese geht natürlich bei dem Fzg. nicht auf, stellt aber wohl ein gewichtiges Argument dar.
- Warum nimmt man nicht einen z.B. BJ/HZJ 75/78
ohne Trennwand und verblechte Fenster, 2 eingetragenen Sitzplätzen, 2810kg GG.
- die Flächenformel passt dann
- die baubedingten Merkmale stimmen (Achse, Motor...)
- die Konzeption vom Hersteller( z.B Truppentransporter)
- das Erscheinungsbild
allein die Karosserie mit Ihrer Verblechung ist nicht, sollte aber ja bei "objektiver" Betrachtung unter Berücksichtigung aller Merkmale auch nicht zu doll stören
Vielleicht kann mir einer das erklären.
Danke Flo
Dass die alle unter einem Hut stecken, also politisch angehalten sind, nicht objektiv und aufgeschlossen zu handeln, glaube ich auch. Ich möchte meinem Vorredner daher zustimmen. Nur vielleicht hat ja mal einer der Richter den Mut entgegen seiner Vorgesetzten zu entscheiden- dass ist was mir bis jetzt Hoffnung gab
