Ergebnis der BFH Verhandlung...

Für alles, was sonst nirgends reinpaßt...
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proallrad
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Beitrag von proallrad »

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Thomas D hat geschrieben:ja das ist es.
War von Anfang an zu erwarten und überrascht mich in keinster Weise.
Tut mir leid für die, die dort Hoffnung und Geld investiert haben.
Gruß
Tom


...schön das Du von der Materie keine Ahnung hast - grundsätzlich sollte man abwarten was am Ende raus kommt, bevor man jetzt wieder mit solchen "Sprüchen" kommt: "ich habs ja gewusst". Wartet erstmal ab, was der BFH da versucht, oder kannst Du (Tom) der breiten Masse das schon darlegen?

Gruß

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Thomas D
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Beitrag von Thomas D »

Entschuldigung Herr Specht, wenn ich da was nicht verstanden habe, aber das ist eine Veröffentlichung der Entscheidung mit Begründung zu Deinem Prozeß/Revision.
Worauf mus man denn jetzt noch warten, denn du schreibst ja:
"...schön das Du von der Materie keine Ahnung hast - grundsätzlich sollte man abwarten was am Ende raus kommt, bevor man jetzt wieder mit solchen "Sprüchen" kommt: "ich habs ja gewusst". Wartet erstmal ab, was der BFH da versucht, oder kannst Du (Tom) der breiten Masse das schon darlegen?"

Und ich habe Die Veröffentlichung der Entscheidung mit Begründung ganz durchgelesen und komme eindeutig zu dem Schluß, dass Dein HZJ75 wie ein PKW nach Emission und Hubraum besteuert wird.
Was soll da dein Einwurf bedeuten, dass der Bundesfinanzhof etwas versuchen könnte?

Aber die Ansage vom BFH ist doch eindeutig.

Und ganz nebenbei habe ich das schon immer gesagt, schon bevor es Deinen Verein gab, das solch eine Klage sehr wahrscheinlich keine Ausicht auf Erfolg haben wird.
Jetzt kläre uns doch mal mit Fakten auf und bitte nicht mit Wunschdenken.
Schöne Grüße
Tom
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Timo
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Beitrag von Timo »

Thomas D hat geschrieben:Und ganz nebenbei habe ich das schon immer gesagt, schon bevor es Deinen Verein gab, das solch eine Klage sehr wahrscheinlich keine Ausicht auf Erfolg haben wird.


Tom, das ist Schwachsinn! Die Klagen waren der einzige Weg, die Revision zum BFH war bis ins kleinste Detail durchdacht, sogar das Kfz-Steuergesetz ist eigentlich nicht schlecht, wenn man sich damit mal auseinandersetzen würde. Wovor diese "unabhängigen" "Richter" in München kuschen - "dem politischen Willen" - ist ein Hohn, eine Unverschämtheit, eine Frechheit.....
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Thomas D
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Beitrag von Thomas D »

Sagt mal rede ich Chinesisch?
Das ist doch das was ich immer sage!
das ist politisch!
Desshalb hat das keine Chance!
Eurer Wunschdenken in Ehren, aber so läuft das leider nicht!
Und von Dir Timo hatte ich etwas mehr Realitätsnähe erwartet.
Du hast den Scheiß doch studiert.
Rede mal mit Fachleuten darüber, die werden dir das dann schon erklären.
Solange Geklagt wird rollt halt der Rubel, aber das will ja keiner höhren.
Und nun fallt mal alle wieder schön über mich her.
Viel Spaß beim weiteren Geldvernichten!
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PeterM
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Beitrag von PeterM »

Immer wieder amüsant, das einander-nicht-verstehen-wollen...

Ob die bestehende Regelung im KraftStG korrekt ist, wird von Gerichten geklärt. Wenn der Gesetzgeber die Kraftfahrzeugsteuer - in rechtsstaatlich korrekter Form - und jetzt als besonders dummes bzw. plakatives Beispiel nach der Farbe des Lacks festlegt, ist das eine politische Entscheidung.

Grüsse,
Peter

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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

PeterM hat geschrieben:...Ob die bestehende Regelung im KraftStG korrekt ist, wird von Gerichten geklärt. ...


Drücken wir es mal etwas salomonischer aus:

Es wird dazu ein Urteil geben. :lol:

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evisfreund
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Beitrag von evisfreund »

Das ist eine traurige Nachricht. :cry: So ist der letzte Strohhalm wohl weg. Trotzdem ergeben sich ein paar Fragen:

- Wieso nimmt man für die Klage so einen Landcruiser mit 4-5 Plätzen und 2,3 T Gewicht- und nicht ein verkapptes Womo mit 2 Plätzen vorne und Ausbau bzw. Ladefläche hinten? :roll:
Das Gericht hat im unteren Teil ja die Flächenformel nochmal erwähnt. Diese geht natürlich bei dem Fzg. nicht auf, stellt aber wohl ein gewichtiges Argument dar.
- Warum nimmt man nicht einen z.B. BJ/HZJ 75/78 ohne Trennwand und verblechte Fenster, 2 eingetragenen Sitzplätzen, 2810kg GG.
- die Flächenformel passt dann
- die baubedingten Merkmale stimmen (Achse, Motor...)
- die Konzeption vom Hersteller( z.B Truppentransporter)
- das Erscheinungsbild
allein die Karosserie mit Ihrer Verblechung ist nicht, sollte aber ja bei "objektiver" Betrachtung unter Berücksichtigung aller Merkmale auch nicht zu doll stören :?:

Vielleicht kann mir einer das erklären.
Danke Flo

Dass die alle unter einem Hut stecken, also politisch angehalten sind, nicht objektiv und aufgeschlossen zu handeln, glaube ich auch. Ich möchte meinem Vorredner daher zustimmen. Nur vielleicht hat ja mal einer der Richter den Mut entgegen seiner Vorgesetzten zu entscheiden- dass ist was mir bis jetzt Hoffnung gab :cry:

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Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

denke das hat man gemacht weil bei positivem Urteil dann alle anderen ,zB unechte Womo ,2 Sitzer ,Ute's, Doka's automatisch dabei wären .
Schade ist's schon weil die FA gegenüber diesen Fahrzeugen erstmal wieder Zeit gewonnen haben,auch wenn das Urteil sie eigentlich nicht einbezieht .

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evisfreund
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Beitrag von evisfreund »

Heißt das, dass es ein Urteil zu diesen Fzgn noch geben wird, bzw. jemand schon in den Startlöchern steht?
Ich werde wohl bald wieder einen Brief vom FA bekommen und die werden versuchen dass der Einspruch zurückgezogen wird. Ich konnte zum Glück bis jetzt auf das laufende Verfahren verweisen und die Sache ruhen lassen. :wink:
Kann man nicht zwei Autos in ein Verfahren packen bzw. um Kosten zu sparen mit einem Auto antreten was Siegchancen verspricht :?:
Das ist ja so wie wenn ein Formel1 Team mit schlechten Wagen anfängt um die Saison spannend zu halten- macht niemand, oder.
Ich kann deine Erklärung zwar nachvollziehen, aber leider nicht Verstehen noch für Sinnvoll halten.
Danke schonmal für die Erklärung
Flo

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Bergler
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Beitrag von Bergler »

Wir ärgern uns doch alle, aber deswegen sollten wir uns nicht auch noch gegenseitig prügeln!
Ja, es war von Anfang an wenig aussichtsreich. Um ein bestehendes Recht gegen den politischen Willen durchzusetzen braucht man sehr viel Glück und eine dicke Haut! Und trotzdem habe ich auch dann geglaubt, dass es klappen könnte und die Richter mutig wären. Sind sie aber nicht gewesen - leider.
Ob nun ein Gang zum BVerfG oder EuGH sinnvoll ist, werde ich nicht beurteilen (damit kenne ich mich nicht genügend aus).
ABER: ich fand und finde es trotzdem gut, dass man es immer wieder versucht - nur so kann man langfristig was erreichen.

Übrigens steht im Urteil, dass dies nur für nicht umgebaute Fahrzeuge gilt. Die üblichen Umbauten haben also weiterhin eine Chance!
Grüße
Thomas


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Nordlicht
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Beitrag von Nordlicht »

@elvisfreund

soweit ich weiß zieht die RU (Reisemobilunion) zusammen mit ADAC (naja)gerade ein Verfahren durch was unechte Womo's betrifft .
Sollte dort etwas erreicht werden fallen alle Autos die ue Womos sind darunter ,Details weiß ich aber nicht nur haben die Jungs
genauso viel Ärger mit den FA und OFD's wie Proallrad

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Timo
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Beitrag von Timo »

@Tom
Weder der BFH noch sonst ein Gericht in Deutschland ist befugt, politischen Willen durchzusetzen! "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen." Art 97 I Grundgesetz. Wenn es Wunschdenken ist, dieses absolut grundlegende Prinzip der Judikative auch in der Praxis zu erwarten, dann können wir die Anarchie ausrufen.

@PeterM
Leider hat das Gericht rein gar nichts geklärt.

@evisfreund
Die Wahl des Fzgs war völlig egal.

@Strohhalm - all
Angesichts dieses Urteils wird nun von RA Nehm und Stefan eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Die Frist beträgt 1 Monat, es bleiben jetzt also keine 3 Wochen mehr, um einen Schriftsatz zu entwerfen und beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einzureichen. Das ist leider nur der erste Schritt.

Eine solche Verfassungsbeschwerde muss vom BVerfG erstmal angenommen werden! Leider ist die Annahme-Quote sehr gering. Um so wichtiger ist es, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, die Aussicht auf Erfolg hat. Dazu muss ein erstklassiger Schriftsatz entworfen werden, an dem RA Nehm und Stefan quasi rund um die Uhr arbeiten. Deswegen wird zwar das Urteil vom BFH noch kommentiert und online gestellt, aber dann gilt die Konzentration wieder der Verfassungsbeschwerde, denn die Zeit läuft!
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evisfreund
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Beitrag von evisfreund »

Naja, also prügeln will ich ja niemanden 8) Hat mich nur interressiert, wieso das so gemacht wurde. Da ich eben auch selbst ein Betroffener bin finde ich die Gründe halt schon wichtig, nur erschließen sie sich dem Laien halt nicht sofort, bzw. mir immer noch nicht 100%.
Dass gehandelt wird finde ich gut- nur dieses Forum ist doch für einen Informationsaustausch unter Gleichgesinnten da. Es gehören doch auch Fragen dazu- auch wenn sie vielleicht manchen Reizen.

Gruß Flo

Adac...Naja, die drehen sich doch wie die Fahne im Wind! Ups :aetsch:

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Bergler
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Beitrag von Bergler »

@ Timo
Du hast (fast) Recht. Was aber Gesetz ist, bestimmt sich nicht ausschließlich nach dem geschriebenen Wort, sondern eben auch danach, was der Gesetzgeber mit seiner Wortwahl ausdrücken wollte. Deswegen werden häufig Gesetzesbegründungen und ähnliches herangezogen, um herauszufinden, was eigentlich mit der Vorschrift gemeint werden sollte. Und dabei wird der politische Wille eruiert. Und wenn dieser politische Wille nicht im Gegensatz zum formulierten Text steht, wird das Gesetz entsprechend ausgelegt. Das heißt jetzt aber nicht, dass die Gesetze eh´ nicht gelten, sondern, dass in Zweifelsfällen eben das Pendel mal in die eine oder andere Richtung ausschlagen kann. -> keine Anarchie bitte :wink:
Grüße
Thomas


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netzmeister
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Beitrag von netzmeister »

Weder der BFH noch sonst ein Gericht in Deutschland ist befugt, politischen Willen durchzusetzen!

Sie haben´s trotzdem getan.
Nächstes Buschtaxi-Treffen: 11.-13. September 2026
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landcruiser
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Beitrag von landcruiser »

Timo hat geschrieben:@Tom
Weder der BFH noch sonst ein Gericht in Deutschland ist befugt, politischen Willen durchzusetzen! ...


Aber sie dürfen bei der Auslegung von Vorschriften die Intention des Gesetzgebers erforschen.

Und wo ist da der Unterschied?

Timo, bei allem Ärger, lass die Kirche mal ein bißchen im Dorf!

Mich erinnert das jetzt ein bißchen an den Typen, der nachts laut singend durch den dunklen Wald läuft.

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